Situation NDS
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Re: Situation NDS
sehr interessant.
obwohl die sofortmaßnahmen am tatort wohl ziemlich unwahrscheinlich sind.
obwohl die sofortmaßnahmen am tatort wohl ziemlich unwahrscheinlich sind.
- schutzmann_schneidig
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Re: Situation NDS
Diese Stelle soll demnach landesweit zuständig sein und für relevant befundene Sachverhalte zentral bearbeiten.
Da die Arbeit dieser Stelle sicherlich über die bereits bestehenden Möglichkeiten der straf- und disziplinarrechtlichen Bearbeitung von Sachverhalten hinausgehen bzw. diese zumindest sinnvoll ergänzen soll, gibt es mEn noch etlichen Klärungsbedarf hinsichtlich der genauen Ausgestaltung.
Allein aufgrund des hier zitierten Entwurfs zur Neufassung des § 95 NGefAG (?) stellen sich mir einige Fragen.
Wie verträgt sich das mit der beschriebenen völligen Unabhängigkeit und fehlenden Weisungsgebundenheit dieser Stelle im Hinblick auf etwaige Veröffentlichungen aus diesem Material?
Das sind nur mal erste Gedanken nach dem ersten Überfliegen dieses Gesetzesentwurfs.
Da die Arbeit dieser Stelle sicherlich über die bereits bestehenden Möglichkeiten der straf- und disziplinarrechtlichen Bearbeitung von Sachverhalten hinausgehen bzw. diese zumindest sinnvoll ergänzen soll, gibt es mEn noch etlichen Klärungsbedarf hinsichtlich der genauen Ausgestaltung.
Allein aufgrund des hier zitierten Entwurfs zur Neufassung des § 95 NGefAG (?) stellen sich mir einige Fragen.
Dies bedeutet wohl, dass diese Person im eigenen Ermessen entscheiden kann, ob im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung erlangte Erkenntnisse von z.B. strafrechtlicher Relevanz den "regulären" und dem Strafverfolgungszwang unterliegenden Ermittlungsbehörden zugänglich gemacht werden. Angesichts der im Gesetzentwurf beschriebenen sehr umfassenden Untersuchungsmöglichkeiten auf der einen Seite, stelle ich mir diese Freiheit bzgl. der Verwendung der erlangten Untersuchungsergebnisse problematisch vor.Die/der Polizeibeauftragte ist berechtigt, über Tatsachen, die ihm im Rahmen seiner Amtsführung bekannt geworden sind, das Zeugnis zu verweigern.
Welchen genauen Status soll diese Stelle erhalten? Bislang sind Zeugen im Strafverfahren nur zur Aussage ggü. StA und Gericht verpflichtet. Beschränkt sich das Recht zur Befragung also auf die polizeilichen Befugnisse?die Befragung von Zeugen
Akteneinsicht zu welchem Zeitpunkt? Jederzeit oder erst nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bzw. nach Freigabe durch die StA? Ersteres würde sicherlich noch einigen Klärungsbedarf mit der Justiz nach sich ziehen.die Akteneinsicht in [...] staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten
Wenn man die auch bereits genannten polizeilichen Vorgänge auf polizeiliche Ermittlungsakten bezieht, geht dies noch einmal einen deutlichen Schritt weiter und bezieht in der hier genannten Absolutheit sämtliche VS-Unterlagen mit ein.Sie/er hat jederzeitiges unmittelbares Einsichtsrecht in sämtliche polizeiliche Unterlagen.
Wie verträgt sich das mit der beschriebenen völligen Unabhängigkeit und fehlenden Weisungsgebundenheit dieser Stelle im Hinblick auf etwaige Veröffentlichungen aus diesem Material?
Das sind nur mal erste Gedanken nach dem ersten Überfliegen dieses Gesetzesentwurfs.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: Situation NDS
Also,
ich bin zwar nur „Schutzmann einfach“ und kein Verfassungsrechtler, aber ich meine,
mich dunkel daran erinnern zu können, dass polizeiliche Maßnahmen und staatsanwaltschaftliches
Wirken ausschließlich richterlicher Nachprüfung unterliegen und nicht irgendeiner Institution,
die weder im Grundgesetz noch in der Landesverfassung vorgesehen ist.
