Ausbildung als PMA abbrechen..

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Landespolizei!

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BvonT
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Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon BvonT » Mo 4. Mär 2013, 07:18

Heyho liebes Forum!

Ich bin 21 Jahre alt und bin jetzt im 8. Monat meiner Ausbildung als Polizeimeisteranwärter.
Es war nie mein Traumberuf und diente für mich mehr als eine Notlösung, da ich sonst keinen Peil hatte, was ich sonst machen sollte.
Mit der Einstellung, begann ich den ersten Tag meiner Ausbildung, was natürlich über die Monate hinweg auch nicht weniger wurde..
Deshalb wollte ich mich bei euch erkundigen, wie das ganze denn ablaufen sollte/könnte?
Diese Woche am Freitag ist die Abschlussrüfung des Grundkurses 2, worauf im Juni dann das Praktikum folgt,.. Wirklich gelernt hab ich nicht, da mir die entsprechende Motivation fehlt, diesen Beruf weiter auszuüben.
Wie sieht das dann also aus?
Ich hab gehört, man muss im Beamtenberuf einen großen Teil der Ausbildung zurückzahlen.. mit wie viel kann da gerechnet werden und wieviel ist das monatlich?
Freue mich auf eure Antworten,.. vielen Dank!

doubleD
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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon doubleD » Mo 4. Mär 2013, 09:46

Warum beginnst du überhaupt die Ausbildung, wenn du so eine Einstellung hast? Und SuFu benutzen hätte auch geholfen, ich war mal so frei eine Antwort von Chigurh zu kopieren aus einem anderem thread. "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz(BBesGVwV)

59.5.2 "....Anwärter, die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes an einer Fachhochschule studieren, sollen keine finanziellen Vorteile gegenüber anderen Studierenden erlangen. Die Anwärterbezüge werden Ihnen deshalb mit den Auflagen (§ 59 Abs. 5 BBesG) gewährt, daß
a) die Ausbildung nicht vor Ablauf der in den Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften festgelegten oder im Einzelfall festgesetzten Ausbildungszeit aus einem von Ihnen zu vertretenden Grunde endet und
b) Sie im Anschluß an den Vorbereitungsdienst rechtzeitig einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe stellen oder ein Ihnen angebotenes Amt annehmen und
c) Sie im Anschluß an Ihre Ausbildung nicht vor Ablauf einer Mindestdienstzeit von fünf Jahren aus einem von Ihnen zu vertretenden Grunde aus dem öffentlichen Dienst (§ 29 Abs. 1 BBesG) ausscheiden.
Eine Nichterfüllung dieser Auflagen hat die Rückforderung eines Teils der gezahlten Anwärterbezüge zur Folge.
Die Rückzahlungspflicht beschränkt sich auf den Teil der Anwärterbezüge, der den Betrag von 750 Deutsche Mark monatlich übersteigt.
Bei einem Ausscheiden nach der Ernennung zum Beamten auf Probe ermäßigt sich der zurückzuzahlende Betrag für jedes volle geleistete Dienstjahr um ein Fünftel.
Der Rückzahlungspflicht unterliegt der Bruttobetrag der Anwärterbezüge (§ 59 Abs. 2 Satz 1 BBesG)....."


