§ 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

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SirJames
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon SirJames » Mo 2. Nov 2015, 21:27

mistam hat geschrieben:
SirJames hat geschrieben:Moin,

naja fraglich ist, ob sie es nicht durch konkludentes Tun getan hat durch die Beschlüsse vom 04.09. Da ich kein Jurist, kann ich das nicht beurteilen. Nach meiner Kenntnis sind in der Juristerei unterschiedliche Ansichten aber die Regel. Mithin finde ich es etwas anmaßend von Dir die strafrechtliche Würdigung einiger Juristen, darunter Hochschulprofessoren, so abzutun, nur weil Du deren Ansicht nicht teilst.

Es ist doch ein offenkundiger Widerspruch, dass man immernoch "Schleuser" strafrechtlich verfolgt und belangt, gleichzeitig aber die unerlaubte Einreise von Amts wegen duldet. Oder findest Du nicht?

Gruß
Es ist kein Widerspruch. Die einen wollen ihr Leben retten, die anderen Geld verdienen.
Und nein - es ist nicht arrogant.
Es geht nicht darum, dass ich die Meinung nicht teile, sondern darum, dass sie schlicht abwegig ist. Eine Aufforderung durch konkludentes Handeln??

Wie kommst du übrigens darauf, dass die Juristen hier ihre juristische Meinung kund tun? Vielleicht ist es auch schlichte Propaganda?
Achso stimmt, ich vergaß, dass Professoren und Inhaber eines Lehrstuhles bekannt sind für ihre propagandistische Stimmungsmache. Die riskieren dafür gerne ihre Reputation. Von der hat Prof. Holm Putzke sogar eine ganze Menge. Aber nun gut, es ist ja mitlerweile Usus Leuten gegenteiliger (juristischer) Meinung/Ansicht propagandistische Stimmungsmache zu unterstellen. Von beiden Seiten. Mich irritiert das, aber nun gut.

Gruß
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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Kulinka » Mo 2. Nov 2015, 21:30

Tja, SirJames, Du kannst noch so viel recht haben heutzutage, die Gegenseite hat trotzdem immer das Recht auf ihrer Seite. Ich klink mich jetzt aus und geh noch ein wenig auf's Sträßchen. Natürlich MIT Aluhut.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 2. Nov 2015, 21:41

Fahr doch an die Grenze und sag den 4.500 heut Abend, dass sie nicht reinkommen, weil sie aus einem sicheren Drittstaat kommen und deine Kreise stören. Und dass du auf jeden Fall ein Ermittlungsverfahren gegen sie einleiten wirst.
:lah:

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Lone Soldier » Mo 2. Nov 2015, 21:50

Oder Knäcke erklärt uns, wie man die 4500 aufhält ohne massiven Einsatz von hartem Zwang oder dem Bau einer Befestigungsanlage im Sinne der Berliner Mauer. Kann ich mir grad nicht so recht vorstellen, bin aber gespannt auf konkrete Antworten.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon mistam » Mo 2. Nov 2015, 22:13

@SirJames:

Angeblich sind ja jede Menge entsprechende Strafanzeigen gegen Fr. Merkel erstattet worden.
Schauen wir doch mal wie die ausgehen und wer dann mit seiner Einschätzung Recht hatte.
Und auch Professoren können politische Menschen sein.
Der gute Mann war mir zumindest bisher allerdings kein Begriff.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Kulinka » Mo 2. Nov 2015, 22:41

War grad da, Kaeptn, aber die waren überhaupt nicht einsichtig. Meinten, meine Realität würde nicht stimmen und so. Und ob das vielleicht an meinem komischen Hut liegen würde.

Montage können sooo laaangweilig sein.

