Neues Führerscheinrecht
Moderator: Old Bill
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Neues Führerscheinrecht
So,nun kommt die 1. große Frage. Was passiert wenn ich mit meinem auf 35 kw gedrosseltem Kraftrad ins europäische Ausland fahre? Laut EU darf danach ein Krad über ne bestimmte kw-Zahl nicht mehr gedrosselt werden. Der einzige Ausreißer is in dem Fall Deutschland,die haben das nich aufgenommen ins FS-Recht. Was passiert mir nun wenn ich mit sonem Mopped ausreise in z.B. nach Österreich oder Italien wo die Exekutive doch schon fast der König is oder zumindest so tut??Vllt ne Frage für die Nichtdeutschen PvB,hab gesehn hier gibts nun sogar nen Italienischen Polizisten.
Re: Neues Führerscheinrecht
Verschoben, da sich die Frage gezielt auf das europ. Ausland bezieht.
Gruß
MICHI
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Re: Neues Führerscheinrecht
webster1972 hat geschrieben:So,nun kommt die 1. große Frage. Was passiert wenn ich mit meinem auf 35 kw gedrosseltem Kraftrad ins europäische Ausland fahre? Laut EU darf danach ein Krad über ne bestimmte kw-Zahl nicht mehr gedrosselt werden. Der einzige Ausreißer is in dem Fall Deutschland,die haben das nich aufgenommen ins FS-Recht. Was passiert mir nun wenn ich mit sonem Mopped ausreise in z.B. nach Österreich oder Italien wo die Exekutive doch schon fast der König is oder zumindest so tut??Vllt ne Frage für die Nichtdeutschen PvB,hab gesehn hier gibts nun sogar nen Italienischen Polizisten.
Um was geht's dir hier? Wo steht denn, das Kräder nicht mehr gedrosselt werden dürfen?
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Re: Neues Führerscheinrecht
Es geht darum das nach Europarichtlinien nur noch Bikes bis max. 70kw gedrosselt werden dürfen. In D. ist das nicht übernommen worden. Das würde m. M. heißen das ich im eur. Ausland mit nem da nich zulässigen Fzg unterwegs bin mit ner z.B. von 74kw auf 35 oder 25kw gedrosselten Maschine.
(Im EU-Recht ist ein A2-Fahrzeug mit 35 kW und 0,2 kW/kg Leistungsgewicht definiert sowie dem Zusatz: darf nicht von einem Fahrzeug abgeleitet werden mit mehr als der doppelten Leistung, also 70 kW. Dieser Zusatz fehlt im deutschen Recht, obwohl er keine Option darstellt, sondern von den Einzelstaaten übernommen werden muss.) aus Motorradonline
(Im EU-Recht ist ein A2-Fahrzeug mit 35 kW und 0,2 kW/kg Leistungsgewicht definiert sowie dem Zusatz: darf nicht von einem Fahrzeug abgeleitet werden mit mehr als der doppelten Leistung, also 70 kW. Dieser Zusatz fehlt im deutschen Recht, obwohl er keine Option darstellt, sondern von den Einzelstaaten übernommen werden muss.) aus Motorradonline
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Re: Neues Führerscheinrecht
Kann dir nicht folgen.
Was hat das mit der Fahrerlaubnis zu tun?
Was hat das mit der Fahrerlaubnis zu tun?
Re: Neues Führerscheinrecht
Geht es jetzt um Zulassung oder Fahrerlaubnis?
Was man mit welcher Fahrerlaubnis fahren darf, ist ja seit dem 19.01.2013 einheitlich in der EU. Und ich denke, wenn ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen wurde und du gemäß den Eintragungen im Fahrzeugschein die erforderliche Fahrerlaubnis hast, kannst du mit der Maschine auch ins Ausland.
Ansonsten gebe mal ein paar Beispiele, um dein Anliegen etwas genauer zu erläutern.
Was man mit welcher Fahrerlaubnis fahren darf, ist ja seit dem 19.01.2013 einheitlich in der EU. Und ich denke, wenn ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen wurde und du gemäß den Eintragungen im Fahrzeugschein die erforderliche Fahrerlaubnis hast, kannst du mit der Maschine auch ins Ausland.
Ansonsten gebe mal ein paar Beispiele, um dein Anliegen etwas genauer zu erläutern.
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Re: Neues Führerscheinrecht
Ich hab ja den offenen Schein. Das mit der Drosselung ist nicht einheitlich in der EU. Nach jetzigem Stand is Deutschland hier der Ausreißer indem ich hier auch weiterhin z.B.eine Fireblade mit 108kw(>70kw) auf 35kw drosseln darf was nach neuem Recht (max. bis 70kw) in der restlichen EU nicht mehr statthaft ist. Die Tochter meiner Lebensgefährtin fährt z.B. ne Maschine mit original 74 kw im Mom auf 25kw gedrosselt,wollte wissen was passiert wenn das nun im eur. Ausland kontrolliert wird,wird das beanstandet bzw wird da was geahndet? Oder darf man sich nun mit soner Maschine nicht mehr aus D. raus wagen weil sie nicht dem eur. Recht entspricht.
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Re: Neues Führerscheinrecht
Nichts passiert dann.
Die Maschine ist gedrosselt, die FE passt, die Papiere stimmen.
Die Maschine ist gedrosselt, die FE passt, die Papiere stimmen.
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Re: Neues Führerscheinrecht
Na das is ja der Kern der Sache. In Deutschland isses ja alles ok,nur in unseren Nachbarstaaten weiß man nun nicht wie das nun läuft. Das Problem wird in vielen Motorradforen hinterfragt,nur die Antwort weiß nun keiner. Nach dem Helmtheater in Italien und der Ente vom letzten Jahr mit dem Bruchstrich im Kennzeichen ists schon irgendwie angenehmer zu wissen woran man dann ist. Dachte nur hier nen genauen Wortlaut zum Sachverhalt zu finden bei deutschsprachigen Polizisten Österreichs , Frankreichs oder Italiens. Lesen bildet zwar aber ich war noch nicht in der Lage da was raus zu finden. Drum der einfachste Weg der Frage halt.El Lecko Grande hat geschrieben:Nichts passiert dann.
Die Maschine ist gedrosselt, die FE passt, die Papiere stimmen.
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Re: Neues Führerscheinrecht
Das weißt du doch jetzt.
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