59.5.5 Auf die Rückforderung soll u.a. verzichtet werden, wenn
a) der Vorbereitungsdienst innerhalb von drei Monaten seit der Einstellung als Beamter auf Widerruf abgebrochen wird,
b) der Vorbereitungsdienst abgebrochen wird, um unverzüglich ein anderes Ausbildungsverhältnis innerhalb des öffentlichen Dienstes (§ 29 Abs. 1) aufzunehmen; der Verzicht ist unter der auflösenden Bedingung auszusprechen, daß die zweite Ausbildung nicht vorzeitig aus einem vom ehemaligen Anwärter zu vertretenden Grunde endet und sich nach Bestehen der Ausbildung eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst anschließt,
c) der Vorbereitungsdienst abgebrochen wird, um unverzüglich eine hauptberufliche Tätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes (§ 29 Abs. 1) aufzunehmen und eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst erbracht wird,
d) ein Beamter ausscheidet, um durch ein Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder externen Fachhochschule die Befähigung für eine andere Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes zu erlangen, unter der Bedingung, daß er
– nach Abschluß des Studiums und ggf. eines anschließenden Vorbereitungsdienstes unverzüglich in den öffentlichen Dienst (§ 29 Abs. 1) eintritt,
– nicht vor Ablauf von drei Jahren aus einem von ihm zu vertretenden Grunde wieder ausscheidet,
– der früheren Beschäftigungsbehörde oder bezügeanweisenden Stelle seine berufliche Verwendung nach Abschluß der Ausbildung anzeigt,
– bis dahin jede Verlegung seines Wohnsitzes mitteilt.
Der unter diesen Bedingungen ausgesprochene Verzicht ist dem Beamten gegen Unterschrift zur Kenntnis zu bringen.
e) in den Fällen b) und d) eine Verwendung des Beamten im öffentlichen Dienst nach der Ausbildung trotz nachgewiesener Bemühungen aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist,
f) ein Beamter auf eigenen Antrag ausscheidet, um einer Entlassung durch den Dienstherrn wegen eines vom Beamten zu vertretenden Grundes zuvorzukommen,
g) ein Beamter aus Anlaß der Eheschließung innerhalb von sechs Monaten oder aus Anlaß der Geburt eines Kindes spätestens mit Ablauf eines Erziehungsurlaubs ausscheidet, um sich überwiegend der Haushaltsführung bzw. der Erziehung und Betreuung des Kindes zu widmen.

59.5.6 Die Rückforderung richtet sich nach § 12 Abs. 2; sie obliegt dem Dienstherrn, der die Anwärterbezüge gezahlt hat. Die Entscheidung trifft die zuständige oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle."

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon Michelle » Mo 4. Mär 2013, 14:30

Hier im Forum bereits vorhandene Infos zum Thema Kündigung:

http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?t=8338

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon Danger34 » Mo 4. Mär 2013, 15:42

Auch wenn das nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat, will ich auch mal meinen Senf abgeben :O

Also ich bin grade wirklich geschockt...
Sprachlos Sorry...! :D
Manche Menschen "kloppen" sich um so einen Platz!!!
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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 4. Mär 2013, 15:59

Und jetzt?

Wenn man merkt, dass es nix ist, dann isses nix.
:lah:

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon BvonT » Mo 4. Mär 2013, 16:22

@ doubleD: Danke für die ausführliche Information, aber wenn ich das so lesen muss, sieht aus wie im Gesetztestext *würg*

@ Michelle: Ich hatte vor danach erst mal bis zum September, bis ich die neue Lehre antreten kann zu schichten, um bisschen mehr Kohle zu verdienen. Heißt das dann ich muss von meine sagen wir mal 2000 Euro, die ich dann beim schichten verdiene, jeden monat 1620 € abgeben, damit ich noch 380 € übrig habe?

@ Danger34: Es gibt solche Leute, aber auch solche... wer meinen Platz möchte, darf ihn gerne haben..

@ Kaeptn_Chaos: Jau, danke fürs Verständnis.

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon d02 » Mo 4. Mär 2013, 16:35

BvonT hat geschrieben:Heißt das dann ich muss von meine sagen wir mal 2000 Euro, die ich dann beim schichten verdiene, jeden monat 1620 € abgeben, damit ich noch 380 € übrig habe?
Wie kommst Du denn darauf?

EDIT: Ich glaube zu wissen wie Du darauf kommst... Du hast Die oben genannten 750 DM in Euro umgerechnet... Aber wenn Du mal genau(er) ließt, heißt es da, dass die Bezüge ÜBER 750 DM zurückgefordert werden. Also die Differenz zwischen 383,47 Euro und Deinen tatsächlichen monatlichen Bezügen.

Wenn ich mich nicht irre, erhältst Du im Monat rund 840,00 EUR. Bislang sind also über 8 Monate rund 3650,00 EUR aufgelaufen, die zurückgezahlt werden müssten.
Zuletzt geändert von d02 am Mo 4. Mär 2013, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon BvonT » Mo 4. Mär 2013, 16:40

Nene, hab Michelles Link gemeint:
" http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?t=8338 "

Hier steht:
[...] Im verständlichen Deutsch heißt dass:

Zur Zeit beträgt der monatliche Satz 380 €,
den man von dem Gehalt behalten darf.