Schlaft gut, Leute, wer oder wo Ihr auch immer seid :-)

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon RafaelGomez » Di 3. Nov 2015, 01:48

Lone Soldier hat geschrieben:Oder Knäcke erklärt uns, wie man die 4500 aufhält ohne massiven Einsatz von hartem Zwang oder dem Bau einer Befestigungsanlage im Sinne der Berliner Mauer. Kann ich mir grad nicht so recht vorstellen, bin aber gespannt auf konkrete Antworten.
Aufhalten wirst Du keinen. Robuste Rückführung i. S. von Dublin wäre ein gangbarer Weg. Wiedereinreisesperre inklusive. Die 'armen' Staaten haben sich Dublin durch direkte oder indirekte Hilfen vergelten lassen. Dann ist es nur legitim, wenn jetzt auch die Pflichten übernommen werden. Oder glaubt irgendwer ernsthaft, dass die Regierungen in Budapest, Lubljana, Wien usw. zu blöd waren, die Vertragsinhalte zu erfassen?
Und, ganz ehrlich: Wer aus einem Kriegsgebiet wie Syrien oder dem Irak heil rauskommt, und tatsächlich nur Schutz sucht, dem sollte es wurscht sein, ob er seine wohlverdiente Ruhe am Bodensee oder am Balaton findet. Forderungen nach freier Auswahl des Asylortes finde ich einfach nur dreist.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon mistam » Di 3. Nov 2015, 05:53

RafaelGomez hat geschrieben: Forderungen nach freier Auswahl des Asylortes finde ich einfach nur dreist.
Da gebe ich Dir Recht. Ist aber ja nicht wirklich das Thema, da dort z. Z. eben gerade kein Asyl gewährt wird.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Diag » Di 3. Nov 2015, 08:01

Lone Soldier hat geschrieben:wie man die 4500 aufhält ohne massiven Einsatz von hartem Zwang oder dem Bau einer Befestigungsanlage im Sinne der Berliner Mauer.
Und wie wir am 9.11.1989 gesehen haben, hat die Mauer alleine niemanden aufgehalten sondern vielmehr die "Begleitmaßnahmen". Als die wegfielen, saßen die Leute lächelnd oben drauf.

Von daher, liebe Zaun- und Mauerfreunde: Wärt ihr bereit, das "nötige" zu tun? Wen würde so eine Anlage denn abhalten? Familien, Kranke, Alte, Kinder. Diejenigen, die derein oder andere nicht hier haben möchte (ich z. B. auch nicht), wird sich davon nicht abhalten lassen.

Feiner Selektionsprozess. Erinnert mich auch grad an was. Und ich meine damit nicht unbedingt Darwins Theorie...

Was wäre eigentlich, wenn D diverse Zahlungen nicht an die EU abführt mit der Begründung, dass diese Gelder so lange benötigt werden bis andere Staaten adäquat arbeiten? Oder dass sich Staaten "freikaufen" können analog zu den Emissionen? Nein, ich vergleiche keine Hilfesuchende mit Dreck in der Luft, liebe Gutmenschen, lest und versteht bevor ihr überschäumt...



Eine Bitte an die Mods: Bei diesem Thema wird der Polizeibezug immer mal weg driften. Es wird immer mal in Richtung Politik gehen, aber immer auch mit unserer Arbeit zusammen hängen. Da kein Thema in der nahen Vergangenheit derartig gesellschaftsbeeinflussend war, fände ich es gut, wenn diesbezüglich hier ein wenig mehr Freilauf gegeben wird so lange die Beiträge sich deutlich im Rahmen eines demokratischen Rechtsstaats bewegen.

Ja, es kam schon länger keine "Bezugskeule" hier. Das finde ichgut. Nur mal prophylaktisch.
Zuletzt geändert von Diag am Di 3. Nov 2015, 17:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Old Bill » Di 3. Nov 2015, 08:45

