EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

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Dummbeutel
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EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Dummbeutel » Do 13. Nov 2014, 20:02

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass das Höchstalter von 30 Jahren für die Einstellung örtlicher Polizeibeamter gegen das Unionsrecht verstößt.
Mehr hier: http://www.sueddeutsche.de/karriere/urt ... tentcolumn

Mal sehen, was das in Deutschland passiert ...

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Controller » Do 13. Nov 2014, 20:55

So sieht das auch Ulrich Grund, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus München. "Auf Streife gehen und Protokolle führen kann man auch noch mit 50 oder gar 65 Jahren", sagt er,

"für Aufgaben, die Fitness verlangen, gibt es ja immer auch jüngere Kollegen."
Ahnung hat er ja

vom Polizeiberuf

der Anwalt .........


nicht :polizei1:

Aber wer weiß schon, was ein örtlicher Polizeibeamter der Autonomen Gemeinschaft Asturien so macht ??? :polizei13:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 13. Nov 2014, 21:57

In einem nicht näher benannten Behördenprojekt, in dem es um Schichtdienstverträglichkeit, Rotationsmodelle, etc. ging, war sich ein 28-jähriger Verwaltungsbeamter auch nicht zu doof, zu fragen, was denn diesen Schutzleuten (pfuibah, die arbeiten in Uniform draußen im Dreck!) eigentlich so schwer fällt, nachts zu arbeiten. Da stehen die doch eh nur an der Synagoge oder sind bei Macces. Und wenn es Ernst würde, kann man ja immer noch zwei Youngster ran pfeifen.

Da meine Antwort relativ ungefiltert ins Protokoll fand, habe ich es seitdem echt schwer, zu Behördenprojekten eingeladen zu werden... ;D
:lah:

Harkov

Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Harkov » Do 13. Nov 2014, 22:00

Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd ! (Vgl. Coco_loco 2014: cz Signatur)
Zuletzt geändert von Harkov am Do 13. Nov 2014, 23:39, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Controller » Do 13. Nov 2014, 22:10

Käptn, :polizei1:

nur noch als Gastredner

zu besonderen Anlässen

und selbst da wird die Rede vor der Rede schon mal vorsichtshalber "präventiv vor-evaluiert" :lach:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Hessen78 » Do 13. Nov 2014, 22:56

Ich vermute mal. dass mir "örtlicher Polizei" im Artikel die Policía Local gemeint sein dürfte. Also so etwas wie unsere Stadtpolizei, die sich primär um Ordnungswidrigkeiten und niederschwellige Delikte kümmert. Da habe ich ehrlich gesagt auch so meine Probleme die Altersgrenze von 30 Jahren zu rechtfertigen. Da wird ja nicht für körperliche Schwerstarbeit eingestellt.

Wenn die Behörde körperliche Fitness verlangt, dann soll halt der genommen werden, der die physischen Anforderungen erfüllen kann. Gibt genug Mittvierziger, die deutlich sportlicher und fitter sind als manch 20jähriger Stubenhocker. Für diese Auslese kann man ja bekanntlich ein EAV vorschalten.

Die zitierte Aussage des Anwalts ist natürlich Grütze. Aber zu seinem Glück kann er ja bei intellektuell fordernden Fällen jederzeit einen Kollegen mit Lebenserfahrung und gesundem Menschenverstand anfordern.

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 13. Nov 2014, 22:59

:polizei3: :zustimm:
:lah:

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Re: AW: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Knaecke77 » Fr 14. Nov 2014, 06:17

Ich finde das gut. Richtig so!

Gesendet von meinem ST21i mit Tapatalk 2
Unter Schröder und Merkel knallhart weggekürzt! Politiker: Haltet eure Zusagen aus den 00er Jahren ein!
Deshalb --> Urlaubs- und Weihnachtsgeld & 38,5 h - Wochenarbeitszeit (ohne Einkommensverlust) auch wieder für Beamte! JETZT!! :zustimm:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 14. Nov 2014, 08:15

Weil?
:lah:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Controller » Fr 14. Nov 2014, 09:09

37 :polizei3:
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon passion84 » Fr 14. Nov 2014, 09:16

Finde ich auch gut :polizei1: Manche sind mit 35 noch deutlich fitter als 15 Jahre jüngere Kollegen. Plus mehr Lebenserfahrung... Also was spricht groß dagegen?

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 14. Nov 2014, 09:22

Das fängt damit an, dass der Job mit den Raufereien und Schichtdienst im Alter nicht einfacher wird und endet damit, dass du dann schon Probleme hast, auf angemessene ruhestandsfähige Pensionsbezüge zu kommen...
:lah:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Controller » Fr 14. Nov 2014, 09:28

dass du dann schon Probleme hast, auf angemessene ruhestandsfähige Pensionsbezüge zu kommen...
:zustimm:

juhu noch einer hat es gemerkt.....

PKV, GKV ....usw...... :polizei10:
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 14. Nov 2014, 09:30

Ich denke Sachen halt gerne zu Ende... :lupe: :polizei3:
:lah:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Controller » Fr 14. Nov 2014, 09:48

das ist ja auch lobenswert :polizei1:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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