ich habe eine Diskussion mit meinem Vorgesetzten, wobei jeder auf seiner Meinung beharrt
Erst einmal der Gesetzestext:
Meine Auffassung:Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
1) hat der Anhänger ein zGG bis zu 750kg -> maximales zGG des Zuges 4250kg (3500 PKW + 750)
2) hat der Anhänger ein zGG von über 750kg -> maximales zGG des Zuges 3500kg
Chefs Auffassung
1) zGG PKW + zGG Anhänger in jedem Fall 3500kg
Für mich eigentlich eindeutig. Was sagt ihr. Nicht, dass ich völlig auf dem Schlauch stehe