Einstellung Höherer Dienst

Informationen zur Einstellung und Ausbildung der Bundespolizei!

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Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Kensei » Mi 31. Okt 2012, 15:21

Da ja immer wieder Fragen hier im Forum aufkommen bzgl. der Möglichkeiten für einen Quereinstieg in den Höheren Polizeivollzugsdienst für Akademiker, hier mal ein paar interessante Infos; Eine Einstellung scheint bei der BPOL z.Zt. auch abseits der bekannten Jura-Schiene möglich zu sein...

http://www.bundespolizei.de/DE/00Aktuel ... ?nn=861186

Zumindest werden derzeit Wirtschafts-, Elektrotechnik- und Maschinenbauingenieure gesucht.
Weiß Jemand warum gerade diese Studiengänge gefragt sind? In welchen Bereichen ist man da später tätig?
Kannte bisher nur die Möglichkeit sich außer mit einem Jurastudium noch mit wirtschaftswissenschaftlichem Abschluß für eine Ausbildung zum Wirtschaftskriminalisten bewerben zu können. Oder eben mit anderen akademischen Abschlüssen als Angestellter, je nach Bedarf. Bei der Ausschreibung scheint es ja aber um die volle Ausbildung für den HD (Masterstudium Polizeimanagement) zu gehen, oder?

*EDIT*
Oh, Überlesen... "Später besteht die Möglichkeit, in Führungsfunktionen in den Bereichen Polizeitechnik/Materialmanagement zu wechseln..."
Zuletzt geändert von Kensei am Sa 8. Dez 2012, 22:52, insgesamt 7-mal geändert.
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Re: Einstellung Höherer Dienst für Ingenieure

Beitragvon Gast » Mi 31. Okt 2012, 15:28

Moin!
Später besteht die Möglichkeit, in Führungsfunktionen in den Bereichen Polizeitechnik/Materialmanagement zu wechseln.
Da scheint es darum zu gehen, polizeiliches Einsatzwissen ( :polizei10: ) mit fachlichen Kompetenzen aus dem technischen Bereich zu kombinieren.

Sprich: welche Einsatztechnik, welches Material wird für den Einsatz/täglichen Dienst benötigt.

Das machen aktuell Verwaltungsbeamte bzw. mehr oder weniger erfahrene Schutzleute, die in einer entsprechenden Nische sitzen.

Gruß :polizei4:

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Re: Einstellung Höherer Dienst für Ingenieure

Beitragvon wilko » Mi 31. Okt 2012, 15:59

Kensei hat geschrieben:Da ja immer wieder Fragen hier im Forum aufkommen bzgl. der Möglichkeiten für einen Quereinstieg in den Höheren Polizeivollzugsdienst für Akademiker, hier mal ein paar interessante Infos
Danke

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Re: Einstellung Höherer Dienst für Ingenieure

Beitragvon Kensei » Fr 2. Nov 2012, 10:08

Hat denn hier jemand vor sich auf die Stellen zu bewerben?^^

Würde mich mal interessieren, was die Leute für ein EAV durchlaufen...
Dasselbe wie für den gD??
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Re: Einstellung Höherer Dienst für Ingenieure

Beitragvon Kensei » Di 19. Nov 2013, 16:15

Auch wenn's nicht ganz passt, will keinen extra Thread aufmachen;

Die Bundespolizei schreibt aktuell zwei Stellen für Hochschulabsolventen der Rechtswissenschaften aus:
Hochschulabsolventen (w/m) mit einem Studium der Rechtswissenschaften

Die Bundespolizei stellt zum 1. April 2014 zwei Hochschulabsolventen (w/m)
mit einem Studium der Rechtswissenschaften als Polizisten/Polizistinnen in den höheren Polizeivollzugsdienst ein.

Ihre Aufgaben:
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des höheren Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei sind mit polizeilichen Führungsaufgaben befasst. Sie sind in leitender Funktion im gesamten Aufgabenbereich der Bundespolizei tätig.

