Paketversand Schweiz - Deutschland

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Moderator: Team Zoll

HansKanns
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Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon HansKanns » Mi 4. Mär 2015, 19:34

Hallo zusammen,

ich betreibe einen kleinen Versandhandel im schweizer Raum, Basel um genau zu sein. Meine Kunden sitzen primär in der Schweiz, allerdings bekomme ich inzwischen auch gehäuft Bestellungen aus Deutschland. Ein völlig neues Thema für mich, was einige Fragen aufwirft.

1. Die Schweiz liegt nicht im EU-Raum, also wird der deutsche Zoll aktiv sobald eine Bestellung einen Warenwert von 150€ übersteigt, richtig?

0 - 22 € - weder Zoll noch USt
22 - 150€ - nur USt
ab 150€ - Zoll und USt

2. Zählt der Gesamtwert einer Bestellung oder die einzelnen Objekte mit ihrem eigenen Wert in einem Paket? Z.B. 10 Objekte je 20€ = 200€. Zählt jedes für sich bleibt die Bestellung quasi zollfrei, obwohl der Gesamtwert weit über der Grenze liegt?

3. Verschicke ich ein Objekt für 60€ ist die USt zu zahlen. Regelt das auch der Zoll?

4. Ich würde meinen Kunden nur ungerne einen Gang zum Zoll zumuten wollen. Gibt es für mich einen Weg anfallende Gebühren (Zoll + USt) schon im Vorfeld zu zahlen, damit das Paket meinem Kunden wie gewohnt vor die Haustür geliefert wird?

5. Werden auch Pakete mit geringem Warenwert zurück gehalten, einfach um den Inhalt einzusehen und gegenzuprüfen?

6. Kann ich Rechnung und Zollschein so anbringen, dass diese für den Zollbeamten ersichtlich sind und das Paket, sollte es unter 150€ liegen, automatisch weiter leitet, ohne dass mein Kunde zum Zollamt muss?

Vielen Dank für die Hilfe, weitere Fragen folgen bestimmt :-)

Grüße

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Re: Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon zoellner » Mi 4. Mär 2015, 20:25

HansKanns hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich betreibe einen kleinen Versandhandel im schweizer Raum, Basel um genau zu sein. Meine Kunden sitzen primär in der Schweiz, allerdings bekomme ich inzwischen auch gehäuft Bestellungen aus Deutschland. Ein völlig neues Thema für mich, was einige Fragen aufwirft.

1. Die Schweiz liegt nicht im EU-Raum, also wird der deutsche Zoll aktiv sobald eine Bestellung einen Warenwert von 150€ übersteigt, richtig?

0 - 22 € - weder Zoll noch USt
22 - 150€ - nur USt
ab 150€ - Zoll und USt
richtig
2. Zählt der Gesamtwert einer Bestellung oder die einzelnen Objekte mit ihrem eigenen Wert in einem Paket? Z.B. 10 Objekte je 20€ = 200€. Zählt jedes für sich bleibt die Bestellung quasi zollfrei, obwohl der Gesamtwert weit über der Grenze liegt?

Es zählt der Wert der SENDUNG. Kauft jemand bei dir 5 Produkte im Gesamtwert über 150€ fallen abgaben an auch wenn ein Produkt da drunter unter 22€ kostet. Maßgeblich ist die Rechnung der Gesamtsendung.


3. Verschicke ich ein Objekt für 60€ ist die USt zu zahlen. Regelt das auch der Zoll?
Ja. Der Steuerbescheid ist der Gleiche wie wenn Zoll anfällt, nur dass nur die EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) ausgewiesen wird.

4. Ich würde meinen Kunden nur ungerne einen Gang zum Zoll zumuten wollen. Gibt es für mich einen Weg anfallende Gebühren (Zoll + USt) schon im Vorfeld zu zahlen, damit das Paket meinem Kunden wie gewohnt vor die Haustür geliefert wird?

