Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
... Ich weiß, der Titel ist etwas provokant.
Ich bin auf dieses Video gestoßen: Klick.
Es ist natürlich klar, dass der Kradfahrer sich wohl nicht unbedingt an die 50 km/h gehalten hat (siehe andere Videos des Users...), aber so wirklich sicher in dem was er tut scheint der Polizist nicht zu sein.
Mich würde mal interessieren, was man aus so einem SV herausholen kann? Da keine Messung erfolgte und auch augenscheinlich keine Gefährdung anderer, kann ich mir da ehrlich gesagt nichts wirkliches vorstellen.
LG,
Eragon
EDIT: Hoppla, könnte ein Mod das ganze mal bitte Richtung polizeiliche Fundstücke stupsen ;)?
Ich bin auf dieses Video gestoßen: Klick.
Es ist natürlich klar, dass der Kradfahrer sich wohl nicht unbedingt an die 50 km/h gehalten hat (siehe andere Videos des Users...), aber so wirklich sicher in dem was er tut scheint der Polizist nicht zu sein.
Mich würde mal interessieren, was man aus so einem SV herausholen kann? Da keine Messung erfolgte und auch augenscheinlich keine Gefährdung anderer, kann ich mir da ehrlich gesagt nichts wirkliches vorstellen.
LG,
Eragon
EDIT: Hoppla, könnte ein Mod das ganze mal bitte Richtung polizeiliche Fundstücke stupsen ;)?
Paragraph 1 Abs. 1 StVO: Das einschalten der Warnblinkanlage setzt sämtliche Verkehrszeichen, insbesondere parkweisende Verkehrszeichen, außer Kraft.
Re: Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Sind die dem jetzt hinterhergefahren oder was genau ist passiert?
Die stehen ja schon da als der angerollt kommt. So ganz verstehe ich die Vorgeschichte also nicht.
Ansonsten ist die geschilderte Methode mit dem "Nachfahren" und 1/5 von der Geschwindigkeit abziehen eine legitime Messmethode. Und bei OWIs generell Oppurtinitätsprinzip, von daher kann er rein theoretisch auch ein Verwarngeld von 20€ anbieten
Die stehen ja schon da als der angerollt kommt. So ganz verstehe ich die Vorgeschichte also nicht.
Ansonsten ist die geschilderte Methode mit dem "Nachfahren" und 1/5 von der Geschwindigkeit abziehen eine legitime Messmethode. Und bei OWIs generell Oppurtinitätsprinzip, von daher kann er rein theoretisch auch ein Verwarngeld von 20€ anbieten
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Re: Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Sorry, aber die Kontrolle ist wirklich unter aller Sau!
Nein.MrBlacky hat geschrieben:Und bei OWIs generell Oppurtinitätsprinzip, von daher kann er rein theoretisch auch ein Verwarngeld von 20€ anbieten
Challenger
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Re: Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Tja...hätte er die Kamera mal sichergestellt, hätte er ja eine 1a-Grundlage gehabt für das Bußgeldverfahren. Ich verstehe absolut nicht, wieso er die Maßnahme angekündigt hat und nicht durchgezogen hat.
Der Tatbestand auf den er wahrscheinlich raus wollte:
129618 Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen teil.
A - 4 Punkte; 400,00 Euro und 1 Monat FV
§ 29 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 248 BKat
VwV hierzu:
Der Tatbestand auf den er wahrscheinlich raus wollte:
129618 Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen teil.
A - 4 Punkte; 400,00 Euro und 1 Monat FV
§ 29 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 248 BKat
VwV hierzu:
Also kommt der Tatbestand hier nicht in Frage.Rennen sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z. B.
Sonderprüfung mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen zur
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder höchsten
Durchschnittsgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen (z. B.
Rekordversuch). Auf die Art des Starts (gemeinsamer Start,
Gruppen- oder Einzelstart) kommt es nicht an.
Indizien für das Vorliegen eines Wettbewerbs sind die
Verwendung renntypischer Begriffe, die Beteiligung von
Sponsoren, gemeinsame Start-, Etappen- und Zielorte, der
nahezu gleichzeitige Start aller Fahrzeuge, Startnummern,
besondere Kennzeichnung und Werbung an den Fahrzeugen sowie
vorgegebene Fahrtstrecken und Zeitnahmen (auch verdeckt) und
die Verbindung zwischen den einzelnen Teilnehmern bzw.
zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter (per Funk, GPS
o. a.). Die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln oder das
Fahren im Konvoi widerspricht dem Renncharakter nicht.
