KFZ oder gefährlicher Sondermüll ?

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KFZ oder gefährlicher Sondermüll ?

Beitragvon schreyhalz » Sa 8. Mär 2014, 19:15

Moin Moin !

Ich wende mich mal fragend an das Forum ,wobei ich nicht weiss ,ob ich hier im richtigen Unterforum bin , ich bitte um Nachsicht ,wenn das der Fall sein sollte.

Ich schildere mal einen Sachverhalt ,wie ihn mir ein Bekannter erzählt hat.

Dieser Bekannte stammt aus Litauen und ist hier Mitgesellschafter einer Fa. ,die mit KFZ handelt.
Kürzlich hat er in England ein ca. 3-jährigen DB erworben, der zumindestens im Heckbereich völlig ausgebrannt war. Also ein Totalschaden mit entsprechend niedrigem Kaufpreis , den er nach Litauen weiterverkaufen wollte ,da er dort jemanden kennt ,der sehr viel mit diesen Modellen handelt und auch Unfallschäden oder sonstige Defekte an diesen Fzgen behebt. Die gesamte Antriebseinheit war bei dem Fzg aus England ebenso wie die Front nicht beschädigt worden, so dass das Fzg einen sehr brauchbaren Teilespender darstellte.

Er erwarb also das Fzg und beauftragte jemanden (ich vermute mal aus Litauen) , das Fzg aus England zu holen. Das geschah dann auch und der Spediteur war bereits wieder in D, als ihn ein Anruf ereilte. Dieser war in eine Kontrolle geraten ,und aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse rief er seinen Auftraggeber an , eben meinen Bekannten ,der mehrere Sprachen,darunter auch Deutsch,fliessend spricht.
Wie mein Bekannter mir dann berichtete, eröffnete ihm jemand ,der die Kontrolle durchgeführt hatte (Polizei , Zoll ?? Ich weiss es nicht) , dass man das Gespann festhalten würde ,weil hier ein unerlaubter Transport von Sondermüll / Gefahrgut durchgeführt werden würde.
Mein Bekannter dachte zunächst ,dass aus dem ausgebrannten Fzg irgendwelche Rückstände durch die nicht mehr vorhandenen Scheiben wehen würden und bot an ,das Fzg mit einem geschlossenem LKW abzuholen. Das wurde ihm jedoch verweigert , darum ginge es auch gar nicht ,sondern darum ,dass das Fzg eben keines mehr sei ,sondern Sondermüll. Dies gehe aus den englischen Papieren hervor.
Es wäre wohl so ,dass in England Fzge ,die in Unfälle verwickelt waren oder sonstwie beschädigt, in 4 Kategorien eingeteilt würden . Sein Fzg war in die Kategorie "D" eingeteilt , damit wird in England ein Totalschaden klassifiziert, der nicht mehr repariert werden kann (wer immer auch diese Entscheidung trifft).
Am Fzg wird die FIN entfernt oder durchkreuzt , das Fzg gilt dann als (so würde ich es in D ausdrücken) als endgültig aus dem Verkehr gezogen.
Also habe er kein Fzg gekauft ,sondern gefährlichen Abfall. Dieser müsse schnellstmöglich entsorgt werden ,was dann wohl auch noch vor Ort geschah. Zusätzlich soll wohl der Spediteur wg. fehlender Transportgenehmigung für Abfall oder Gefahrgut angezeigt werden.

Das Ganze erscheint mir als schlechter Scherz, ich kann mir darauf keinen reim machen. Welche rechtliche Konsequenz hat denn eine englische Einstufung für D ?
Für mich ist das vergleichbar mit der früher ,vor Einführung der FZV, hierzulande gehandhabten "endgültigen Ausserbetriebsetzung" , bei der der KFZ-Brief durch das Abschneiden der rechten unteren Ecke entwertet wurde ,damit das Fzg seine BE verlor und nur durch das Gutachten eines aaS wieder in den Verkehr gebracht werden konnte. Aber auch dadurch wurde das KFZ nicht zu "gefährlichem Sondermüll" ! Auch ist mir nicht bekannt ,wer in England diese Einstufung vornimmt ,womöglich eine Versicherung oder deren Sachverständiger , möglicherweise auch eine KFZ-Werkstatt. In jedem Fall sehe ich durch die Einstufung in England,die wohl auf deren Zulassungsvorschriften beruht (möglicherweise will man dadurch verhindern ,dass mit den Fzg -Papieren Scheinzulassungen vorgenommen werden oder das stark unfallbeschädigte Fzge wieder nach unsachgemässer Reparatur auf die Strasse kommen ) , keine rechtliche Handhabe ,hier das Fzg als Sondermüll einzu stufen.