Steuerpflichtiger ist immer der Anmelder der eingeführten Sendung. Einführer ist derjenige der bei dir die Ware kauft und sich liefern lässt. Du kannst die Sendungen aber mit der Post, schicken. Fallen nur Abgaben an, ohne dass Verbote oder Beschränkungen der Einfuhr im wege stehen (Waffen, Betäubungsmitte, Arzneimittel, geschützte Tiere und Pflanzen, Plagiate etc.) fertigt die Post das Paket beim Zoll ab und stellt es mit einer Rechnung über die Abgaben dem Kunden zu.
Zoll.de-Welche Sendungen werden direkt zugestellt?


5. Werden auch Pakete mit geringem Warenwert zurück gehalten, einfach um den Inhalt einzusehen und gegenzuprüfen?

Wenn der Verdacht besteht, dass das Paket Waren enthält die Verboten und Einfuhrbeschränkungen unterliegen, ja. Dann erhält der Empfänger eine Mitteilung der Post, dass er sein Paket auf seinem zuständigen Zollamt abholen kann. Dort wird dann in seinem Beisein, das Paket geöffnet und der Inhalt kontrolliert.

6. Kann ich Rechnung und Zollschein so anbringen, dass diese für den Zollbeamten ersichtlich sind und das Paket, sollte es unter 150€ liegen, automatisch weiter leitet, ohne dass mein Kunde zum Zollamt muss?

Kannst du. Es gibt ja diese Lieferscheintaschen, die aussen auf Pakete geklebt werden können.
Bild


Vielen Dank für die Hilfe, weitere Fragen folgen bestimmt :-)

Grüße
Ich empfehle dir einen Anruf beim IWM-Zoll, das ist die Service-Hotline für genau deine Fragen. Die geben dir konkrete und sicherere Auskünfte.
Ausserdem gibts auf Zoll.de ausführliche Informationen
Zoll.de-Postsendungen aus einem Nicht-EU Land

IWM-Zoll Zentrale Auskunft
Telefon: 0351 44834-520
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Telefax: 0351 44834-590

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Re: Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon kurbelfred » Sa 7. Mär 2015, 10:13

Noch etwa zu der Rechnung außen am Paket.

Wenn diese ersichtlich ist, übernimmt in den meisten Fällen auch die Post die Abfertigung, so dass dein Kunde die Abgaben an der Haustür entrichten kann.

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Re: Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon HansKanns » So 8. Mär 2015, 12:05

Die vorherige Entrichtung der Zollgebühren funktioniert also definitiv nicht, oder habe ich das mit "Anmelder" und "Einführer" falsch verstanden?

Mein Kunde MUSS zuhause sein und den Zoll bezahlen, ansonsten wird das Paket zurück zum Zoll oder zur Post gebracht? Ergo funktioniert der Versand an die superpraktischen DHL Paketstationen auch nicht, richtig?
Ich meine, ich kann ja genau ausrechnen welche Zollgebühren anfallen. Selbst wenn ich sie mit meinem Kunden verrechne, muss er wohl zuhause sein und das Päckchen annehmen, sowie Geld parat haben.

Danke schon mal für die sehr hilfreichen Antworten, super Forum!
Den Links werde ich folgen sobald ich mehr Zeit habe. Vermutlich werden meine Fragen dann doppelt beantwortet :-)

Grüße

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Re: Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon zoellner » So 8. Mär 2015, 16:34

Richtig pakstation wird wohl nicht funktionieren.

Wenn du deine Kunden gänzlich vor dem Zoll verschonen willst, musst du die Waren selbst nach Deutschland einführen und am Grenzzollamt verzollen. Danach kannst du sie ja auf eine deutsche Post bringen und an Positionen verschicken. Dann bist du sowohl Anmelder als auch Einführen.
Du kannst dich auch einer Spedition hierfür bedienen.

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Re: Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon kurbelfred » Mo 9. Mär 2015, 18:39

HansKanns hat geschrieben:Die vorherige Entrichtung der Zollgebühren funktioniert also definitiv nicht, oder habe ich das mit "Anmelder" und "Einführer" falsch verstanden?