Re: Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Da sieht man mal wieder, dass 30 Dienstjahre kein Garant für richtiges Arbeiten sind...
Die Verkehrskontrolle ist schlecht!
Mich würde mal interessieren, welchen Tatbestand der Polizeibeamte meint? Im BKAT gibt es keinen Tatbestand, der mit 20 Euro beziffert ist und für den besagten Verstoß als Ahndung in Frage kommen würde.
Es könnte evtl. der Tatbestand 103600 in Frage kommen.
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. § 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKa
A-3 100,00,-
Hierbei stellt sich allerdings die Frage, ob besondere örtliche Straßen- oder Verkehrsverhältnisse vorlagen. Es sieht nach einer breiten und nicht stark befahrenen Straße aus. Ich würde es verneinen.
Aus der Verkehrskontrolle kommt man leicht raus...es fehlte, sofern wirklich ein Verstoß vorlag, der konkrete und korrekte Vorwurf und die Belehrung im Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 55 OWIG (Aussageverweigerungsrecht analog zur StPO). Da diese nicht erfolgte, sind alle Angaben des Betroffenen hinfällig und unterliegen dem Beweisverwertungsverbot. Des Weiteren dient seine Videoaufzeichnung als gutes Beweismittel.
Demnach kein verfolgbarer Verstoß des Betroffenen! Man muss auch mal verlieren können.
Des Weiteren müssten/sollten dem Betroffenen nach Ablehnung die weiteren Verfahrensweisen erklärt werden (Recht auf Anwalt, Recht auf Beweiserhebungsanträge).
PS: Herrlich, wie er bei 06:42 in die Kamera furzt.....
Die Verkehrskontrolle ist schlecht!
Mich würde mal interessieren, welchen Tatbestand der Polizeibeamte meint? Im BKAT gibt es keinen Tatbestand, der mit 20 Euro beziffert ist und für den besagten Verstoß als Ahndung in Frage kommen würde.
Es könnte evtl. der Tatbestand 103600 in Frage kommen.
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. § 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKa
A-3 100,00,-
Hierbei stellt sich allerdings die Frage, ob besondere örtliche Straßen- oder Verkehrsverhältnisse vorlagen. Es sieht nach einer breiten und nicht stark befahrenen Straße aus. Ich würde es verneinen.
Aus der Verkehrskontrolle kommt man leicht raus...es fehlte, sofern wirklich ein Verstoß vorlag, der konkrete und korrekte Vorwurf und die Belehrung im Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 55 OWIG (Aussageverweigerungsrecht analog zur StPO). Da diese nicht erfolgte, sind alle Angaben des Betroffenen hinfällig und unterliegen dem Beweisverwertungsverbot. Des Weiteren dient seine Videoaufzeichnung als gutes Beweismittel.
Demnach kein verfolgbarer Verstoß des Betroffenen! Man muss auch mal verlieren können.
Des Weiteren müssten/sollten dem Betroffenen nach Ablehnung die weiteren Verfahrensweisen erklärt werden (Recht auf Anwalt, Recht auf Beweiserhebungsanträge).
PS: Herrlich, wie er bei 06:42 in die Kamera furzt.....
Zuletzt geändert von Flashy am Mo 22. Jul 2013, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Ähh...wo ist denn da Ort der Kontrolle? Warum sieht das so nach Rennstrecke aus?
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Re: Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Also, wenn das eine echte Kontrolle ist, dann ist sie wirklich als Negativbeispiel geeignet.
-
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Re: Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Streckenteil Buchhuebel vom Schleizer DreieckKaeptn_Chaos hat geschrieben:Ähh...wo ist denn da Ort der Kontrolle? Warum sieht das so nach Rennstrecke aus?
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/c ... huebel.jpg
Oben rechts der Kontrollort...
Quelle. Wikipedia.de
Zuletzt geändert von Objektschuetzer am Mo 22. Jul 2013, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Temporäre Rennstrecke. Wie halt der Norisring oder LeMans. Am Rennwochenende Rennstrecke, sonst ÖVR.
