Ware falsch abwiegen...

Fachliche Diskussionen zu o.g. Themenbereichen

Moderator: schutzmann_schneidig

Gast

Ware falsch abwiegen...

Beitragvon Gast » So 26. Jul 2015, 22:56

A wiegt zunächst die Ware richtig ab.
Anschließend wird nochmal etwas dazu getan.


Dienstahl + Betrug

Frag mich jetzt ob eine Urkundenfälschung vorliegt ?
Was meint ihr ?

Preisauszeichnungen, die mit der Ware fest verbunden sind
Liegt das schin vor wenn ich z.B Nägel selberst wiege und ein Etikett dafür bekomm ?
Zuletzt geändert von Gast am So 26. Jul 2015, 22:59, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon Gast » So 26. Jul 2015, 22:58

Schöne Hausaufgabe im Strafrecht :-)

Zum Thema Urkundsdelikte: Welche Gedanken hast du dir gemacht? Welche Merkmale sind in deinen Augen problematisch/unproblematisch?

Gast

Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon Gast » So 26. Jul 2015, 23:02

Täuschung im Rechtsverkehr durch Herstellung einer unechte Urkunde liegt meiner Meinung vor

Gast

Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon Gast » So 26. Jul 2015, 23:04

So einfach und unproblematisch würde ich das nicht abhandeln... Zum Thema verkörperte Gedankenerklärung könnte man schon einiges sagen...
Siehst du da kein Problem?

Gast

Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon Gast » So 26. Jul 2015, 23:10

Wäre es ein Etikettentauch dann klares JA
;)

Gast

Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon Gast » So 26. Jul 2015, 23:17

Beim Etikettentausch ist es unproblematisch, stimmt. Da hast du eine zusammengesetzte Urkundel, eine fest Verdindung liegt vor. Im vorliegenden Fall ist der Kleber aber nur mit diesen dünnen Tütchen verbunden. Insofern würde ich die Urkundseigenschaft eher ablehnen, allein schon, um den Tatbestand nicht zu überdehnen.
Dürfte aber - da man die genauen tatsächlichen Umstände unterschiedlich ausgestalten könnte - beides vertretbar sein.

Gast

Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon Gast » So 26. Jul 2015, 23:19

In meinem Fall stell ich doch ein Etikett für eine bestimmte Menge aus. Nun änder ich das Etikett...

Gast

Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon Gast » So 26. Jul 2015, 23:22

Im Ausgangsfall hast du noch das Bezugsobjekt verändert ;-)

vanymo
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Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon vanymo » So 26. Jul 2015, 23:29

Meine Güte. Wer gibt denn auf dem Etikett eine Gedankenerklärung ab? Die Waage? Wozu gibts denn dann den 268, der hier aber nicht passt.

Gast

Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon Gast » So 26. Jul 2015, 23:31

Bei einem Preisschild wird die Gedankenerklärung dem Ladeninhaber zugerechnet. Unumstritten.
Den 268 halte ich in der Tat auch für fernliegend...

vanymo
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Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon vanymo » So 26. Jul 2015, 23:40

Ja und? Der Ladeninhaber erklärt also: "Dieses Etikett ordne ich dieser Tüte zu". Ändert sich da was dran, wenn ich ein oder zwei Schrauben mehr rein tue? Nur eine Lüge über den Aussteller ist eine Urkundenfälschung, nicht eine Lüge über den Inhalt!

Gast

Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon Gast » So 26. Jul 2015, 23:45

vanymo, genau dieser Thematik haben wir uns doch auch angenähert...

Man könnte aber auch sagen, der Ladeninhaber erklärt, dass er für den Inhalt der Tüte dnd en Preis X an der Kasse erhalten/verlangen möchte. Dann hätte man - zumindest wenn man das Etikett und nicht das Bezugsobjekt verändert - eine Erklärung, die der Ladeninhaber nicht abgeben wollte... Dementsprechen würden aus der Urkunde erkennbarer Inhalt und gewollter Erklärungsinhalt nicht mehr übereinstimmen, man könnte also eine Urkundenfälschung annehmen.
Wie gesagt, ich würde es ablehnen, aber aus anderen Gründen.

Das Thema "schriftliche Lüge" ist hier grade übrigens völlig fehl am Platz ;-) Aber danke für die Belehrung ;-)

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Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon vanymo » So 26. Jul 2015, 23:55

Nicci hat geschrieben:Dementsprechen würden aus der Urkunde erkennbarer Inhalt und gewollter Erklärungsinhalt nicht mehr übereinstimmen
Genau das ist eine schriftliche Lüge!
Nicci hat geschrieben:Das Thema "schriftliche Lüge" ist hier grade übrigens völlig fehl am Platz ;-) Aber danke für die Belehrung ;-)
Scheint ja nicht geholfen zu haben.

Gast

Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon Gast » Mo 27. Jul 2015, 00:04

Nein, das Problem der schriftlichen Lüge meint, dass man bei einer Privaturkunde nicht davor geschützt wird, das der Erklärungsinhalt falsch ist. Beispiel: A schreibt in seine Handwerkerrechnung, er habe fünf Stunden gearbeitet. In Wirklichkeit hat er aber nur drei Stunden gearbeitet. Das ist zwar eine Lüge, aber keine Urkundenfälschung. Weil A eben erklären wolllte, er habe fünf Stunden gearbeitet.
Anders ist es beispielsweise bei öffentlichen Urkunden oder bei Gesundheitszeugnissen. Der 278 beispielsweise schützt auch denjenigen, der mit der Urkunde in Berührung kommt davor, dass er durch die Urkunde "belogen" wird...

vanymo
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Re: Ware falsch abwiegen...

Beitragvon vanymo » Mo 27. Jul 2015, 00:09

Und wenn du jetzt noch erklärst, warum die Baumarkt-Schraubentüte im Gegensatz zur falschen Handwerkerrechnung eine öffentliche Urkunde ist, kann ich auch beruhigt ins Bett... :polizei10:


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