Wäre nett ,wenn sich hierzu mal jemand ( Zoll ,oder Kenntnisse im Umweltrecht ) , der sich auskennt , äussern könnte.


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Re: KFZ oder gefährlicher Sondermüll ?

Beitragvon Challenger » Sa 8. Mär 2014, 20:15

Die Fragestellung hat nicht unbedingt etwas mit Verkehrsrecht zu tun.
schreyhalz hat geschrieben:Das wurde ihm jedoch verweigert , darum ginge es auch gar nicht ,sondern darum ,dass das Fzg eben keines mehr sei ,sondern Sondermüll. Dies gehe aus den englischen Papieren hervor.
Wenn aus den Papieren hervor geht, dass es sich um kein Fahrzeug mehr handelt, sondern um Sondermüll, dann braucht der Fahrer eine spezielle Genehmigung zum Transport. Hat er die nicht, kommt der Tatbestand des § 326 Abs. 2 StGB in Betracht, wonach das grenzüberschreitende Vebringen von Abfall ohne erforderliche Genehmigung strafbar ist.

Das hätte er wohl vermeiden können, wenn er lediglich die noch brauchbaren Teile ausgebaut und diese alleine transportiert hätte.
schreyhalz hat geschrieben:Für mich ist das vergleichbar mit der früher ,vor Einführung der FZV, hierzulande gehandhabten "endgültigen Ausserbetriebsetzung" , bei der der KFZ-Brief durch das Abschneiden der rechten unteren Ecke entwertet wurde ,damit das Fzg seine BE verlor und nur durch das Gutachten eines aaS wieder in den Verkehr gebracht werden konnte. Aber auch dadurch wurde das KFZ nicht zu "gefährlichem Sondermüll" !
Ein stillgelegter Pkw, der ewig irgendwo herumsteht ohne fachgerecht entsorgt zu werden, kann ab einem gewissen Punkt in der Tat als "gefährlicher Abfall" gewertet werden.

:lupe:
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Re: KFZ oder gefährlicher Sondermüll ?

Beitragvon schreyhalz » Sa 8. Mär 2014, 20:45

Moin Moin !
Die Fragestellung hat nicht unbedingt etwas mit Verkehrsrecht zu tun

Ist mir bekannt und deswegen schrieb ich "wobei ich nicht weiss ,ob ich hier im richtigen Unterforum bin , ich bitte um Nachsicht ,wenn das der Fall sein sollte."
Es schien mir eben das passendste zu sein ,weil ich hier diejenigen Fachleute vermute ,die sich mit Verkehrskontrollen beschäftigen.
Wenn aus den Papieren hervor geht, dass es sich um kein Fahrzeug mehr handelt, sondern um Sondermüll, dann braucht der Fahrer eine spezielle Genehmigung zum Transport
Ich kenne weder den Inhalt der Papiere noch wer diese ausgestellt hat ,bzw. die Einstufung vornimmt !
Ein stillgelegter Pkw, der ewig irgendwo herumsteht ohne fachgerecht entsorgt zu werden, kann ab einem gewissen Punkt in der Tat als "gefährlicher Abfall" gewertet werden
Ja ,ist mir bekannt ,aber das trifft hier nicht zu und wurde auch nicht bemängelt.Wie ich schon schrieb ,es handelt sich um ein 3-jähriges Fzg , aus dem keine umweltgefährdenden Stoffe austraten.
In meinen Augen ist der Transport vergleichbar mit dem Abschleppen eines verunfallten Fzges. Hier in D wird wohl kaum nach einem Unfall ein Sachverständiger vor Ort entscheiden,ob das Fzg ein Totalschaden ist oder nicht und nach der Feststellung eines Totalschadens das Fzg zu "gefährlichem Sondermüll" erklären ,der nur mit einem Spezialfzg zur sofortigen Entsorgung zu bringen ist.
Nocheinmal : Die Einschätzung als Sondermüll beruht auf der in England üblichen Klassifizierung eines beschädigten Fzges ! Worauf diese beruht , weiss ich nicht ,daher meine Vermutung ,diese könnte von der Versicherung getroffen werden ,wie es bei uns auch üblich ist nach Schäden, wobei hier eben die Unterscheidung in wirtschaftlicher Totalschaden oder Totalschaden üblich ist. So darf z.B. hier ein wirtschaftlicher Totalschaden wieder repariert werden und die Versicherung muss eben die Rep.kosten bis zu 130 % des Fzg-Wertes im Haftpflichtfall zahlen ,wenn ein Interesse des Geschädigten nachgewiesen wird ,eben dieses Fzg weiter zu benutzen.
Aber selbst ,wenn der Schaden über 130 % liegt ,es sich also um einen "echten" Totalschaden liegt ,kann dieses Fzg doch abgeschleppt oder auch im abgemeldeten Fall auf einem Anhänger transportiert werden ,ohne dass hier ein unerlaubter Gefahrguttransport vorliegt. Das dürfte doch wohl unstrittig sein ,solange eben keine gefährdenden Stoffe austreten.

