Hallos liebe Leute, wie sieht es bei der Berliner Polizei aus, was den Leumund betrifft?
Ich hatte folgende Fälle.
1. Beihilfe von Fahren ohne Fahrerlaubnis / Juli 2010 /
-> Verfahren wurde eingestellt (10 Stunden gemeinnützige Arbeit)
2. Verbreitung von pornografischen Schriften / März 2013 /
-> Verfahren wurde eingestellt (300€ Strafe)
3. Verstoß gegen Kunsturheberrechtsgesetz / Juni 2013 /
-> Verfahren wurde eingestellt
4. Verstoß gegen Urheberrechtsgesetz / März 2014 /
-> Verfahren wurde eingestellt
Ich habe mich für März 2016 mittleren Dienst beworben.
Kann jemand es einschätzen ob ich eingestellt werden kann, trotz meinen Ermittlungsverfahren die alle eingestellt worden sind.
Danke im voraus
Eingestellte Ermittlungsverfahren
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verlässlich kann dir das nur ein EB sagen. Alles andere wäre Spekulation, so wie auch meine Meinung. .....NEIN
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Das letzte Verfahren, in dem offenkundig deine Täterschaft fest steht, liegt gerade 2 Jahre zurück
Eindeutig NEIN!
Eindeutig NEIN!
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Das bedeutet eine Bewerbung mit folgenden Verfahren hätte ebenso wenig Aussicht auf Erfolg?mistam hat geschrieben:Das letzte Verfahren, in dem offenkundig deine Täterschaft fest steht, liegt gerade 2 Jahre zurück
Eindeutig NEIN!
2009 Sachbeschädigung
-> Sozialstunden
2013 gef. KV
-> Verfahren eingestellt (900€ Strafe)
lg Grumpy
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
asgar hat geschrieben:Richtig.
Ist die Möglichkeit eingestellt zu werden nicht möglich, weil
a) der Zeitfaktor (letztes Verfahren 2013) eine Rolle spielt,
b) eine derartige Vita generell abgelehnt wird.
Gibt es keine Möglichkeit sich als Bewerber zu den Verfahren und zu seiner persönlichen Entwicklung, bis dato, zu äußern?
Zum Beispiel nach bestandenem Einstellungstest (PC & Sport)?
lg Grumpy
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Alles spielt eine Rolle und natürlich ist generell die Begehung einer Straftat nicht unbedingt eine Empfehlung für den Beruf.
In jedem Fall ist es eine Einzelfallentscheidung, für die generell keine Äußerung des Bewerbers benötigt wird. Warum? Nun - was sollte der Bewerber wohl sagen, außer dass er sich völlig geändert hat und nie mehr etwas Verbotenes tun wird.
Eine derartige Äußerung wird generell angenommen...
In jedem Fall ist es eine Einzelfallentscheidung, für die generell keine Äußerung des Bewerbers benötigt wird. Warum? Nun - was sollte der Bewerber wohl sagen, außer dass er sich völlig geändert hat und nie mehr etwas Verbotenes tun wird.
Eine derartige Äußerung wird generell angenommen...
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Vielen Dank für die schnelle Antwort.mistam hat geschrieben:Alles spielt eine Rolle und natürlich ist generell die Begehung einer Straftat nicht unbedingt eine Empfehlung für den Beruf.
In jedem Fall ist es eine Einzelfallentscheidung, für die generell keine Äußerung des Bewerbers benötigt wird. Warum? Nun - was sollte der Bewerber wohl sagen, außer dass er sich völlig geändert hat und nie mehr etwas Verbotenes tun wird.
Eine derartige Äußerung wird generell angenommen...
Ich werde den Einstellungstest antreten und falls es zu einer Ablehnung meiner Bewerbung kommt, werde ich diese akzeptieren.
Jedoch möchte ich definitiv die Chance nutzen, um am Ende wenigstens zu wissen, dass ich alles versucht habe und den Weg bis zum Ende gegangen bin.
Ich möchte mich eigentlich vorab mit einem Einstellungsberater über meine Situation austauschen, damit Sie mich besser einschätzen können und ich nicht nur ein Bewerber auf dem Papier bin.
Ist das eine gute Idee oder würdet ihr mir eher davon abraten?
lg Grumpy
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Die zweite Bewerbung, das Ding mit der Gef. KV , ist ein Totschlagargument gegen den Beruf. Bei der ersten hätt ich noch ein bisschen Hoffnung, bei guten Erklärungen.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
du hast doch gelesen was mistam dazu sagt, halt dich dran, der Mann weiß wovon er redet ;)
We´ve all walked the line
We´ve all paid the dues
But at the end of the day
This is the life we choose
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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Vielen Dank für euren Rat zu später Stund'.Tomtronic hat geschrieben:du hast doch gelesen was mistam dazu sagt, halt dich dran, der Mann weiß wovon er redet ;)
lg Grumpy
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
kann mir einer sagen wie warscheinlich eine absage wegen folgender sache wäre : räuberische erpressung in 2008 (30sozialstunden, opfer hat seine sachen zurück bekommen) hatte wer ähnliche verfahren etc. ?
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Nun, da es sich bei diesem Tatbestand bereits um ein Verbrechen handelt, ist die Chance eingestellt zu werden gering. Sehr sehr gering....
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- Sergeant
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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Bin ich der Einzige, der hier langsam Gänsehaut bekommt?
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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Ne ich denke gerade ich bin im falschen Film.
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