Hallo,
das dies mein erster Beitrag wird hätte ich nicht gedacht
Ich habe nun eine weile beim Staat Steuerrecht studiert, da mir das aber nun definitiv zu trocken ist und ich auch mal an die frische Luft muss, hab ich mich bei einer Landespolizei beworben.
Nun lese ich seit zwei Wochen hier mit und sah bis jetzt keine Veranlassung irgendwo zu posten, da es sich eig. mit der Suchfunktion ganz gut leben lässt.
So nun zu deinen Fragen:
die Verpflegungsmehraufwendungen sind im §9(4a) Nr.1-3 geregelt.
Wichtig dazu ist eigentlich nur, ob Du eine
feste Tätigkeitsstätte durch deinen Dienstherren zugeordnet bist. ( was dies ist steht im Absatz 4)
Die Reiningung muss anerkannt werden, da Sie berufstypisch ist. Begründung :
EStR 9.1(2)Nr.1 i.v.m. EStH 9.12" Berufskleidung".
Ich habe beim Finanzamt gelernt, das oft mehr durchgewunken wird, wenn man alles schön aufgeliedert.
Z.B. 5kg wöchentlich mal 52 Wochen (5kg x.030€x 52Wochen)= 78€
Bügeln gehört so als Tipp ebenfalls dazu.
Mann kann auch 10kg machen und sagt dann 50% sind beruflich verannlasst.
Aber dann auch wieder 50% abziehen.
Viel Erfolg beim Einspruch.
Achso noch etwas: Ihr braucht keinen Anwalt oder Steuerberater für eure Einkommensteuererklärung, außer Ihr habt noch riesige Kapital oder Mieteinkünfte etc. pp.
Oft reicht da schon der Lohnsteuerhilfeverein, wobei die heutige Steuersoftware schon sehr gut ist.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen!
Viele Grüße