Falls schon ein Tread existiert bitte verschieben:
Also zum 01.10.13 (ist ja noch 2 Wochen hin ) ändert sich anscheinend die Erschwerniszulagenverordnung, damit eingehend die Änderungen der Berechnung der Wechselschichtzlage.
Vielleicht ist man (ich )mit der Zeit nicht mehr in der Lage solche Änderung ohne div auftauchende Frage zu lesen. Ich kapier es nicht ganz.
Schon jemand mehr dazu in Erfahrung gebracht bzw. die Voraussetzungen der Berechnung gerallt?
Hier mal nen Link der Bundespolizei
http://www.gdp-zoll.de/2013/07/erschwer ... chtdienst/
Änderung Erschwerniszulagenverordnung
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Re: Änderung Erschwerniszulagenverordnung
Gilt die Regelung auch für die Länder?
Ursprünglich sollte die Neufassung mWn zum 01.01.14 greifen, wurde aber in Teilen auf 10/13 vorgezogen.
Bei uns im Intranet gibt es Beispielrechnungen, die zeigen, dass die Neuregelung Vorteile für jeden bringt, vA aber für diejenigen, die nicht im Regelschichtdienst eingesetzt sind. EHu z. B.
Zugegebenermaßen bin ich auch nicht zu 100 % draus schlau geworden, aber was ich verstanden habe, klingt tatsächlich sinnig und 'gerecht'.
Wenn Du spezielle Fragen hast, frag', ich versuch mich übers WE dann schlau zu klicken.
Gruß
Ursprünglich sollte die Neufassung mWn zum 01.01.14 greifen, wurde aber in Teilen auf 10/13 vorgezogen.
Bei uns im Intranet gibt es Beispielrechnungen, die zeigen, dass die Neuregelung Vorteile für jeden bringt, vA aber für diejenigen, die nicht im Regelschichtdienst eingesetzt sind. EHu z. B.
Zugegebenermaßen bin ich auch nicht zu 100 % draus schlau geworden, aber was ich verstanden habe, klingt tatsächlich sinnig und 'gerecht'.
Wenn Du spezielle Fragen hast, frag', ich versuch mich übers WE dann schlau zu klicken.
Gruß
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Re: Änderung Erschwerniszulagenverordnung
Tja, ich meine die Verordnung ist bundesweit gültig.
Zudem kam das Ding heute über unsere PD, natürlich acht mal mit der Bitte um Kenntnisname, statt das sich son Goldgockel mal dazu äußert.
Somit gehe ich davon aus, dass dies auch für die Landesbeamten gilt.
Stutzig mach mich der Passus:
Es müssen im Berechnungsmonat 4 Dienstpaare geleistet werden. Ein Dienstpaar muss aus 2 Diensten bestehen, deren Anfangszeiten mindestens 7 Stunden und maximal 17 Stunden auseinander liegen.
Nur die Anfangszeiten betrachtet? Also 4 Schichtpaare, die sich in den Startzeiten unterscheiden?
Oder sind damit lediglich kurze Wechsel zB Spät-Früh,(13Uhr, nächsten Tag 06 Uhr gehts weiter) gemeint? (zB Früh-Nacht wäre dann ja 0600, dann erst 2000 am Folgetag= also 38 Stunden später)...
Wäre quatsch für die Beamten, die bisher nur wechselnde Dienste zu beschissenen Zeiten machen mussten (Bepo, VE und Co...)
Klar, aber liest sich irgendwie so...
Und dann gabs ja auch verringerte Wechselschichtzulagen für die verschiedensten Dienstplänen...bzw. für ältere nur noch gelegentlich "nachts" arbeitende Koll.
Und was bedeutet das "überwiegend" in Bezug auf die Dienste am WE...
Wenn meine Bedenken nicht richtig sind, stellt dies alles auch für die durcharbeitenden Schichtler natürlich ne deutliche Verbesserung.
Auch die Regelung beim Zusatzurlaub wären 2 Tage mehr...
Zudem kam das Ding heute über unsere PD, natürlich acht mal mit der Bitte um Kenntnisname, statt das sich son Goldgockel mal dazu äußert.
Somit gehe ich davon aus, dass dies auch für die Landesbeamten gilt.
Stutzig mach mich der Passus:
Es müssen im Berechnungsmonat 4 Dienstpaare geleistet werden. Ein Dienstpaar muss aus 2 Diensten bestehen, deren Anfangszeiten mindestens 7 Stunden und maximal 17 Stunden auseinander liegen.
Nur die Anfangszeiten betrachtet? Also 4 Schichtpaare, die sich in den Startzeiten unterscheiden?
