Trotz eindeutiger Ausschilderung eines Behindertenparkplatzes und zusätzlichem Schild für "Verbot von Abstellen von Fahrrädern" wird der Behindertenparkplatz durch abgestellte Fahrräder blockiert, bzw. die berechtigten PKW Fahrer können die Türen nicht gefahrlos öffnen.
Gilt hier der Tatbestand 112386 mit 35,- Euro? Gibt es da Urteile?
Fahrräder blockieren Behindertenplatz
Moderator: Polli
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Re: Fahrräder blockieren Behindertenplatz
die urteilsrecherche musst du schon selbst machen. wenn du die radfahrer identifiziert hast, könntest du ja einfach ein ensprechendes verfahren ( also vg, zk oder owi) einleiten.
wenn das so ist, wie du schreibst, würde ich es jedenfalls machen.
wenn das so ist, wie du schreibst, würde ich es jedenfalls machen.
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Re: Fahrräder blockieren Behindertenplatz
Auf die Frage, ob der Tatbestand hier gelte: Da auch in den Erläuterungen von § 12 StVO nur von "Fahrzeugen" die Rede ist - warum nicht?!
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Re: Fahrräder blockieren Behindertenplatz
Fußgänger, Radfahrer
(§ 2 Abs. 4 BKatV)
Bei Fußgängern soll das Verwarnungsgeld in der Regel 5,00 Euro, bei Radfahrern 10,00 Euro betragen, sofern der
Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.
- Challenger
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Re: Fahrräder blockieren Behindertenplatz
@poliziotto:
Und was möchtest Du mit Deinem Zitat jetzt genau beitragen?
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Challenger
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Re: Fahrräder blockieren Behindertenplatz
Das nicht 35 Euro sondern 10 Euro fällig werden! Wenn der TBK Fahrräder anspricht, so werden diese im Text genannt. Das Zitat von ihm, bezieht sich auf geringfühige OWis.
- Challenger
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Re: Fahrräder blockieren Behindertenplatz
Richtig, es ist ja auch von "Verwarnungsgeld" und nicht von Bußgeld die Rede.Ghostrider1 hat geschrieben:Das Zitat von ihm, bezieht sich auf geringfühige OWis.
Challenger
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Re: Fahrräder blockieren Behindertenplatz
Na nicht nur stellenweise kopieren! ISt schon wichtig der Nachsatz. Sonst kommt der ein oder ander Schreiberling daher und muß natürlich sagen, dass die 5 / 10 er Regelung im BG-Bereich nicht zutriftt.Challenger hat geschrieben:Richtig, es ist ja auch von "Verwarnungsgeld" und nicht von Bußgeld die Rede.Ghostrider1 hat geschrieben:Das Zitat von ihm, bezieht sich auf geringfühige OWis.
Re: Fahrräder blockieren Behindertenplatz
Hi,
als Sohn einer Mutter, die außerhalb von Gebäuden zwingend auf einen Rollstuhl angewiesen ist, ist mir das Problem widerrechtlich genutzter Behindertenparkplätze sehr bekannt. Oft machen sich aber die Leute gar keinen Gedanken über die akuten Probleme von Menschen mit Behinderungen. In den allermeisten Fällen schließe ich bösen Willen aus.
Meine Frage ist, wessen ich mich selbst strafbar machen könnte, wenn ich etwaige Fahrräder selbst so umstelle, dass der Parkplatz wieder nutzbar wird (Rollstuhl kann ausgeladen und neben die Beifahrertür gefahren werden und letztere kann so weit geöffnet werden, dass ein Umsteigen möglich ist), ohne dass ich Schäden an den Fahrrädern verursache und sie anschließend ortsnah auf einem anderen (normalen) Parkplatz stehen bzw. nicht anderweitig behindernd abgestellt sind.
Immerhin wäre das ein nicht autorisierter Eingriff in das Privateigentum Anderer. Die Fahrräder wären allerdings leicht wiederzufinden, weil nur wenige Meter entfernt abgestellt.
Viele Grüße
E.
als Sohn einer Mutter, die außerhalb von Gebäuden zwingend auf einen Rollstuhl angewiesen ist, ist mir das Problem widerrechtlich genutzter Behindertenparkplätze sehr bekannt. Oft machen sich aber die Leute gar keinen Gedanken über die akuten Probleme von Menschen mit Behinderungen. In den allermeisten Fällen schließe ich bösen Willen aus.
Meine Frage ist, wessen ich mich selbst strafbar machen könnte, wenn ich etwaige Fahrräder selbst so umstelle, dass der Parkplatz wieder nutzbar wird (Rollstuhl kann ausgeladen und neben die Beifahrertür gefahren werden und letztere kann so weit geöffnet werden, dass ein Umsteigen möglich ist), ohne dass ich Schäden an den Fahrrädern verursache und sie anschließend ortsnah auf einem anderen (normalen) Parkplatz stehen bzw. nicht anderweitig behindernd abgestellt sind.
Immerhin wäre das ein nicht autorisierter Eingriff in das Privateigentum Anderer. Die Fahrräder wären allerdings leicht wiederzufinden, weil nur wenige Meter entfernt abgestellt.
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Re: Fahrräder blockieren Behindertenplatz
Du machst dich nicht strafbar!e42b hat geschrieben:Hi,
als Sohn einer Mutter, die außerhalb von Gebäuden zwingend auf einen Rollstuhl angewiesen ist, ist mir das Problem widerrechtlich genutzter Behindertenparkplätze sehr bekannt. Oft machen sich aber die Leute gar keinen Gedanken über die akuten Probleme von Menschen mit Behinderungen. In den allermeisten Fällen schließe ich bösen Willen aus.
Meine Frage ist, wessen ich mich selbst strafbar machen könnte, wenn ich etwaige Fahrräder selbst so umstelle, dass der Parkplatz wieder nutzbar wird (Rollstuhl kann ausgeladen und neben die Beifahrertür gefahren werden und letztere kann so weit geöffnet werden, dass ein Umsteigen möglich ist), ohne dass ich Schäden an den Fahrrädern verursache und sie anschließend ortsnah auf einem anderen (normalen) Parkplatz stehen bzw. nicht anderweitig behindernd abgestellt sind.
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E.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
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Re: Fahrräder blockieren Behindertenplatz
Hi Mainzel,
danke dafür. Dann werde ich das künftig so handhaben.
Kommt gut durch den Winter.
E.
danke dafür. Dann werde ich das künftig so handhaben.
Kommt gut durch den Winter.
E.
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