Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
Moderator: schutzmann_schneidig
Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
rafael,
diese von dir genannte befugnisnorm ist mir so zuwenig.
paragaphen aufschreiben kann jeder. da fehlt noch etwas.eine gefahrenlage des polizeigesetzes erlaubt doch nicht unmittelbaren zugriff auf eine andere gesetzesnorm.
ich bezweifle eine subsidiäre zuständigkeit der polizei bei der umsetzung des asylbewerberleistungsgesetzes. da könnten wir ja gleich auf das privatvermögen eines harzers sicherstellen.
es kann natürlich sein, dass es diese zuständigkeit gibt und das absprachen getroffen wurden.
diese von dir genannte befugnisnorm ist mir so zuwenig.
paragaphen aufschreiben kann jeder. da fehlt noch etwas.eine gefahrenlage des polizeigesetzes erlaubt doch nicht unmittelbaren zugriff auf eine andere gesetzesnorm.
ich bezweifle eine subsidiäre zuständigkeit der polizei bei der umsetzung des asylbewerberleistungsgesetzes. da könnten wir ja gleich auf das privatvermögen eines harzers sicherstellen.
es kann natürlich sein, dass es diese zuständigkeit gibt und das absprachen getroffen wurden.
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
1957, Absprachen mit den Ausländerbehörden außerhalb derer Erreichbarkeit ist die Regel. Eine auf Kenntnissen aus Ermittlungsverfahren basierende Prognose über die Wahrscheinlichkeit, dass Barmittel 'verschwinden', gehört hier nicht her. Frag' bei den genannten Kollegen nach, die werden Dir interessante Sachen zu berichten wissen.
Gruß
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
wie wärs denn mit einer Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung? (dazu zählt auch die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, also auch das AsylbLG)
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
Die Rechtsordnung ist andauernd in der mehr oder weniger großen Gefahr verletzt zu werden. Sonst bräuchte man sie nicht. Mit der Begründung könnte man jedem H4-Empfänger seine gesammelten Pfandflaschen wegnehmen, weil nicht davon auszugehen ist, dass er die Erlöse als Einkünfte angibt. Mächtig "gefährlich".
Die Frage ist doch, ob nicht genau diese Rechtsordnung es im Gegensatz zu manchem "billig und gerecht Denkenden" es erlaubt, seine angesparten Reserven vor Antragstellung selbst aufzubrauchen.
Weil zu diesem Zeitpunkt noch gar kein irgendwie gearteter Kostenerstattungsanspruch entstanden ist.
Absprachen?
Wird's möglicherweise geben, wenngleich der Chef des TE dazu offenbar nix gesagt hat.
Und ob die nun immer rechtmäßig wären?
Wo kein Kläger...
Die Betroffenen werden grad andere Sorgen haben, als die "Wegnahme" dieses Geldes auf dem Rechtsweg zu beanstanden.
Die Frage ist doch, ob nicht genau diese Rechtsordnung es im Gegensatz zu manchem "billig und gerecht Denkenden" es erlaubt, seine angesparten Reserven vor Antragstellung selbst aufzubrauchen.
Weil zu diesem Zeitpunkt noch gar kein irgendwie gearteter Kostenerstattungsanspruch entstanden ist.
Absprachen?
Wird's möglicherweise geben, wenngleich der Chef des TE dazu offenbar nix gesagt hat.
Und ob die nun immer rechtmäßig wären?
Wo kein Kläger...
Die Betroffenen werden grad andere Sorgen haben, als die "Wegnahme" dieses Geldes auf dem Rechtsweg zu beanstanden.
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
ich liebe esEr stellt sicher und lässt prüfen.
hmDie Frage ist doch, ob nicht genau diese Rechtsordnung es im Gegensatz zu manchem "billig und gerecht Denkenden" es erlaubt, seine angesparten Reserven vor Antragstellung selbst aufzubrauchen.
Weil zu diesem Zeitpunkt noch gar kein irgendwie gearteter Kostenerstattungsanspruch entstanden ist.
das wäre ja nun mal überdenkenswert - wird man da gefragt
oder geht das ungefragt, schwupp die Kohle weg.
Also bin ich gezwungen bei der Antragstellung auch Leistungen anzunehmen, obwohl ich die vlt. gar nicht möchte ?
Der Regimekritiker (international bekannt, vlt auch noch mit einem Preis aus Schweden) z.B. der hier Asyl beantragt und von Landsleuten aufgenommen und versorgt wird;
der russische Oligarch auf der Flucht ....etc.
Die wollen zwar Sicherheit vor Verfolgung und Schutz, das geht nur über den Asylaufenthalt,
möchten aber keine Leistungen.