Mein Kunde MUSS zuhause sein und den Zoll bezahlen, ansonsten wird das Paket zurück zum Zoll oder zur Post gebracht? Ergo funktioniert der Versand an die superpraktischen DHL Paketstationen auch nicht, richtig?
Ich meine, ich kann ja genau ausrechnen welche Zollgebühren anfallen. Selbst wenn ich sie mit meinem Kunden verrechne, muss er wohl zuhause sein und das Päckchen annehmen, sowie Geld parat haben.

Danke schon mal für die sehr hilfreichen Antworten, super Forum!
Den Links werde ich folgen sobald ich mehr Zeit habe. Vermutlich werden meine Fragen dann doppelt beantwortet :-)

Grüße

Wobei ich nicht zu 100% sicher bin, ob deine Kunden, wenn sie nicht zu Hause sind, danach das Paket bei der Post abholen und dort bezahlen können.
Ich hatte diese Situation noch nicht.
Weil Nachnahme Pakete ja auch bei Abholung bezahlt werden.

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Re: Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon zoellner » Mi 11. Mär 2015, 22:31

Man kann auch in der Filiale zahlen. Andere Firmen wie FedEx legen eine rechnung bei die bezahlt werden muss.

Starbucks.

Re: Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon Starbucks. » Do 12. Mär 2015, 07:53

Seid ihr euch da sicher, dass es keine Möglichkeit gibt die Steuer usw vorher zu entrichten?

Auf NFL.com kann man bestellen und es werden nochmal ca. 23% Rechnungswert mit angerechnet für anfallende Steuern. Ich bilde auch ein, dass dann regulär geliefert wurde.


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Re: Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon Cologne » Do 12. Mär 2015, 18:49

Ja, das sind wir uns.
Jetzt wird's ein bißchen rechtstheoretisch,

Die Steuer kann erst entstehen, wenn der Tatbestand verwirklicht ist an den das jeweilige Gesetz die Entstehung knüpft.
Im vorliegenden Fall wäre das lapidar gesprochen die Einfuhr.
Was das Geschäft da anbietet ist eine Art "Frei-Haus-Service", das heisst man bezahlt quasi im voraus an den Versender einen Betrag X, damit dieser die Lieferung inclusive Steuern vornimmt und das Paket dem Empfänger zugestellt werden kann ohne das dieser selbst Zollformalitäten erledigen muss.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Empfänger als Einführer, bzw. als die Person welche die Einfuhr veranlasst hat, von ihren durch das Gesetz auferlegten steuerrechtlichen Pflichten entbunden ist.

Die Lieferbedingung lautet dann in der Regel DDP (DELIVERED, DUTY PAID), die Steurn und Zoll werden dann durch den abfertigenden Spediteur dem Versender rückbelastet.

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Re: Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon BzJoJo » Sa 14. Mär 2015, 00:49

Cologne hat geschrieben: Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Empfänger als Einführer, bzw. als die Person welche die Einfuhr veranlasst hat, von ihren durch das Gesetz auferlegten steuerrechtlichen Pflichten entbunden ist.

Die Lieferbedingung lautet dann in der Regel DDP (DELIVERED, DUTY PAID), die Steurn und Zoll werden dann durch den abfertigenden Spediteur dem Versender rückbelastet.
Jein. Wenn der Versender es richtig organisiert, wird nicht der Besteller und "Endempfänger" Zollschuldner, sondern eine dritte Person. In der Regel ist dies ein Logistikpartner in der EU (bei Sendungen aus den USA gerne in UK), an den die Paket zunächst versandt werden. Dieser verzollt die Paket ordnungsgemäß und liefert sie dann innerhalb der EU aus. Damit hat der eigentliche Empfänger nichts mit der Zollabfertigung und Einfuhrabgabenschuld zu tun, da er sein Paket verzollt und versteuert in einer innergemeinschaftlichen Lieferung erhält.

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Re: Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon Cologne » Sa 14. Mär 2015, 07:46

Ja, diese Variante, insbesondere über uk, wird gerne gewählt.
Warum wohl, na ist ja hier egal.
Dann sitzt derjenige mit den steuerrechtlichen Pflichten im europäischen Ausland.
Soweit wollte ich nicht in die Einzelheiten einsteigen.

