Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Fachliche Diskussionen zu o.g. Themenbereichen

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Gast

Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Gast » Fr 13. Mär 2015, 07:01

Moin!

Die Entwicklung in diesem SV wurde mir gestern zugetragen - von einem nachvollziehbar angesäuertem Kollegen.

"Ich musste es tun...ich hatte soooooo Angst"

Quelle: WAZ

Die StA Düsseldorf hat entschieden, dass der Täter in Notwehr gehandelt habe. Eine Schriftlage dazu habe ich leider nicht.

Fatal, wie ich meine. Nicht nur, weil alle "Mindermaßnahmen" wie z.B. die 110 einfach vom Tisch gewischt werden, sondern auch weil wieder einmal allen in inkriminierten Bereichen agierenden Personen der quasi straffreie Umgang mit illegalen Schusswaffen auf dem Servierteller präsentiert wird. Und: damit dürften auch die Schadensersatzansprüche des unbeteiligten Geschädigten null und nichtig sein.

Der Täter prahlt mit seinem Verhalten in der BILD...das mal zur Wirkung. Und den Hausbesuch durch SE wird er vermutlich auch noch in Rechnung stellen.... :gaga:

Gruß :polizei4:

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Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 13. Mär 2015, 08:54

Manchmal kann man echt nur noch :uebel: ....
:lah:

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Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Mongoose » Fr 13. Mär 2015, 09:47

Dem kann man nichts mehr hinzufügen.
Rules of a Gunfight:

1. Bring a gun.
2. Bring friends with guns.

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Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon checker88 » Fr 13. Mär 2015, 11:16

Ich weiß echt nicht welcher der beiden SWG durch Rocker lächerlicher durch die Justiz bewertet wurde?!?! :stupid: :stupid:

Anscheinend ist es für die Justiz normal geworden dass man ohne Rücksicht auf Verluste durch geschlossene Türen einfach mal nach draußen schießt oder einfach mal mitten in der Stadt rumballert. :applaus: :applaus:

Harkov

Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Harkov » Fr 13. Mär 2015, 13:21

Interessant wird es halt erst wenn man 78 Jahre und die Täter in der Wohnung sind....

:stupid:

Naja, beide Fälle sind wohl nicht direkt vergleichbar. Aber die Begründungen für Notwehr sind in beiden Fällen " spannend"

Schlussundgut: Stammt das Zitat aus dem vin dir zitierten Artikel ?

Gast

Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Gast » Fr 13. Mär 2015, 16:22

Moin!

Nee....aber der arme Rocker ist doch ein friedliebender Geselle und hatte sicher voll viel schlimme Angst!!

Gruß :polizei4:

Harkov

Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Harkov » Fr 13. Mär 2015, 17:20

Was soll er denn auch machen, nachdem per Urteil Rocker jetzt auch keine legalen erlaubnispflichtigen Waffen mehr besitzen dürfen ?


....ernsthaft, ich bin kein Jurist und ich habe nur mein persönliches Rechtsempfinden, welches keine rechtliche Würdigung ist.

Edit: PotionMaster hat mich in der Sache ein bissl beraten. Ganz so einfach scheint das mit dem Absprechen der Notwehr nicht zu sein.....
Zuletzt geändert von Harkov am Fr 13. Mär 2015, 21:43, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Delvecchio » Fr 13. Mär 2015, 17:22

Schlussundgut hat geschrieben: Nicht nur, weil alle "Mindermaßnahmen" wie z.B. die 110 einfach vom Tisch gewischt werden
Wäre denn "110" in der konkreten Lage allein zeitlich überhaupt noch eine wirksame Notwehrhandlung gewesen?

Bislang ist der Sachverhalt hier noch reichlich dünn...

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Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Controller » Fr 13. Mär 2015, 18:34

Und: damit dürften auch die Schadensersatzansprüche des unbeteiligten Geschädigten null und nichtig sein.
hm :polizei10:

sicher ?? :gruebel:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Gast » Sa 14. Mär 2015, 14:21

Moin!

Bei rechtmässig ( :uebel: ) ausgeübter Notwehr könnte das problematisch werden - wobei ich sehr hoffe, dass der werte Anabolikakonsument ordentlich zahlen darf.

Gruß :polizei4:

Harkov

Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Harkov » Sa 14. Mär 2015, 14:37

mmmhh: Vorweg, ich mag keine Rocker und Kriminelle.

Aber juristisch dürfte es doch "egal" sein, wer Notwehr ausübt.

Man kann einzelne Gruppen, so verdient sie es hätten, doch nicht von der Notwehr ausschließen.
Dass das zum Nachteil und sogar zum Tod eines Polizisten geführt hat, berührt auch mein Rechtsemfpinden, aber formal ist wohl rechtlich ok.

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Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Delvecchio » Sa 14. Mär 2015, 14:59

Notwehr ist doch von vornherein nur gegen Rechtsgüter des Angreifers möglich bzw. zulässig. Werden Rechtsgüter von Außenstehenden/Unbeteiligten beeinträchtigt, kommt also eine Rechtfertigung durch § 32 Stgb gar nicht in Betracht und es kann deshalb insoweit auch kein zivilrechtlicher Anspruch ausgeschlossen sein.

Vielleicht hat hier der eine oder andere Kenntnisse zum Sachverhalt, die Kritik an der Entscheidung der Sta legitimieren. Dann wäre es hilfreich, dieses Wissen zu teilen. Ist dies aus naheliegenden Gründen derzeit nicht möglich oder hier unangebracht, hat eine Diskussion genau so viel Substanz wie das Kritisieren von Polizeieinsätzen aufgrund lückenhafter Presseberichte zum jeweiligen Geschehen.

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Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Diag » Sa 14. Mär 2015, 16:25

Bleibt da nicht die fahrlässige KV ggü. Unbeteiligten? :gruebel:

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Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Delvecchio » Sa 14. Mär 2015, 16:57

Diag hat geschrieben:fahrlässige KV ggü. Unbeteiligten? :gruebel:
Eben, zumindest auf Basis der verfügbaren Informationen. Denn § 32 Stgb kann nur gegenüber dem Angreifer in Stellung gebracht werden und die Körperverletzung mittels swg ihm gegenüber rechtfertigen.

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Re: Wieder "Notwehr" bei SWG durch Rocker

Beitragvon Controller » Sa 14. Mär 2015, 17:02

jupp, und mglw. auch noch andere Tatbestände, die "Ersatzrechte" auslösen könnten
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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