Hallo liebe Community,
vor ein paar Tagen kamen die Ranglisten raus und ich bin zufrieden mit meiner Platzierung, allerdings stellt sich mir noch eine große Frage, da mir die SuFu keine Auskunft geben konnte . Ich habe vor mich während meiner Ausbildung vom mD parallel für den gehobenen Dienst in Berlin und Sachsen-Anhalt zu bewerben.
" Bitte beachten Sie unbedingt, dass zwischen Entlassung und Wiedereinstellung in einem anderen Bundesland jedoch eine Wartefrist von einem Jahr einzuhalten ist ... "
->Ausnahme = Freigabebescheinigung aufgrund von sozialen Härten durch die Senatsverwaltung! (Quelle: Erklärung -Antrag auf Freigabe-)
Muss ich bei einem Ausbildungswechsel in einen höher gradigen Dienst dieses Jahr Pause einlegen oder fällt dies unter diese Härtefälle ? Hat jemand eventuell schon Erfahrung damit gemacht ?
Sozialen Härte ?
- very
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Re: Sozialen Härte ?
Meines Wissens nach gilt das in der Ausbildung gar nicht. Außerdem gilt die Regel für "fertige" Polizeibeamte nur bei gleicher Laufbahn.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."
Kaeptn_Chaos, Juli 2008
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Kaeptn_Chaos, Juli 2008
- jannis2110
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Re: Sozialen Härte ?
Danke für die schnelle Antwort Ich schreibe hier jetzt einfach mal einen Auszug rein :
" .... Sofern sich während der Ausbildung ergibt, die bei der Polizei Berlin begonnene Ausbildung nicht fortzusetzen, sondern eine Ausbildung bei Polizeibehörden anderer Länder beginnen zu wollen, so ist eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag Notwendig. ...."
Und dadrunter folgt sofort der Absatz den ich oben schon genannt habe.
" .... Sofern sich während der Ausbildung ergibt, die bei der Polizei Berlin begonnene Ausbildung nicht fortzusetzen, sondern eine Ausbildung bei Polizeibehörden anderer Länder beginnen zu wollen, so ist eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag Notwendig. ...."
Und dadrunter folgt sofort der Absatz den ich oben schon genannt habe.
Re: Sozialen Härte ?
Auf einen Wechsel innerhalb Berlins bezogen ists ja eindeutig, keine Sperrfrist. Soziale Härte bedeutet: ja was nur? eine kurze Suche ergab keine einhellige Defintion. Ich würde mich aber auf den wahrscheinlichsten Fall, also mit Sperrfrist für Wechsel nach LSA, einstellen. Du kannst dich im Falle eines Wechsels nach LSA um die Anerkennung bemühen, ob diese gewährt wird kann dir hier eher niemand bealstbar voraussagen. ;)
Re: Sozialen Härte ?
Wieso sollte das wahrscheinlich sein? very schrieb schon die goldenen Worte "gleiche Laufbahn". Soweit ich weiß, ist ein Wechsel von Ausbildung mD zu Studium gD kein Problem, nur bei Laufbahngleichheit gibt's ne Sperrfrist.
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- jannis2110
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Re: Sozialen Härte ?
Danke für alle Antworten
Ich werde Montag nochmal direkt bei der Polizei anrufen und gucken, ob die mir Auskunft geben können.
Ich werde Montag nochmal direkt bei der Polizei anrufen und gucken, ob die mir Auskunft geben können.
Re: Sozialen Härte ?
Diese Sperrfrist gilt nur bei gleicher Laufbahn und bei abgeschlossener Ausbildung. In der Ausbildung gibt es diesbezüglich keine Probleme. Nur mit Bayern.. der EB wollte das ich vorher kündige ehe er meine Bewerbung akzeptiert. Allerdings wirst du zu beginn der Ausbildung, zumindest war es bei mir so(BPOL), eine Belehrung unterschreiben müssen welche dir vorschreibt alle offenen Bewerbungen zurückzuziehen. Machen nicht alle und manche wechseln dann trotzdem, von tatsächlichen Konsequenzen habe ich noch nie was gehört.
Re: Sozialen Härte ?
Mach' es dir meiner Meinung nach doch nicht so kompliziert. Du kannst dich ja erneut im Dezember für den gD bewerben. Außerdem würdest du somit jemand anderem die Möglichkeit bieten, die Ausbildung im mD zu absolvieren.
Gruß
John
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John
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- jannis2110
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Re: Sozialen Härte ?
Das ist natürlich eine einleuchtende Idee, allerdings bin ich froh einen Ausbildungsplatz zu haben und möchte nicht ein Jahr in der Luft hängen, ohne irgendeine Arbeit zu haben.JohnC hat geschrieben:Mach' es dir meiner Meinung nach doch nicht so kompliziert. Du kannst dich ja erneut im Dezember für den gD bewerben. Außerdem würdest du somit jemand anderem die Möglichkeit bieten, die Ausbildung im mD zu absolvieren.
Gruß
John
- jannis2110
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Re: Sozialen Härte ?
Habe heute im EB angerufen und die gleiche Auskunft bekommen wie hier schon erwähnt. Eine Speere kommt nur zu Stande, wenn es den selben Dienstgrad betrifft. (Diese Speere ist im Länderabkommen geregelt, wird aber selten eingehalten ).
Damit ist die Sache von meiner Seite aus geklärt !
Beste Grüße
Jannis2110
Damit ist die Sache von meiner Seite aus geklärt !
Beste Grüße
Jannis2110
- Kaeptn_Chaos
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Re: Sozialen Härte ?
Jaja...die Speere. Die sind ja schon auf die alten Legionäre zurück zu führen...
- jannis2110
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Re: Sozialen Härte ?
Ich meinte natürlich Sperre ;)Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Jaja...die Speere. Die sind ja schon auf die alten Legionäre zurück zu führen...
Re: Sozialen Härte ?
JohnC hat geschrieben:Mach' es dir meiner Meinung nach doch nicht so kompliziert. Du kannst dich ja erneut im Dezember für den gD bewerben. Außerdem würdest du somit jemand anderem die Möglichkeit bieten, die Ausbildung im mD zu absolvieren.
Gruß
John
Das mag jetzt sehr egoistisch klingen, aber warum sollte er das tun? Er war/ist alle mal besser qualifiziert als "jemand Anderes" sonst wäre er nicht hoch genug in der Rangliste gewesen.
Fang deine Ausbildung an und bewerbe dich bei deinen Wunschbundesländern für den Gd. Klappt es irgendwo ist doch alles schick und wenn nicht biste wenigstens im Md dabei und hast noch die Möglichkeit des Aufstiegs.
Das mit dem einen Jahr Sperre wird eigentlich ernst genommen, aber da ich nicht in so einer Koordinierungsstelle arbeite weiß ich das natürlich auch nicht zu 100%. Was ich damit sagen will ist, dass du dich bei so einem Thema nicht blauäugig auf den EB verlassen sollst. Der ist auch nur ein Mensch. Zumindest solltest du dann nicht auf die Option bauen ohne Sperre zu wechseln ;-)
Re: Sozialen Härte ?
Üblicherweise wird die Sperre nur bei einem Wechsel "fertiger Beamter" angewendet, nicht aber wenn man sich als Dienstanfänger für die Ausbildung/das Studium bewirbt. Allerdings mag das von BL zu BL unterschiedlich sein ...
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