Strafvereitelung im Amt

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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon Controller » Sa 23. Feb 2013, 22:32

Wenn du eine Beobachtung gemacht hast, und der Meinung bist, dass da eine Straftat im Raume steht, sprich mit deinem Vorgesetzten. Unternimmt der nix, bist du erstmal außen vor und von ner Verfolgung verschont.
öhm......

Wenn du eine Beobachtung gemacht hast, und der Meinung bist, dass da eine Straftat im Raume steht

machst du das, was du sonst auch machst, sofern du PVB bist !

Da brauchst du doch keinen Vorgesetzten dazu oder ?? :polizei10: :polizei10:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon MICHI » Sa 23. Feb 2013, 22:57

Opitz=Troll=gesperrt!
Gruß
MICHI


Take care and have fun!

Gast

Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon Gast » Sa 23. Feb 2013, 23:07

Controller hat geschrieben:Da brauchst du doch keinen Vorgesetzten dazu oder ?? :polizei10: :polizei10:
Der TE hat ja die Befürchtung geäußert, sich im Kollegenkreis unbeliebt zu machen. Wenn man noch nie in der Situation war, ist das ja auch verständlich. Deshalb kann das Gespräch mit dem Vorgesetzten schon hilfreich sein, um diese Befürchtung abzubauen.
Aber du hast recht. Letztendlich gibt es bei Straftaten keine Möglichkeit, die Verantwortung durch Remonstration abzugeben.

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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon Controller » Sa 23. Feb 2013, 23:15

Der TE hat ja die Befürchtung geäußert, sich im Kollegenkreis unbeliebt zu machen.
Jeder kennt die Spielregeln

wenn mich dann jemand nicht mehr leiden kann :lol:


nun, warum bringt mich der Kollegoide denn in so eine Lage ??

Altes Bild, der Fehler wird anderen zugeschustert. :buhu:
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Gast

Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon Gast » Sa 23. Feb 2013, 23:19

100% Zustimmung

Aber wetten, der TE ist noch nicht so lange dabei wie du?! Beim nächsten Mal ist er sicher auch deutlich abgeklärter.

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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon springer » So 24. Feb 2013, 08:23

opitz hat geschrieben:hallo du darfst keine kollegen verfeifen
Was ist denn das für ein bescheuerter Kommentar?

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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon DocSnuggles » So 24. Feb 2013, 08:43

@springer:
MICHI hat geschrieben:Opitz=Troll=gesperrt!
"Oft ist "kritisch" eine gute Eigenschaft, manchmal aber auch ein Synonym für "keine Ahnung, aber für alles eine Meinung"."
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon poliziotto » So 24. Feb 2013, 12:47

robhin hat geschrieben: Edit:
Es gibt keine Frist (außer der Verjährung), innerhalb der du tätig werden musst, aber je mehr Zeit vergeht, umso eher kann aus dem objektiven Zögern auf die subjektive Vereitelungsabsicht geschlossen werden.
Stimmt nicht ganz...
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt
"Ganz vereitelt" liegt laut Kommentaren bereits nach Ablauf von einer Woche vor.

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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon Controller » So 24. Feb 2013, 14:31

Es gibt / ist auch keine Remonstration

da keine Weisung von einem Vorgesetzten kam, gegen die remonstriert wird
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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon copba » So 24. Feb 2013, 15:18

Sagt mal Leute, wie kommt ihr darauf auf eine solche Fragestellung sofort zu reagieren und euch von einem eventuellen "Zitat: Troll" aufs Glatteis führen zu lasen und sofort zu antworten. :polizei4: :o
Und an den Fragenden "Westcop": Was stellst du als vermeintlicher Polizeibeamter überhaupt für Fragen in einem öffentlichen Forum. Damit alleine könntest du dich schon strafbar machen. :polizei13: :verweis:
Deine Fragestellung, sowie die Formulierung lassen bei mir nur den Schluss zu, dass es sich hierbei nicht um eine fachfundierte Frage von einem "Fachmann" handeln kann. Gibt es denn in deinem Bereich, sofern der überhaupt existent ist, keine adäquaten Ansprechpartner? :polizei10:
Nein, nein, nein... das kann nicht sein. So einfach strukturiert kann, bzw. darf doch wohl niemand aus der Branche sein. :sauer: :stupid: :polizei13:
Ich antworte auf meinen thread gerne über pn.
Aber das hier, und dann auf eine solche Weise ... nö... :buhu:
Ein völlig erschrockener Copba :o :gaga:

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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon tyrant » So 24. Feb 2013, 15:35

Wenn wir schon mal beim Thema sind:

Man stelle sich folgende Situation vor:

Ein SMA ruft die Polizei herbei, weil sich eine Person nicht nach Aufforderung aus dem Hausrechtsbereich entfernt. Es liegt also ein Hausfriedensbruch vor. Der Beamte kommt nun an und äußert, dass er nicht gewillt ist, die Anzeige zu schreiben. SMA äußert sich aber so, dass er einen Strafantrag stellen will.

