Strafvereitelung im Amt
Strafvereitelung im Amt
Wie sollte man sich am besten verhalten, wenn ein Kollege oder Vorgesetzter eine strafbare Handlung wie eine KV im Amt begeht.
Gibt es da Fristen um ein paar Tage abzuwarten ob der Geschädigte sich zur Anzeige entschlossen hat?
Es geht mir um die Frage ob man sich strafrechtlich verhalten hat wenn man ein paar Tage abgewartet hat ob der Geschädigte übnerhaupt Interesse an einer Strafverfolgung hat?
Bin kein Freund vom Verschweigen, möchte nur rechtlich sauber arbeiten ohne selbst auf der Anklagebank sitzen zu müssen.
Gruss an Alle
Gibt es da Fristen um ein paar Tage abzuwarten ob der Geschädigte sich zur Anzeige entschlossen hat?
Es geht mir um die Frage ob man sich strafrechtlich verhalten hat wenn man ein paar Tage abgewartet hat ob der Geschädigte übnerhaupt Interesse an einer Strafverfolgung hat?
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Re: Strafvereitelung im Amt
Ich habe schon hunterte KV im Amt begangen. Alle rechtmäßig. Du solltest weniger Angst haben, insbesondere die Angst welche von der Schule vermittelt wird, ist völliger Unsinn. Wenn du etwas feststellst, was deiner Meinung nach strafrechtlich relevant sein könnte, sprich mit deinem DGL oder Dienststellenleiter. Das ist der erste Weg. Und keine Angst vor der Strafvereitelung, so schnell zieht das nicht.westcop hat geschrieben:Wie sollte man sich am besten verhalten, wenn ein Kollege oder Vorgesetzter eine strafbare Handlung wie eine KV im Amt begeht.
Gibt es da Fristen um ein paar Tage abzuwarten ob der Geschädigte sich zur Anzeige entschlossen hat?
Es geht mir um die Frage ob man sich strafrechtlich verhalten hat wenn man ein paar Tage abgewartet hat ob der Geschädigte übnerhaupt Interesse an einer Strafverfolgung hat?
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Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
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Re: Strafvereitelung im Amt
Mainzelmann2001 hat geschrieben:Und keine Angst vor der Strafvereitelung, so schnell zieht das nicht.
Zumal diese einen Vorsatz voraussetzt.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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Re: Strafvereitelung im Amt
Jo.MICHI hat geschrieben:Mainzelmann2001 hat geschrieben:Und keine Angst vor der Strafvereitelung, so schnell zieht das nicht.
Zumal diese einen Vorsatz voraussetzt.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
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Re: Strafvereitelung im Amt
Jetzt nimm einfach mal an, da fand tatsächlich ein KV im Amt statt, die nicht zu rechtfertigen ist und weiß nicht, was er machen soll (Bsp: ein Gefesselter, der einfach nur da sitzt, bekommt die Fresse poliert). Und nu?!Mainzelmann2001 hat geschrieben:Ich habe schon hunterte KV im Amt begangen. Alle rechtmäßig.
Versuch mit den Kollegen zu reden, bzw. je nachdem wie heftig es ist mit einem gemeinsamen Vorgesetzten. Wie lange bist Du denn schon im Dienst? Nicht alles, was unerlaubt aussieht, ist es auch ...
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Re: Strafvereitelung im Amt
§258MICHI hat geschrieben:Zumal diese einen Vorsatz voraussetzt.Mainzelmann2001 hat geschrieben:Und keine Angst vor der Strafvereitelung, so schnell zieht das nicht.
"Wer [...] wissentlich [...] vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft [...] wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Ich versteh gerad nicht, was das mit Vorsatz zu tun haben muss?
Wenn ich sehe, wie jemand eine Straftat begeht und diesen § kenne, dann......, oder was versteh ich da falsch?
Per aspera ad astra
Re: Strafvereitelung im Amt
Was heißt denn wissentlich?
Vorsätzlich und eben nich fahrlässig!
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Gruß
MICHI
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Re: Strafvereitelung im Amt
hallo du darfst keine kollegen verfeifenJaguar2801 hat geschrieben:§258MICHI hat geschrieben:Zumal diese einen Vorsatz voraussetzt.Mainzelmann2001 hat geschrieben:Und keine Angst vor der Strafvereitelung, so schnell zieht das nicht.
"Wer [...] wissentlich [...] vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft [...] wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Ich versteh gerad nicht, was das mit Vorsatz zu tun haben muss?
Wenn ich sehe, wie jemand eine Straftat begeht und diesen § kenne, dann......, oder was versteh ich da falsch?
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Re: Strafvereitelung im Amt
@michi
Aber das ist doch vorsätzlich, wenn er das nicht meldet.
Er weiß doch ganz genau, das es verboten ist und ist sich der Konsequenzen bewusst.
Bzw. was wäre denn dann vorsätzlich?
Also irg wie bin ich da noch nicht so richtig durchgestiegen....
@opitz
geb ich dir bedingt recht, aber das hat ja erstmal nix mit dem Thema zu tun
Aber das ist doch vorsätzlich, wenn er das nicht meldet.
