Ob die Möglichkeit vage ist oder nicht, dass weiß ich nicht und deshalb fragte ich, ob du Volljurist bist Immerhin meinst du ja, das ganz klar beurteilen zu können Vielleicht hast du da Erfahrungen die mir nicht bekannt sind und die würde ich gerne kennen um zu wissen, inwiefern ich mich auf deine Einschätzung verlassen kann oder eben nicht.Schlussundgut hat geschrieben:Natürlich besteht die sehr vage Möglichkeit, dass eine höhere Instanz das Urteil kassiert. Die sehe ich mit den mir vorliegenden Infos aber eher nicht.
Gruß
Es besteht für ihn weiter das Problem, dass er aus dem Dienst entfernt werden könnte, wenn er das erstinstanzliche Urteil akzeptiert. Die Haltung des Polizeipräsidenten ist bekannt, der Entschuldigungsbrief deutet doch immerhin darauf hin, dass er hier die Schuld des Beamten sieht. Eine Berufung zu seinen Gunsten würde diese Sorge aus der Welt schaffen. Von einer schlechten anwaltlichen Beratung zu sprechen, das maße ich mir hier nicht an. Die zwei werden sich das schon überlegt haben.
@Woody
Ich habe annähernd Null Erfahrung mit Disziplinarmaßnahmen und kann mich nur auf das stützen, was das Gesetz mir sagt. Als angehender Jurist bin ich da natürlich pingelig genau
Was jetzt gängige Praxis ist, ob es da ausgestaltende Vorschriften gibt, Erfahrungswerte usw., das weiß ich alles nicht.
Ausgangspunkt war ja hier die Behauptung von cancer91, dass er die vollen Bezüge weiter erhält. Unsere Darlegung hat gezeigt, dass dies nicht der Fall sein muss.