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Re: Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Und wenn er dann da alleine rumheizt ist das noch lange kein Rennen.
Ich finde die Kontrolle unter aller Sau und schäme mich für so einen Kollegen.
Nicht nur dass die Rechtskenntnis grottig ist, auch die Art und Weise wie er mit dem Bürger redet geht gar nicht. Für mich ein Fall von "bitte in den Innendienst versetzen".
Und wie Flashy schon schrieb: "Man muss auch mal verlieren können."
mfg
no
Ich finde die Kontrolle unter aller Sau und schäme mich für so einen Kollegen.
Nicht nur dass die Rechtskenntnis grottig ist, auch die Art und Weise wie er mit dem Bürger redet geht gar nicht. Für mich ein Fall von "bitte in den Innendienst versetzen".
Und wie Flashy schon schrieb: "Man muss auch mal verlieren können."
mfg
no
Re: Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Auf den Tatbestand "äh, na wegen Rennen gefahren" kommt der Herr wohl aufgrund der Vorgeschichte. Die sieht man ja leider nicht, aber im Gespräch wird so etwas erwähnt.
Anscheinend ist der Fahrer neben einem anderen Kradfahrer (oder an ihm vorbei) gefahren.
Zumindest höre ich das so heraus.
Mir ist aber bis jetzt noch nicht klar wofür das Verwarngeld angeboten wurde.
Für das Geheize im erwähnten Dorf ( die angeblichen 130km/h)?
Für das "Rennen" mit dem anderen Kradfahrer?
Für überhöhte Geschwindigkeit auf der Strecke die man im Video sieht?
Oder für alles zusammen?
Anscheinend ist der Fahrer neben einem anderen Kradfahrer (oder an ihm vorbei) gefahren.
Zumindest höre ich das so heraus.
Mir ist aber bis jetzt noch nicht klar wofür das Verwarngeld angeboten wurde.
Für das Geheize im erwähnten Dorf ( die angeblichen 130km/h)?
Für das "Rennen" mit dem anderen Kradfahrer?
Für überhöhte Geschwindigkeit auf der Strecke die man im Video sieht?
Oder für alles zusammen?
- PotionMaster
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Re: Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Als "Denkzettel" für "Dummdreistigkeit"
Re: Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Ich weiss nicht, die Cops haben sich hierbei vielleicht bisschen dusslig angestellt, aber letztendlich enden doch solche Typen wie der Motorradfuzzi auf dem Tisch aus Edelstahl.
Cam abbauen und zur Auswertung mitnehmen wäre wohl die beste Variante gewesen. Der wird ja nicht filmen, wie er mit 50 durch die Ortschaft fährt.
Ich warte auf das erste You Tube Video, an dem sich ein Chirurg eine Kamera an den Kopf bindet und die Organentnahme filmt und einstellt.
Steinmetz
Cam abbauen und zur Auswertung mitnehmen wäre wohl die beste Variante gewesen. Der wird ja nicht filmen, wie er mit 50 durch die Ortschaft fährt.
Ich warte auf das erste You Tube Video, an dem sich ein Chirurg eine Kamera an den Kopf bindet und die Organentnahme filmt und einstellt.
Steinmetz
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Re: Bußgeldkatalog: "Rennen veranstalten"
Das ist kein Muss.1-14-20-9 hat geschrieben:Ich weiss nicht, die Cops haben sich hierbei vielleicht bisschen dusslig angestellt, aber letztendlich enden doch solche Typen wie der Motorradfuzzi auf dem Tisch aus Edelstahl.
Es geht ja nicht darum, dass der Motorradfahrer sich vorschriftsmäßig verhalten hat oder nicht. Ich traue den Beamten schon zu, dass sie da ein "Rennen" sahen. Wie du schon sagst..die Helmkamera trägt er wahrscheinlich nicht, weil er sich mit 50 km/h filmen will Auch wenn das nur Vermutung ist ohne es gesehen zu haben.
Aber egal was er tat..die Art und Weise der polizeilichen Maßnahme ist schlecht. Das kann man nicht anders sagen. Wie hier schon öfters geschrieben wurde. Man muss auch mal verlieren können. Lieber einmal eine Maßnahme nicht also einmal so eine Maßnahme wie hier gezeigt.
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