Identitätsfeststellung (IDF) Recht

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DerLima
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Re: Identitätsfeststellung (IDF) Recht

Beitragvon DerLima » Mo 21. Apr 2014, 09:30

Nochmal, nur um das auch klar zu differenzieren:
Wurde ich durch meinen Einsatzbearbeiter dahin beauftragt, da ein Bürger angerufen hat und das gemeldet hat, erhebe ich die Daten, melde diese meinem EB, der prüft, dokumentiert in unserem Einsatzleitsystem und kwpm.

Entdecke ich den selber in der Bank, erhebe ich die Daten, wenn nichts weiter vorliegt war es das. Keine Dokumentation.
Beschwert der sich über den Eingriff Version 1, dann habe ich die Einsatzdokumentation im Einsatzleitsystem.
Beschwert der sich über Version 2, dann habe ich nur mein Gedächtnis. Das war es.
Dementsprechend lautet die Antwort dann auch:
"Haben den in der Bank angetroffen, geprüft, lag nichts vor, keine weiteren Maßnahmen."
Ende der Antwort auf die DAB.

Beides kein Problem. Ich muss und will nicht grundsätzlich jeden Bürger, dessen Personalien ich erhebe in meinen Server eingeben. Der Bürger hat auch ein Recht darauf durch uns in Ruhe gelassen zu werden. Und nicht durch uns gespeichert zu werden.
Ich speichere auch nicht alle Daten die ich bei einer VK erhebe (wurde bereits erwähnt).
Oder bei einem Hausbrand. Ich prüfe ob alle Bewohner aus dem Haus sind, aber ich speichere doch nicht jeden Bewohner im System...
Nur weil ich es kann, muss ich es nicht. Die Frage die ich mir stelle ist doch:
Ist die Datenspeicherung für die weitere Polizeiarbeit sinnvoll oder nicht (im Sinne des Datenschutzes).
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Re: Identitätsfeststellung (IDF) Recht

Beitragvon 1957 » Mo 21. Apr 2014, 11:07

:zustimm:

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Ghostrider1
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Re: Identitätsfeststellung (IDF) Recht

Beitragvon Ghostrider1 » Mo 21. Apr 2014, 11:35

DerLima hat geschrieben:Nochmal, nur um das auch klar zu differenzieren:
Wurde ich durch meinen Einsatzbearbeiter dahin beauftragt, da ein Bürger angerufen hat und das gemeldet hat, erhebe ich die Daten, melde diese meinem EB, der prüft, dokumentiert in unserem Einsatzleitsystem und kwpm.

Entdecke ich den selber in der Bank, erhebe ich die Daten, wenn nichts weiter vorliegt war es das. Keine Dokumentation.
Beschwert der sich über den Eingriff Version 1, dann habe ich die Einsatzdokumentation im Einsatzleitsystem.
Beschwert der sich über Version 2, dann habe ich nur mein Gedächtnis. Das war es.
Dementsprechend lautet die Antwort dann auch:
"Haben den in der Bank angetroffen, geprüft, lag nichts vor, keine weiteren Maßnahmen."
Ende der Antwort auf die DAB.

Beides kein Problem. Ich muss und will nicht grundsätzlich jeden Bürger, dessen Personalien ich erhebe in meinen Server eingeben. Der Bürger hat auch ein Recht darauf durch uns in Ruhe gelassen zu werden. Und nicht durch uns gespeichert zu werden.
Ich speichere auch nicht alle Daten die ich bei einer VK erhebe (wurde bereits erwähnt).
Oder bei einem Hausbrand. Ich prüfe ob alle Bewohner aus dem Haus sind, aber ich speichere doch nicht jeden Bewohner im System...
Nur weil ich es kann, muss ich es nicht. Die Frage die ich mir stelle ist doch:
Ist die Datenspeicherung für die weitere Polizeiarbeit sinnvoll oder nicht (im Sinne des Datenschutzes).
So siehts aus! Genauso handhabe ich es auch. Es gibt keine Grund jede IDF zu speichern

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Re: Identitätsfeststellung (IDF) Recht

Beitragvon Diag » Mo 21. Apr 2014, 14:28

So haben es ja auch fast alle geschrieben...

Gast

Re: Identitätsfeststellung (IDF) Recht

Beitragvon Gast » Mo 21. Apr 2014, 16:54

Danke Diag :zustimm:

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DerLima
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Re: Identitätsfeststellung (IDF) Recht

Beitragvon DerLima » Mo 21. Apr 2014, 18:24

Das stimmt @Diag, leider nicht alle auch so verstanden...
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Diag
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Re: Identitätsfeststellung (IDF) Recht

Beitragvon Diag » Mo 21. Apr 2014, 18:31

Ich hatte nur auch geschrieben, dass ein Erfassen/Speichern auch rechtmäßig wäre. In dem Fall in meinen Augen unnötig, dennoch rechtmäßig.


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