Und, ich glaube schon, dass es Kollegen gibt die interessante Sachen zu berichten haben, nur.....
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
Ja. Gem. 47, 53 AsylVfG ist der Asylbewerber verpflichtet, in der ihm zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung bzw. Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen.Controller hat geschrieben:
Also bin ich gezwungen bei der Antragstellung auch Leistungen anzunehmen, obwohl ich die vlt. gar nicht möchte ?
7 AsylbLG regelt die zugehörige Kostenerstattung bei vorhandenem Einkommen bzw. Vermögen.
Gruß
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
Der Antrag war aber schon gestellt.Beobachter hat geschrieben: Die Frage ist doch, ob nicht genau diese Rechtsordnung es im Gegensatz zu manchem "billig und gerecht Denkenden" es erlaubt, seine angesparten Reserven vor Antragstellung selbst aufzubrauchen.
Gruß
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
...was die Frage nach der "Wegnahmebefugnis" für mich immer noch nicht wirklich klärt.
Denn in § 7 AsylbLG steht erst mal "selber aufbrauchen".
Hätte es einen Unterschied gemacht, wenn die Betroffene die Kohle, statt sie im BH zu transportieren, sofort auf den Tisch gelegt hätte?
Oder ist es eine Art "standardisierte deutsche Willkommensgeste", sobald jemand "Asyl" ruft, erst mal all sein Geld einzusammeln?
Ich weiß es nicht, sonst würd ich nicht fragen.
Und wenn es so wäre, würd ich eben denken, das wäre auch gesetzlich geregelt.
Denn in § 7 AsylbLG steht erst mal "selber aufbrauchen".
Hätte es einen Unterschied gemacht, wenn die Betroffene die Kohle, statt sie im BH zu transportieren, sofort auf den Tisch gelegt hätte?
Oder ist es eine Art "standardisierte deutsche Willkommensgeste", sobald jemand "Asyl" ruft, erst mal all sein Geld einzusammeln?
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
Wohl nicht. Warum auch? Der Zweck (vielleicht hinterfragbar) der Norm ist doch, die Allgemeinheit nicht für die Kosten des Verfahrens aufkommen zu lassen, wenn der Antragsteller selbst diese Kosten (oder einen Teil davon) tragen könnte.Beobachter hat geschrieben: Hätte es einen Unterschied gemacht, wenn die Betroffene die Kohle, statt sie im BH zu transportieren, sofort auf den Tisch gelegt hätte?
Warum habe ich bei der Art der Fragestellung schon das Gefühl, dass Du eine bestimmte Richtung verfolgst? ;-) Außerdem wird der Bewerber nicht enteignet, sondern nur die Verfügbarkeit seines Vermögens eingeschränkt.Oder ist es eine Art "standardisierte deutsche Willkommensgeste", sobald jemand "Asyl" ruft, erst mal all sein Geld einzusammeln?
Es gibt ein standardisiertes Asylverfahren, dass sich vor allem in den letzten beiden Jahrzehnten erheblich verändert hat. Unter anderem deshalb, weil sich Missbrauchsfälle massiv häuften, die Quote der anerkannten Verfahren spricht da m. E. für sich.
Zusätzlich hat sich ein florierender Zweig der OK drumherum entwickelt, der mit menschenverachtenden Methoden teils lebensgefährliche Routings durchführt.
Gruß
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
das ist sicherlich richtig !Zusätzlich hat sich ein florierender Zweig der OK drumherum entwickelt, der mit menschenverachtenden Methoden teils lebensgefährliche Routings durchführt.
Allerdings
geschleuste Personen auf diesen Routen haben mit Sicherheit keine 2000 Ocken mehr dabei !
Weder im BH noch sonst wo
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
Welche Norm erlaubt nochmal die sofortige "Wegnahme" ???Der Zweck (vielleicht hinterfragbar) der Norm
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
Oh doch...Controller hat geschrieben: Allerdings
geschleuste Personen auf diesen Routen haben mit Sicherheit keine 2000 Ocken mehr dabei !
Weder im BH noch sonst wo
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
Na, 7a schon vergessen? ;-)Beobachter hat geschrieben:Welche Norm erlaubt nochmal die sofortige "Wegnahme" ???Der Zweck (vielleicht hinterfragbar) der Norm
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
oh
vlt. einen Schleuser erwischt, der dann vorgab geschleust worden zu sein ?
vlt. einen Schleuser erwischt, der dann vorgab geschleust worden zu sein ?
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Re: Gefahrenabwehr-Sicherstellung-kein Richtervorbehalt?
Nee, nicht vergessen.Na, 7a schon vergessen? ;-)
Ich bin nur - wie noch andere hier - anderer Ansicht.
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