EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Diag » Sa 15. Nov 2014, 15:03

Dann überleg mal, warum die Bundeswehr das so macht...

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kensei » Sa 15. Nov 2014, 15:18

Du stellst die falsche Frage Diag.
Es geht nicht um das "warum", sondern DAS man es so machen kann, und das es sich trotzdem rentiert...
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Diag » Sa 15. Nov 2014, 15:34

Nee, es geht ums "warum". Das jeweilige Studium rentiert sich selten wirklich für die Bundeswehr. Es ist das Bonbon, damit überhaupt jemand seine "besten Jahre" opfert und dann nicht ohne "was" entlassen wird. Ganz andere Zielrichtung.

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kensei » Sa 15. Nov 2014, 15:52

Na wenn du das sagst... deswegen gibts auch nochmal BFD die letzten Dienstjahre?
Und es geht nicht nur ums Studium, die BW bildet ja auch im Feldwebelbereich einen Haufen Spezialisten aus, bis hin zur Meisterebene. Nur... von denen wird kaum einer Berufssoldat. Da gehts aber schon drum, das sich die Ausbildung rentiert für den Verein. Man will das know how ja lange nutzen, daher auch die Verpflichtungszeiten von 8+ Jahren. Und die können auch die letzten Dienstjahre nochmal ausgiebig den Berufsförderungsdienst nutzen, sogar zu gänzlich neuen Berufen umschulen, wenn sie denn wollen.
Übrigens Originalaussage an der OPZ in Köln, dass die Verpflichtungszeit für Ärzte und Piloten schon immer 15 und nicht 12 oder 13 Jahre wie bei anderen Offizieren betrug, weil die Ausbildung entsprechend teurer ist.

Aber du musst es wissen Diag, warst ja lange Soldat, oder? :polizei3:
Zuletzt geändert von Kensei am Sa 15. Nov 2014, 16:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Controller » Sa 15. Nov 2014, 16:00

Kensei, ich war kein Soldat, weiß aber, wessen Aussagen ich mehr Wahrheitsgehalt zutraue.....

deinen ......nicht !
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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Diag » Sa 15. Nov 2014, 16:03

Nee, ich weiß nix. Zu den Wissenden gehören hier nur wenige... :polizei10:

BFD gibt's ja auch richtig ordentlich, wenn man beim Bund studiert hat, oder?

Und Dein Argument bzgl. der Soldaten, die nicht BS werden, unterstützt jetzt wessen Darstellung?

Aber vielleicht ist hier auch nicht das richtige Forum für diesen Arbeitgeber.

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kensei » Sa 15. Nov 2014, 16:07

Ja, BFD und Übergangsgebührnisse gibts auch für ausscheidende Offiziere.
Und ich leite daraus ab, dass sich Studium oder Meisterausbildung nach der entsprechenden Dienstzeit rentiert haben, und man den SaZ aus dem Dienstverhältnis ausscheiden lassen kann. Was sonst? Wenns anders wäre könnte man die Verpflichtungszeiten doch auch kürzen, würde den Verein um einiges attraktiver machen.

Ok, anderes Argument. Soweit mir bekannt ist ja in den meisten Polizeibehörden geregelt, dass ein PVB bei einem Entlassungsersuch nach fünf Jahren Dienst keine Bezüge mehr aus dem Studium rückerstatten muss, richtig? Ich würde nun also schlussfolgern, dass sich für die entsprechenden Behörden das Studium nach 5 Jahren amortisiert hätte...
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon PotionMaster » Sa 15. Nov 2014, 16:14

Kensei hat geschrieben:Übrigens Originalaussage an der OPZ in Köln, dass die Verpflichtungszeit für Ärzte und Piloten schon immer 15 und nicht 12 oder 13 Jahre wie bei anderen Offizieren betrug, weil die Ausbildung entsprechend teurer ist.
Nein, die Verpflichtungszeit für Ärzte beträgt nicht 15 Jahre sondern mindestens 17 Jahre. Das kannst du so auch auf den offiziellen Seiten finden. Ist eben nur etwas verklausuliert geschrieben. Die 15 Jahre beginnen erst, wenn du dein Vorstudium erfolgreich absolviert hast. Das dauert i.d.R. zwei Jahre. Brauchst du dafür länger, dann wird ab sieben Monaten mehr deine Verpflichtungszeit danach um ein Jahr verlängert. Also mindestens 17, manchmal 18 Jahre.

