Hallo,
mich würde interessieren, ob jemand aus Erfahrung berichten kann, ob man IM Studium gD auch schon Kindergeld für das eigene Kind bekommt, oder erst NACH dem Studium? Das ist für mich nicht eindeutig in dem Verdienstbespiel erkennbar und in dem Forum finde ich leider auch nichts! :-)
Stimmt es, dass man, im Studium den "ehegatten Bonus" bekommt , auch wenn man nicht verheiratet ist, aber in einer "eheänlichen Gemeinschaft" lebt?
Vielen lieben Dank! :-)
Studium gD - spezielle Zulagen
- LawOfThomsen
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Re: Studium gD - spezielle Zulagen
Bekommt man Kindergeld nicht immer, unabhängig vom Arbeitgeber?
Was bitte soll der Ehegattenbonus sein? Familienzuschlag vielleicht?
Was bitte soll der Ehegattenbonus sein? Familienzuschlag vielleicht?
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- Cadet
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Re: Studium gD - spezielle Zulagen
Ja "normales" Kindergeld schon. Aber so wie ich gelesen habe, gibt es den wohl nochmal. Aber es ist nicht eindeutig, ob man den nur nach dem Studium bekommt.
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... er2012.pdf
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... er2012.pdf
Re: Studium gD - spezielle Zulagen
gibts auch während dem studium. und ehezuschlag ohne Ehe gibts nicht.
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- Cadet
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Re: Studium gD - spezielle Zulagen
Super, vielen lieben Dank für die Auskunft! :-)
Eine kleine Frage bliebe da noch: Wenn der Mann das Studium macht, die Frau aber das Kindergeld vom Amt bekommt, ist "sie" ja Kindergeldberechtigte. Bekommt "er" dann trotzdem den KG Bonus?
Eine kleine Frage bliebe da noch: Wenn der Mann das Studium macht, die Frau aber das Kindergeld vom Amt bekommt, ist "sie" ja Kindergeldberechtigte. Bekommt "er" dann trotzdem den KG Bonus?
- LawOfThomsen
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Re: Studium gD - spezielle Zulagen
Meines Wissens ja.
Re: AW: Studium gD - spezielle Zulagen
Du bekommst vom Arbeitgeber den Bonus fürs Kind. Wer das Kindergeld einstreicht ist dabei unerheblich.
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Re: Studium gD - spezielle Zulagen
auch wenn man nicht verheiratet ist?
Re: Studium gD - spezielle Zulagen
bekommt man denn auch Kindergeld wenn man nicht verheiratet ist?
Re: AW: Studium gD - spezielle Zulagen
Kindergeld hat nichts mit verheiratet sein zu tun, würde ja sonst Verheiratetengeld heißen ;-)Berlin85 hat geschrieben:bekommt man denn auch Kindergeld wenn man nicht verheiratet ist?
Kindergeldanspruch hat, wer ein Kind hat. Grundsätzlich bekommt es der, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. Wohnt ihr alle zusammen, ist wurscht, wer es einstreicht.
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- LawOfThomsen
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Re: Studium gD - spezielle Zulagen
Da meine Freundin das Kindergeld schon bekommt von der Familienkasse bekomme ich es aber
nicht mehr von der Polizei?
nicht mehr von der Polizei?
Re: AW: Studium gD - spezielle Zulagen
Die Polizei zahlt KEIN Kindergeld! Das bekommst du nur von der Familienkasse. Von der Polizei bekommst du einen Kinderzuschlag auf deine Vergütung, unabhängig ob du das Kindergeld bekommst oder deine Freundin.Berlin85 hat geschrieben:Da meine Freundin das Kindergeld schon bekommt von der Familienkasse bekomme ich es aber
nicht mehr von der Polizei?
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