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Re: KFZ oder gefährlicher Sondermüll ?

Beitragvon Challenger » Sa 8. Mär 2014, 21:37

schreyhalz hat geschrieben:Nocheinmal : Die Einschätzung als Sondermüll beruht auf der in England üblichen Klassifizierung eines beschädigten Fzges !
Da es sich um ein britisches Fahrzeug gehandelt hat, sind die britischen Papiere dazu eben maßgabend. Auch in Deutschland.
schreyhalz hat geschrieben:Das dürfte doch wohl unstrittig sein ,solange eben keine gefährdenden Stoffe austreten.
Informiere Dich doch mal über § 326 StGB. Da es sich hierbei um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, muß es noch nicht zu einem Schadenseintritt gekommen sein.
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Re: KFZ oder gefährlicher Sondermüll ?

Beitragvon schreyhalz » Mo 10. Mär 2014, 15:24

Moin Moin !

danke für den Hinweis auf den §326 StGB. Habe mal ein wenig "gegurgelt" und dazu7 folgendes gefunden :

"""
Gericht: Oberlandesgericht Koblenz
Beschluss verkündet am 15.05.2003
Aktenzeichen: 1 Ss 27/03
Rechtsgebiete: StGB

Vorschriften:
StGB § 326 I Nr. 4 a

1. § 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB ein Auffangtatbestand, der zwar grundsätzlich für sonstige Abfälle aller Art gilt, aber nur unter der Voraussetzung, dass sie nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, die Umwelt schwerwiegend zu gefährden. Es handelt sich um ein (atypisches) abstraktes Gefährdungsdelikt mit Teilkonkretisierung (auch potentielles Gefahrdungsdelikt genannt).

2. Geht es um den Vorwurf der abfallrechtswidrigen Entsorgung eines Altautos, ist zu beachten, dass dieser Abfall überwiegend aus Materialien besteht, denen die Eignung im Sinne des § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB gänzlich fehlt. Umweltgefährdend sind "nur" im Fahrzeug zurückgebliebene Mineralölprodukte, wenn die reale, nicht bloß theoretische Gefahr eines unkontrollierten Austretens dieser Flüssigkeiten besteht.

3. Die reale Gefahr des unkontrollierten Austretens der im Fahrzeug befindlichen Mineralölprodukte muss der Tatrichter mit Tatsachen belegen. Notwendig ist in der Regel die Feststellung, dass Behälter, Leitungen und/oder Dichtungen beschädigt, korrodiert sind und/oder es sonstige konkrete Anzeichen gibt, die den Schluss auf einen drohenden Flüssigkeitsaustritt rechtfertigen.

"""

