Controller hat geschrieben:ich seh das schon etwas problematischer
einen Gegenstand zu beschlagnahmen, der laut herrschender Meinung nicht zur Beweiswürdigung herangezogen werden darf.
Würde also den STA direkt informieren und entscheiden lassen.
Vor allem, wie geht es weiter mit dem Verursacher, der ja ermittelt werden könnte, mglw.ja auch mit Suff und Widerstand.
Die Fragen muss man sich doch stellen
Daher auch meine obige Aussage:
Ich bin der Meinung, dass sich da zukünftig die Rechtsprechung pro Nutzung (keine Veröffentlichung) ändern wird.
An sich hast du mit deinen Bedenken schon recht. Dennoch sehe ich es momentan eher als theoretisches Problem. Praktisch sehe ich keine soo großen Probleme.
Spielen wir doch mal einen Sachverhalt fix durch. A nimmt B die Vorfahrt, es kommt zum VU, B ruft Pol. A und B widersprechen sich, keiner gibt zu den VU verursacht zu haben. Polbeamter stellt eine Dashcam im PKW des A fest. Darauf angesprochen äußert A, dass die Dashcam ja gar nicht an war oder z.B. einfach "nein, sie bekommen die Speicherkarte nicht".
Wie gehts weiter. Selbstverständlich kann man die StA anrufen, ich erkläre dieses dem A, greife zum Handy und bemerke, wie A sich in sein Auto setzt und an der Dashcam rumfummelt...
Jetzt habe ich genau zwei Möglichkeiten. Entweder sofortige Beschlagnahme aufgrund von Gefahr im Verzug (mit was für einer Begründung könnte ich sonst den A auffordern seine Handlungen einzustellen und seinen PKW zu verlassen (und dieses ggf. auch mit Zwang durchsetzten)) oder ich rufe die StA und schildere den Sachverhalt... Das kann man sich dann natürlich eigentlich auch schenken, da es wohl kaum noch Beweismaterial geben wird.
Was ich damit sagen möchte, so lange es keine eindeutigen, höhstrichterlichen Entscheidungen, Handlungsanweisungen meiner Behörde, der StA, oder vergleichbares gibt, beschlagnahme ich notfalls diese Aufzeichnungen.
Andernfalls stehe ich nämlich auch ziemlich doof da, wenn A die Daten löscht und B sich im Nachhinein (in meinen Augen zurecht) darüber beschwert, dass in Gegenwart der Pol mögliche Beweismittel vernichtet wurden.
Jedoch gebe ich dir Recht, ich gehe auch davon aus, dass die Rechtsprechung den von dir genannten Weg (pro Nutzung, keine Veröffentlichung) einschlagen wird und sich das Thema damit dann erübrigt.
Grüße