Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

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Kaeptn_Chaos
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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 11. Jan 2013, 00:06

Und da bitte ich dich noch immer um eine stichhaltige Begründung.

So eine, die vor Amts- und Verwaltungsgericht Bestand hat.
:lah:

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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon Objektschuetzer » Fr 11. Jan 2013, 00:13

Bei sowas spielen wir nicht in einer Liga Kaeptn.

Keine Ahnung was stichhaltige Verdachtsmomente sind. Der gesunde Menschenverstand sagt mir das wenn ich ein sicherheitsrelevantes Teil im Auto verbastle ein Gefährdung vorliegt. Und die ist m.E. auch nicht abstrakt.

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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 11. Jan 2013, 00:16

Objektschuetzer hat geschrieben:
Keine Ahnung was stichhaltige Verdachtsmomente sind. Der gesunde Menschenverstand sagt mir das wenn ich ein sicherheitsrelevantes Teil im Auto verbastle ein Gefährdung vorliegt. Und die ist m.E. auch nicht abstrakt.
Aaaah. :applaus:

Das hat ja jetzt nur vier Seiten gedauert.

Und warum fühlst du dich dann berufen, zu dieser Thematik Ratschläge zu erteilen? Insbesondere einem Polizisten, der scheinbar Defizite seiner Ausbildung hier auszumerzen versucht? :polizei2:

Und an den TE: Erkennst du nun die Gefahr, die droht, wenn man eigentlich eine fundierte Ausbildung hat, aber meint, seine Eingriffsbefugnisse im Kasperforum erlernen zu wollen?

Vote for close! Und als Mahnung an die Pinnwand. :polizei3:
:lah:

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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon Objektschuetzer » Fr 11. Jan 2013, 00:22

Gegenfrage:

Glaubst du das es Kollegen gibt die eine andere Meinung haben als du?

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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 11. Jan 2013, 00:27

Ich kenne keinen Polizeibeamten, der lediglich aufgrund einer fehlenden ABE ohne Gefahrenaspekte ein Auto still legen würde.

Das Forum darf sich gerne dazu äußern.

Reicht das zur Beantwortung deiner Frage?

Das hängt damit zusammen, dass diese Maßnahme rechtswidrig wäre und ich keine Kollegen kenne, die so klar rechtswidrige Maßnahmen träfen.

Wenn die Feder angebrochen ist oder eine abnorme Geräuschentwicklung aufweist oder statt einer Nummer asiatische Schriftzeichen aufweist - ok. Da kann man was draus machen.

Aber nur eine andere als die serienmäßige Feder und keine mitgeführte ABE oder TG. Ne, ne.

Und ich habe einige Verhandlungen am AG bez. solcher Sachverhalte hinter mir. Und auch die gegnerischen Anwälte werden besser.
:lah:

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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon Buford T. Justice » Fr 11. Jan 2013, 01:03

Objektschuetzer hat geschrieben:Hat er halt vergessen. Erzähl mir nicht das du noch nie eine Führerscheinnachfrage gemacht hast.
Auch wenn es nur als Beispiel dienen soll; zieh Dich nicht so an Fahrerlaubnisabfragen per Funk hoch. Es gibt tatsächlich Straßenverkehrsämter, bei denen außerhalb Bürodienstzeiten keine Fahrerlaubnisse überprüft werden können.
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Ich kenne keinen Polizeibeamten, der lediglich aufgrund einer fehlenden ABE ohne Gefahrenaspekte ein Auto still legen würde.

Das Forum darf sich gerne dazu äußern.

Reicht das zur Beantwortung deiner Frage?

Das hängt damit zusammen, dass diese Maßnahme rechtswidrig wäre und ich keine Kollegen kenne, die so klar rechtswidrige Maßnahmen träfen.
Ich leider doch. :frown:

Weshalb ich Objektschützers These, dass einzelne Kollegen die Gefährdung vielleicht anders beurteilen würden, nicht gänzlich von der Hand weisen möchte. Aber rechtswidrig bliebe die Maßnahme dann trotzdem.
:applaus:

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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 11. Jan 2013, 01:07

Dann wüsste ich gerne, warum du sie triffst. :polizei3:
:lah:

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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon Buford T. Justice » Fr 11. Jan 2013, 01:33

Touché. :)
:applaus:

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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon Controller » Fr 11. Jan 2013, 10:34

hm,

also der Käptn spricht in seiner Argumentation vom

rechtssicheren, pflichtbewussten PVB,
der sich über die schon angesprochenen Rechtsgrundsätze im Klaren ist.

Und dieser PVB wird bei verständiger Würdigung des Sachverhalts zum gleichen Ergebnis kommen wie K_C.

Die unterstrichenen Passagen werden dann auch gerne in Begründungen gebraucht.