Gab es da nicht mal den "Grundsatz der Gewaltenteilung"?
Gruß, der PolBert
ich bin zwar nur „Schutzmann einfach“ und kein Verfassungsrechtler, aber ich meine,
mich dunkel daran erinnern zu können, dass polizeiliche Maßnahmen und staatsanwaltschaftliches
Wirken ausschließlich richterlicher Nachprüfung unterliegen und nicht irgendeiner Institution,
die weder im Grundgesetz noch in der Landesverfassung vorgesehen ist.
Gab es da nicht mal den "Grundsatz der Gewaltenteilung"?
Gruß, der PolBert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt.
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.
- Henry Ford -
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Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.
- Henry Ford -
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Re: Situation NDS
Auszug aus der bereits geposteten Stellungnahme des BDK Niedersachsen v. 29.10.2012 an den Präsidenten des nds. Landtages:PolBert hat geschrieben:Gab es da nicht mal den "Grundsatz der Gewaltenteilung"?
"Polizeibeauftragte/ Polizeibeauftragter"
Der Bund deutscher Kriminalbeamter lehnt die Einführung eines Polizeibeauftragten oder einer Polizeibeauftragten ab. Die in dem Entwurf des § 95 Nds.SOG-neu- aufgezeigten Befugnisse durchbrechen nach unserer Auffassung die Gewaltenteilungen im besonderen Maße. Es kann nicht sein, dass neben der Justiz und der Exekutive sowie dem Parlament eine vierte Instanz geschaffen wird, die zu jederzeit und an jedem Ort die Maßnahmen der dort getroffen Institutionen außer Kraft setzt bzw. unmittelbar in das Geschehen eingreifen darf. Nach unserem dafürhalten käme dieses der „Einrichtung eines ständigen Untersuchungsausschusses ausschließlich für die Polizei“ gleich. Die Notwendigkeit einer solchen
5
Institution erschließt sich dem Bund Deutscher Kriminalbeamter nicht. Wir sind überzeugt, dass die derzeitigen rechtsstaatlichen Kontrollinstrumente und -instanzen geeignet und ausreichend sind, etwaiges polizeiliches Fehlverhalten aufzudecken und wenn notwendig zu sanktionieren.
Aber irgendwie ist das alles untergegangen !? Oder gibt es an Euren Dienststellen Info's, Diskussionen etc. ?
„Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.“
René Descartes
René Descartes
Re: Situation NDS
Ich habe selten einen solchen Schwachsinn gelesen wie diese Stellungnahme. Mit der Begründung können wir auch gleich noch die Datenschutzbeauftragten abschaffen. Gleichstellungsbeauftragte eigentlich auch. Und irgendwie habe ich garkeine Lust zu überlegen, welche Beauftragten noch.
Re: Situation NDS
rekruter hat geschrieben:
Ich habe selten einen solchen Schwachsinn gelesen wie diese Stellungnahme.
Mit der Begründung können wir auch gleich noch die Datenschutzbeauftragten abschaffen.
Gleichstellungsbeauftragte eigentlich auch.
Nö,
die Gleichheit aller Menschen und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben
in unserem Land Verfassungsrang.
Gleichstellungs- bzw. Datenschutzbeauftragte haben insofern einen Verfassungsauftrag.
Ähnliches vermag ich für die Institution „Polizeibeauftragter“ nicht zu erkennen.
Die Kontrolle der Exekutive, also aller staatlichen Gewalt, ist nämlich bereits Gegenstand
grundgesetzlicher Regelung. Sie erfolgt danach durch eine unabhängige Richterschaft.
Gruß, der PolBert
Ich habe selten einen solchen Schwachsinn gelesen wie diese Stellungnahme.
Mit der Begründung können wir auch gleich noch die Datenschutzbeauftragten abschaffen.
Gleichstellungsbeauftragte eigentlich auch.
Nö,
die Gleichheit aller Menschen und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben
in unserem Land Verfassungsrang.
Gleichstellungs- bzw. Datenschutzbeauftragte haben insofern einen Verfassungsauftrag.
Ähnliches vermag ich für die Institution „Polizeibeauftragter“ nicht zu erkennen.