Oder sind damit lediglich kurze Wechsel zB Spät-Früh,(13Uhr, nächsten Tag 06 Uhr gehts weiter) gemeint? (zB Früh-Nacht wäre dann ja 0600, dann erst 2000 am Folgetag= also 38 Stunden später)...
Wäre quatsch für die Beamten, die bisher nur wechselnde Dienste zu beschissenen Zeiten machen mussten (Bepo, VE und Co...)
Klar, aber liest sich irgendwie so...
Und dann gabs ja auch verringerte Wechselschichtzulagen für die verschiedensten Dienstplänen...bzw. für ältere nur noch gelegentlich "nachts" arbeitende Koll.
Und was bedeutet das "überwiegend" in Bezug auf die Dienste am WE...
Wenn meine Bedenken nicht richtig sind, stellt dies alles auch für die durcharbeitenden Schichtler natürlich ne deutliche Verbesserung.
Auch die Regelung beim Zusatzurlaub wären 2 Tage mehr...
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Re: Änderung Erschwerniszulagenverordnung
Ich les' mich mal rein, und komm' dann neu.
Gruß
Gruß
Re: Änderung Erschwerniszulagenverordnung
Tach zusammen,
zur Gültigkeit dieser Verordnung siehe den folgenden Absatz:
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer,
bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse
(Erschwerniszulagen) für Empfänger von Dienstbezügen und Anwärterbezügen des Bundes.
Ferner habe ich im Net gefunden:
dbb begrüßt Entscheidung zum Ausgleich für Dienst zu wechselnden Zeiten
Das Bundeskabinett hat am 5. Juni 2013 den Belastungsausgleich für Dienst zu wechselnden Zeiten
für den Bundesbereich neu geregelt.
„Die Neuregelungen für Bundesbeamte sind mit dem dbb abgestimmt, werden Anfang 2014 wirksam und beinhalten Verbesserungen
bei der Erschwerniszulagenverordnung, der Arbeitszeitverordnung sowie der Sonderurlaubsverordnung“, sagte der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra.
Da seit der Föderalismusreform Beamtenbesoldung mal wieder „Ländersache“ ist,
habe ich doch Zweifel…
Meldungen darüber, dass irgendein BL diese Regelung übernommen hätte,
habe ich bisher leider nicht gefunden.
Gruß, der PolBert
zur Gültigkeit dieser Verordnung siehe den folgenden Absatz:
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer,
bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse
(Erschwerniszulagen) für Empfänger von Dienstbezügen und Anwärterbezügen des Bundes.
Ferner habe ich im Net gefunden:
dbb begrüßt Entscheidung zum Ausgleich für Dienst zu wechselnden Zeiten
Das Bundeskabinett hat am 5. Juni 2013 den Belastungsausgleich für Dienst zu wechselnden Zeiten
für den Bundesbereich neu geregelt.
„Die Neuregelungen für Bundesbeamte sind mit dem dbb abgestimmt, werden Anfang 2014 wirksam und beinhalten Verbesserungen
bei der Erschwerniszulagenverordnung, der Arbeitszeitverordnung sowie der Sonderurlaubsverordnung“, sagte der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra.
Da seit der Föderalismusreform Beamtenbesoldung mal wieder „Ländersache“ ist,
habe ich doch Zweifel…
Meldungen darüber, dass irgendein BL diese Regelung übernommen hätte,
habe ich bisher leider nicht gefunden.
Gruß, der PolBert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt.
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.
- Henry Ford -
______________________
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Re: Änderung Erschwerniszulagenverordnung
OK, die Seite erkärt einiges...auch wenn die Berechnung der Paare nur aus nem Sesselfurz entstanden sein kann...
Aber nach einiger Recherche bin ich jetzt auch der Meinung von PolBert, es handelt sich lediglich um ne Bundesbestimmung.
In der Rundmail von unserer Super-PD war natürlich nur die Änderungen zur EZulV enthalten. Denke da hat man selber wieder kein Plan gehabt.
Werd nochmal unserer Gewerkschafts-Menschen anmailen, allerdings schon mit geringer Hoffnung.
Aber nach einiger Recherche bin ich jetzt auch der Meinung von PolBert, es handelt sich lediglich um ne Bundesbestimmung.
In der Rundmail von unserer Super-PD war natürlich nur die Änderungen zur EZulV enthalten. Denke da hat man selber wieder kein Plan gehabt.
Werd nochmal unserer Gewerkschafts-Menschen anmailen, allerdings schon mit geringer Hoffnung.
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