Bin wirklich froh, dass sowas wie du niemals angenommen wird.TedMosley hat geschrieben:Das ist mir schon klar, aber probieren darf man es doch trotzdem.Diag hat geschrieben:Und auch nach 10 Jahren bleibt es bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens.
Eingestellte Ermittlungsverfahren
-
- Sergeant
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- Wohnort: Berlin
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
http://www.tagesspiegel.de/berlin/ungew ... 65942.html
Diese Geschichte sagt etwas anderes.
Jeder hat noch eine Chance verdient und vielleicht sind solche Leute die besten Polizisten.
Natürlich veegeringerz es die Chance, zu Polizei zu kommen, wenn man eine gewisse Vorgeschichte hat, aber es ist trotzdem nicht unmöglich
Diese Geschichte sagt etwas anderes.
Jeder hat noch eine Chance verdient und vielleicht sind solche Leute die besten Polizisten.
Natürlich veegeringerz es die Chance, zu Polizei zu kommen, wenn man eine gewisse Vorgeschichte hat, aber es ist trotzdem nicht unmöglich
Wenn man sich selbst im Weg steht, muss man nur einen Schritt zur Seite gehen
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Was sagt die Geschichte denn?
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Dass auch welche zur Polizei kommen können, die eine gewisse Vergangenheit haben
Wenn man sich selbst im Weg steht, muss man nur einen Schritt zur Seite gehen
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Deine meinung ist mir sehr wichtig, danke für dein feedback.SchoenerThunfisch hat geschrieben:Bin wirklich froh, dass sowas wie du niemals angenommen wird.TedMosley hat geschrieben:Das ist mir schon klar, aber probieren darf man es doch trotzdem.Diag hat geschrieben:Und auch nach 10 Jahren bleibt es bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Definiere "gewisse Vergangenheit".Mat90 hat geschrieben:Dass auch welche zur Polizei kommen können, die eine gewisse Vergangenheit haben
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Klar hat (mehr oder weniger) Jeder eine zweite Chance verdient.Mat90 hat geschrieben: Jeder hat noch eine Chance verdient und vielleicht sind solche Leute die besten Polizisten.
Aber nicht zwangsläufig als PVB!
Ob das evtl. die besten Polizisten werden könnten, entscheidet die hierfür zuständige Dienststelle, das Einstellungsbüro.
- cole phelps
- Police Officer
- Beiträge: 185
- Registriert: Fr 17. Jan 2014, 11:15
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Ein Bewerber, der in seiner Vergangenheit wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde, wird keine Chance haben, zur Ausbildung eines PVB eingestellt zu werden.
Dabei ist es auch sch...egal, wie lange die Tat zurückliegt und/oder wie geläutert der Bewerber ist.
Eine andere Entscheidung würde die Polizei ad absurdum führen.
Dabei ist es auch sch...egal, wie lange die Tat zurückliegt und/oder wie geläutert der Bewerber ist.
Eine andere Entscheidung würde die Polizei ad absurdum führen.
Einstellungszusage: März 1996
Too old to die young...
Too old to die young...
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Guten Abend,
Ich habe soeben leider einen Ablehnungsbescheid erhalten.
In dem Schreiben wurde mir mitgeteilt, ich hätte nicht alle Ermittlungen, die jemals gegen mich geführt wurden, in der Selbstauskunft angegeben.
Ich bin völlig ratlos und kann nicht verstehen was ich übersehen habe.
Zu meiner Informationsgewinnung gehörte:
-Aktenzeichen bei meinem Anwalt zu erfragen
-Besuch der örtlichen Polizeidienststelle um eine Auskunft bezüglich geführter Ermittlungen zu erhalten (man teilte mir mit, dass es nicht möglich ist einfach Daten aus dem POLAS System zu erfragen)
-Eltern befragt ob Sie noch alte Dokumente diesbezüglich haben
Wie gesagt, habe ich das Gefühl, alle mir möglichen Wege genutzt zu haben, oder übersehe ich doch etwas?
Die Entscheidung ist zu akzeptieren, jedoch möchte ich für das nächste Mal erfahren, was ich falsch gemacht habe, um solche Fehler zu vermeiden. Ich hoffe ihr könnt mir darauf eventuell einige Antworten geben.
Vielen Dank im Voraus.
Grumpy
Ich habe soeben leider einen Ablehnungsbescheid erhalten.
In dem Schreiben wurde mir mitgeteilt, ich hätte nicht alle Ermittlungen, die jemals gegen mich geführt wurden, in der Selbstauskunft angegeben.
Ich bin völlig ratlos und kann nicht verstehen was ich übersehen habe.
Zu meiner Informationsgewinnung gehörte:
-Aktenzeichen bei meinem Anwalt zu erfragen
-Besuch der örtlichen Polizeidienststelle um eine Auskunft bezüglich geführter Ermittlungen zu erhalten (man teilte mir mit, dass es nicht möglich ist einfach Daten aus dem POLAS System zu erfragen)
-Eltern befragt ob Sie noch alte Dokumente diesbezüglich haben
Wie gesagt, habe ich das Gefühl, alle mir möglichen Wege genutzt zu haben, oder übersehe ich doch etwas?
Die Entscheidung ist zu akzeptieren, jedoch möchte ich für das nächste Mal erfahren, was ich falsch gemacht habe, um solche Fehler zu vermeiden. Ich hoffe ihr könnt mir darauf eventuell einige Antworten geben.
Vielen Dank im Voraus.
Grumpy
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Frag doch mal nach, was noch "aufgetaucht" ist.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Bei der Sachbearbeiterin direkt?
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Wenn du dich nicht an alle gegen dich geführten Strafverfahren erinnern kannst, dürfte wohl auch daraus eine Ablehnung entstehen. Müssen ja dann wohl mehrere gewesen sein.grumpycat hat geschrieben:Bei der Sachbearbeiterin direkt?
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Man muss ja nicht zwangsläufig wissen, dass gegen einen selbst ermittelt wird.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Nein, dann werfen wir das aber auch nicht vor. Es handelt sich also um Fälle, in denen aus den Akten hervorgeht, dass er Kenntnis hatte (Vernehmung o. ä.).
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