Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
Moderator: schutzmann_schneidig
Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
Hallo Allerseits,
ich habe da eine praktische Frage. Wird ein erteilter Platzverweis dokumentiert? Wenn ja, findet eine IDF statt?
Danke und Gruß
ich habe da eine praktische Frage. Wird ein erteilter Platzverweis dokumentiert? Wenn ja, findet eine IDF statt?
Danke und Gruß
- Kaeptn_Chaos
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Re: Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
Kommt drauf an.
Re: Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
@Kaeptn_Chaos
Ich komme höchstens einmal in die Verlegenheit angetrunkene Mitbürger, die am Bahnhof sitzend andere Mitbürger belästigen, weg zu schicken. Oder bei sich streitenden Parteien, die eine Partei weg zu schicken.
Ich komme höchstens einmal in die Verlegenheit angetrunkene Mitbürger, die am Bahnhof sitzend andere Mitbürger belästigen, weg zu schicken. Oder bei sich streitenden Parteien, die eine Partei weg zu schicken.
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Re: Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
Und? Führst du vorher eine IDF durch und dokumentierst?
Bei Versammlungslagen mit Sperrstellenkonzept wird in de Regel die IDF durchgeführt und das natürlich auch dokumentiert.
Wenn ich als Streife einen besoffenen Gaffer wegschicke, nicht zwingend. Wenn ich als Streife ein Hausverbot durchsetze, vielleicht schon, muss aber nicht unbedingt sein.
Bei Versammlungslagen mit Sperrstellenkonzept wird in de Regel die IDF durchgeführt und das natürlich auch dokumentiert.
Wenn ich als Streife einen besoffenen Gaffer wegschicke, nicht zwingend. Wenn ich als Streife ein Hausverbot durchsetze, vielleicht schon, muss aber nicht unbedingt sein.
Re: Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
Ich habe erst vor kurzem meinen Dienst bei der SiWa aufgenommen. Ich musste bisher noch keinen Platzverweis aussprechen.
Ich persönlich würde erst dann eine IDF machen, wenn der angetrunkene Bürger wiederholt in Erscheinung tritt, jemanden anderen geschädigt hat, bzw. sich dem Verweis verweigert. Wobei ich dann für die eventuelle Durchführung von Zwangsmassnahmen die Funkstreife bräuchte.
Ich persönlich würde erst dann eine IDF machen, wenn der angetrunkene Bürger wiederholt in Erscheinung tritt, jemanden anderen geschädigt hat, bzw. sich dem Verweis verweigert. Wobei ich dann für die eventuelle Durchführung von Zwangsmassnahmen die Funkstreife bräuchte.
Re: Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
Ein PV wird bei uns im Hamburger Datensatz POLAS aufgenommen. Somit ist eine IDF auch angesagt.
Beides aber nicht zwingend und somit auch personen- und sachlagebedingt.
Beides aber nicht zwingend und somit auch personen- und sachlagebedingt.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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Re: Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
Das finde ich gut, weil dort bestimmt auch der räumliche und zeitliche Umfang dokumentiert werden.
Kenne ich bei uns so nicht.
Kenne ich bei uns so nicht.
Re: Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
@TE: Verstehe ich das richtig, dass du schon auf den Bürger los gelassen wirst ohne ausreichend darin geschult zu sein wann welche Maßnahme angebracht und rechtmäßig ist? Geschweige denn, wann das wie zu dokumentieren ist?
Ich meine das nicht als Angriff gegen dich persönlich, fühle mich aber in meiner kritischen Haltung gegenüber solchen Freiwilligenkonzepten im Zusammenhang mit hoheitlichen Aufgaben bestätigt.
Dokumentation von PV hängt stark davon ab, ob da noch was ansteht. Wenn meine Unfallstelle geräumt ist, kann der Bürger ja wieder da hin. Dann kann eine Dokumentation gegen die Gaffer auch mal entfallen oder recht pauschal ausfallen, ohne die Personalien festzustellen. Erteile ich um 00:00 Uhr dem aggressiven Besoffenen einen PV, wird das auf jeden Fall dokumentiert. Der könnte ja noch mal ein Fall für eine Streife werden, die beim ersten Fall nicht dabei war, aber natürlich mehr machen sollte, als ihm nochmal einen PV auszusprechen.
Ich meine das nicht als Angriff gegen dich persönlich, fühle mich aber in meiner kritischen Haltung gegenüber solchen Freiwilligenkonzepten im Zusammenhang mit hoheitlichen Aufgaben bestätigt.
Dokumentation von PV hängt stark davon ab, ob da noch was ansteht. Wenn meine Unfallstelle geräumt ist, kann der Bürger ja wieder da hin. Dann kann eine Dokumentation gegen die Gaffer auch mal entfallen oder recht pauschal ausfallen, ohne die Personalien festzustellen. Erteile ich um 00:00 Uhr dem aggressiven Besoffenen einen PV, wird das auf jeden Fall dokumentiert. Der könnte ja noch mal ein Fall für eine Streife werden, die beim ersten Fall nicht dabei war, aber natürlich mehr machen sollte, als ihm nochmal einen PV auszusprechen.