Die Kontrolle der Exekutive, also aller staatlichen Gewalt, ist nämlich bereits Gegenstand
grundgesetzlicher Regelung. Sie erfolgt danach durch eine unabhängige Richterschaft.
Gruß, der PolBert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt.
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.
- Henry Ford -
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Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.
- Henry Ford -
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Re: Situation NDS
ich meine, hier die verfassung als gegenargument zu bemühen, ist ein wenig hoch gegriffen.
die verfassung verbietet eine kontrollinstitution neben dem normalen rechtsweg nicht, sie sieht in einigen fällen wohl auch untersuchungsausschüsse vor.
die kontrolle der polizei (exekutive) obliegt in erster linie dem parlament. deshalb ist die ansiedlung einer enstsprechenden instanz auch dort anzusiedeln.
hinsichtlich der justiziellen obliegenheiten ist es wohl so, dass eine recht große zahl an verfahren, erst gar nicht bis zum richter kommt.
darüber hinaus gibt es auch noch die beschwerdeangelegenheiten.
es ist offenkundig, dass die die bessere transparenz von "polizeiangelegenheiten" ein wunsch weiter teile der bevölkerung ist.
insofern halte ich diesen weg für überlegenswert.
die einrichtung eines polizeibeauftragten wäre ein weiterer vertrauensfaktor für die institution polizei.
die verfassung verbietet eine kontrollinstitution neben dem normalen rechtsweg nicht, sie sieht in einigen fällen wohl auch untersuchungsausschüsse vor.
die kontrolle der polizei (exekutive) obliegt in erster linie dem parlament. deshalb ist die ansiedlung einer enstsprechenden instanz auch dort anzusiedeln.
hinsichtlich der justiziellen obliegenheiten ist es wohl so, dass eine recht große zahl an verfahren, erst gar nicht bis zum richter kommt.
darüber hinaus gibt es auch noch die beschwerdeangelegenheiten.
es ist offenkundig, dass die die bessere transparenz von "polizeiangelegenheiten" ein wunsch weiter teile der bevölkerung ist.
insofern halte ich diesen weg für überlegenswert.
die einrichtung eines polizeibeauftragten wäre ein weiterer vertrauensfaktor für die institution polizei.
Re: Situation NDS
Es gab aber in den Jahrgängen zuvor auch schon Anwärter, die die Laufprüfung nicht bestanden haben. Und das lag z.T. nicht an Krankheit sondern ganz einfach an Faulheit... Es wurde damals die Möglichkeit gegeben die Leistung mit Schwimmen oder Radfahren auszugleichen. Das ist doch auch schon ein Abweichen von der Norm... aber warum? Bzw. wieso stellt man nicht gleich zur Auswahl, dass die jährliche Sportprüfung durch Laufen, Schwimmen oder Radfahren erfolgen kann.rekruter hat geschrieben:Um ganz genau den Fall geht es. Es ist nämlich der einzige. Also reite Dich nicht noch tiefer rein!
Die Laufanforderung ist so niedrig, dass sie durch jeden halbwegs sportlichen Menschen erfüllt werden kann. Es ist absolut richtig und wichtig, dass es Ausnahmen gibt. Vor allem für Krankheitsfälle. Aber doch nicht automatisch, nur weil jemand die Laufabnahme nicht besteht.
Re: Situation NDS
Zwar in anderer Sache gepostet, aber gibt's hier jmd. aus Braunschweig und Umgebung, der hier schon Neueres weiß ? Dienstag ist ja nun Ministerkür . . .Brutus14 hat geschrieben:Oder man strebt in Richtung politischer Beamter (= Polizeipräsident); hat den Vorteil, dass man die bereits genannten Voraussetzungen nicht erfüllen muss. Hat in der Vergangenheit auch prima geklappt; so konnte ein gewisser Horst-Udo Ahlers trotz Zugehörigkeit zum mD direkt zum PP in Braunschweig ernannt werden. Was hilft einem dabei? In diesem Falle die richtigen Parteibücher (GdP & SPD). Wie die HAZ vorletzte Woche berichtete, darf sich der jetzige GdP-Landesvorsitzende Diddi Schilff als PHK auch berechtigte Hoffnungen auf den Posten des Braunschweiger Polizeipräsidenten machen.
Wie gesagt, auch ne Möglichkeit...
