Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Moderator: Team Zoll
Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Die Bewerbungsfrist für den gehobenen Dienst bei der Zollverwaltung für die Einstellungen des kommenden Jahres 2014 ist ab heute eröffnet.
http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-un ... _node.html
Bewerbungszeitraum
1. April bis 27. September 2013
(Einstellung zum 1. August 2014)
Allen Bewerbern wünsche ich viel Erfolg!
Ich bite alle Neu-User und Bewerber bei evtl. anfallenden Fragen sich vorab mit unseren FAQ´s vertraut zu machen. Auch wenn dies etwas Zeit in Anspruch nimmt und auch eine Menge Informationen auf einmal sind, werden euch diese mit Sicherheit weiterhelfen.
Hier der Link zu den verschiedenen Bereichen:
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewforum.php?f=35
Die FAQ´s findet ihr im oberen Bereich der Bekanntmachungen
http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-un ... _node.html
Bewerbungszeitraum
1. April bis 27. September 2013
(Einstellung zum 1. August 2014)
Allen Bewerbern wünsche ich viel Erfolg!
Ich bite alle Neu-User und Bewerber bei evtl. anfallenden Fragen sich vorab mit unseren FAQ´s vertraut zu machen. Auch wenn dies etwas Zeit in Anspruch nimmt und auch eine Menge Informationen auf einmal sind, werden euch diese mit Sicherheit weiterhelfen.
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Die FAQ´s findet ihr im oberen Bereich der Bekanntmachungen
Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Da hier noch keiner weiter etwas geschrieben hat, viel Glück allen Bewerbern.
Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Hab mich beworben, letztes Jahr auch- stand da aber leider nur auf der Nachrückerliste und habs nicht gepackt. Nun denn- neues Jahr, neues Glück!
Achja: RLP- für Koblenz
Achja: RLP- für Koblenz
EJ 2014
1. Tag, 23.01.2014: 102/113
2. Tag, 24.01.2014: tauglich mit Auflage (erfüllt)
3. Tag: 20.02.2014: ROW 3
Zusage: 09.04.14
1. Tag, 23.01.2014: 102/113
2. Tag, 24.01.2014: tauglich mit Auflage (erfüllt)
3. Tag: 20.02.2014: ROW 3
Zusage: 09.04.14
Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Hallo zusammen,
bin grad dabei meine Bewerbung fertig zu stellen. Eigentlich eine unkomplizierte Sache. Ich hab jedoch in älteren Threads gelesen, dass auch ein Anschreiben/Bewerbungsschreiben neben den auf Zoll.de genannten Unterlagen
einzureichen ist. Wie gesagt auf Zoll.de ist nur die Rede von Lebenslauf, Schulzeugnis und dem Bewerbungsbogen.
Kann mich da mal jemand aufklären, ob man auch ein Bewerbungsschreiben, wie es sonst in der freien Wirtschaft üblich ist, einreichen soll oder eben nicht.
bin grad dabei meine Bewerbung fertig zu stellen. Eigentlich eine unkomplizierte Sache. Ich hab jedoch in älteren Threads gelesen, dass auch ein Anschreiben/Bewerbungsschreiben neben den auf Zoll.de genannten Unterlagen
einzureichen ist. Wie gesagt auf Zoll.de ist nur die Rede von Lebenslauf, Schulzeugnis und dem Bewerbungsbogen.
Kann mich da mal jemand aufklären, ob man auch ein Bewerbungsschreiben, wie es sonst in der freien Wirtschaft üblich ist, einreichen soll oder eben nicht.
Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Ich habe es letztes Jahr, sowie dieses Jahr gemacht- für RLP. Generell würde ich sagen, kann sowas nie schaden. Natürlich nur, wenn nicht ausdrücklich gesagt wird, dass Anschreiben unerwünscht sind..
Ganz genau bzw. ob man es weglassen kann weiß ich grad leider auch nicht
Ganz genau bzw. ob man es weglassen kann weiß ich grad leider auch nicht
EJ 2014
1. Tag, 23.01.2014: 102/113
2. Tag, 24.01.2014: tauglich mit Auflage (erfüllt)
3. Tag: 20.02.2014: ROW 3
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- Skorpion69
- Moderator
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Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Aus meiner Sicht ist die Angabe unter http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-un ... _node.html eindeutig.Sie senden uns bitte Ihr Bewerbungsschreiben mit folgenden Unterlagen:
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- eine Kopie sämtlicher Schulabgangs- und Prüfungszeugnisse, bei noch nicht erworbenem Schulabschluss eine Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse sowie gegebenenfalls Zeugnisse und Nachweise über eine Berufsausbildung beziehungsweise berufliche Tätigkeiten,
- den vollständig ausgefüllten vierseitigen Bewerberbogen (Formular 5330)
Es wird zwar (auch hier) immer wieder diskutiert, ob man es braucht, zumal bei der großen Menge an Bewerbungen nicht alle Schreiben auch wirklich sofort gelesen werden, aber es wird halt zunächst mal gefordert und später auch verwendet.
Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Ich glaube ich würde komisch schauen wenn ich einen Brief mit Bewerbungsunterlagen öffne und dann ist da lose Blattsammlung drin. Ein Anschreiben ist m.E. immer Pflicht -egal ob gefordert oder nicht-. Sauber und fehlerfrei schreiben steht ja auch nirgends explizit..xaverr hat geschrieben: Kann mich da mal jemand aufklären, ob man auch ein Bewerbungsschreiben, wie es sonst in der freien Wirtschaft üblich ist, einreichen soll oder eben nicht.
- Skorpion69
- Moderator
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- Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45
Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Das Bewerbungsschreiben wird, wie oben geschrieben, durchaus explizit gefordert.mcbol hat geschrieben:Ich glaube ich würde komisch schauen wenn ich einen Brief mit Bewerbungsunterlagen öffne und dann ist da lose Blattsammlung drin. Ein Anschreiben ist m.E. immer Pflicht -egal ob gefordert oder nicht-. Sauber und fehlerfrei schreiben steht ja auch nirgends explizit..xaverr hat geschrieben: Kann mich da mal jemand aufklären, ob man auch ein Bewerbungsschreiben, wie es sonst in der freien Wirtschaft üblich ist, einreichen soll oder eben nicht.
Eine Bewerbung, die ohne Anschreiben und damit ohne anständige Adressierung, ohne Absender und ohne Beschreibung des eigentlich gewünschten eingeht, ist einfach unvollständig.
Allerdings sollte man auch darauf achten, was man da schreibt.
Einige schreiben: "ich habe mich umfassend im Internet informiert", schicken dann aber die Bewerbung nicht an die BFD, sondern an das HZA.
Oder neulich: "Betreff: Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im mittleren Dienst". Und im Text dann: "der Beruf als Veranstaltungskaufmann hat mich schon immer gereizt."
Spätestens im mündlichen Auswahlverfahren könnte das peinlich werden...
Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Ich wollte nur sagen, dass es eigentlich selbstverständlich sein sollte -von sich aus- (auch wenn es nicht gefordert wäre) wenigstens ein "Minimalanschreiben" vorzuheften.. Das gehört sich heute in der freien Wirtschaft, ebenso wie in einer Verwaltung. Also -> machen!
- Skorpion69
- Moderator
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- Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45
Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
...und ich stimme dem uneingeschränkt zu.mcbol hat geschrieben:Ich wollte nur sagen, dass es eigentlich selbstverständlich sein sollte -von sich aus- (auch wenn es nicht gefordert wäre) wenigstens ein "Minimalanschreiben" vorzuheften.. Das gehört sich heute in der freien Wirtschaft, ebenso wie in einer Verwaltung. Also -> machen!
Allein die Idee, auf ein Anschreiben verzichten zu wollen, ist aus meiner Sicht
Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Allerdings dürfte die Frage schon zur Einstellung führen..Skorpion69 hat geschrieben: Allein die Idee, auf ein Anschreiben verzichten zu wollen, ist aus meiner Sicht
"Muss ich machen was gesetzlich nicht gefordert ist?"
Wie in der Praxis.. (Ironie: on)
Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Zum Thema Anschreiben:
Ich kenne mich da durchaus sehr gut aus und es ist schlicht nicht erforderlich. Es stellt keinen Nachteil dar wenn man keines anfertigt und die Chancen sind exakt die gleichen. Ergo muss man kein Anschreiben anfertigen, kann es aber durchaus machen. Das Anschreiben findet erst Anwendung, sofern man den schriftlichen Test bestanden hat und zum mündlichen Test eingeladen wird. Zur Einladung zum schriftlichen Test wird es nicht benötigt, hier werden nur die "Zugangsvoraussetzungen" allgemein anhand der Zeugnisse geprüft. Dann bekommt jeder eine Einladung. Wenn dieser geschafft wurde, findet beim mündlichen Test u.a. ein persönliches Gespräch statt. Wenn man nun kein Anschreiben beigelegt hat, erklärt man seinen Lebenslauf kurz, der ja beiliegt. Wenn man ein Anschreiben beigelegt hat, muss man sich dazu auch Fragen gefallen lassen (die nicht negativ sein müssen). Es ist also "gehüpft wie gesprungen".