Also Anzeichen für einen drohenden Flüssigkeitsaustritt gab es nicht ! Die gesamte Antriebseinheit ,sogar der Vorderwagen war ja in keinster Weise beschädigt, von durch Korrosion undichten Leitungen kann wohl kaum bei einem ca. 3 Jahre alten Fzg nicht ausgegangen werden,ansonsten müssten weit über 50% des Fzg-Bestandes von ganz D sofort als Abfall beseitigt werden.Im übrigen war eben auch auf Nachfrage meines Bekannten diese Gefahr verneint worden ,man bezog sich ausdrücklich nur auf die englische Einstufung.
Da es sich um ein britisches Fahrzeug gehandelt hat, sind die britischen Papiere dazu eben maßgabend. Auch in Deutschland
Ich will hier keine Haare spalten ,es handelt sich um ein deutsches Fzg ,dass in GB zugelassen war. Das englische Zulassungsverfahren ist nicht mit dem deutschen vergleichbar,auch die Zulassungspaiere nicht. Da es in D auch keine solche Einstufung gibt ,kann diese nicht auf EG-Recht beruhen und kann damit in D auch keine Gültigkeit besitzen. Soweit meine Einschätzung als Nichtjurist. Es wird auch sicherlich im nationalen englischen Verkehrsrecht eine Vorschrift zu finden sein ,wonach bei Fahrten die linke Fahrbahnseite einzuhalten ist. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird hier in D doch wohl niemand ernsthaft fordern !
Selbst dort,wo auch nach deutscher Einschätzung es sich bei Fzgen um "Abfall" handelt (als genauere Definition ziehe ich dazu die Erläuterungen aus dem §326 heran), werden diese meines Wissens hier in D nicht mit Gefahrgutfzgen von Personen mit Gefahrgutschein und entsprechender Transportgenehmigung befördert,jedenfalls mit Sicherheit nicht ,solange nicht Benzin o.ä. ausläuft.
Allerdings wäre dieses Fzg nach dem §326 gar kein Abfall,da es noch trotz des Schadens über einen beträchtlichen Wert verfügte,auch lag keine Eigentumsaufgabe vor,sondern es wurde zu einem Preis an eine Fa. verkauft , für den man sich schon manchen (intakten) Jahreswagen der unteren Preisregion kaufen kann.

MfG Volker

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Re: KFZ oder gefährlicher Sondermüll ?

Beitragvon Diag » Mo 10. Mär 2014, 16:16

Ja, es müsste sich um Abfall handeln. Nach deutscher Rechtslage wäre es das nicht, da es ja wieder hergestellt/ausgeschlachtet werden sollte.

Inwiefern bzw. ob eine britische Bescheinigung das ändert, entzieht sich meiner Kenntnis.

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Re: KFZ oder gefährlicher Sondermüll ?

Beitragvon JoeArmstrong » Mo 10. Mär 2014, 17:08

Was wäre denn, wenn bei der Kontrolle gar keine Zulassungsbescheinigung vorgelegt wird... sondern vllt. ein Kaufvertrag für das beschädigte Fahrzeug...

Solange dort nichts undicht oder ungesichert ist, würde mich so ein Transport nicht stören.

@TE, der Vergleich mit dem britischen Linksfahrgebot hinkt allerdings gewaltig.

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Re: KFZ oder gefährlicher Sondermüll ?

Beitragvon schreyhalz » Di 11. Mär 2014, 09:02

Moin Moin !
Was wäre denn, wenn bei der Kontrolle gar keine Zulassungsbescheinigung vorgelegt wird
Es gibt ja für Fzge ,die in "D" eingestuft werden ,keine Fzg-Papiere mehr.Diese werden eingezogen und die FIN entfernt oder ungültig gemacht. Für das Fzg konnte demzufolge nur der Kaufvertrag sowie die englische Einstufung "D" vorgelegt werden.
Wäre also insofern vergleichbar mit der früheren Regelung in D ,wonach bei endgültiger Ausserbetriebsetzung der Brief durch Abschneiden der unteren rechten Ecke entwertet wurde und das Fzg dadurch die BE verlor , allerdings wurde hierzulande nicht die FIN entwertet.Diese Vorgehensweise war aber nicht kontrolliert,sondern bei der Abmeldung wurde man gefragt ,ob es sich um eine vorübergehende oder endgültige Stillegung handeln sollte. Eine zwingende Entwertung des Briefes wurde früher auch hier öfter gefordert ,wenn das Fzg einen Totalschaden erlitten hatte, aber das wurde nie eingeführt.
TE, der Vergleich mit dem britischen Linksfahrgebot hinkt allerdings gewaltig
Das erscheint so ,weil hier die Absurdität offensichtlich ist.Tatsächlich ist es aber in beiden Fällen eine Bestimmung des englischen Verkehrsrechts ,welches hier in D zur Anwendung kommen soll.

MfG Volker

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Re: KFZ oder gefährlicher Sondermüll ?

Beitragvon Criss_mitchel » Di 11. Mär 2014, 09:20

Du vergleichst da Äpfel mit Birnen.
Die eine Bestimmung regelt auf welcher Seite man im Land fährt. Das ist nicht übertragbar. Verhalten im Straßenverkehr des jeweiligen Landes.
Bei der andere Bestimmung gehts um die Einstufung des Fahrzeugs selber ob es sich überhaupt noch um ein Fahrzeug handelt oder halt Sondermüll ist.
Und ich denke das ist durchaus übertragbar. Zustand des Fahrzeugs um am Straßenverkehr teilzunehmen.