Diag hat geschrieben:Ja, es kam schon länger keine "Bezugskeule" hier. Das finde ich gut. Nur mal prophylaktisch.
Die Diskussion läuft ja auch, bis auf kleinste Ausreißer, auf befriedigendem Niveau. Die Keulen darf man getrost stecken lassen, auch die noch näher als die Bezugskeule liegende Nazikeule. Selektion und so. Es gibt eben mal ganz klare Vorschriften und wenn man es ganz genau nimmt so haben noch nicht einmal die Kriegsflüchtlinge ein Recht auf Asyl.
Das Asylrecht spricht auch nicht von einem Damit verbundenem Bleiberecht oder Integration. Das die Situation menschlich komplett anders aussieht ist mir natürlich bewusst. Ich möchte im Umkehrschluss von den uneingeschränkten Einreisebefürwortern mal gerne hören, wie die Situation weiterhin gestemmt werden soll? Wir sprechen ja nicht nur von den Syrern, die zur Zeit wegen den kriegerischen Auseinandersetzungen zu uns kommen, sondern von den Menschen vom Balkan, aus Afghanistan, aus den arabischen Staaten oder aus Afrika.
Um mal das ganze aus polizeilicher Sicht zu sehen, ohne finanziellen Aspekt oder persönliche Betroffenheit: Wie soll man polizeiliche Sofortlagen lösen, wenn ich gerade mal wieder wertvolle Resourcen verbraten muss? Ich möchte hier keine Zahlen preisgeben aber jeder der momentan noch im Streifendienst ist oder auch die Tagdienstler denen die Lagebilder nicht gänzlich egal sind sollten eigentlich wissen um was es geht und für welche Aufgaben der Streifendienst verbraten wird weil keine Mehrarbeit, kein LOD/DUZ anfallen soll...
Das wir bei der Diskussion öfter mal ins politische Abdriften ist klar, weil die Basis, egal ob Behörden, PVD oder auch die Bürger Versäumnisse der Politik ausbaden müssen. Jetzt helfen keine Zäune oder Mauern, jetzt hilft nur noch eine klare Linie und schnelle Entscheidungen. Die sollten auch schnell kommen denn meiner Ansicht nach hat man längst die Übersicht verloren und stopft die Menschen blindlings in allerlei Flüchtlingsnotunterkünfte und ist froh wenn man sie erstmal unter hat. Registriert oder nicht.
Also nachdem sich herausgestellt hat das Mauern und Zäune nicht helfen und keiner Gewalt möchte und die Politik den Anschein macht das sie das Flüchtlingsproblem aussitzen will sollten jetzt mal Lösungsansätze her wie man mit den Menschen hier im Land weiter verfahren soll?
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.

Lone Soldier

Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Lone Soldier » Di 3. Nov 2015, 11:00

Old Bill, wenn in den anderen Staaten die notwendigen Unterkünfte in ausreichender Zahl und zu akzeptablen Bedingungen gestellt werden, wird man sich sicher auch über Zwang unterhalten müssen, wenn jemand, der Warschau zugeteilt wird in einer Hamburger Unterkunft aufschlägt und nicht gehen will. So ehrlich muss man sein, ganz ohne wird es nicht gehen.

Nur sehe ich diese Unterkünfte in den anderen Staaten nicht und ohne (z.B. finanziellen) Druck werden die sie auch nicht einführen.

Aussitzen wird hier nicht gehen, weil die Sache eine enorme Dynamik hat und (im Gegensatz zu abstrakten Zahlen in Griechenland) auch ganz unmittelbar in das tägliche Leben eingreift. Jeder Tag, der ohne Lösung verstreicht, ist ein Tag mehr an dem Idioten Zulauf bekommen, die primitive Parolen vor Asylbewerberunterkünften grölen, Sporthallen anzünden oder von Schießbefehlen an der deutschen Grenze schwadronieren.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Knaecke77 » Di 3. Nov 2015, 16:50

Lone Soldier hat geschrieben:Oder Knäcke erklärt uns, wie man die 4500 aufhält ohne massiven Einsatz von hartem Zwang oder dem Bau einer Befestigungsanlage im Sinne der Berliner Mauer. Kann ich mir grad nicht so recht vorstellen, bin aber gespannt auf konkrete Antworten.

Aber gerne doch LS :lupe:

Meine Vorschläge in aller Kürze:


Nachbarstaaten Syrien / Naher Osten :

Hier muss massig Geld investiert werden. Die Leute müssen vor Ort gut versorgt und die Kindern beschult werden, d.h. Geld für Jordanien, Türkei und den Libanon.
Wenn alles gut läuft, reduziert man somit schon einmal die Anzahl flüchtiger Menschen.

