Fragen zum K-Studium
Moderator: copgun
Fragen zum K-Studium
Guten Morgen und frohe Pfingsttage
Ich habe noch die ein oder andere Frage zum K-Studium und würde mich über Antwort freuen.
1. Gibt es die Möglichkeit trotz K-Studium später freiwillig in der Hundertschaft mitzuwirken? Dafür wird ja wahrscheinlich das Verkehrsrecht, das man im K-Studium vermittelt bekommt, ausreichen.
2. Haben die beiden Studiengänge gemeinsame Vorlesungen und werden nur für bestimmte Fachgebiete getrennt oder finden die beiden Studiengänge komplett getrennt statt?
3. Gibt es als Kripobeamter die Möglichkeit kostenlos mit der Bahn zu fahren? Ich weiß, dass man uniformiert fahren muss um nicht zahlen zu müssen. Da ich nicht direkt aus Hessen komme, würde ich gerne ab und zu mit der Bahn die Familie besuchen.
4. Besteht ein Unterschied was das befördern im Dienstrang betrifft zwischen K und S oder steigt man (wenn man sich dementsprechend verhält) gleich schnell?
Danke schon mal für die Antworten und allen noch ein schönes Wochenende
Ich habe noch die ein oder andere Frage zum K-Studium und würde mich über Antwort freuen.
1. Gibt es die Möglichkeit trotz K-Studium später freiwillig in der Hundertschaft mitzuwirken? Dafür wird ja wahrscheinlich das Verkehrsrecht, das man im K-Studium vermittelt bekommt, ausreichen.
2. Haben die beiden Studiengänge gemeinsame Vorlesungen und werden nur für bestimmte Fachgebiete getrennt oder finden die beiden Studiengänge komplett getrennt statt?
3. Gibt es als Kripobeamter die Möglichkeit kostenlos mit der Bahn zu fahren? Ich weiß, dass man uniformiert fahren muss um nicht zahlen zu müssen. Da ich nicht direkt aus Hessen komme, würde ich gerne ab und zu mit der Bahn die Familie besuchen.
4. Besteht ein Unterschied was das befördern im Dienstrang betrifft zwischen K und S oder steigt man (wenn man sich dementsprechend verhält) gleich schnell?
Danke schon mal für die Antworten und allen noch ein schönes Wochenende
Re: Fragen zum K-Studium
1. Nein. Du müsstest wechseln.
2. War früher so, mittlerweile gibt es getrennte K- und S-Klassen.
3. Kostenlos Bahn fahren in Uniform gilt in Hessen nur auf dem Weg vom und zum Dienst.
4. Unterschiede bei Beförderungen sind in der Regel behörden-, nicht laufbahnbedingt.
2. War früher so, mittlerweile gibt es getrennte K- und S-Klassen.
3. Kostenlos Bahn fahren in Uniform gilt in Hessen nur auf dem Weg vom und zum Dienst.
4. Unterschiede bei Beförderungen sind in der Regel behörden-, nicht laufbahnbedingt.
Re: Fragen zum K-Studium
Auch als Anwärter? Ich habe gehört, dass dies nur nach der Ausbildung gestattet ist und wenn überhaupt nur mit Dienstwaffe (sofern man die mit nach Hause nehmen darf).Diag hat geschrieben: 3. Kostenlos Bahn fahren in Uniform gilt in Hessen nur auf dem Weg vom und zum Dienst.
Re: Fragen zum K-Studium
Das dürfte ja für alle Bundesländer gleich sein. Nur fertig ausgebildete PVB dürfen in komplettem Dienstanzug kostenlos Bahn fahren.
Ausnahme sind da m.W.n. die Bayern, dort dürfen die POW (m/w) innerhalb Bayerns auch fahren.
Ausnahme sind da m.W.n. die Bayern, dort dürfen die POW (m/w) innerhalb Bayerns auch fahren.
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Re: Fragen zum K-Studium
Das kannte ich so bisher auch noch nicht. Gilt aber doch nur für hessische PVB, oder muss jeder für den Hessentransit einen gesonderten Fahrschein erwerben ?Diag hat geschrieben: 3. Kostenlos Bahn fahren in Uniform gilt in Hessen nur auf dem Weg vom und zum Dienst.
Gruß
Re: Fragen zum K-Studium
Ich meine es ist per Erlass geregelt, dass man lediglich seine Wohnanschrift in Uniform per Bahn ansteuern darf. Sprich Dienststelle --> Wohnort.
Ich habe aber noch nie von Kollegen die auf Heimatbesuch in anderen Bundesländern waren gehört, dass es da Probleme gab.
Wenn man spitzfindig ist könnte man ja nachfragen, was mit Wohnanschrift gemeint ist? Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz?
Ich habe grade Urlaub, kann entsprechend nicht nachgucken.
Vielleicht kann Diag ja mal nachschauen.
Ich habe aber noch nie von Kollegen die auf Heimatbesuch in anderen Bundesländern waren gehört, dass es da Probleme gab.
Wenn man spitzfindig ist könnte man ja nachfragen, was mit Wohnanschrift gemeint ist? Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz?
Ich habe grade Urlaub, kann entsprechend nicht nachgucken.
Vielleicht kann Diag ja mal nachschauen.
