Wohnungsdurchsuchung nach Flucht bei Verkehrskontrolle

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

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krisjugo
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Re: Wohnungsdurchsuchung nach Flucht bei Verkehrskontrolle

Beitragvon krisjugo » Mi 30. Jan 2013, 20:35

wenn derjenige nicht gerade im Erdgeschoss oder der 1. Etage mit Feuerleiter wohnt, dann wirds trotzdem schwer die GiV zu begründen. Inwiefern kann der TV sich denn dem Zugriff entziehen, wenn du vor der Tür wartest und erst mal n Richter anrufst?!

Valnar
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Re: Wohnungsdurchsuchung nach Flucht bei Verkehrskontrolle

Beitragvon Valnar » Sa 2. Feb 2013, 19:18

Scheitert doch zur Nachtzeit, je nach Einzugsgebiet, oftmals an der Erreichbarkeit eines Richters, bzw. StA. Is ja wohl schwierig stundenlang vor der Tür zu warten, nicht auf jeder PI gibts 10 Streifen, oder?

PolBert
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Re: Wohnungsdurchsuchung nach Flucht bei Verkehrskontrolle

Beitragvon PolBert » Sa 2. Feb 2013, 19:34

Tach,

worauf und warum willst du denn „stundenlang“ warten?

Zwei Versuche, Richter oder StA telefonisch zu erreichen.
Die vergeblichen Versuche werden später im Vorgang dokumentiert.

Bei Nichterreichbarkeit bin ich dann sofort wieder bei der GiV


Gruß, der PolBert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt.
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

- Henry Ford -
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Re: Wohnungsdurchsuchung nach Flucht bei Verkehrskontrolle

Beitragvon Valnar » So 3. Feb 2013, 12:07

Genau das meine ich ja.
Das grundsätzlich ein Anruf erfolgt erscheint logisch.


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