Was man nun daraus macht ist jedem selbst überlassen. Zu einer vollständigen Bewerbung gehört m.E. auch ein Anschreiben. Fakt ist jedoch auch, man benötigt es beim Zoll nicht um weiter zu kommen oder gar angenommen zu werden. Der eine macht sich die Mühe, der andere nicht... für die Einladung selbst und das Weiterkommen spielt es jedoch keine Rolle.
Und noch etwas: Es ist falsch wenn behauptet wird, dass ein Anschreiben gefordert wird. Das wird es nicht. Ich weiß es... der Zoll is watching you... ;-)
Ich kenne mich da durchaus sehr gut aus und es ist schlicht nicht erforderlich. Es stellt keinen Nachteil dar wenn man keines anfertigt und die Chancen sind exakt die gleichen. Ergo muss man kein Anschreiben anfertigen, kann es aber durchaus machen. Das Anschreiben findet erst Anwendung, sofern man den schriftlichen Test bestanden hat und zum mündlichen Test eingeladen wird. Zur Einladung zum schriftlichen Test wird es nicht benötigt, hier werden nur die "Zugangsvoraussetzungen" allgemein anhand der Zeugnisse geprüft. Dann bekommt jeder eine Einladung. Wenn dieser geschafft wurde, findet beim mündlichen Test u.a. ein persönliches Gespräch statt. Wenn man nun kein Anschreiben beigelegt hat, erklärt man seinen Lebenslauf kurz, der ja beiliegt. Wenn man ein Anschreiben beigelegt hat, muss man sich dazu auch Fragen gefallen lassen (die nicht negativ sein müssen). Es ist also "gehüpft wie gesprungen".
Was man nun daraus macht ist jedem selbst überlassen. Zu einer vollständigen Bewerbung gehört m.E. auch ein Anschreiben. Fakt ist jedoch auch, man benötigt es beim Zoll nicht um weiter zu kommen oder gar angenommen zu werden. Der eine macht sich die Mühe, der andere nicht... für die Einladung selbst und das Weiterkommen spielt es jedoch keine Rolle.
Und noch etwas: Es ist falsch wenn behauptet wird, dass ein Anschreiben gefordert wird. Das wird es nicht. Ich weiß es... der Zoll is watching you... ;-)
- Skorpion69
- Moderator
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- Registriert: Mi 10. Apr 2013, 19:45
Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Wie oben bereits geschrieben, wird es durchaus gefordert (siehe www.zoll.de und andere Publikationen). Dass aus dem Fehlen kein Nachteil entsteht, ist richtig. Aber zwischen "nicht erforderlich" und "nicht gefordert" gibt es eben einen großen Unterschied.polynom hat geschrieben:Zum Thema Anschreiben:
Ich kenne mich da durchaus sehr gut aus und es ist schlicht nicht erforderlich. Es stellt keinen Nachteil dar wenn man keines anfertigt und die Chancen sind exakt die gleichen.
Auch der Lebenslauf wird für die Einladung zum schriftlichen Test nicht benötigt, also kann man den nach Deiner Argumentation ebenfalls weglassen?!Ergo muss man kein Anschreiben anfertigen, kann es aber durchaus machen. Das Anschreiben findet erst Anwendung, sofern man den schriftlichen Test bestanden hat und zum mündlichen Test eingeladen wird. Zur Einladung zum schriftlichen Test wird es nicht benötigt, hier werden nur die "Zugangsvoraussetzungen" allgemein anhand der Zeugnisse geprüft. Dann bekommt jeder eine Einladung.
Warum lässt man nicht gleich alles weg? Man kann ja schließlich alles mündlich erklären, sogar die Zeugnisse...Wenn dieser geschafft wurde, findet beim mündlichen Test u.a. ein persönliches Gespräch statt. Wenn man nun kein Anschreiben beigelegt hat, erklärt man seinen Lebenslauf kurz, der ja beiliegt. Wenn man ein Anschreiben beigelegt hat, muss man sich dazu auch Fragen gefallen lassen (die nicht negativ sein müssen). Es ist also "gehüpft wie gesprungen".
Ich verweise erneut auf die genannten Publikationen, in denen stets von einem "Bewerbungsschreiben" die Rede ist. Dass die Anschreiben innerhalb der BFDen allein aufgrund der Masse zunächst unbeachtet bleiben, ändert nichts an dem Erfordernis der Vorlage.Was man nun daraus macht ist jedem selbst überlassen. Zu einer vollständigen Bewerbung gehört m.E. auch ein Anschreiben. Fakt ist jedoch auch, man benötigt es beim Zoll nicht um weiter zu kommen oder gar angenommen zu werden. Der eine macht sich die Mühe, der andere nicht... für die Einladung selbst und das Weiterkommen spielt es jedoch keine Rolle.