Re: Fragen zum K-Studium
Hallo,
habe mich auch für das K-Studium beworben und hätte diesbezüglich auch noch eine Frage.
Ich habe hier schon mehrmals gelesen das es verschiedene Standorte gibt wo das Studium stattfindet (ich selbst komme nicht aus Hessen). Jedoch konnte ich leider nichts auf der Inet Seite diesbezüglich (Wo und Wieviele) finden.
Über ein Link oder eine einfache Antwort über die Studienorte würde ich sehr dankbar sein.
habe mich auch für das K-Studium beworben und hätte diesbezüglich auch noch eine Frage.
Ich habe hier schon mehrmals gelesen das es verschiedene Standorte gibt wo das Studium stattfindet (ich selbst komme nicht aus Hessen). Jedoch konnte ich leider nichts auf der Inet Seite diesbezüglich (Wo und Wieviele) finden.
Über ein Link oder eine einfache Antwort über die Studienorte würde ich sehr dankbar sein.
Re: Fragen zum K-Studium
Rafael, natürlich nur für hessische Beamte.
Zusätzlich zum Erlass gibt es Anordnungen, die den Wortlaut aus Nr. 3 oben haben ("zum und vom Dienst").
Zusätzlich zum Erlass gibt es Anordnungen, die den Wortlaut aus Nr. 3 oben haben ("zum und vom Dienst").
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Re: Fragen zum K-Studium
Danke, wieder was gelernt.
Re: Fragen zum K-Studium
Es gibt in Gießen und in Wiesbaden jeweils eine Klasse mit 13 Leuten.Tebow hat geschrieben:Hallo,
habe mich auch für das K-Studium beworben und hätte diesbezüglich auch noch eine Frage.
Ich habe hier schon mehrmals gelesen das es verschiedene Standorte gibt wo das Studium stattfindet (ich selbst komme nicht aus Hessen). Jedoch konnte ich leider nichts auf der Inet Seite diesbezüglich (Wo und Wieviele) finden.
Über ein Link oder eine einfache Antwort über die Studienorte würde ich sehr dankbar sein.
Gruß
Re: Fragen zum K-Studium
Wobei ein Teilabschnitt (das S2??? ehemaliges P1) meines Wissens nach in Lich durchgeführt wird.
Handelt sich dabei um ein gutes halbes Jahr.
Handelt sich dabei um ein gutes halbes Jahr.
Re: Fragen zum K-Studium
Richtig, genau genommen handelt es sich hier um das ca. dreimonatige Grundlagentraining im S2, an welches sich das ebenfalls dreimonatige Grundlagenpraktikum sowohl für S als auch für K (inkl. 4 Wo. Urlaub) im polizeilichen Einzeldienst anschließt.kakaem hat geschrieben:Wobei ein Teilabschnitt (das S2??? ehemaliges P1) meines Wissens nach in Lich durchgeführt wird.
Handelt sich dabei um ein gutes halbes Jahr.
Zwar nicht die direkte Antwort auf Deine Frage, aber eine Möglichkeit wäre die BFE FrankfurtMedica hat geschrieben:Guten Morgen und frohe Pfingsttage
Ich habe noch die ein oder andere Frage zum K-Studium und würde mich über Antwort freuen.
1. Gibt es die Möglichkeit trotz K-Studium später freiwillig in der Hundertschaft mitzuwirken? Dafür wird ja wahrscheinlich das Verkehrsrecht, das man im K-Studium vermittelt bekommt, ausreichen.
2. Haben die beiden Studiengänge gemeinsame Vorlesungen und werden nur für bestimmte Fachgebiete getrennt oder finden die beiden Studiengänge komplett getrennt statt?
3. Gibt es als Kripobeamter die Möglichkeit kostenlos mit der Bahn zu fahren? Ich weiß, dass man uniformiert fahren muss um nicht zahlen zu müssen. Da ich nicht direkt aus Hessen komme, würde ich gerne ab und zu mit der Bahn die Familie besuchen.
4. Besteht ein Unterschied was das befördern im Dienstrang betrifft zwischen K und S oder steigt man (wenn man sich dementsprechend verhält) gleich schnell?
Danke schon mal für die Antworten und allen noch ein schönes Wochenende
Re: Fragen zum K-Studium
Werden für diesen Zeitraum in Lich Zimmer bereit gestellt? Ansonsten bilden sich sicher Fahrgemeinschaften für diesen Zeitraum.kakaem hat geschrieben:Wobei ein Teilabschnitt (das S2??? ehemaliges P1) meines Wissens nach in Lich durchgeführt wird.
Handelt sich dabei um ein gutes halbes Jahr.
@ sa76: Danke da werde ich mich mal informieren!
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Re: Fragen zum K-Studium
Das Grundlagentraining ist 19 Wochen lang. Das Grundlagenpraktium ist 8 Wochen lang und danach ist 3 Wochen Urlaub.... So ist es zumindest für die Leute, die zum 02.09.13 eingestellt wurden.sa76 hat geschrieben: Richtig, genau genommen handelt es sich hier um das ca. dreimonatige Grundlagentraining im S2, an welches sich das ebenfalls dreimonatige Grundlagenpraktikum sowohl für S als auch für K (inkl. 4 Wo. Urlaub) im polizeilichen Einzeldienst anschließt.
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