Wenn man also z. B. 880 € brutto verdient, muss man,
wenn man aus eigenen Stücken kündigt,
den Betrag von 880 € - 380 € = ca. 500 € pro Monat zurückzahlen. [...]

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 4. Mär 2013, 16:43

:polizei10:

Das ist nicht der Betrag, der von deinem künftigen Gehalt abezogen wird, sondern der, den du von deinen jetzigen Bezügen zurückzahlen musst.

Brichst du vielleicht deswegen ab, weil dich die Materie überfordert?
:lah:

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon BvonT » Mo 4. Mär 2013, 16:49

Nicht ganz.
- In der Uniform fühl ich mich nicht wohl, das bin nicht ich. Ich fühl mich wie eine veränderte Person..
- Ich mag mir nicht vorschrieben lassen, wann ich zum Frisör soll, oder meinen Bart stutzen soll, das weiß ich selbst
- Ich bin kein Mensch, der andere darauf hinweist, wie sie sich zu verhalten haben, das hab ich im SHT sehr gemerkt. Ich hatte es mir anders vorgestellt..
- Ich komm mit dem Stoff nicht klar, wahrscheinlich, weil mir auch die Motivation fehlt, ihn in mein Hirn zu bringen, mir fehlt das nötige Interesse, diesen Beruf auszuüben.
Und ja,.. ich könnt bestimmt nocht mehrere Gründe nennen, wenn ich mich damit jetzt noch länger befassen möchte..

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon shuffle » Mo 4. Mär 2013, 17:00

Polizeimeisteranwärter ist doch mittlerer Dienst, demnach wäre die gepostete Regelung zur Rückzahlung der Anwärterbezüge gar nicht einschlägig, da man im m. D. ja nicht an einer FH studiert, der betrifft den gehobenen Dienst.

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon MICHI » Mo 4. Mär 2013, 17:04

Danger34 hat geschrieben:Auch wenn das nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat, will ich auch mal meinen Senf abgeben :O

Also ich bin grade wirklich geschockt...
Sprachlos Sorry...! :D
Manche Menschen "kloppen" sich um so einen Platz!!!
Das ist doch nichts Besonderes.
In fast jedem Einstellungsjahrgang gibt es Leute, die erst während der Ausbildung/des Studiums merken, dass der Beruf doch nicht ihren Vorstellungen entspricht.

Wie es in jedem anderen Job auch passiert.

Besser rechtzeitig, als gar nicht und dann mit fehlender Motivation den Kollegen zur Last fallen.
Gruß
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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon Habakuk » Mo 4. Mär 2013, 17:38

In meinem Jahrgang hat eine Kollegin nach ca. 6 Monaten gemerkt, dass sie lieber wieder den alten Beruf ausüben möchte, sie musste nichts zurückzahlen.

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon Atlanta » Mo 4. Mär 2013, 17:47

Kündigen und gut ist!

Bringt doch nichts und ich möchte persönlich auch keinen Kollegen neben mir haben, der nicht mit ganzem Herzen dabei ist! Polizeisache ist 110% !! (nettes Wortspiel ;) )

Also mach dir keinen Kopp, aufhören und gut ist!

Damit tust du dir und deinen (späteren) Kollegen einen großen Gefallen!

Ist zwar schade für diejenigen, die um einen Platz bangen mussten und ihn nicht bekommen haben - aber ist ja nun Wurscht!

Ich wünsche dir was und auf das du die richtige Entscheidung triffst! Bist ja noch jung :zustimm:

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Re: Ausbildung als PMA abbrechen..

Beitragvon BvonT » Mo 4. Mär 2013, 17:52

Danke Leute!
Nur bin ich jetzt doch verwirrt, da noch einige Fragen offen stehen.

- Muss ich jetzt was zurückzahlen? Wenn ja, wieviel? Ich blicks immernoch nicht, .. einer sagt ja, der andere nein.. Ich bin im 6. Monat der Polizeimeisteranwärterausbildung (Mittlerer Dienst)

- Wie läuft das ab wegen der Prüfung am Freitag? Soll ich am Dnnerstag kündigen oder wie gehe ich das an? Wie stelle ich das an? Wen spreche ich an? Was kann ich erwarten?


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