Polizist schlägt Frau

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cancer91
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Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon cancer91 » Do 15. Aug 2013, 22:28

PotionMaster hat geschrieben:
cancer91 hat geschrieben:Also aus dem von mir verlinkten Presseartikel geht nicht hervor, dass seine Bezüge gekürzt wurden.


Und du meinst, dass das der Reporter weiß? :)
Die TZ ist zwar manchmal bloß ein durchschnittliches Boulevardblatt aber in diesem Fall konnten sie doch einiges in Erfahrung bringen. Wären seine Bezüge gekürzt worden, vermute ich schon, dass das vermeldet worden wäre.
Woody 2007 hat geschrieben:Sollte ich jetzt voll daneben liegen, lasse ich mich gerne korrigieren aber mein Kenntnisstand ist folgender:

Im Falle einer Suspendierung bekommt man keine vollen Bezüge sondern um die 70%, hat also sehr wohl Einschnitte. Darüberhinaus erfolgt eine vollständige Suspendierung nur in dem Fall, dass ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst im Raum steht. Wenn klar ist, dass definitiv keine Entlassung erfolgt, verrichtet man normalerweise eine gewisse Zeit Innendienst. Ich bin mir sicher, dass der Kollege eins gerade nicht macht: Sich ins Fäustchen lachen.
Okay danke.
Die lieben Leut

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Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon PotionMaster » Do 15. Aug 2013, 22:30

cancer91 hat geschrieben:Die TZ ist zwar manchmal bloß ein durchschnittliches Boulevardblatt aber in diesem Fall konnten sie doch einiges in Erfahrung bringen. Wären seine Bezüge gekürzt worden, vermute ich schon, dass das vermeldet worden wäre.
Spekulation
Woody 2007 hat geschrieben:Sollte ich jetzt voll daneben liegen, lasse ich mich gerne korrigieren aber mein Kenntnisstand ist folgender:

Im Falle einer Suspendierung bekommt man keine vollen Bezüge sondern um die 70%, hat also sehr wohl Einschnitte. Darüberhinaus erfolgt eine vollständige Suspendierung nur in dem Fall, dass ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst im Raum steht. Wenn klar ist, dass definitiv keine Entlassung erfolgt, verrichtet man normalerweise eine gewisse Zeit Innendienst. Ich bin mir sicher, dass der Kollege eins gerade nicht macht: Sich ins Fäustchen lachen.
Wo steht das? Im BDG finde ich was anderes.

Nein, ins Fäustchen lacht er sich sicher nicht.

Gast

Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon Gast » Do 15. Aug 2013, 22:32

cancer91 hat geschrieben:Währenddessen kassiert der Polizist Kohle fürs Nichtstun und lacht sich vermutlich ins Fäustchen...
Währenddessen kassiert der User eine Verwarnung für´s Provozieren und beißt sich in den ......

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Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon Controller » Do 15. Aug 2013, 22:50

Potion, Landessache ....mal wieder.

Abschnitt 4
Vorläufige Dienstenthebung
und Einbehaltung von Bezügen

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... .origin=bs
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon PotionMaster » Do 15. Aug 2013, 22:59

Da steht es aber auch nicht so, wie Woody sagt, sondern so wie im BDG :polizei2:
Woody 2007 hat geschrieben:Im Falle einer Suspendierung bekommt man keine vollen Bezüge sondern um die 70%, hat also sehr wohl Einschnitte.
Ein Kann, kein Muss.

Art 39 BayDG

2) 1 Die Disziplinarbehörde kann gleichzeitig mit oder nach der vorläufigen Dienstenthebung anordnen, dass bis zu 50 v.H. der monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge einbehalten werden. 2 Bei voraussichtlicher Aberkennung des Ruhegehalts kann die Disziplinarbehörde auch die Einbehaltung von bis zu 30 v.H. des Ruhegehalts anordnen. 3 Die Einbehaltung darf in besonderen Fällen die in Satz 1 und 2 genannten Grenzen überschreiten.

§ 38 BDG

(2) Die für die Erhebung der Disziplinarklage zuständige Behörde kann gleichzeitig mit oder nach der vorläufigen Dienstenthebung anordnen, dass dem Beamten bis zu 50 Prozent der monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge einbehalten werden, wenn im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden wird. Das Gleiche gilt, wenn der Beamte im Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Widerruf voraussichtlich nach § 5 Abs. 3 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 37 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes entlassen werden wird.
(3) Die für die Erhebung der Disziplinarklage zuständige Behörde kann gleichzeitig mit oder nach der Einleitung des Disziplinarverfahrens anordnen, dass dem Ruhestandsbeamten bis zu 30 Prozent des Ruhegehalts einbehalten werden, wenn im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden wird.

Woody 2007 hat geschrieben:Darüberhinaus erfolgt eine vollständige Suspendierung nur in dem Fall, dass ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst im Raum steht.
:zustimm: Sowohl nach BayDG als auch nach BDG.

