Polizist schlägt Frau
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Re: Polizist schlägt Frau
Cancer, da du doch so ein helles Köpfchen sein willst, sollte dir doch alleine die teleologische Auslegung des Wortes "entschuldigten" klar machen, warum man das in dieser Situation - insbesondere in dem von dir genannten halben Jahr - eben nicht tun soll.
Und was du willst und meinst, interessiert leider keinen. Der Kollege hat gesagt: Ich habe das so gemacht - die Verletzung in diesem Ausmaß wollte ich nicht.
Ich lese daraus: Oh...das war zuviel. Das mache ich das nächste Mal besser.
Ich glaube immer noch nicht, dass der dafür seine Existenz aufgeben muss.
Und was du willst und meinst, interessiert leider keinen. Der Kollege hat gesagt: Ich habe das so gemacht - die Verletzung in diesem Ausmaß wollte ich nicht.
Ich lese daraus: Oh...das war zuviel. Das mache ich das nächste Mal besser.
Ich glaube immer noch nicht, dass der dafür seine Existenz aufgeben muss.
- PotionMaster
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Re: Polizist schlägt Frau
Umso wichtiger Ich glaube fest an die Lernfähigkeit der Menschen!Mainzelmann2001 hat geschrieben:Wir sind aber hier auf der Copzone
Ja, das nehme ich dir sogar ab, ohne das ich es lese. Neutralität ist eben schwierig. Leider tust du dann aber auf der anderen Seite nichts anderes. Da habe ich sonst ein anderes Bild von dir Nur weil einige hier ihr falsches Verständnis von Unschuldsvermutung parteiisch kundtun heißt das nicht, dass andere das auch tun müssen. Erst recht nicht, wenn sie über eine rechtliche Ausbildung verfügen.MICHI hat geschrieben:Lies dir mal diverse Threads hier durch, wie einige User es mit der Unschuldsvermutung handhaben, wenn es um Nichtpolizeibeamte geht, dann verstehst du auch was ich meine.
Mir ist es egal, ob da gerade ein Polizist Angeklagter ist oder nicht. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass er schuldig ist, dann ist er es für mich. Kommt es zu einer anderen Auffassung, dann betrachte ich ihn als unschuldig. Dafür muss ich aber die Rechtskraft abwarten, denn noch könnte alles dabei herauskommen.
Das heißt ausdrücklich nicht, dass man nicht seine eigene Meinung haben darf (wie auch immer man sich die, ohne beim Prozess anwesend gewesen zu sein, gebildet hat). Aber man muss eben dann zwischen der eigenen Meinung und der des Rechts unterscheiden. Die des Rechts steht noch nicht fest. Wer sich jetzt mit seiner Meinung auf die des aktuellen Urteils stützt, der stützt sich auf etwas, das noch nicht feststeht. Deshalb störe ich mich daran, dass man dieses Urteil für eine Argumentation (sei es so oder so) nutzt. Denn - ich wiederhole mich - noch steht nichts fest.
Re: Polizist schlägt Frau
Genauso wie andere User hier Urteile bewerten gebe ich auch eine Wertung aus Sicht eines jungen Normalbürgers darüber ab. Wen es interessiert gut - wenn nicht auch nicht schlimm.Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Cancer, da du doch so ein helles Köpfchen sein willst, sollte dir doch alleine die teleologische Auslegung des Wortes "entschuldigten" klar machen, warum man das in dieser Situation - insbesondere in dem von dir genannten halben Jahr - eben nicht tun soll.
Und was du willst und meinst, interessiert leider keinen. Der Kollege hat gesagt: Ich habe das so gemacht - die Verletzung in diesem Ausmaß wollte ich nicht.
Ich lese daraus: Oh...das war zuviel. Das mache ich das nächste Mal besser.
Ich glaube immer noch nicht, dass der dafür seine Existenz aufgeben muss.
Ich lese das nicht heraus. Wenn dirr ein Widerständler mit einem Faustschlag die Nase bräche und in der Verhandlung sagt "sorry dass deine Nase gebrochen wurde" anstatt "sorry dass ich dir die Nase gebrochen habe" empfändest du das vermutlich auch nicht als Einsicht/Entschuldigung o.Ä.
Ich befürchte auch, dass er Weiterarbeiten darf. Aber naja seis drum.
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Re: Polizist schlägt Frau
Und sicher auch auf ein Schmerzensgeld. Da spielen Gesichtspunkte, wie deutliche Reue, Entschuldigungen beim Opfer, Regelulierungsverhalten allgemein, auch schon eine wichtige Rolle bei der Höhe.Doncahounas hat geschrieben: Eine ehrliche Entschuldigung - und einsichtiges Verhalten - aus eigener Intitiative zu einem früheren Zeitpukt hätte sicher auch Auswirkung auf das Strafmaß gehabt.
@ZP der Entschuldigung: Das wird der Betroffene am Anfang mit seinem Anwalt besprochen haben, nämlich als man sich entschieden hat, wie man auf den Tatvorwurf reagiert und wie die Verteidigungsstrategie aussehen soll. Meine Erfahrung: Eine ehrlich gemeinte Entschuldigung hat noch niemandem (auch nicht rechtlich) geschadet.
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Re: Polizist schlägt Frau
Im Strafverfahren vielleicht nicht...