Er weiß doch ganz genau, das es verboten ist und ist sich der Konsequenzen bewusst.
Bzw. was wäre denn dann vorsätzlich?
Also irg wie bin ich da noch nicht so richtig durchgestiegen....
@opitz
geb ich dir bedingt recht, aber das hat ja erstmal nix mit dem Thema zu tun
Per aspera ad astra
Re: Strafvereitelung im Amt
Danke erstmal für die rege Diskussion und euren schnellen antworten.
Problematisch ist doch bei der kv im Amt durch den vorgesetzten das man ja beweise zur Entlastung bzw Belastung sammeln muss, sprich Bilder.
Ich stell mir das sehr schwer vor da eine Anzeige zu schreiben, da man dann unten durch ist und nix zu machen und zwei Tage später eine Anzeige wegen §258a zu haben ist auch käse.
Daher meine Frage kann man warten bzw ist es cleverer abzuwarten ?
Problematisch ist doch bei der kv im Amt durch den vorgesetzten das man ja beweise zur Entlastung bzw Belastung sammeln muss, sprich Bilder.
Ich stell mir das sehr schwer vor da eine Anzeige zu schreiben, da man dann unten durch ist und nix zu machen und zwei Tage später eine Anzeige wegen §258a zu haben ist auch käse.
Daher meine Frage kann man warten bzw ist es cleverer abzuwarten ?
Re: Strafvereitelung im Amt
Geht er irrtümlich von der Rechtmäßigkeit aus und es stellt sich später heraus, dass das Handeln rechtswidrig war, kann der Kollege eben nicht wegen Strafvereitelung belangt werdenJaguar2801 hat geschrieben:@michi
Aber das ist doch vorsätzlich, wenn er das nicht meldet.
Er weiß doch ganz genau, das es verboten ist und ist sich der Konsequenzen bewusst.
Bzw. was wäre denn dann vorsätzlich?
Also irg wie bin ich da noch nicht so richtig durchgestiegen....
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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Re: Strafvereitelung im Amt
Wenn du das Gefühl hast, dass etwas nicht rechtmäßig gelaufen ist, sprich mit deinem Vorgesetzten. Melden macht frei. Wenn du eine KV im Amt beobachtet hast und der Meinung bist, dass diese mangels Rechtfertigung auch strafbar ist, solltest du (nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten) dich nicht der Gefahr einer Strafvereitelung aussetzen. Eine KV im Amt ist kein Antragsdelikt!
Edit:
Es gibt keine Frist (außer der Verjährung), innerhalb der du tätig werden musst, aber je mehr Zeit vergeht, umso eher kann aus dem objektiven Zögern auf die subjektive Vereitelungsabsicht geschlossen werden.
Edit:
Es gibt keine Frist (außer der Verjährung), innerhalb der du tätig werden musst, aber je mehr Zeit vergeht, umso eher kann aus dem objektiven Zögern auf die subjektive Vereitelungsabsicht geschlossen werden.
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Re: Strafvereitelung im Amt
So ist das. Wenn du eine Beobachtung gemacht hast, und der Meinung bist, dass da eine Straftat im Raume steht, sprich mit deinem Vorgesetzten. Unternimmt der nix, bist du erstmal außen vor und von ner Verfolgung verschont.robhin hat geschrieben:Wenn du das Gefühl hast, dass etwas nicht rechtmäßig gelaufen ist, sprich mit deinem Vorgesetzten. Melden macht frei. Wenn du eine KV im Amt beobachtet hast und der Meinung bist, dass diese mangels Rechtfertigung auch strafbar ist, solltest du (nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten) dich nicht der Gefahr einer Strafvereitelung aussetzen. Eine KV im Amt ist kein Antragsdelikt!
Edit:
Es gibt keine Frist (außer der Verjährung), innerhalb der du tätig werden musst, aber je mehr Zeit vergeht, umso eher kann aus dem objektiven Zögern auf die subjektive Vereitelungsabsicht geschlossen werden.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
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Re: Strafvereitelung im Amt
eine explizite handlungsempfehlung kann dir hier niemand geben. das kommt immer auf den einzelfall an.
das problem ist , dass insbesondere jüngere kollegen weder die sachverhalte, noch die tragweite derartiger angelegenheiten beurteilen können. insofern ist mainzels vorschlag der naheliegenste.
mach dir gedanken: was wurde zu dem fall dokumentiert? wie unterscheidet sich die dokumentation zu deinen beobachtungen? gibt es noch andere zeugen und stimmen?
das problem ist , dass insbesondere jüngere kollegen weder die sachverhalte, noch die tragweite derartiger angelegenheiten beurteilen können. insofern ist mainzels vorschlag der naheliegenste.
mach dir gedanken: was wurde zu dem fall dokumentiert? wie unterscheidet sich die dokumentation zu deinen beobachtungen? gibt es noch andere zeugen und stimmen?
Re: Strafvereitelung im Amt
Hallo? Du hast aber noch alle Latten am Zaun, oder?Jaguar2801 hat geschrieben:@michi
Aber das ist doch vorsätzlich, wenn er das nicht meldet.
Er weiß doch ganz genau, das es verboten ist und ist sich der Konsequenzen bewusst.
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