Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Interessante Fragestellung. Ich persönlich denke, dass die Sicherstellung der Dashcam und der Speicherkarte, sowie Folgemaßnahmen (z.B. Blutprobe) rechtmäßig wären. Die Frage ob die Aufzeichnungen und andere daraus folgende Beweise (Ergebnis der Blutprobe) später zugelassen werden, ändert m.E. nichts an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen von Schutzmann Schlau. Der hatte nämlich einen Anfangsverdacht und muss nicht davon ausgehen, dass die Aufzeichnungen per se unzulässig sind.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
@ zambo84
Klar macht es keinen Unterschied, welches Gerät das vid macht.
Das jeder mit seinem Handy, jederzeit ein vid machen kann ist auch klar.
Das ist aber nicht direkt mit dashcam vergleichbar.
Diese sitzt wie name schon sagt, auf Armaturenbrett.
Diese Diskussion dreht sich aber solangsam im Kreis.
Der nutzen von Aufnahmen bei Verkehrsunfall ist klar da.
Aber bisher konnte nicht ansatzweise geklärt werden, ob solche Aufnahmen von Gerichten, Versicherungen usw.
akzeptiert werden.
Klar macht es keinen Unterschied, welches Gerät das vid macht.
Das jeder mit seinem Handy, jederzeit ein vid machen kann ist auch klar.
Das ist aber nicht direkt mit dashcam vergleichbar.
Diese sitzt wie name schon sagt, auf Armaturenbrett.
Diese Diskussion dreht sich aber solangsam im Kreis.
Der nutzen von Aufnahmen bei Verkehrsunfall ist klar da.
Aber bisher konnte nicht ansatzweise geklärt werden, ob solche Aufnahmen von Gerichten, Versicherungen usw.
akzeptiert werden.
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Kein PVB
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Das wird hier auch nicht geklärt werden !
Die Nutzung dieser Daten ist bislang unzulässig.
Ein oder zwei AG ließen in Einzelfällen Ausnahmen zu.
Lone, ich denke, dass sich zur Zeit der "Schutzmann Schlau" zurückhalten sollte.
Anfangsverdacht hin oder her, denn er muss ja wissen, dass Dashcam --im Moment noch-- "pfui" ist
Die Nutzung dieser Daten ist bislang unzulässig.
Ein oder zwei AG ließen in Einzelfällen Ausnahmen zu.
Lone, ich denke, dass sich zur Zeit der "Schutzmann Schlau" zurückhalten sollte.
Anfangsverdacht hin oder her, denn er muss ja wissen, dass Dashcam --im Moment noch-- "pfui" ist
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.Controller hat geschrieben: Man kann nur hoffen, dass sich das Gezanke um diese Cams bald erledigt.
Und ja, wir drehen uns langsam im Kreis. Von daher, warten wir ab und schauen mal, wie sich die Thematik entwickelt.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Dann mache ich mal dicht. Sobald jemand neue Infos hat, kann er sich melden und das Thema wird wieder geöffnet.
-
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
War nur eine Frage der Zeit.
Amtsgericht lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu
Das Amtsgericht Nienburg hat in einem Verkehrsverfahren Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen.
Quelle: AG Nienburg, Az. 4DS520Js39473/14 (155/14); Spiegel v. 23.04.15
Amtsgericht lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu
Das Amtsgericht Nienburg hat in einem Verkehrsverfahren Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zugelassen.
Quelle: AG Nienburg, Az. 4DS520Js39473/14 (155/14); Spiegel v. 23.04.15
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Das Urteil hatten wir schon auf Seite sieben. Und dabei geht es um den Fall, dass jemand die Kamera erst einschaltet, NACHDEM, ihm etwas aufgefallen ist und er für einen konkreten Fall Beweise sichern will. Läuft die Kamera pauschal, ist es schon wieder was anderes.
Aber das Urteil macht deutlich, dass die Gleichung Dashcamaufnahme=unverwertbar so nicht haltbar ist. Der Ersteinschreiter vor Ort ist meiner Meinung nach gehalten die Aufnahmen zu sichern und anschließend muss über die Zulässigkeit entschieden werden.
Rücksprache mit der STA ist natürlich zu halten. Aber schon bis die entschieden hat, kann es zum Widerstand gekommen sein. Denn zumindest bis dahin muss ich die Aufnahmen ja vorm Zugriff Dritter schützen. In meinen Augen rechtlich ok.
Aber das Urteil macht deutlich, dass die Gleichung Dashcamaufnahme=unverwertbar so nicht haltbar ist. Der Ersteinschreiter vor Ort ist meiner Meinung nach gehalten die Aufnahmen zu sichern und anschließend muss über die Zulässigkeit entschieden werden.