Wünschenswert ist natürlich, dass die Fluchtursachen im Nahen Osten / weltweit komplett wegfallen.



Deutschland:

Personen, die Ausreisepflichtig sind und der Ausreiseaufforderung nicht nachkommen werden zeitnah abgeschoben.
Sollte seitens der Herkunftsstaaten nicht kooperiert werden , ist Druck auf diese Staaten auszuüben, damit diese kooperieren und ihre Landsleute zurücknehmen bzw. Reisedokumente ausstellen.


Alle EU – Beitrittsstaaten werden zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Stellen Staatsbürger dieser Staaten Asylbegehren, sind diese grundsätzlich abzulehnen, bzw. diese Begehren werden nicht einmal zur Entscheidung angenommen.
Meines Erachtens kann nur ein Staat Beitrittskandidat der EU werden, der die Menschenrechte achtet und politische Verfolgung ausgeschlossen ist. Somit ist es nicht notwendig, über Asylbegehren z.B. aus Serbien überhaupt zu befinden.

Einsetzung einer Kommission, die aufgrund wissenschaftlich belegbarer Daten eine Empfehlung bzgl. einer Höchstgrenze ausspricht. Gemeint ist eine Höchstgrenze von Menschen, die in Deutschland Asyl erhalten können.

Vollkontrollen an der D-Ö Grenze, inkl. grünen Grenzen.

Verhandlungen mit den anderen EU - Mitgliedsstaaten, dass sich auch diese Länder solidarisch zeigen und Flüchtlinge aufnehmen. Zeitgleich wird damit gedroht, dass ansonsten die Grenze geschlossen wird und keine weiteren Flüchtlinge mehr aufgenommen werden.
Das Durchreichen muss aufhören.

Verhandlungen mit den Golfmonarchien, damit auch diese Flüchtlinge aufnehmen.

Dublin – Verfahren wieder aktivieren und anwenden.

Planungskommission einsetzen die Pläne für einen „Grenzbarriere“ erstellt, falls die anderen EU – Staaten sich nicht solidarisch zeigen und in Deutschland die zuvor festgelegte Höchstgrenze erreicht wurde.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 3. Nov 2015, 16:55

Knaecke77 hat geschrieben:
Planungskommission einsetzen die Pläne für einen „Grenzbarriere“ erstellt, falls die anderen EU – Staaten sich nicht solidarisch zeigen und in Deutschland die zuvor festgelegte Höchstgrenze erreicht wurde.
Dein anderes Geschwurbel hättest du dir sparen können, LS und der Rest wartet gespannt, wie du dir das konkret da vorstellst - ohne SWG.
:lah:

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Knaecke77 » Di 3. Nov 2015, 16:57

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Knaecke77 hat geschrieben:
Planungskommission einsetzen die Pläne für einen „Grenzbarriere“ erstellt, falls die anderen EU – Staaten sich nicht solidarisch zeigen und in Deutschland die zuvor festgelegte Höchstgrenze erreicht wurde.
Dein anderes Geschwurbel hättest du dir sparen können, LS und der Rest wartet gespannt, wie du dir das konkret da vorstellst - ohne SWG.

Von Dir kommt ja nichts. Kritisieren, aber selbst keine Vorschläge anbieten. :applaus:

Ich sehe keine Notwendigkeit den Grenzzaun mit Schusswaffen zu verteidigen.

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Re: § 18 AsylVfG: Warum keine Zurückweisung nach Österreich?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 3. Nov 2015, 17:02

Ich plane ja auch nicht, Flüchtlinge aufzuhalten.

Dass ich die einzige Möglichkeit darin sehe, den Fluchtgrund auszumerzen, habe ich bereits erklärt.

So. Wie sieht jetzt deine Grenzbarriere aus und was tust du, wenn Menschen die überwinden?
:lah:


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