UZ zum Anschnallen

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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon work@holic » Di 31. Mär 2015, 23:23

Ich würde auch gerne einmal orakeln wollen:

Wenn es um Leib und Leben des Gefangenen geht: UZ
Wenn der Grund Sicherheit und Ordnung betrifft: UZ
Alle anderen Gründe: Zurück in den Haftraum
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Victor Hugo

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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon Guard » Mi 1. Apr 2015, 16:27

work@holic hat geschrieben:I
Wenn es um Leib und Leben des Gefangenen geht: UZ

Bis auf den zitierten Teil stimme ich zu.

Wenn es um Leib und Leben des Gefangenen geht, dann kann er sich m.E. freiwillig anschnallen. Wenn nicht, dann "verzichtet" er auf eine Behandlung etc. und muss selber klarkommen.
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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon Controller » Mi 1. Apr 2015, 16:30

:o :o :o

ob das dein Dienstherr, ob seiner Garantenstellung, ähnlich locker sieht :polizei4:

bezweifle ich aber sehr stark !
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon Guard » Mi 1. Apr 2015, 17:42

Controller hat geschrieben::o :o :o

ob das dein Dienstherr, ob seiner Garantenstellung, ähnlich locker sieht :polizei4:
Sogar mit Sicherheit!

So weit, dass wir medizinische Maßnahmen, die nicht zwingend lebensnotwendig sind, unter Anwendung von unmittelbaren Zwang umsetzen, sind wir nicht (mehr).
Erst wenn der Strolch kurz vor Ex ist, dann können wir gegen seinen Willen handeln (aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen).
Und dann schnallt der sich mit Sicherheit nicht mehr in unserem GTW an :polizei2:
Im übrigen ist auch ein inhaftierter Mensch nicht entmündigt und darf, z.B. via Patientenverfügung, über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden.

Mit ist durchaus bewusst, dass dieses Beispiel etwas radikal ist, jedoch leider aber keine Seltenheit.
Es gibt viele Inhaftierte die eine Ausführung zu lebenswichtigen Behandlungen als Druckmittel benutzen. "Ich gehe nicht zur Dialyse, außer ihr verzichtet auf Fesselung, besorgt mir Tabak etc. etc."
Und alle bekommen die gleiche Antwort..."dann halt nicht...".


Grundsätzlich sind medizinische Zwangsmaßnahmen äußerst kompliziert. Vereinfacht kann man aber sagen, dass wir bei akuter Eigen- und Fremdgefährdung tätig werden dürfen (Stichwort: Psychose) oder wenn ein Ganove eigenständig keine Entscheidung mehr treffen konnte (Drogenkonsum, Unfall etc.).
Wenn er aber klaren Verstandes ist und eine angebotene medizinische Versorgung nicht wahrnehmen möchte (indem er sich beispielhaft nicht anschnallt), dann verzichtet er und gut ist.
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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon Controller » Mi 1. Apr 2015, 17:50

:polizei3:

na dann :tach:

wünsch ich was :ja:
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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon 1957 » Mi 1. Apr 2015, 18:16

guard, dieser vergleich hinkt gewaltig.

es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich fahrzeuginsassen anzugurten haben. da ist niemand in seiner entscheidung frei. man kann jetzt hinsichtlich einer zwangsweisen durchsetzung in richtung der verhältnismässigkeit argumentieren und zu unterschiedlichen ergebnissen kommen, wobei ich ob der besonderen situation von gefangenen bereits aus gründen der bereits erwähnten garantenstellung zu einer zwangsweisen angurtung tendiere, wenn auf den transport nicht verzichtet werden kann.

gleichwohl kann niemand bei klarem verstand zu einer medizinischen Behandlung gezwungen werden. das ist ganz allein dessen entscheidung.
deine argumentation passt in diese diskussion überhaupt nicht, der vergleich ist m. e. unzulässig.

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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon Controller » Mi 1. Apr 2015, 18:38

mal ein anderer Denkansatz:

Wenn der Gefangene gefesselt transportiert werden soll/muss/darf

würde sich mir die Frage des UZW beim Gurt anlegen evlt. gar nicht so in der Dringlichkeit stellen :polizei10: :pfeif:
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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon 1957 » Mi 1. Apr 2015, 18:45

ja, auch damit kann gut argumentiert werden.

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UZ zum Anschnallen

Beitragvon Wile E. Coyote » Mi 1. Apr 2015, 18:52

Inwiefern meinst Du das Controller?

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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon Controller » Mi 1. Apr 2015, 19:35

ich meine damit, dass durch die Fessel ja bereits unmittelbarer Zwang ausgeübt wird.
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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon Guard » Mi 1. Apr 2015, 20:02

1957 hat geschrieben:guard, dieser vergleich hinkt gewaltig.

es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich fahrzeuginsassen anzugurten haben. da ist niemand in seiner entscheidung frei. man kann jetzt hinsichtlich einer zwangsweisen durchsetzung in richtung der verhältnismässigkeit argumentieren und zu unterschiedlichen ergebnissen kommen, wobei ich ob der besonderen situation von gefangenen bereits aus gründen der bereits erwähnten garantenstellung zu einer zwangsweisen angurtung tendiere, wenn auf den transport nicht verzichtet werden kann.

gleichwohl kann niemand bei klarem verstand zu einer medizinischen Behandlung gezwungen werden. das ist ganz allein dessen entscheidung.
deine argumentation passt in diese diskussion überhaupt nicht, der vergleich ist m. e. unzulässig.

Du sagst eigentlich nichts anderes als ich...
Insofern verstehe ich deinen Einwand nicht ganz.
Kannst du ihn bitte etwas konkretisieren?
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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon Wile E. Coyote » Mi 1. Apr 2015, 20:14

Nicht ganz Controller. Die Fesselung ist bei uns eine bes. Sicherungsmaßnahme, Art. 96 ff. BayStVollzG.
Unmittelbarer Zwang ist eine andere Baustelle, wobei eine bes. SM auch mit Zwang durchgesetzt werden kann.

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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon Controller » Mi 1. Apr 2015, 20:31

nun, jemand sprach ja hier von unmittelbarem Zwang - und darauf bezog ich mich.

Wenn ihr den so nicht kennt und habt :nixweiss:
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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon Guard » Mi 1. Apr 2015, 21:49

In NRW ist die Fesselung sowohl eine Sicherungsmaßnahme, als auch ein Bestandteil des unmittelbaren Zwangs.
Die hier bemühte Fesselung bei einer Ausführung gehört zu den Sicherungsmaßnahmen, nicht zum unm. Zwang.

Ich könnte mir vorstellen, dass es in anderen Bundesländern ähnlich ist (@Wile)
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Re: UZ zum Anschnallen

Beitragvon Wile E. Coyote » Mi 1. Apr 2015, 22:01

Ich bezog meine Aussage auf den Sachverhalt im Eingangspost. Und da fällt die Fesselung unter die bes. SM.
Das es noch andere Möglichkeiten gibt bestritt ich ja nie......


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