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René Descartes
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Re: Situation NDS
Weil das mal so war muss es ja nicht so bleiben. Auch die PA hat nun mal das Recht, aus Fehlern zu lernen. Und ich bin sicher, dass sie das tut.freed hat geschrieben:Es gab aber in den Jahrgängen zuvor auch schon Anwärter, die die Laufprüfung nicht bestanden haben. Und das lag z.T. nicht an Krankheit sondern ganz einfach an Faulheit... Es wurde damals die Möglichkeit gegeben die Leistung mit Schwimmen oder Radfahren auszugleichen. Das ist doch auch schon ein Abweichen von der Norm... aber warum? Bzw. wieso stellt man nicht gleich zur Auswahl, dass die jährliche Sportprüfung durch Laufen, Schwimmen oder Radfahren erfolgen kann.rekruter hat geschrieben:Um ganz genau den Fall geht es. Es ist nämlich der einzige. Also reite Dich nicht noch tiefer rein!
Die Laufanforderung ist so niedrig, dass sie durch jeden halbwegs sportlichen Menschen erfüllt werden kann. Es ist absolut richtig und wichtig, dass es Ausnahmen gibt. Vor allem für Krankheitsfälle. Aber doch nicht automatisch, nur weil jemand die Laufabnahme nicht besteht.
Re: Situation NDS
Also wird man jetzt entlassen wenn man (aus Faulheit) die Laufprüfung nicht besteht?
Re: Situation NDS
Ich bin mir sicher, dass es in nachweisbar(!) so gelagerten Fällen schon immer so war.
Re: Situation NDS
Da ist die Hintertür.nachweisbar(!)
Es sollte doch so sein, dass der Anwärter der eine (Lauf)Prüfung nicht schafft, nachweisen muss warum er diese nicht geschafft hat. Wenn es dafür einen vernünftigen Grund (z.B. Krankheit) gibt muss eine Alternative geschaffen werden.
Bei der Dame an die ich denke war es etwas anders... der Hüftumfang hat sich über die drei Jahre Studium fast verdoppelt. Sie hat immer erzählt wie oft sie Sport treibt... gesehen habe ich (und auch sonst keiner) sie dabei nie.
Letzendlich hat sie dann nach zig gescheiterten Versuchen eine Schwimmprüfung abgelegt.
Re: Situation NDS
die für ein solches verfahren verantwortlichen( stichwort dienstweg) prüfen die umstände des falls und entscheiden: weiter oder raus.
das macht sich niemand einfach. die gründe der entscheidung werden dokumentiert. sie müssen verwaltungsrechtlich hieb und stichfest sein. die einzelheiten gehen außenstehende nichts, aber auch gar nichts an.
aus der distanz ( und damit meine ich auch Lehrgangsteilnehmer etc.) hat niemand hinreichende informationen, da läßt es sich aber prima bei urteilen. wie die bild immer vormacht. schwafeln um jeden preis.
manchmal ist es einfach besser, eine entscheidung zu aktzeptieren bzw. zu tolerieren. nicht alles kann jedem transparent gemacht werden.
das macht sich niemand einfach. die gründe der entscheidung werden dokumentiert. sie müssen verwaltungsrechtlich hieb und stichfest sein. die einzelheiten gehen außenstehende nichts, aber auch gar nichts an.
aus der distanz ( und damit meine ich auch Lehrgangsteilnehmer etc.) hat niemand hinreichende informationen, da läßt es sich aber prima bei urteilen. wie die bild immer vormacht. schwafeln um jeden preis.
manchmal ist es einfach besser, eine entscheidung zu aktzeptieren bzw. zu tolerieren. nicht alles kann jedem transparent gemacht werden.
Re: Situation NDS
Bei dieser Kollegin habe ich genügend Informationen! Ich kenne sie ziemlich gut.1957 hat geschrieben: aus der distanz ( und damit meine ich auch Lehrgangsteilnehmer etc.) hat niemand hinreichende informationen,
Warum du mir vorwirfst auf Bild-Niveau zu diskutieren erschließt sich mir allerdings nicht.
Und bei diesem Fall entsteht nunmal der Eindruck als hätte man zwar eine Leistung zu erfüllen, wenn dies aber nicht gelingt ist es auch egal. Und das ist schade.
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