Gruß :hallo:

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Re: Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon HansKanns » Mi 25. Mär 2015, 14:00

Vielen Dank für die Hilfe bisher, trotzdem ist noch etwas offen.

1. Zollpräferenzen. Der Schweiz (und auch anderen Ländern) werden Zollpräferenzen gewährt. Meine Ware die ich aus der Schweiz verschicken möchte wird aber u.A. in den USA wie auch China hergestellt, nicht in der Schweiz. Greifen die Zollpräferenzen in dem Fall nicht? Wie verhält es sich mit der Zollinhaltserklärung / Ursprungszeugnis?

2. Was brauche ich für Dokumente wenn ich, wie hier vorgeschlagen, selbst zum Zoll fahre und meine Ware direkt zur deutschen Post bringe?

3. Die Einfuhrumsatzsteuer ist in diesem Fall ein durchlaufender Posten. Das bekomme ich bei meiner Steuererklärung zurück. Zollgebühren hingegen zahle ich bzw. mein Kunde und sind vor dem Finanzamt nicht geltend machbar.

4. Eine meiner Waren hätte die Zolltarifnummer 84781000. TARIC sagt dazu "Schweiz (CH) -Einfuhr: Zollpräferenz (20-12-1972 - ) : 0 %"
Das heißt, ich zahle überhaupt keine Zollgebühren, nur die Einfuhrumsatzsteuer von 19%? Woher meine Ware ist in dem Fall auch völlig irrelevant?

Würde das bitte jemand mit Erfahrung kurz prüfen? Ich finde das alle so unglaublich kompliziert.

Vielen lieben Dank.

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Re: Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon Cologne » Mi 25. Mär 2015, 21:55

Zu 1:
Zollpräferenzen werden nur für Schweizer Ursprungswaren (ursprungsbegründende Be/Verarbeitung in der Schweiz) gewährt.
Waren mit Ursprung USA/China sind nicht präferenzberechtigt, ergo zollplfichtig.
Ursprungszeugnisse werden in aller Regel nicht mehr verlangt.

Zu 2:
Du mußt die Waren beim Grenzübertritt verzollen.
Zollanmeldung, Rechnung, ggfls. Frachtkostennachweis,ggfls. Anmeldung der Angaben über den Zollwert.
Nähere Informationen am besten über zoll.de nachlesen/einholen oder telefonisch oder per EMail beim IWM Zoll(Ansprechdaten eenfalls auf Zoll.de)

Zu 3:
Einfuhrumsatzsteuer bekommst du zurück wenn du in DE zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Keine steuerliche Veranlagung/Erklärungspflicht in Deutschland - in der Regel auch kein Vorsteurabzug.
Zeitgleich müßtest du deinen Kunden die 19% deutsche Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und ans Finanzamt abführen. Also für dich vielleicht ein durchlaufender Posten.
Manche bedienen sich des Instruments des Fiskalvertreters.
Zollgebühren mußt als echten Kostenfaktor in deiner Kalkulation auf den Verkaufspreis draufschlagen.

Zu 4:
Du hast dir den Präferenzzollsatz für die Schweiz rausgesucht.
Bei Drittlandsware(Ursprung China/USA) müßtest du den Zollsatz für Drittlandsware raussuchen.
Ist dieser gleichfalls zollfrei zahlst du "nur" die 19% EUSt.

Es ist für Laien kompliziert.
Deswegen bedienen sich die meisten der Hilfe einer Spedition oder eines sonstigen steuerlichen Beauftragten.

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Re: Paketversand Schweiz - Deutschland

Beitragvon BzJoJo » Do 26. Mär 2015, 19:42

HansKanns hat geschrieben:Vielen Dank für die Hilfe bisher, trotzdem ist noch etwas offen.

...

Würde das bitte jemand mit Erfahrung kurz prüfen? Ich finde das alle so unglaublich kompliziert.
Hast du dich mit deinen Fragen schon an die Auskunft des deutschen Zolls gewandt? Die können deine Fragen ebenfalls schnell und umfassend beantworten:

IWM-Zoll Zentrale Auskunft
Telefon: 0351 44834-520
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Telefax: 0351 44834-590


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