Tja, ich meine die Verordnung ist bundesweit gültig.
Zudem kam das Ding heute über unsere PD, natürlich acht mal mit der Bitte um Kenntnisname, statt das sich son Goldgockel mal dazu äußert.
Somit gehe ich davon aus, dass dies auch für die Landesbeamten gilt.
Stutzig mach mich der Passus:
Es müssen im Berechnungsmonat 4 Dienstpaare geleistet werden. Ein Dienstpaar muss aus 2 Diensten bestehen, deren Anfangszeiten mindestens 7 Stunden und maximal 17 Stunden auseinander liegen.
Nur die Anfangszeiten betrachtet? Also 4 Schichtpaare, die sich in den Startzeiten unterscheiden?
Oder sind damit lediglich kurze Wechsel zB Spät-Früh,(13Uhr, nächsten Tag 06 Uhr gehts weiter) gemeint? (zB Früh-Nacht wäre dann ja 0600, dann erst 2000 am Folgetag= also 38 Stunden später)...
Wäre quatsch für die Beamten, die bisher nur wechselnde Dienste zu beschissenen Zeiten machen mussten (Bepo, VE und Co...)
Klar, aber liest sich irgendwie so...
Und dann gabs ja auch verringerte Wechselschichtzulagen für die verschiedensten Dienstplänen...bzw. für ältere nur noch gelegentlich "nachts" arbeitende Koll.
Und was bedeutet das "überwiegend" in Bezug auf die Dienste am WE...
Wenn meine Bedenken nicht richtig sind, stellt dies alles auch für die durcharbeitenden Schichtler natürlich ne deutliche Verbesserung.
Auch die Regelung beim Zusatzurlaub wären 2 Tage mehr...
