Also, es beschäftigt mich ein aktueller Fall. Grob geht es darum, dass jemand als Privatperson (also nicht Apotheker oder Ähnliches) verschreibungspflichtige Arzneimittel weitergibt. Fraglich ist, unter welchen Umstängen das strafbar ist. Im Internet findet man wirklich in fast jedem Forum, dass Laien schreiben, dass das NATÜRLICH strafbar wäre, verschreibungspflichtige Arzneimittel an jemand anderen zu geben. Durch Recherche in Urteilen und auch Nachfrage beim StA wird mir immer klarer, dass es scheinbar nicht so ist. Ich würde aber gerne mal darüber diskutieren und eure Erfahrungen hören und vor allem sichergehen, dass ich mich da nicht irre Letztendlich entscheidet es dann der StA, ob in meinem speziellen Fall ein Verfahren eingeleitet wird, aber es würde mich trotzdem mal interessieren, wie andere so denken
Fall 1:
A gibt unentgeltlich, auch ohne jegliche Gegenleistung, etwas weiter; z.B. der besten Freundin B, die gerade Kopfschmerzen hat, gibt man eine Ibu 600 (verschreibungspflichtig, bitte keine Diskussion, dass 400er es nicht sind und sie davon einfach 1,5 nehmen könnte ;) ). Also rein vom Bauchgefühl und meines Rechtsempfindens ist sowas nicht strafbar, weil man dann ja nie seinem Mann, seiner Tochter oder sonstwem was geben dürfte (ist natürlich jetzt nicht die kausale Begründung, aber ich meine das jetzt mal aus dem Lebensbezug heraus). Wir gehen mal davon aus, dass die, die es bekommen, voll geistig da sind und sich im Klaren darüber sind, was sie nehmen und dafür Verantwortung tragen (keine Minderjährigen). Es wird nichts eingeflößt oder Ähnliches.
Fall 2:
A wechselt die Pille, hat nun einige Streifen übrig und gibt der besten Freundin B (die diese auch nimmt) diese gegen den normalen Verkaufspreis, den A bezahlt hat, ab.
Fall 3:
A lässt sich regelmäßig vom Arzt die Pille verschreiben und verkauft sie regelmäßig B für einen höheren Preis, als die Pille in der Apotheke gekostet hat.
Die Diskussion ist eröffnet ich verlinke später nochmal ein Urteil dazu, was ich sehr hilfreich fand...
Meines Erachtens ist nur Fall 3 strafbar nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m 43 Abs. 1 S.2 AMG (Handeltreiben--> Gewinnerzielungsabsicht). Wie seht ihr das? Und es geht hier in dem Fall NICHT um BtM, da ist es natürlich anders. Hier geht es rein nach dem AMG...
Ergänzung: Wie sieht es bei tatsächlich eingetretenen Schäden durch das Arzneimittel aus? Also Allergie, Schock, Unverträglichkeit etc. Kommt dann (fahrlässige) Körperverletzung in Betracht?
Abgabe verschreibungspflichtige Arzneimittel Privatperson
Moderator: schutzmann_schneidig
Abgabe verschreibungspflichtige Arzneimittel Privatperson
Zuletzt geändert von Himbär am Do 5. Feb 2015, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Abgabe verschreibungspflichtige Arzneimittel Privatperso
Grüß dich Himbär,
in der Tat interessante Fragen.
Überleg dir mal folgende Situation :
Person A bekommt wegen Krankheit XY - Morphin verschrieben. Morphin fällt unter die Opiate. Verkauft er dieses jetzt weiter, betreibt also Handel damit, so macht er sich meiner Meinung nach wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar (Abschnitt 2 §3-10 BtmG, Abschnitt 3 §11-18a...). Auch ist das ausgestellte Rezept vom Doktor nur für die eine Person ausgeschrieben und nicht übertragbar, sodass man evtl. sagen könnte "Meine Frau hat 100%ig" die selben Schmerzen, also kann sie das Rezept auch nehmen."
in der Tat interessante Fragen.
