Strafbarkeit einer Falschaussage vor einem U-Ausschuß

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Lone Soldier

Strafbarkeit einer Falschaussage vor einem U-Ausschuß

Beitragvon Lone Soldier » Fr 9. Okt 2015, 14:33

Da der SEK-Thread dicht ist, werfe ich die Frage mal hier in einem neuen Thema in den Raum. Wenn ich meine Kommentierungen nicht ganz falsch lese, ist bei einer falschen Aussage vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß zumindest der Anfangsverdacht des § 153 StGB gegeben.

Gerade von Kollegen aus NRW würde mich interessieren, ob abgesehen von der Dienstaufsichtsbeschwerde auch dahingehend Ermittlungen eingeleitet wurden.

1957
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Re: Strafbarkeit einer Falschaussage vor einem U-Ausschuß

Beitragvon 1957 » Fr 9. Okt 2015, 15:27

unbestritten ist der objektive tatbestand erfüllt.
ob bereits entsprechende ermittlungen eingeleitet wurden, weiß ich nicht. 153 ist ein offizial- und vorsatzdelikt.
will heißen, der pp muss die falschaussage vorsätzlich von sich gegeben haben.

üblicherweise aber werden dienstliche ermittlungen, wie hier in bezug auf die "körperflüssigkeitssuppe",
nicht von polizeipräsidenten selbst vorgenommen. damit wird jemand beauftragt. der der trägt alle einzelheiten zusammen und legt die vor. da wird wohl jemand nicht hinreichend geprüft haben und hat jetzt den salat.

Lone Soldier

Re: Strafbarkeit einer Falschaussage vor einem U-Ausschuß

Beitragvon Lone Soldier » Fr 9. Okt 2015, 16:13

Was nach meinem Verständnis der StPO (vor allem des 163) im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen und der Staatsanwaltschaft vorzulegen wäre. Einfach sagen: Da wurde eben etwas geschlampt, der hat das so nicht gewollt, und den Vorsatz einfach mal ausschließen kann m.E. nicht der Weg sein. Vor allem wenn man sich vor Augen führt, dass hier auch ganz konkret Leute mit dieser Aussage beschädigt werden.

Ich (du sicher auch) habe schon Strafanzeigen geschrieben, wo der Vorsatz deutlich unwahrscheinlicher war. Weil das zu entscheiden eben in den Rahmen eines ordentlichen Verfahrens gehört. Hier wirkt es eher so, als ob nach Gutsherrenart ein treuer Parteisoldat geschützt wird, der mit der falschen Aussage ja in den Chor eingestimmt hat, den die meisten in dem Ausschuß und im Ministerium bereitwillig mitsingen wollen.

PK Schulze, der morgen im Gericht wegen schlampiger Vorbereitung mit einer unwahren Aussage jemanden belastet, wird dieser Welpenschutz sicher nicht zu Teil. Dann wird gerade aus dem Ministerium die Devise kommen: Das geht so nicht, dafür muss jemand die Konsequenzen tragen.

Oder stell dir mal vor, die hätten jemanden bei einer falschen Aussage zugunsten der SEK-Leute erwischt. Da würden wir sicher auch etwas mehr Kritik an dem "Zeugen" aus den Reihen des Ausschußes hören. Von kam irgendwie...nichts...Zumindest kein großer Aufschrei.

1957
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Re: Strafbarkeit einer Falschaussage vor einem U-Ausschuß

Beitragvon 1957 » Fr 9. Okt 2015, 16:16

lone soldier, natürlich muss das geprüft werden. das habe ich auch nicht ausgeschlossen.
die sta ist nun am zug.

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Re: Strafbarkeit einer Falschaussage vor einem U-Ausschuß

Beitragvon MICHI » Fr 9. Okt 2015, 16:19

Polizeibezug?
Hier wird nicht durch die Hintertür ein geschlossener Thread umgangen.
Gruß
MICHI


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