Ihr Profil:

Mindestens 15 Punkte aus beiden juristischen Staatsprüfungen zusammen oder
Mindestens 7,50 Punkte in der ersten juristischen Staatsprüfung
Am Tag der Einstellung darf das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet sein
Sehr gute kommunikative Fähigkeiten, hohe Sozialkompetenz, Teamfähigkeit sowie Fähigkeiten zum Konfliktmanagement
Deutsche- oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft
Gewähr, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
Polizeidiensttauglichkeit (wird durch eine polizeiärztliche Untersuchung im Bewerbungszeitraum festgestellt)
Körperliche Eignung (wird durch einen Sporttest im Bewerbungszeitraum festgestellt)
Führerschein der Klasse B
Als Frau mindestens 1,63 m und höchstens 1,95 m groß bzw. als Mann mindestens 1,65 m und höchstens 1,95 m groß

Ihre Einstellung erfolgt
für Volljuristen/Volljuristinnen:
Unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe und Ernennung zur Polizeirätin/zum Polizeirat (Besoldungsgruppe A 13 Bundesbesoldungsordnung).
Die Probezeit beträgt grundsätzlich drei Jahre.

für Hochschulabsolventen (w/m) mit erstem Staatsexamen:
In den Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und Ernennung zur Polizeiratanwärterin/zum Polizeiratanwärter (Anwärterbezüge).
Die Bundespolizeibehörden haben sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt.

Interessiert?
Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen haben, wenden Sie sich bitte an Polizeihauptkommissarin Peggy Roszak, Telefon: 0451-203 24 54, E-Mail: bpolak.d4sb42.2@polizei.bund.de

Ihre Bewerbung senden Sie bitte an die:

Bundespolizeiakademie, Dezernat 4 – Personalgewinnung
Kennwort: höherer Polizeivollzugsdienst
Ratzeburger Landstraße 4, 23562 Lübeck
http://www.bundespolizei.de/DE/00Aktuel ... enten.html

Interessanterweise auch für Leute mit "nur" 1. Staatsexamen.

Den angehenden Bewerbern viel Erfolg :zustimm:

*Edit*
(Anm.: Vielleicht könnte der Thread hier von den Moderatoren ja umbenannt werden in: "Einstellung Höherer Dienst BPOL" oder so. Dann könnte man hier auch zukünftige Stellenausschreibung mit passendem Themenbezug festhalten :))
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Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon supporter » Do 21. Nov 2013, 22:43

Ich ändere es mal in wichtiges Thema, sodass es oben steht. Mal sehen ob der Thread genutzt wird.

Gruß

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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon muffmuffmuffy » Fr 13. Dez 2013, 14:55

Hey Leute,

ich komme gerade frisch vom EAV Lübeck. Ich studiere Jura im 5. Semester und tatsächlich fragte man mich gerade, ob ich nicht Interesse hätte neben dem Studium in Lübeck weiter Jura zu studieren (keine Anwesenheitspflicht) und dann eine Laufbahngruppe zu überspringen und als Polizeirat einzusteigen.
Also für alle, die das interessiert. Das geht ;) Ich wusste davon nämlich vorher nichts...

Liebe Grüße,
die Jessie

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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon goDiiiii » Do 20. Feb 2014, 04:06

Hallo,

ich habe noch eine Zusatzfrage zum Quereinstieg in den HD!

Ist es bei der Bundespolizei möglich mit einem abgeschlossenen Masterstudium in Kriminologie und Polizeiwissenschaften einen Quereinstieg in den HD durchzuführen?
Weiß da einer mehr?

Mit freundlichen Grüßen

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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Kensei » So 23. Feb 2014, 19:13

Wenn Stellen ausgeschrieben sind, ist dies wohl bei den Bundesbehörden theoretisch möglich. Hatte mich dsbzgl. auch mal schlau gemacht, und BKA und BPOL (ZOLL?) stellen wohl auch Sozialwissenschaftler ein bei Bedarf. Eine Ausschreibung habe ich in der Hinsicht aber noch nie gesehen und Initiativbewerbungen sind bei den Behörden nicht erwünscht.