Im Endeffekt wird dir da ein Rechtsanwalt besser helfen können als wir.

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Re: KFZ oder gefährlicher Sondermüll ?

Beitragvon Challenger » Di 11. Mär 2014, 17:24

schreyhalz hat geschrieben:Es gibt ja für Fzge ,die in "D" eingestuft werden ,keine Fzg-Papiere mehr.Diese werden eingezogen und die FIN entfernt oder ungültig gemacht.
Klingt für mich so, als existiere das Fahrzeug somit nicht mehr und nur noch das Material als Schrott (analog zu Neufahrzeugen, die vor der Erstzulassung einen Totalschaden erleiden und wieder vernichtet werden).
Criss_mitchel hat geschrieben:Im Endeffekt wird dir da ein Rechtsanwalt besser helfen können als wir.
Zumal ein Sachverhalt in dieser Form, der für alle lediglich auf "hörensagen" beruht, im Grunde auch gar nicht angemessen beurteilt werden kann.
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Re: KFZ oder gefährlicher Sondermüll ?

Beitragvon wolfi71 » Di 11. Mär 2014, 19:45

Hilft nur einen Rechtsanwalt befragen und vor allem der Anordnung widersprechen. Das o.a. genannte Urteil liefert schon mal einen Ansatz.

Ich sehe auch einen Unterschied in der Gefährdungslage für die Umwelt zwischen einen Auto oder was auch immer das ist, das auf einem Transporter transportiert wird und einem herrenlos auf einer Wiese herumstehenden ehemaligen Fahrzeug.

Fahrzeuge mit entwertetem Brief konnten übrigens wieder in Betrieb genommen werden. Es war lediglich ein Vollgutachten erforderlich und dann wurde ein neuer Brief erteilt. Eine neue Betriebserlaubnis war nicht erforderlich, weil diese Betriebserlaubnis ja nicht erloschen war. Dann hätten ja alle Autos des betr. Modells keine Betriebserlaubnis, weil die ja für die ganze Serie erteilt ist. Es wird nur die Übereinstimmung bescheinigt.

Wobei in einigen Bundesländern schon seltsame Anordnungen vorkommen.

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Re: KFZ oder gefährlicher Sondermüll ?

Beitragvon schreyhalz » Mo 17. Mär 2014, 22:04

Moin Moin !

Ist zwar jetzt OT ,aber
Fahrzeuge mit entwertetem Brief konnten übrigens wieder in Betrieb genommen werden. Es war lediglich ein Vollgutachten erforderlich und dann wurde ein neuer Brief erteilt. Eine neue Betriebserlaubnis war nicht erforderlich, weil diese Betriebserlaubnis ja nicht erloschen war. Dann hätten ja alle Autos des betr. Modells keine Betriebserlaubnis, weil die ja für die ganze Serie erteilt ist. Es wird nur die Übereinstimmung bescheinigt
das ist falsch. Die BE war erloschen ,denn diese erlosch früher automatisch mit "endgültiger Ausserbetriebssetzung " ,spätestens aber 1,5 Jahre nach Abmeldung.
Daher war ja auch das Vollgutachten nach §21 notwendig ,denn dieses ist nichts anderes als ein "Gutachten zur Erlangung der BE ". Auch wurde nie die Übereinstimmung mit der (ursprünglichen) BE bestätigt, sondern die Übereinstimmung mit den Vorschriften der StVZO. Deswegen bekam das Fzg auch nicht mehr die KBA Schlüsselnr ,sondern wurde ausgenullt.

Zur Sache : Ich habe zwischenzeitlich mit meinem Bekannten gesprochen und ihm geraten , sich einen Anwalt zu nehmen und gegen den Vorgang anzugehen.
Das Fzg hatte er übrigens auf einer englischen Restwertbörse "ersteigert".
Er meinte allerdings ,dass er im Moment genug andere Sorgen hätte und schon eine weitere Klage betreibe (da hat ihn ein Spediteur besch... und während des Transportes den neuwertigen Motor aus dem transportierten Fzg gegen einen mit Motorschaden ausgetauscht ). Ich wies ihn allerdings darauf hin ,dass,wenn er sich nicht zur Wehr setzen würde , seinem nächsten Transport das gleiche Schicksal widerfahren könne.

Bis hierhin erstmal Danke. Sollte er dagegen angehen ,werde ich über das Ergebnis berichten.

MfG Volker


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