OT:
dass er in den eigenen Sermon passt.
@ Very

imho nannte sich das im Jahr des Herrn 2012 noch Salmon :polizei3: :polizei1:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon Suggarman » Sa 12. Jan 2013, 10:26

Es gibt Fahrwerksfedern mit ABE bei denen keine Änderungsabnahme vorgeschrieben ist.
Dieser Fall ist aber recht selten und kommt in der Regel nur bei Kleinwagen und Tieferlegungen bis 30mm vor. Außerdem muss eine serienmäßige Rad-/Reifen-Kombination montiert sein. Bei anderer Bereifung muss eine Änderungsabnahme erfolgen.

Stefan

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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon schreyhalz » Sa 12. Jan 2013, 22:48

Moin Moin !

Der letzte Beitrag ist zutreffend , es ist hinzuzufügen ,dass nicht nur die Bereifung ,sondern auch die Felgen serienmässig sein müssen.
Auch kann eine Änderungsabnahme davon abhängig sein ,ob das Fzg mit einer AHK ausgerüstet ist oder bspw. einen Bremskraftregler an der HA besitzt. (Obwohl mir letztens eine Fahrwerks- ABE untergekommen ist ,die für mich unverständlicherweise trotzdem keine Änderungsabnahme erforderte ).

Eigentlich kann man sagen ,wenn für die Federn eine AbE ohne Änderungsabnahmepflicht besteht, fallen diese (bzw. der nicht serienmässige Zustand des Fzges ) bei einer Polizeikontrolle gar nicht auf , da die Tieferlegung recht moderat ausfällt und die Rad/Reifen Kombination ja auch serienmässig sein muss.

Es ist grundsätzlich so , dass eine Änderungsabnahme auch bei Vorliegen einer ABE immer dann erfolgen muss ,wenn diese Änderung mit einer (oder mehreren) einhergeht,die sich gegenseitig beeinflussen (können).
Beisp. : Felgen ABE + Lenkrad ABE
Felgen ABE + Fahrwerk ABE

Auch kann z. B. durch eine Tieferlegung die Anbauhöhe für das Kennzeichen nicht mehr eingehalten werden ,wenn dieses ebenfalls verlegt wurde ,weil es auf Schürzen mit ABE gesetzt wurde.

dagegen kann z.B. eine gegenseitige Beeinflussung nicht konstruiert werden aus der gleichzeitigen Verwendung von Scheibenfolien mit ABG und einem Fahrwerk mit ABE.

MfG Volker

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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon webster1972 » So 13. Jan 2013, 03:52

Ich hab ne ABE für mein Fahrwerk,nur das Pamphlet is arg dick. Eintragen wollte mir der TÜVer das nich,sagt nur den Schriebs mitführen reicht. Ok,glaub ich ihm,kenns vom Motorrad. Gibts denn den ollen Mängelschein nich mehr? Ansonsten nach meiner laienhaften Meinung ne Zigarettenschachtel längs hochkant sollte unter der Stoßstange durchpassen ohne umfallen,dann schonmal nich zu tief. Der Rest im Zweifel M-schein und Tüv,oder? Wer schießt denn mit Kanonen auf Spatzen?

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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon vmaxdroopy » Fr 18. Jan 2013, 19:33

ist ja aber schon erschreckend , wie hier die Meinungen und Wissensstände der einzelnen Polizeibeamten auseinanderzugehen scheinen.Man läuft als Verkehrsteilnehmer vielleicht einfach mal so Gefahr vor Ort stillgelegt zu werden, weil eine ABE für eine nichteinzutragende Fahrwerksänderung nicht mitgeführt wird. Kann dann im Nachhinein um sein Recht kämpfen und vielleicht auch Erfolg haben, aber zuerst ist man mal vor Ort der Angeschmierte. Diese Diskussion fördert nicht unbedingt das Vertrauen in die Zunft der Verkehrspolizisten.

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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon MICHI » Fr 18. Jan 2013, 23:58

vmaxdroopy hat geschrieben: Diese Diskussion fördert nicht unbedingt das Vertrauen in die Zunft der Verkehrspolizisten.
Soll sie das?

Gibt es überhaupt den "Verkehrspolizisten"?

Haben sich hier überhaupt Beamte geäußert, die ggf. spezialisiert bei einer Verkehrsstaffel tätig sind?

Also eine typische eher in ein "Cruiserforum" passende Aussage.

Vielleicht ist die Polizei bei bestimten Anliegen doch nicht die richtige Adresse, sondern der TÜV !?!
Gruß
MICHI


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Re: Keine Unterlagen zum Fahrwerk!?

Beitragvon El Lecko Grande » Sa 19. Jan 2013, 03:41

MICHI hat geschrieben:
Vielleicht ist die Polizei bei bestimten Anliegen doch nicht die richtige Adresse, sondern der TÜV !?!
Wenn ich sehe, was der TÜV zum Teil alles nicht sieht, dann nicht.


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