Steuererklärung für Polizeibeamte

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Steuererklärung für Polizeibeamte

Beitragvon Dame » Do 3. Sep 2015, 12:13

Aufgrund der Neuerungen durch das Bürgerentlastungesgesetztes von 2008 sind Polizeibeamte wegen der Absicherung über die freie Heilfürsorge benachteiligt.

Ich schlage mich gerade mit Spitzfindigkeiten in Sachen Steuererklärung herum und stelle mir dabei zwei Fragen :polizei13: :

Sind Urteile bezüglich einer Entscheidung zu der Anerkennung von Verpflegungskostenmehraufwendung bekannt, sofern Dienst im Steifendienst versehen wird?

Auf welche Urteile im Bezug auf die Reinigungskosten der Uniform kann ich meine Erklärung stützen?

Im Internet bin ich bisher nicht fündig geworden und hoffe nun auf Erfahrungsberichte oder Rechtsquellen anderer Kollegen :lupe:

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Re: Steuererklärung für Polizeibeamte

Beitragvon DerLima » Do 3. Sep 2015, 12:24

Verpflegungskostenmehraufwendung wurde bei mir ebenso wie Reinigung problemfrei anerkannt.
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Re: Steuererklärung für Polizeibeamte

Beitragvon Dame » Do 3. Sep 2015, 12:31

Bei mir auch, aber bei einem Kollegen nicht und daher versuche ich gerade zu erforschen mit welchen Begründungen man das Finanzamt im Rahmen des Einspruches überzeugen kann.

Starbucks.

Re: Steuererklärung für Polizeibeamte

Beitragvon Starbucks. » Do 3. Sep 2015, 13:16

Ich kann dir nicht sagen wonach das entschieden wird, aber im Kollegenkreis habe ich festgestellt, das vieles Regional abweichen kann.

Meine Steuerberaterin setzt diesen "Waschpauschalbetrag" auch etwas niedriger an, weil sie weiß, dass sie den so wie in der Musterrechnung nicht durchkriegt.

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Re: Steuererklärung für Polizeibeamte

Beitragvon coco_loco » Do 3. Sep 2015, 15:07

Meine angesetzten Kosten für die Uniformreinigung waren deutlich über der Pauschale. Würde problemlos anerkannt.

Aber: es gibt regionale Unterschiede. Das ist so.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.

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Re: Steuererklärung für Polizeibeamte

Beitragvon DerLima » Do 3. Sep 2015, 15:12

Dame hat geschrieben:Bei mir auch, aber bei einem Kollegen nicht und daher versuche ich gerade zu erforschen mit welchen Begründungen man das Finanzamt im Rahmen des Einspruches überzeugen kann.
Die Frage ist vielmehr:
Warum wurde es NICHT anerkannt?
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Re: Steuererklärung für Polizeibeamte

Beitragvon drakon » Do 3. Sep 2015, 15:23

Na das wird ja nicht begründet, warum etwas nicht anerkannt wird.

Wichtig: sofort Widerspruch einlegen.
Ich musste ebenfalls Vorauszahlungen tätigen, habe Widerspruch eingelegt (über Anwalt) und dann war die Sache erledigt :lupe:
"Einer der Gründe, warum man in der Konversation so selten verständige und angenehme Partner findet, ist, daß es kaum jemanden gibt, der nicht lieber an das dachte, was er sagen will, als genau auf das zu antworten, was man zu ihm sagt“
Rochefouc.

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Re: Steuererklärung für Polizeibeamte

Beitragvon Metaphas » Fr 4. Sep 2015, 08:13

Hallo,

das dies mein erster Beitrag wird hätte ich nicht gedacht :o
Ich habe nun eine weile beim Staat Steuerrecht studiert, da mir das aber nun definitiv zu trocken ist und ich auch mal an die frische Luft muss, hab ich mich bei einer Landespolizei beworben.
Nun lese ich seit zwei Wochen hier mit und sah bis jetzt keine Veranlassung irgendwo zu posten, da es sich eig. mit der Suchfunktion ganz gut leben lässt.

So nun zu deinen Fragen:
die Verpflegungsmehraufwendungen sind im §9(4a) Nr.1-3 geregelt.

Wichtig dazu ist eigentlich nur, ob Du eine feste Tätigkeitsstätte durch deinen Dienstherren zugeordnet bist. ( was dies ist steht im Absatz 4)

Die Reiningung muss anerkannt werden, da Sie berufstypisch ist. Begründung :
EStR 9.1(2)Nr.1 i.v.m. EStH 9.12" Berufskleidung".

Ich habe beim Finanzamt gelernt, das oft mehr durchgewunken wird, wenn man alles schön aufgeliedert.
Z.B. 5kg wöchentlich mal 52 Wochen (5kg x.030€x 52Wochen)= 78€
Bügeln gehört so als Tipp ebenfalls dazu.
Mann kann auch 10kg machen und sagt dann 50% sind beruflich verannlasst.
Aber dann auch wieder 50% abziehen.

