Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

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Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

Beitragvon MuZ » Fr 25. Jan 2013, 18:01

Hallo :hallo: ,

ich habe eine Diskussion mit meinem Vorgesetzten, wobei jeder auf seiner Meinung beharrt :polizei3:

Erst einmal der Gesetzestext:
Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Meine Auffassung:
1) hat der Anhänger ein zGG bis zu 750kg -> maximales zGG des Zuges 4250kg (3500 PKW + 750)
2) hat der Anhänger ein zGG von über 750kg -> maximales zGG des Zuges 3500kg

Chefs Auffassung
1) zGG PKW + zGG Anhänger in jedem Fall 3500kg


Für mich eigentlich eindeutig. Was sagt ihr. Nicht, dass ich völlig auf dem Schlauch stehe ;D

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Re: Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

Beitragvon Phillip20 » Fr 25. Jan 2013, 18:28

Du hast recht..... also 1.

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Re: Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

Beitragvon zulu » Fr 25. Jan 2013, 18:44

Deine Auffassung stimmt.

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Re: Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 25. Jan 2013, 19:58

ist wie "früher" nur das diese Leermassengeschichte Anhänger i.Verhältnis zum Fahrzeug nicht mehr besteht.

Zwischen den beiden Anhängervarianten steht ja ein oder und kein ,

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Re: AW: Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

Beitragvon django89 » Fr 25. Jan 2013, 20:09

Ich bin der Meinung dass das zGG des Zuges auch bei einem zGG des Anhängers von mehr als 750kg 4250kg betragen darf...

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Re: AW: Anhängerproblematik FE-Klasse B

Beitragvon Michemike » Fr 25. Jan 2013, 20:17

django89 hat geschrieben:Ich bin der Meinung dass das zGG des Zuges auch bei einem zGG des Anhängers von mehr als 750kg 4250kg betragen darf...
Das stimmt so nicht, alles was drüber geht ist dann BE

Es gibt noch ein Zwischending, B96, is wie der neue B, nur dass die Obergrenze von 3,5 auf 4,25t angehoben wurde

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Re: Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

Beitragvon Ghostrider1 » Fr 25. Jan 2013, 20:19

Text zerlegen
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A –
wir reden also von mehrspurigen Fahrzeugen
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
Fahrzeug ist "normaler" Pkw/Transporter und wiegt nicht mehr als 3500 kg
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Dieses 3500kg Geschoss darf mit einem Anhänger von bis zu 750 kg betrieben werden, also hier möglich 4250 kg
oder
mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Anhänger ist schwerer als 750 kg, dann bitte aber nur 3500 kg GESAMTmasse der Kombination

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Re: Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

Beitragvon MuZ » Sa 26. Jan 2013, 09:15

:zustimm: Danke

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Re: Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

Beitragvon MuZ » Mi 30. Jan 2013, 14:06

Achtung, jetzt gehts los :polizei10:

Eine Anfrage in der Fachhochschule in Sachsen-Amhalt ergab, dass die Verkehrsrechtsdozenten die Meinung "in jedem Fall maximal 3.5t" vertreten.

Habt ihr irgendwelche Schreiben von höchster, bzw. höherer Stelle, die das bestätigen oder widerlegen?
Das ist ein leidiges Thema. Wenn alle Stricke reißen, werde ich mal Ramsauer anrufen müssen ;D

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Re: Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

Beitragvon Michemike » Mi 30. Jan 2013, 14:21

MuZ hat geschrieben:Achtung, jetzt gehts los :polizei10:

Eine Anfrage in der Fachhochschule in Sachsen-Amhalt ergab, dass die Verkehrsrechtsdozenten die Meinung "in jedem Fall maximal 3.5t" vertreten.

Habt ihr irgendwelche Schreiben von höchster, bzw. höherer Stelle, die das bestätigen oder widerlegen?
Das ist ein leidiges Thema. Wenn alle Stricke reißen, werde ich mal Ramsauer anrufen müssen ;D
die bayrischen Dozenten lehren 3,5+750 kg Hänger

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Re: Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

Beitragvon MuZ » Mi 30. Jan 2013, 14:33

na prima :polizei10:

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Re: Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

Beitragvon DerLima » Mi 30. Jan 2013, 15:59

Auch in der GdP-Zeitung und dem Artikel zum neuen Führerscheinrecht ist von
3,5t + 750kg ODER nicht mehr als 3,5t wenn Anhänger mehr als 750kg die Rede.
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Re: Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

Beitragvon anschu » Mi 30. Jan 2013, 16:36

Denke auch 4250 kg. :gruebel:

Hier ist nen Merkblatt:

http://www.civd.de/fileadmin/civd/pdf/B96-Flyer.pdf

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Re: AW: Anhängerproblematik FE-Klasse B "neu"

Beitragvon zulu » Mi 30. Jan 2013, 18:13

Das Infopapier des RegPräs Stuttgart gibt Kfz bis 3500 kg, auch mit Anhänger von nicht mehr als 750 kg, für die Klasse B an.

Erst bei Anhängern über 750 kg darf die Kombi 3500 kg nicht übersteigen. Alles jeweils zgG.

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Re: AW: Anhängerproblematik FE-Klasse B

Beitragvon -newcastle- » Mi 30. Jan 2013, 23:09

zulu hat geschrieben:Erst bei Anhängern über 750 kg darf die Kombi 3500 kg nicht übersteigen. Alles jeweils zgG.
Und wenn die Kombi die 3500 kg zGM übersteigt, 4250 kg aber nicht überschreitet, Zugfahrzeug ein PKW ist, der Anhänger über 750 kg zGM hat gibts ja noch die Schlüsselzahl 96.

Aber generell brauche ich dafür doch keinen Beschluss oder Schreiben, sondern nur § 6 FeV, wie Ghostrider1 doch komplett richtig und nachvollziehbar gezeigt hat.
Wenn das da so drinsteht weise ich meinen Dozenten darauf hin, wenn er anderer Meinung ist soll er sich erkundigen oder mich eines besseren belehren, dafür ist er ja Dozent.
Am Ende wird es ein Ergebnis geben. :polizei2:


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