Diese Aussage ist schlicht falsch! Die Anforderungen an eine vollständige Bewerbung sind eindeutig, auch wenn das Fehlen des Anschreibens nicht zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führt. Und spätestens im mündlichen Verfahren macht es wahrlich keinen guten Eindruck, wenn die Kommission kein Anschreiben vorliegen hat. Ich weiß es... ;-)Und noch etwas: Es ist falsch wenn behauptet wird, dass ein Anschreiben gefordert wird. Das wird es nicht. Ich weiß es... der Zoll is watching you... ;-)
Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Skorpion69, ich will mich ja nicht aufregen und tue es auch nicht. Dennoch wundere ich mich über deine Unwissenheit. Denn ich vermute einmal, dass du beim Zoll arbeitest und zwar im m.D.?! Das heißt, du hast es durchaus gelernt mit Gesetzen und Vorschriften umzugehen. Diese zu lesen und vor allem, diese nicht zu interpretieren, sondern so zu nehmen wie sie sind. Eineindeutigkeit... Von daher kann ich es zwar durchaus verstehen warum du zu solchen Äußerungen kommst und auf ein Anschreiben bestehst, notwendig wird es dadurch trotzdem nicht. Ich plädiere ja auch durchaus für ein Anschreiben, nur notwendig ist es nicht. Wer also keines macht, hat dadurch keine Nachteile!
Denn trotz ständigen Wiederholen falscher Tatsachen wird es auch nicht richtig.
1. Zum Anschreiben: Es wird nicht explizit gefordert, daher ist es auch nicht notwendig, daher kann es auch nicht zu einem Nachteil führen.
2. Der Lebenslauf wird explizit gefordert, daher kann er zum Ausschluss führen, muss aber nicht, sofern man ihn nachreicht. In der Regel wird das so gehandhabt. Dieser ist aber notwendig für den mündlichen Gesprächsablauf.
3. Das Bewerbungsschreiben beim Zoll umfasst, und da wiederhole ich mich gerne, den Lebenslauf, Zeugnisse und den Bogen 5330 - mehr nicht. Alles zusammen nennt sich Bewerbungsschreiben auch ohne Anschreiben!
Ich denke, dass ich deine Aussagen damit ad absurdum geführt habe. Vor allem deine Behauptung mit dem Lebenslauf, denn das habe ich nie behauptet! Dieser wird wie gesagt explizit genannt und wird von der Kommission auch benötigt.
Denn trotz ständigen Wiederholen falscher Tatsachen wird es auch nicht richtig.
1. Zum Anschreiben: Es wird nicht explizit gefordert, daher ist es auch nicht notwendig, daher kann es auch nicht zu einem Nachteil führen.
2. Der Lebenslauf wird explizit gefordert, daher kann er zum Ausschluss führen, muss aber nicht, sofern man ihn nachreicht. In der Regel wird das so gehandhabt. Dieser ist aber notwendig für den mündlichen Gesprächsablauf.
3. Das Bewerbungsschreiben beim Zoll umfasst, und da wiederhole ich mich gerne, den Lebenslauf, Zeugnisse und den Bogen 5330 - mehr nicht. Alles zusammen nennt sich Bewerbungsschreiben auch ohne Anschreiben!
Ich denke, dass ich deine Aussagen damit ad absurdum geführt habe. Vor allem deine Behauptung mit dem Lebenslauf, denn das habe ich nie behauptet! Dieser wird wie gesagt explizit genannt und wird von der Kommission auch benötigt.
Zuletzt geändert von polynom am Mo 15. Jul 2013, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Einstellungsrunde 2013/14 gehobener Dienst ZV
Polynom, diese Beratungsresistenz wäre für sich genommen schon ein starkes Stück, die Tatsache, dass du ein Anwärter in spe bist, setzt dem Ganzen die Krone auf!
P.S.: Egal wie deine Antwort gleich ausfällt, es ist mir total egal, denn diskutieren bringt mit dir offenbar relativ wenig, also warte nicht auf eine weitere Rückmeldung von mir. Ich denke ohnehin, dass J12 in kürze die passenden Worte finden wird und den Thread mal wieder aufräumt.
P.S.: Egal wie deine Antwort gleich ausfällt, es ist mir total egal, denn diskutieren bringt mit dir offenbar relativ wenig, also warte nicht auf eine weitere Rückmeldung von mir. Ich denke ohnehin, dass J12 in kürze die passenden Worte finden wird und den Thread mal wieder aufräumt.
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