Rücksprache mit der STA ist natürlich zu halten. Aber schon bis die entschieden hat, kann es zum Widerstand gekommen sein. Denn zumindest bis dahin muss ich die Aufnahmen ja vorm Zugriff Dritter schützen. In meinen Augen rechtlich ok.
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Ok, sorry, das hatte ich übersehen. Das Thema hat @Brot erst gestern wieder aufgemacht, nachdem ich ihn wegen des Urteils angeschrieben hatte.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Ich hatte letztens in einer Fortbildung einen sehr interessanten Vortrag eines Staatsanwaltes in Bayern.
Dort werden Aufnahmen aus Dashcams als Beweismittel verwendet und zugelassen. Der Staatsanwalt hatte erst kürzlich einen Rowdy mittels Videoaufnahmen verurteilt.
Dies wird da so begründet dass das Verfolgen von Straftaten und schweren Ordnungswidrigkeiten eine mögliche Verletzung des Datenschutzes überwiegt.
Er riet auch dazu Dashcams falls vorhanden immer sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen und an die Sta weiter zu leiten.
Vielleicht wird es sich da bald was ändern dass Dashcams auch offiziel erlaubt sind. Ich hoffe doch. So werden die ewigen Streitereien bei Unfällen endgültig beendet.
Dort werden Aufnahmen aus Dashcams als Beweismittel verwendet und zugelassen. Der Staatsanwalt hatte erst kürzlich einen Rowdy mittels Videoaufnahmen verurteilt.
Dies wird da so begründet dass das Verfolgen von Straftaten und schweren Ordnungswidrigkeiten eine mögliche Verletzung des Datenschutzes überwiegt.
Er riet auch dazu Dashcams falls vorhanden immer sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen und an die Sta weiter zu leiten.
Vielleicht wird es sich da bald was ändern dass Dashcams auch offiziel erlaubt sind. Ich hoffe doch. So werden die ewigen Streitereien bei Unfällen endgültig beendet.
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Wenn man in anderen Foren unterwegs ist, liest man auch, dass Dashcams zugelassen wurden.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Hi,
danke für die Diskussion.
Nachdem sich jetzt auch in der Jurisdiktion etwas zu regen scheint, werde ich meine Dashcam reaktivieren.
Weiterhin werde ich sie dazu verwenden, mein eigenes Fahrverhalten zu überprüfen und Orte und Zeiten angefahrener Termine im Nachhinein zu überprüfen. Dazu muss ich die Aufnahmen in beschränktem Umfang archivieren.
Keinesfalls werde ich diese Aufnahmen veröffentlichen. Das halte ich auch als Künstler so, denn ich fotografiere grundsätzlich keine Menschen. Die interessanten Motive bekommt man mit Schnappschüssen. Leider müsste ich die entsprechenden Personen vorher fragen, ob ich sie ablichten darf. Damit wird der Schappschuss im öffentlichen Raum unmöglich, schade eigentlich aber vom Gesetzgeber wohl so gewollt.
Zurück zur Dashcam: Ein anlassbezogenes Einschalten halte ich für genau so unmöglich wie Schnappschüsse. Wenn ich Auto fahre, habe ich anderes zu tun als auf Fehlverhalten anderer zu lauern, um dann die Kamera einzuschalten, die knapp eine Minute braucht um hochzufahren. Zudem würde ich so meinen eigentlichen Zwecken nicht folgen können.
Auch werde ich meine Aufnahmen den Behörden nicht freiwillig zur Verfügung stellen, um mich nicht dem Verdacht auszusetzen, ein selbsternannter Hilfssheriffs zu sein. Auf der anderen Seite setze ich auf die Intelligenz von Polizeibeamten, die ich flächendeckend für durchaus in der Lage halte, eine an der Windschutzscheibe angebrachte Dashcam als solche zu erkennen und dementsprechend im Rahmen der Beweissicherung deren Speicherkarte sicherzustellen.
In diesem Sinne: Abendgrüße
E.
danke für die Diskussion.
Nachdem sich jetzt auch in der Jurisdiktion etwas zu regen scheint, werde ich meine Dashcam reaktivieren.
Weiterhin werde ich sie dazu verwenden, mein eigenes Fahrverhalten zu überprüfen und Orte und Zeiten angefahrener Termine im Nachhinein zu überprüfen. Dazu muss ich die Aufnahmen in beschränktem Umfang archivieren.
Keinesfalls werde ich diese Aufnahmen veröffentlichen. Das halte ich auch als Künstler so, denn ich fotografiere grundsätzlich keine Menschen. Die interessanten Motive bekommt man mit Schnappschüssen. Leider müsste ich die entsprechenden Personen vorher fragen, ob ich sie ablichten darf. Damit wird der Schappschuss im öffentlichen Raum unmöglich, schade eigentlich aber vom Gesetzgeber wohl so gewollt.