Viel Erfolg beim Einspruch.

Achso noch etwas: Ihr braucht keinen Anwalt oder Steuerberater für eure Einkommensteuererklärung, außer Ihr habt noch riesige Kapital oder Mieteinkünfte etc. pp.
Oft reicht da schon der Lohnsteuerhilfeverein, wobei die heutige Steuersoftware schon sehr gut ist.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen!

Viele Grüße

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Re: Steuererklärung für Polizeibeamte

Beitragvon Dame » Di 8. Sep 2015, 15:54

Herzlichen Dank für die Rückmeldung insgesondere an Metaphas.

Ein wenig kenne ich mich auch steuerrechtlich aus und "traue" mich daher eigenständigt an die Steuer. Selbst ohne Software mit Hilfe des Elster-formulars funktioniert es recht gut.
Merkwürdig ist in diesem Fall, dass die Bescheide sich sogar innerhalb eines FA aufgrund unterschiedlicher Sachbearbeiter massiv unterscheiden.

Einspruch wurde eingelegt und jetzt mal abwarten.

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Re: Steuererklärung für Polizeibeamte

Beitragvon zulu » Mo 21. Sep 2015, 12:31

Seit ich meine Erklärung komplett papierlos abgebe, kam nie wieder eine negative Rückmeldung. Das kann natürlich Zufall sein. Bei der Papierakte gab es jedoch jedes mal Rückfragen bzw. Ablehnung von einzelnen Punkten durch das FA.

@ Metaphas

Sind Polizeibeamte eigentlich verpflichtet, eine Erklärung abzugeben? Dazu gibt es bei mir im Kollegenkreis unterschiedliche Ansichten.

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Re: Steuererklärung für Polizeibeamte

Beitragvon DerLima » Mo 21. Sep 2015, 20:07

Soweit mir bekannt ist, bist du lediglich dann nicht zur Abgabe verpflichtet, wenn du Steuerklasse I hast.
Bei allen anderen Steuerklassen musst du eine Erklärung abgeben.
Zumindest habe ich meinen Bearbeiter so verstanden.
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Re: Steuererklärung für Polizeibeamte

Beitragvon Metaphas » Di 22. Sep 2015, 16:21

Hallo,

@ Dame : sehr gern, dafür ist ja ein Forum da, um Fragen zu stellen und zu hoffen, jemand kann diese beantworten.

@ zulu: ja durch die technische Bearbeitung ist natürlich alles viel einfacher geworden, auch für deinen Bearbeiter. Da läuft alles grundsätzlich durch einen Filter, der dann "Ungereimtheiten" anzeigt. Wie weit dein Sachbearbeiter dann weiter rein " schaut" obliegt ihm, wobei dies ja nicht Sinn und Zweck der Software ist.
Jeder sollte aber eine Erklärung abgeben, wenn er Einküfte hat! Selbst wenn nur die Werbungskosten pauschal mit 1000€ angesetzt werden, bekommt man etwas Geld zurück...
Ergo ist jeder selbst "nicht schlau" sollte er keine Erklärung abgeben.
Warum denkst Du muss grad bei dem hohen Steuersatz der LSt. Kl.I keine Erklärung abgegeben werden... :polizei2:

@ DerLima : Ganz genau, außer bei LSt Kl.I ist jeder verpflichtet eine Erklärung abzugeben (Zusammenverlangagung bei Ehegatten etc, oder Alleinerziehende haben ja ihre steuerlichen Vorteile in den jeweiligen LSt Klassen, die man dann auch auf Grund der "Steuergerechtigkeit" überprüfen muss.)

Allgemein muss man aber sagen, das Polizisten keine "Problemfälle" darstellen, dies sind meist Lehrer und Soldaten... :motz:


Grüße

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Re: Steuererklärung für Polizeibeamte

Beitragvon Roko » Mi 6. Jul 2016, 05:10

Guten Morgen,

ein Kollege hat durchgeklagt, dass Beamte des Einsatz- und Streifendienstes keine feste Tätigkeitsstätte haben und somit die Anfahrt von Wohnort zur Dienststelle nach Reisekostengrundsätzen geltend gemacht werden kann.

Außerdem können Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.

Das Urteil mit Az. BFH VI R/15 bezieht sich allerdings auf die Jahre 2011 und 2012.

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... =18&anz=89

Seit 2014 ist ein neues Reisekostenrecht in Kraft. Ein entsprechendes Verfahren wird bereits unter BFH VI R 32/15 anhängig.

http://www.bundesfinanzhof.de/anhaengig ... sverfahren



Zum Waschen der Uniform bin ich mal an eine sehr großzügige Rechnung des Bundes der Justizbeamten gekommen. Ist bis dato durchgegangen. Urteil wüsste ich jedoch nicht. Bei Interesse PN.


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