Überleg dir mal folgende Situation :
Person A bekommt wegen Krankheit XY - Morphin verschrieben. Morphin fällt unter die Opiate. Verkauft er dieses jetzt weiter, betreibt also Handel damit, so macht er sich meiner Meinung nach wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar (Abschnitt 2 §3-10 BtmG, Abschnitt 3 §11-18a...). Auch ist das ausgestellte Rezept vom Doktor nur für die eine Person ausgeschrieben und nicht übertragbar, sodass man evtl. sagen könnte "Meine Frau hat 100%ig" die selben Schmerzen, also kann sie das Rezept auch nehmen."
Re: Abgabe verschreibungspflichtige Arzneimittel Privatperso
Naja, wenn man jetzt mal nach den Tatbeständen geht, dann ist ja eben Handeltreiben durch die Gewinnerzielungsabsicht definiert. Die wäre bei einem bloßen Weiterverkauf nicht zwangsläufig gegeben. Allerdings gibt es beim BtMG ja auch die Abgabe, von daher ist schon klar, dass es bei BtM strafbar ist. Das ist ja was anderes. Mir geht es um Arzneimittel, die keine BtM sind...
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Re: Abgabe verschreibungspflichtige Arzneimittel Privatperso
Lies den (AB)Satz noch mal in ganzer Länge...Himbär hat geschrieben: Meines Erachtens ist nur Fall 3 strafbar nach § 95 Abs. 1 S. 2 AMG (Handeltreiben--> Gewinnerzielungsabsicht). Wie seht ihr das? Und es geht hier in dem Fall NICHT um BtM, da ist es natürlich anders. Hier geht es rein nach dem AMG...
ZB auch Nr. 4...
Zuletzt geändert von Peppermintpete am Do 5. Feb 2015, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Abgabe verschreibungspflichtige Arzneimittel Privatperso
Oh, und jetzt, wo ich das Zitat sehe, fällt mir auf, dass ich Strafbarkeit nach 95 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. 43 Abs. 1 S. 2 meine Hab es oben schon verbessert.... DAs Abs. 1 S. 1 kam aus § 43.... Hatte das aus Versehen vermischt...
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Re: Abgabe verschreibungspflichtige Arzneimittel Privatperso
Noch mal in deutlich...
AMG hat geschrieben:§ 95 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[...]
4. entgegen § 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3 Satz 1 mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt,
Re: Abgabe verschreibungspflichtige Arzneimittel Privatperso
Meeeensch, ich bin doch nicht doof. Das hab ich auch gelesen. Das "Abgeben" hat im AMG da einen anderen Bezug. Abgeben bezieht sich laut Rechtsprechung in dem Fall nur auf 43 Abs. 2 und 43 Abs. 3 und dort wiederum ist es nur strafbar, wenn es juristische Personen oder Apotheker etc. machen. Da geht es eben nicht um Privatpersonen. Daher wollte ich ja hier mal diskutieren, wie andere Erfahrungen sind. Gesetze lesen kann ich auch, aber man muss dann dazu eben auch mal Kommentare und die Rechtsprechung lesen, um sie richtig auszulegen, und da steht eben, dass genau diese Absätze nicht für Privatpersonen gelten Ich hatte gehofft, es gibt hier vielleicht auch welche, die in diesem Bereich arbeiten und sich schonmal damit auseinander gesetzt haben. Daher wollte ich mal Erfahrungen hören, weil ich das Thema echt spannend finde
Hier der Link zu einem wirklich interessanten Urteil zur Anwendung dieser Paragraphen des AMG:
https://openjur.de/u/357871.html
Hier der Link zu einem wirklich interessanten Urteil zur Anwendung dieser Paragraphen des AMG:
https://openjur.de/u/357871.html
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- Captain
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Re: Abgabe verschreibungspflichtige Arzneimittel Privatperso
Ok, dann bist mir voraus
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