Re: Polizist schlägt Frau
Zum Thema Entschuldigung:
Ich glaube es kann einem Leid tun, welche Folgen eine Handlung gehabt hat, ohne dass man die Handlung bereut.
Ob der Beamte ein solche Ergebnis gewollt hat...
Ich glaube es kann einem Leid tun, welche Folgen eine Handlung gehabt hat, ohne dass man die Handlung bereut.
Ob der Beamte ein solche Ergebnis gewollt hat...
Re: Polizist schlägt Frau
Da hast du recht aber das ist es ja was ich meinehellbert hat geschrieben:Zum Thema Entschuldigung:
Ich glaube es kann einem Leid tun, welche Folgen eine Handlung gehabt hat, ohne dass man die Handlung bereut.
Ob der Beamte ein solche Ergebnis gewollt hat...
Die Handlung war rechtswidrig und somit nicht in Ordnung (Stand vorläufiges Urteil).
Ich persönlich stufe das so ein, dass er die Handlung nicht bereut. Ich entschuldige mich auch bloß wenn ich einen Fehler erkenne/einsehe.
Andere sehen die Verteidigungstaktik ursächlich für die unkomplette Entschuldigung.
Beides ist natürlich Spekulation.
Letztlich kann der Richter auch nur das beurteilen was er aussagt.
Re: Polizist schlägt Frau
Warum sollte sich der Kollege entschuldigen? Wenn ich im Rahmen einer Fahndung jemandem festnehme, der im Nachhinein komplett unschuldig ist und wie ein Schluck Wasser da sitzt, ok. Bei dem entschuldige ich mich für seine Unannehmlichkeiten, auch wenn meine Maßnahme rechtmäßig war. Hier liegt der Fall aber anders. Die junge Dame hat die harte Tour bestellt und die Tour ist am Ende anscheinend etwas zu hart geworden, mag sein. Will ich mir aus der Distanz kein Urteil zu erlauben. Über das Fehlverhalten von ihr regt sich aber niemand auf. Und das nervt mich an der Sache: Von dem Kollegen verlangt man, dass er auf allen Vieren um Verzeihung bitten soll. Der Gegenseite gesteht man zu das eigene Verhalten damit abzutun, dass man halt zugedröhnt oder schlecht drauf war.
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Re: Polizist schlägt Frau
Ihr Fehlverhalten wurde durchaus angesprochen, wohl auch vom Richter und hier im Forum sowieso.Woody 2007 hat geschrieben:Über das Fehlverhalten von ihr regt sich aber niemand auf.
Re: Polizist schlägt Frau
Angesprochen, ja. Aber die Forderung, dass sie sich gefälligst entschuldigen soll habe ich nicht vernommen. Zumindest nicht von den Usern, die lautstark nach einer Entschuldigung des Kollegen gerufen haben.
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Re: Polizist schlägt Frau
Du hast von aufregen gesprochen. Nicht davon, dass sie sich entschuldigen soll.
Sie ist nun einmal in diesem Prozess die Geschädigte.
Für ihr Fehlverhalten, insbesondere im Vorfeld, hat sie bereits eine Geldstrafe bekommen. Das hat aber mit diesem Prozess nichts mehr zu tun, da geht es um die mögliche KV durch den Beamten.
Sie ist nun einmal in diesem Prozess die Geschädigte.
Für ihr Fehlverhalten, insbesondere im Vorfeld, hat sie bereits eine Geldstrafe bekommen. Das hat aber mit diesem Prozess nichts mehr zu tun, da geht es um die mögliche KV durch den Beamten.
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Re: Polizist schlägt Frau
Potion, hast du mal versucht, das Urteil zu bekommen ?
AG München hat noch nichts veröffentlicht.
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Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Polizist schlägt Frau
Das schriftliche Urteil gibt es frühestens, wenn es rechtskräftig wurde. Was, wenn ich mich nicht verrechnet habe, morgen der Fall sein müsste. Wahrscheinlich ist es dann aber noch nicht geschrieben.
Die Geschädigte wird keine Berufung einlegen, las ich die Tage. Da der Polizeipräsident sich schriftlich bei ihr entschuldigte geht man davon aus, dass er vorher Rücksprache mit dem Angeklagten und/oder seinem Verteidiger gehalten hat und dieser auch auf Rechtsmittel verzichtet.
Die Geschädigte wird keine Berufung einlegen, las ich die Tage. Da der Polizeipräsident sich schriftlich bei ihr entschuldigte geht man davon aus, dass er vorher Rücksprache mit dem Angeklagten und/oder seinem Verteidiger gehalten hat und dieser auch auf Rechtsmittel verzichtet.
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Re: Polizist schlägt Frau
Jepp ok; du bleibst also dran
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Re: Polizist schlägt Frau
Jawohl Sir
Wenn jemand ein AZ findet, dann bekomme ich es sofort. Ansonsten dauert es ein paar Tage und dann steht es in den kostenpflichtigen Datenbanken, da habe ich auch einen Account und berichte.
Wenn jemand ein AZ findet, dann bekomme ich es sofort. Ansonsten dauert es ein paar Tage und dann steht es in den kostenpflichtigen Datenbanken, da habe ich auch einen Account und berichte.
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