Von daher hilft nur regelmäßig mal hier:

http://www.bundespolizei.de/DE/03Karrie ... _node.html

oder hier:

http://www.bka.de/nn_246784/DE/Berufspe ... __nnn=true

zu schauen, wenn du auf einen Quereinstieg in den hPVD spekulierst.
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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Kensei » Sa 17. Mai 2014, 17:03

Mal wieder eine Ausschreibung für Quereinsteiger bei der BPOL, diesmal für Informatiker in den gPVD:
Informatiker (Diplom / FH / Bachelor) (m/w) als Fachlehrer in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

Die Bundespolizeiakademie in Lübeck stellt zum 1. April 2015 einen engagierten und qualifizierten Informatiker (Diplom / FH / Bachelor) (m/w) als Fachlehrer in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ein.

Ihre zukünftigen Hauptaufgaben als Fachlehrer an der Bundespolizeiakademie in der Fach­gruppe Informations- und Kommunikationstechnik, Planung, Durchführung und Leitung von Fortbildungsmaßnahmen für den IT-Fachdienst der Bundespolizei, Erstellung und Fortschreibung von Fortbildungskonzepten, -plänen, Leitfäden, Arbeitsblättern und Fortbildungsbriefen, Leitung oder Mitwirkung in Projekt- und Arbeitsgruppen mit IT-Bezug, Mitarbeit bei der Erstellung des Fortbildungsprogramms für den IT-Fachdienst der Bundespolizei.

Ihr Profil:

Fachhochschulstudium der Informatik mit mindestens befriedigendem Bachelorabschluss, gerne auch Diplom
Erfahrung in der Administration von MS- und LINUX-Betriebssystemen
Erfahrung in der Betreuung von IT-Datenbanken, vornehmlich ORACLE
Fundierte Kenntnisse im Themengebiet IT-Sicherheit, Cyber-Security, IT-Forensik
Fähigkeit, technische Probleme zu analysieren und (konzeptionelle) Lösungen zu erarbeiten
Ergebnisorientiertes Arbeiten, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit sowie ein sicheres Auftreten
Sehr gute kommunikative Fähigkeiten, hohe Sozialkompetenz, Teamfähigkeit sowie Fähigkeiten zum Konfliktmanagement
Bereitschaft zu mehrtägigen / mehrwöchigen Dienstreisen
Qualitativ anspruchsvolle Englischkenntnisse

Gesetzliche Voraussetzungen:

Einschlägige hauptberufliche Tätigkeit von mind. 1,5 Jahren als Informatiker
Deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft
Zustimmung zur bundesweiten Verwendung
Am Tage der Einstellung das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet
In geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebend und keine Vorstrafen
Als Frau mindestens 1,63 m und als Mann mindestens 1,65 m groß
Gewähr, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Deutschen Grundgesetzes einzutreten
Polizeidiensttauglich (wird durch eine polizeiärztliche Untersuchung im Bewerbungszeitraum festgestellt)
Körperlich geeignet (wird durch einen Sporttest im Bewerbungszeitraum festgestellt)
Führerschein der Klasse B

Ihre Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (Besoldungsgruppe A 10 Bundesbesoldungsordnung). Die Probezeit beträgt grundsätzlich drei Jahre. Die Bundespolizeibehörden haben sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt.
Die Besetzung der vakanten Stelle erfolgt unter Berücksichtigung der im Assessment Center entstandenen Eignungsreihenfolge nach dem Prinzip der Bestenauslese und der Zuerkennung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst durch das Bundespolizeipräsidium...
Quelle: http://www.bundespolizei.de/DE/00Aktuel ... nn=2140748

Frage; Warum wird so jemand als Polizeivollzugsbeamter gD und nicht als externer Angestellter oder ziviler Verwaltungsbeamter eingestellt? Da der Betreffende Beamter auf Probe und nicht auf Widerruf ist, wird es ja keine großartige weitere Ausbildung zum Polizeibeamten geben, oder?
Und um eine Art IT-Kriminalist scheint es in dem Fall auch nicht zu gehen??
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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Gast » So 18. Mai 2014, 11:16

Moin!