Liegt hier eine Strafvereitelung im Amt vor?
Ich bin KEIN PVB!

An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.

(Erich Kästner)

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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 24. Feb 2013, 15:52

Hat der SMA (was wohl Sicherheitsmitarbeiter heißen soll?) denn Hausrecht und darf im Namen des Hausrechtinhabers Strafantrag stellen?
:lah:

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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon Mainzelmann2001 » So 24. Feb 2013, 15:58

Controller hat geschrieben:
Wenn du eine Beobachtung gemacht hast, und der Meinung bist, dass da eine Straftat im Raume steht, sprich mit deinem Vorgesetzten. Unternimmt der nix, bist du erstmal außen vor und von ner Verfolgung verschont.
öhm......

Wenn du eine Beobachtung gemacht hast, und der Meinung bist, dass da eine Straftat im Raume steht

machst du das, was du sonst auch machst, sofern du PVB bist !

Da brauchst du doch keinen Vorgesetzten dazu oder ?? :polizei10: :polizei10:
Zwischen Meinung und Tatsache ist sicher ein Unterschied, oder? Den Vorgesetzten brauch ich, um meine Meinung zu verifizieren.

Es gibt sicherlich viele jungen Kollegen welche ein beobachtes Verhalten eines anderen Kollegen möglicherweise falsch einschätzen.
Alles schon erlebt.

Und wenn man dann nicht mit dem vermeintlichen Täter sprechen will, sollte man den Weg über den Vorgesetzten wählen. Erachte ich als sinnvoller, als direkt den Weg zur STA einzuschlagen.

Außer natürlich es ist ne klare Sache. Dann gibt es keinen anderen Weg.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

Gast

Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon Gast » So 24. Feb 2013, 17:51

Danke für die Meinungen und Anregungen.

In unserem Beruf muss man sich sehr aufeinander verlassen und vertraut einander, daher ist es dann verdammt schwer den Kollegen bzw Vorgesetzen zu beanzeigen.

Vor allem muss man ihn dann rein theoretisch belehren über seine Rechte und ggf. Bilder vom Geschädigten anfertigen etc.

Daher ist mein Anliegen ob man lieber ein zwei Tage zur Ruhe kommen darf und dann es meldet ohne sich strafbar gemacht zu haben. Das ist legitim als Frage zu stellen und stellt keine strafbare Handlung dar @copba.

Von verpfeifen ( schreibt man übrigens so) war keine Rede.

Ich hab das ganze schon mal durch, mit Verurteilung des Vorgesetzten. Ich wurde dann gemobbt und musste den Dienstort wechseln. Der Geschädigte wurde in Schutz genommen und sich mit ihm solidarisiert. Verkehrte Welt war das.

War damals sehr erschüttert das man alles vertuschen wollte um das Ansehen der Polizei nicht zu schädigen.

Ich würde mich wieder so entscheiden auch wenn ein ganzes System gegen einen steht.
Ich hoffe für jeden das er sowas nicht erleben muss und sich jeder im rechtlichen Rahmen bewegt um seinen Kollegen nicht in eine solche Situation zu bringen.

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Re: Strafvereitelung im Amt

Beitragvon copba » So 24. Feb 2013, 19:48

@westcop, solltest du wirklich in unserem Berufsstand beschäftigt sein, ich bin es nun seit fast 29 Jahren, musst du wissen und jetzt schreibe ich mal meine eigene Meinung als Klartext, dass du mit der Veröffentlichung solcher SV'e durchaus in Konflikt mit dem ÖDR stehst.
Weiterhin, wie sieht es mit Unterlassungsdelikten aus, wenn du selbst in Amtsausübung Zeuge dieser Tat wurdest, von wegen ich warte mal 2 oder 3 Tage?
Und wenn du dir sicher mit der strafrechtlichen Einschätzung bist, und dies schon mal in ähnlicher Weise durchgezogen hast, müsstest du Eigenerfahrung besitzen mit der Situation klar zu kommen, ergo gibt es keinerlei (umgangssprachlich) Vertun in der Einleitung weiterer Maßnahmen. Hierbei musst du auch selbst keine Belehrung durchführen, sondern lediglich eine entsprechende Aussage bei der in dieser Sache zuständigen Stelle machen, wenn es denn wirklich so war. Würde aber hier Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten, von wegen Selbstbezichtigung.

Wenn dies der Fall ist, bekunde ich dir meine Hochachtung, sollte dies aber eine Fangfrage gewesen sein, Schande über dich.
Ich bleibe aber weiter dabei: Meiner Ansicht nach, da öffentlich, kein SV zur Veröffentlichung.
Und das hat nichts mit Korpsgeist oder Nestbeschmutzung zu tun. Ich bin auch für Offenheit und striktes Vorgehen gegen schwarze Schafe, aber immer mit einer gewissen Vorsicht gepaart. Was einmal durch das Netz gejagt wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden.
P.S. @ westcop: Nur mal zur Info, wie lange bist du schon, die Ausbildung ausgeschlossen, im Amt?

Gruß copba


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