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kensei » Sa 15. Nov 2014, 16:20

Die war 15 Jahre als ich an der OPZ war. Ist schon ein Weilchen her... :polizei2:
Und das sich die Dienstzeit bei Verzögerungen im Studium verlängert, würde ja auch meine These stützen. Wenns nur das "bonbon" für den Offizier wäre, bräuchte man das ja nicht so ernst sehen... :polizei4:
Zuletzt geändert von Kensei am Sa 15. Nov 2014, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon PotionMaster » Sa 15. Nov 2014, 16:21

Das ist keine neue Regelung...

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Kensei » Sa 15. Nov 2014, 16:31

Sicher? Ich meine es könnten damals sogar nur 14 Jahre für Ärzte gewesen sein. Die Verpflichtungszeiten wurden ja mit der BW-Reform nochmal erhöht. Ist letztlich aber auch wurscht, zumindest waren die für Ärzte und Piloten schon immer höher als für andere Offiziere, weil Studium/Ausbildung umfangreicher waren...
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon PotionMaster » Sa 15. Nov 2014, 16:37

Ja, ganz sicher..und das nicht erst seit gestern.

Und mit Piloten war dar was mit BOA 41..wie das aber gestaffelt wird, ob erst zeitweise usw, da bin ich mir nicht mehr sicher.

Ich beteilige mich damit ja nicht für oder wider an dieser Diskussion. Wollte dich in diesem Fakt nur korrigieren :)

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Majestro » Sa 15. Nov 2014, 17:48

Knaecke77 hat geschrieben:Wenn sich jemand Ü 30 noch bei der Polizei bewirbt unterstellte ich, dass er diesen Schritt wohl überlegt hat.
Weiterer Vorteil: Dieser Mensch war idealerweise zuvor in einem zivilen Beruf tätig und hat dort gelernt wie man mit Menschen umzugehen hat. (Lebenserfahrung!)
Solche Beamte wären mir alle mal lieber, als irgendwelche Jungspunde, die jahrelang nur in Schul- und Hörsälen gesessen sind und dann auf die Bürger losgelassen werden.
Pauschalisieren ist so geil..... :applaus:
Hast du von deinem Arbeitgeber gelernt mit Menschen umzugehen?? Na herzlichen Glückwunsch! Ich lernte das bereits in früher Kindheit, nennt man glaube ich Erziehung oder so :gruebel:
Und diese unsäglich unfähigen Jungspunde aus den Hörsälen dieser Republik; Was wollt ihr eigentlich alle?? Ab in den Streifendienst, nur hier könnt ihr gute Menschen werden!!

Ich könnte :uebel: ob so viel Müll
"dass" / "das"

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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon DerLima » Sa 15. Nov 2014, 22:59

Du wirst bei den späteren Pensionsansprüchen nicht vom Staat bevormundet. Der Staat hat bei Beamten für eine angemessene Alimentierung auch nach dem aktiven Dienst zu sorgen.

Weiter: Wenn der Sporttest für alle gleich sein soll um auch ältere geeignete Bewerber zu erhaschen, wird früher oder später einer klagen, dass man als Älterer ja die Leistung eines 17 Jährigen nicht erbringen kann...

In den derzeitigen Tests gibt es für die SaZ (und andere Lebensältere) ja bereits jetzt schon altersangepasste Anforderungen.
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Re: EuGH: Altersgrenze für Polizeianwärter rechtswidrig

Beitragvon Aldous » Sa 15. Nov 2014, 23:40

Kensei hat geschrieben:Die BW bspw. zahlt ihren Offizieren ein Bachelor- und Masterstudium samt militärischer Ausbildung, bei Verpflichtungszeiten von 13 bis 15 Jahren :polizei4:
Der Verein wird ja auch massiv über sinnvollem Budget betrieben - das Problem überhaupt Leute halten zu können, wurde bereits genannt. Die Polizeien können sich das bei knapperem Budget eben nicht leisten.


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