Weil er als PVD z.B. auch in einer BAO mit einem gewissen Risiko eingesetzt werden kann.

Gruß :polizei4:

vinniejones
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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon vinniejones » Sa 13. Dez 2014, 22:52

Kann man nach beatandender Laufbahnprüfung im gD einfach so 2.Jahre ranhängen um.in den hD zu kommen ?

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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon coco_loco » Sa 13. Dez 2014, 23:18

"rumhängen" sicher nicht. Ich weiß nicht wie es bei der BPol bzgl. Beförderungen während der Probezeit aussieht.

PKs werden glaube ich nicht nach Hiltrup geschickt. Du müsstest dich schon qualifizieren.
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Diag
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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon Diag » So 14. Dez 2014, 00:20

Irgendwie wäre es ja nicht schlecht, wenn man sich im Echtbetrieb ein wenig zeigen kann bevor man großer Chef wird...

PolBert
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Re: Einstellung Höherer Dienst

Beitragvon PolBert » So 14. Dez 2014, 01:57

Tach zusammen,

Zum Masterstudium können Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des gehobenen Dienstes unter bestimmten Voraussetzungen und nach dem Prinzip der Bestenauslese zugelassen werden.
Dem Masterstudium geht in Nordrhein-Westfalen eine zweijährige Förderphase voraus. Die Tätigkeiten in einem bislang nicht ausgeübten Bereich in der Polizei auf Ebene der Sachbearbeitung sowie die Begleitung einer Führungskraft des höheren Dienstes der Polizei und die Hospitationen im Ministerium für Inneres und Kommunales bzw. einer Landesoberbehörde der Polizei NRW bereiten die Aufstiegsbeamtinnen- und beamten gezielt auf das Studium und die Übernahme von Führungsfunktionen im höheren Dienst vor.
Das Studium dauert zwei Jahre und gliedert sich in zwei Studienjahre.
Das erste Jahr wird dezentral in den Ländern und beim Bund durchgeführt. Die nordrhein-westfälischen Studierenden absolvieren dies beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW in Münster. Das zweite Studienjahr wird für alle Polizeien des Bundes und der Länder an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup durchgeführt.
Vermittelt werden u. a. folgende Themenbereiche:
• Verfassungs- und Eingriffsrecht
• Führung von Mitarbeitern und Öffentliches Dienstrecht
• Gestaltung von Organisationen
• Kriminalwissenschaften
• Verkehrssicherheitsarbeit
• Bewältigung von Großlagen
• Psychologie
• Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
Die Studierenden erwerben Kompetenzen für das Führen größerer Polizeidienststellen und Einheiten, für die Leitung des Einsatzes der Polizei in Führungsstellen sowie für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben in Zentralbehörden der Länder und des Bundes und in obersten Landes- oder Bundesbehörden.
Die Polizei NRW bietet darüber hinaus Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, welche die zweite juristische Staatsprüfung oder die zweite Prüfung (Staatsprüfung) für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst bestanden haben, den Direkteinstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst an.


Die genaue Zahl der Dienstjahre, die man vor der Bewerbung abgeleistet haben muss,
habe ich gerade nicht parat.
Es gibt auch noch andere Vorausetzungen, die erfüllt sein müssen.

Ich habe aber jetzt keine Lust, das auch noch zu ermitteln...


Ist also nix mit "rumhängen"....


Gruß, der PolBert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt.
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

- Henry Ford -
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