Zurück zur Dashcam: Ein anlassbezogenes Einschalten halte ich für genau so unmöglich wie Schnappschüsse. Wenn ich Auto fahre, habe ich anderes zu tun als auf Fehlverhalten anderer zu lauern, um dann die Kamera einzuschalten, die knapp eine Minute braucht um hochzufahren. Zudem würde ich so meinen eigentlichen Zwecken nicht folgen können.
Auch werde ich meine Aufnahmen den Behörden nicht freiwillig zur Verfügung stellen, um mich nicht dem Verdacht auszusetzen, ein selbsternannter Hilfssheriffs zu sein. Auf der anderen Seite setze ich auf die Intelligenz von Polizeibeamten, die ich flächendeckend für durchaus in der Lage halte, eine an der Windschutzscheibe angebrachte Dashcam als solche zu erkennen und dementsprechend im Rahmen der Beweissicherung deren Speicherkarte sicherzustellen.
In diesem Sinne: Abendgrüße
E.
Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Hm.
Die sache hat zwei Seiten.
Zum einen eine Verbesserung wenn es um Haftungs.- und Schuldfrage geht.
Zum anderen ein schritt in Richtung Totalüberwachung.
Und genau gegen das hab ich was.
Braucht man auch garnicht mehr über Knöllchen Horst schimpfen dann.
Die sache hat zwei Seiten.
Zum einen eine Verbesserung wenn es um Haftungs.- und Schuldfrage geht.
Zum anderen ein schritt in Richtung Totalüberwachung.
Und genau gegen das hab ich was.
Braucht man auch garnicht mehr über Knöllchen Horst schimpfen dann.
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Ich denke, das kriegen wir hin.e42b hat geschrieben: Auch werde ich meine Aufnahmen den Behörden nicht freiwillig zur Verfügung stellen, um mich nicht dem Verdacht auszusetzen, ein selbsternannter Hilfssheriffs zu sein. Auf der anderen Seite setze ich auf die Intelligenz von Polizeibeamten, die ich flächendeckend für durchaus in der Lage halte, eine an der Windschutzscheibe angebrachte Dashcam als solche zu erkennen und dementsprechend im Rahmen der Beweissicherung deren Speicherkarte sicherzustellen.
In diesem Sinne: Abendgrüße
E.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Mainzel: Nö.
Manche sind da zu festgefahren und beratungsresistent.
Edit: Entschärft... ;-)
Manche sind da zu festgefahren und beratungsresistent.
Edit: Entschärft... ;-)
- Ghostrider1
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Re: Einsatz von Dashcams verstößt gegen Datenschutz
Ich lasse meine auch mitlaufen. ich habe anderes zu tun, als jeden Tag Videos hochzuladen.
"Anlassbezogen", ... da kann mir unterstellt werden, dass ich einen gewissen Teil, das Vorspiel absichtlich weggelassen haben.
Und wenn es eng wird, habe ich anderes zu tun, als die Kamera zu aktivieren.
Die Kritiker sollten sich mal D-Cam Videos ansehen. Soviel sieht man am Rand nicht, da eine Verzerrung durch das 120° WW-Objektiv entsteht. Vor dem Auto ist es scharf. Ich erkenne nicht mal die Gesichter im Gegenverkehr. Es dient halt dazu, den Verkehrs vor dem Fahrzeug zu dokumentieren. Und es gibt VIELE Unfälle, wo es an unabhängigen Beweisen fehlt.
z.B. Spiegelklatscher. Jeder hat so 200€ Schaden + Owi-Verfahren Verstoß Rechtsfahrgebot m. Unfall. -> herzlichen Glückwunsch dazu
Es gab 2 Urteile die jetzt bekannt gemacht worden sind, wo es zu gelassen wurde. Gibt denke ich noch mehr.
"Anlassbezogen", ... da kann mir unterstellt werden, dass ich einen gewissen Teil, das Vorspiel absichtlich weggelassen haben.
Und wenn es eng wird, habe ich anderes zu tun, als die Kamera zu aktivieren.
Die Kritiker sollten sich mal D-Cam Videos ansehen. Soviel sieht man am Rand nicht, da eine Verzerrung durch das 120° WW-Objektiv entsteht. Vor dem Auto ist es scharf. Ich erkenne nicht mal die Gesichter im Gegenverkehr. Es dient halt dazu, den Verkehrs vor dem Fahrzeug zu dokumentieren. Und es gibt VIELE Unfälle, wo es an unabhängigen Beweisen fehlt.
z.B. Spiegelklatscher. Jeder hat so 200€ Schaden + Owi-Verfahren Verstoß Rechtsfahrgebot m. Unfall. -> herzlichen Glückwunsch dazu
Es gab 2 Urteile die jetzt bekannt gemacht worden sind, wo es zu gelassen wurde. Gibt denke ich noch mehr.
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