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Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon Controller » Do 15. Aug 2013, 23:13

jupp, nicht genau gelesen :polizei1:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon hellbert » Fr 16. Aug 2013, 00:29

Finde es ok es zu versuchen. Meine irgendwo gelesen zu haben, dass der Richter einen Angriff zwar annahm, von dem Beamten aber Zurückweichen erwartete.
Wenn man dann bedenkt, dass man Verbrechern zugesteht, in Notwehr durch eine geschlossene Tür zu schiessen..... :polizei13:

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Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon Controller » Fr 16. Aug 2013, 00:43

Der letzte Satz: :nein: :nein: :nein:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 16. Aug 2013, 06:32

Schade, dass hier manch geistiger Horizont deutlich überschritten wird.
:lah:

Gast

Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon Gast » Fr 16. Aug 2013, 06:56

Moin!

Entweder lebt der Kollege in einer rechtlichen Scheinwelt, oder er ist anwaltlich schlecht beraten.

Man muss auch mal ertragen, dass die eigene Rechtsauffassung nicht geteilt wird und erkennnen, wo die mediale und politische Lage hingeht....! Kopf in die Deckung, dreimal schütteln, zurück in den Dienst.

Ich sehe eher eine Tendenz zu einer Erhöhung der Strafe, die mit dem Entzug der wirtschaftlichen Basis einhergehen könnte. Ist es das wert?

Für mich hat das mit "Rückgrat" oder den vielzitierten Cojones ( :polizei2: ) nix zu tun. Starrsinn oder Beratungsresistenz sind keine gute Hilfe, wenn die Zeichen deutlich sind.

Gruß :polizei4:

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Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon PotionMaster » Fr 16. Aug 2013, 07:38

hellbert hat geschrieben:Finde es ok es zu versuchen. Meine irgendwo gelesen zu haben, dass der Richter einen Angriff zwar annahm, von dem Beamten aber Zurückweichen erwartete.
Wenn man dann bedenkt, dass man Verbrechern zugesteht, in Notwehr durch eine geschlossene Tür zu schiessen..... :polizei13:
Einfach mal ein paar Posts zurück gehen und dort lesen, wurde schon andiskutiert und begründet zurückgewiesen.
Schlussundgut hat geschrieben:Moin!

Entweder lebt der Kollege in einer rechtlichen Scheinwelt, oder er ist anwaltlich schlecht beraten.
Das ist mal eine Aussage :) Bist du Volljurist? :polizei2:

Ich traue mir nicht zu, die Chancen zu bewerten. Es ist eine Berufung und da kann einiges passieren. Meine Erfahrungen sind da auch ziemlich beschränkt :)
Es ist nicht ohne Risiko führ ihn, keine Frage. Aber das Urteil zu akzeptieren, ist auch nicht ohne Risiko für ihn.

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Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon Magua » Fr 16. Aug 2013, 10:49

Ich sehe eher eine Tendenz zu einer Erhöhung der Strafe, die mit dem Entzug der wirtschaftlichen Basis einhergehen könnte. Ist es das wert?
§ 331 Abs. 1 StPO, von einer Berufung seitens der Staatsanwaltschaft habe ich bisher nichts gelesen.

Gast

Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon Gast » Fr 16. Aug 2013, 11:04

Moin!

Ich denke, das wird er dann ggf. tun.

Und zusätzlich ist der disziplinare Überhang einzubeziehen.

Der PP hat ein sehr deutliches Zeichen gesetzt - und die Justiz aus meiner Sicht auch. Sie hat ihm verdeutlicht, dass aus ihrer Sicht keine Notwehr vorgelegen hat. Und dass es keine Zweifel an seiner Schuld gibt.

Und er hat ein Urteil bekommen, dass seine wirtschaftliche Basis erhält.

Ich meine, dass er aus rechtlichen -aber insbesondere auch aus taktischen- Gründen akzeptieren sollte, unter welchen Bedingungen er diese Strafe erhalten hat.

Dann hätte das Thema ein Ende und das Dis könnte angemessen durchgeführt werden.

Einsicht lautet das Stichwort. Das wäre mein Weg in dieser konkreten Situation.

Natürlich besteht die sehr vage Möglichkeit, dass eine höhere Instanz das Urteil kassiert. Die sehe ich mit den mir vorliegenden Infos aber eher nicht.

Gruß :polizei4:

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Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon Peppermintpete » Fr 16. Aug 2013, 11:12

Wenn also selbst in diesem Urteil schon von einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegen den Beamten ausgegangen wird, liegt es aus deiner Sicht absolut fern, weiter bei Notwehr zu bleiben?

Deine Entscheidung.

Und die Berufung ist nun mal die gemeinsame Entscheidung eines Studierten Anwalts (dessen Rechtskenntnisse und allen vermutlich weit voraus sind (es mag 1, 2 Ausnahmen geben)) und der Person, die die besten Angaben zum Sachverhalt machen kann (wenn man den subjektiven TB einschließt).

Dazu kann ein weiterer Gutachter auch ggf einiges an neuen Infos auf den Tisch packen..
e/ wäre vermutlich nicht der erste Prozess, in dem es widersprüchliche Gutachten gibt.
:keks:

Gast

Re: Polizist schlägt Frau

Beitragvon Gast » Fr 16. Aug 2013, 11:45

@Potionmaster: Zugegeben, mit den Details des Disziplinarrechts musst ich mich zum Glück noch nicht befassen, habe da meine dienstliche Erfahrung sprechen lassen. Und da sind die, die vollständig suspendiert waren, am Ende gegangen. Außer die Vorwürfe wurden entkräftet. Ein Fall, wo während einer Suspendierung 100% gezahlt wurden, ist mir nicht bekannt, auch wenn es theoretisch wohl möglich ist.


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