Re: Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
Ich fühle mich nicht persönlich angegriffen, keine Sorge Ich habe größten Respekt vor der Arbeit die Polizeibeamte/Innen tagtäglich leisten, und würde mir nie anmassen mich mit ihnen zu messen.Lone Soldier hat geschrieben:@TE: Verstehe ich das richtig, dass du schon auf den Bürger los gelassen wirst ohne ausreichend darin geschult zu sein wann welche Maßnahme angebracht und rechtmäßig ist? Geschweige denn, wann das wie zu dokumentieren ist?
Ich meine das nicht als Angriff gegen dich persönlich, fühle mich aber in meiner kritischen Haltung gegenüber solchen Freiwilligenkonzepten im Zusammenhang mit hoheitlichen Aufgaben bestätigt.
Dokumentation von PV hängt stark davon ab, ob da noch was ansteht. Wenn meine Unfallstelle geräumt ist, kann der Bürger ja wieder da hin. Dann kann eine Dokumentation gegen die Gaffer auch mal entfallen oder recht pauschal ausfallen, ohne die Personalien festzustellen. Erteile ich um 00:00 Uhr dem aggressiven Besoffenen einen PV, wird das auf jeden Fall dokumentiert. Der könnte ja noch mal ein Fall für eine Streife werden, die beim ersten Fall nicht dabei war, aber natürlich mehr machen sollte, als ihm nochmal einen PV auszusprechen.
In der Ausbildung wurden Fallbeispiele gemacht und auch die Gesetzeslage vermittelt. Das wir zur Gefahrenabwehr eine IDF machen und/ oder einen Platzverweis erteilen dürfen. Das aber nur wenn das zu schützende Rechtsgut das rechtfertigt. Also die Verhältnismässigkeit der Mittel eingehalten wird. Meine allgemeine Lebenserfahrung sagt mir das die Praxis oft etwas anders aussieht. Wann und ob wir einen Platzverweis dokumentieren sollen hatte ich leider nicht erfahren. Deshalb mein Post.
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Re: Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
Kommt wirklich darauf an, wie KC es schon schrieb.
Wir hatten einen Jugendlichen mit Mischkonsum vor der Disco liegen. RTW und NA waren angefordert und kamen auch zum Einsatz. Den Gaffer haben der Kollege und ich einen PV ausgesprochen und uZ angedroht. Die haben sich getrollt, was soll ich da dokumentieren? Maximal der Hinweis, dass gegenüber von Gaffern ein PV ausgesprochen wurde und alle diesen PV nachkamen.
Wer denkt, dass der PV eine Bitte bzw. Kann-Bestimmung darstellt, wird Ziel weitere Maßnahmen und das wird dann sehr wohl dokumentiert.
Wir hatten einen Jugendlichen mit Mischkonsum vor der Disco liegen. RTW und NA waren angefordert und kamen auch zum Einsatz. Den Gaffer haben der Kollege und ich einen PV ausgesprochen und uZ angedroht. Die haben sich getrollt, was soll ich da dokumentieren? Maximal der Hinweis, dass gegenüber von Gaffern ein PV ausgesprochen wurde und alle diesen PV nachkamen.
Wer denkt, dass der PV eine Bitte bzw. Kann-Bestimmung darstellt, wird Ziel weitere Maßnahmen und das wird dann sehr wohl dokumentiert.
Re: Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
MICHI hat geschrieben:Ein PV wird bei uns im Hamburger Datensatz POLAS aufgenommen. Somit ist eine IDF auch angesagt.
Beides aber nicht zwingend und somit auch personen- und sachlagebedingt.
Das gleiche gilt für Hessen. Auf diese Weise werden auch Wegweisungsverfügungen nach Häuslicher Gewalt ins System eingestellt.
Eine gute Sache, wenn der nette Mitmensch entgegen der Verfügung kurz nach Schichtwechsel wieder bei seiner Holden anklopft und eine Streife, die bislang nichts mit ihm zu tun hatte hinzugezogen wird.
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Re: Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
In manchen Städten oder auch gelegentlich bei Einsätzen wird mit Platzverweiszonen gearbeitet. Somit IDF zwingend erforderlich...
- Ghostrider1
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Re: Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
Was ist eine Wegweisverfügung genau?Hessen78 hat geschrieben: Das gleiche gilt für Hessen. Auf diese Weise werden auch Wegweisungsverfügungen nach Häuslicher Gewalt ins System eingestellt.
Bei Häuslicher Gewalt dürfen wir eine Wohnungsverweisung erteilen. Die MUSS schriftlich ergehen. Wird bei uns im SächsPolG zwar unter dem gleichen Paragarfen geführt, ist aber eine andere Geschichte als ein Platzverweis.
Diese wird logischerweise ins System eingegeben.
Edit: Link zum Paragrafen korregiert
Zuletzt geändert von Ghostrider1 am Mo 5. Okt 2015, 21:05, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Platzverweis --> Dokumentationspflicht?
Michi, was für eine Schnittstelle habt ihr zu POLAS? Bei uns wäre der PV schon längst erloschen, wenn die Daten in POLAS eingepflegt werden.
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