polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Fachliche Diskussionen zum Themenbereich Polizeirecht

Moderator: schutzmann_schneidig

brechti_bw
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polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon brechti_bw » Fr 5. Jun 2015, 18:17

Folgender SV:

70 jährige person erwarb vor knapp 40 jahren die fs-klasse A1. Personen- und Verkehrskontrolle, da dieser starke fahrauffälligkeiten mit seiner 125er zeigte: ganze fahrbahnbreite benutzt, teilweise unnötig schrittgeschwindigkeit gefahren. Bei der kontrolle war es ihm aufgrund eines gehfehlers und hüftschadens nicht möglich sicher zu stehen. Er stürzte fast beim absteigen und musste hierbei unterstützt werden. Ferner zeigte er diverse körperliche auffälligkeiten: probleme beim greifen von gegenständen wie geldbörse, führerschein....

Frage: zusätzlich zur untersagung der weiterfahrt polizeirechtliche beschlagnahme des führerscheines?

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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 5. Jun 2015, 18:53

Welchen Zweck würdest du denn damit verfolgen, wenn du die Weiterfahrt untersagst und mutmaßlich der FE Behörde eh Kts gibst?
:lah:

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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Fläminger Jagd1 » Sa 6. Jun 2015, 04:47

Das Thema könnte man getrost in die Sektion Strafrecht verschieben.
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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Kassel2012 » Sa 6. Jun 2015, 10:42

Fläminger Jagd1 hat geschrieben:Das Thema könnte man getrost in die Sektion Strafrecht verschieben.
Weil?

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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 6. Jun 2015, 10:54

Weil man hier u. U. auch den 315 c erfüllt sehen könnte und die Beschlagnahme des FS nicht zwingend polizeirechtlich erfolgen würde.
:lah:

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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Kassel2012 » Sa 6. Jun 2015, 11:01

Bei dem genannten SV ohne weitere Infos zu konkreter Gefährdung ist Polizeirecht schon ganz zutreffend..

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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Lone Soldier » Sa 6. Jun 2015, 11:20

Polizeirechtliche Sicherstellung würde ich mir schwierig vorstellen. Wenn du ihm den Schlüssel abnimmst und sicherstellst, ist die Gefahr ja abgewehrt. Wozu dann den Führerschein sicherstellen? Da müsstest du schon begründen, dass der sich sofort einen neuen fahrbahren Untersatz besorgt, bevor die Führerscheinstelle entscheiden kann.

Und natürlich muss du auch begründen, dass das alles nicht warten kann, bis die Führerscheinstelle entscheidet. Da brauchst du echt schon krasse Auffälligkeiten.

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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Kassel2012 » Sa 6. Jun 2015, 11:25

Sehe ich genauso. Nur entfällt eine repressive Beschlagnahme / Sicherstellung eben aus o. g. Grund ebenfalls.

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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 6. Jun 2015, 11:38

Wozu dient dann der 69 StGB?
:lah:

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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Kassel2012 » Sa 6. Jun 2015, 11:43

Das hatten wir doch schon? 315c ist nach den Angaben im SV nicht erfüllt. Oder worauf willst du hinaus?

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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Peppermintpete » Sa 6. Jun 2015, 12:30

Alternative:
FS-Stelle anrufen, SV schildern.
Da kommt schon mal direkt die Bitte, die FE im Rahmen der Vollzugshilfe unmittelbar einzubehalten.
:keks:

Lone Soldier

Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Lone Soldier » Sa 6. Jun 2015, 13:51

Unter der Woche sicher der beste Weg. Aber Sonntagnacht schwierig. 315 c lese ich so aus dem Sachverhalt auch nicht zwingend raus. Kenne genug Straßen, auf denen der rumeiern kann ohne einem anderen VT zu begegnen. Außer eben dem Streifenwagen, der ihn anhält. Aber der wird ja auch nicht immer zwingend gefährdet.

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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Fläminger Jagd1 » Sa 6. Jun 2015, 23:53

Kassel2012 hat geschrieben:Das hatten wir doch schon? 315c ist nach den Angaben im SV nicht erfüllt. Oder worauf willst du hinaus?
Warum enthält der 315c den (2)? In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

Zum Zeitpunkt als Opi angehalten und kontrolliert wurde war er schon mindestens im Stadium des Versuchs.
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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Ghostrider1 » So 7. Jun 2015, 00:37

Konkretes Gefährdungsdelikt. Ich sehe in dem Fall auch keine 315c erfüllt. FS-Behörde anschreiben. Dann sollen die entscheiden.
FS nach PolG beschlagnahmen? Das bringt was? Er darf deswegen trotzdem Fahren und begeht kein FoFE.

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Re: polizeirechtliche beschlagnahme eines führerscheins

Beitragvon Fläminger Jagd1 » So 7. Jun 2015, 01:45

Dann konkretisiere ich mal!
Warum ist im § 315c (2) ausdrücklich die Strafbarkeit des Versuches in den Fällen des Absatzes 1 Nr.1 bestimmt?

Claus Roxin hat es kurz und knapp beschrieben!
Es geht beim tauglichen Versuch offensichtlich um Fälle, bei denen die Betätigung des Willens eine konkrete Gefahr oder Gefährlichkeit hinsichtlich der Vollendung des betreffenden Delikts erkennen lässt. Darauf weist auch schon die Bezeichnung „tauglicher“ Versuch hin, da Tauglichkeit voraussetzt, dass die vorgenommene Handlung für die objektive Verwirklichung des Willens konkret geeignet erscheint.
Und das ist im o.g. Sachverhalt eindeutig gegeben.
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