Guten Tag,
Ich komme gleich mal zu Sache.
Vorweg, die Suchoption konnte meine Frage leider nicht beantworten !
Wenn ein Polizeikommissar-, und / oder Kommissaranwärter während seiner Dienstzeit die Chance hat ehrenamtlich in der Kommunalpolitik Fuß zu fassen (Sachkundiger Bürger, Ratsmitglied oder stellv. Ratsmitglied) und mit einer Dauer von 6 Jahren gewählt wird, wird dieser dann während des Studiums, oder auch nach dem Studium heimatnah eingesetzt, um seine Pflichten gegenüber der Wählerschaft zu erbringen ?
Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.
(Bitte mit Quellenangabe)
Mit freundlichen Grüßen
Als Polizeibeamter und Kommunalpolitiker
Moderator: Team Zoll
Re: AW: Als Polizeibeamter und Kommunalpolitiker
muss nicht sein, kann sein. mehr gibts dazu nicht zu sagen.
das könnte entscheidend für heimatnahe Verwendung sein, muss aber nicht.
"Während der Dienstzeit" hört sich übrigens komisch an. während der dienstzeit hast du politische neutralität zu wahren, außerhalb des dienstes kannst du in maßen einer solchen tätigkeit nachgehen
das könnte entscheidend für heimatnahe Verwendung sein, muss aber nicht.
"Während der Dienstzeit" hört sich übrigens komisch an. während der dienstzeit hast du politische neutralität zu wahren, außerhalb des dienstes kannst du in maßen einer solchen tätigkeit nachgehen
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