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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon zulu » Fr 4. Dez 2015, 10:10

Ich hoffe das macht keine Schule. Wenn man nämlich ein gutes Produk genehmigt und lange genug wartet, werden die Meisten ein privates kaufen. Super Deal für die Landeskasse, aber ziemlich unfair ggü. den Beamten.

Solche Tendenzen erkennt man aber immer häufiger. Zum Beispiel bei Handschuhen und Taschenlampen.

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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon drakon » Fr 4. Dez 2015, 10:13

Ja, traurig aber wahr. Zumal man sich mal anschauen kann, wer in den letzten Jahren zur Schusswaffe greifen musste: Einsatzeinheiten oder Streifendienst? :polizei10:
Im übrigen soll der Roll-Out der neuen Waffen auch bei Bepo/EZ beginnen. :pfeif:
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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon zambo84 » Fr 4. Dez 2015, 10:54

Die Waffe besitzt ja eine Picatinny-Schiene.

Inwieweit ist bekannt, ob diese auch genutzt wird? Wird Zubehör, z.B. eine dafür vorgesehene Taschenlampe ebenfalls angeschafft?

Kosten sollten sich dadurch nicht eklatant erhöhen und der Mehrwert in der Dunkelheit wäre in meinen Augen enorm.

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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon Rogalsky » Fr 4. Dez 2015, 11:07

Waren Leuchtmittel an der Waffe außerhalb von SE nicht ein no go?

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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon DerLima » Fr 4. Dez 2015, 11:11

Das waren offen getragene Westen, EKA (im Volksmund: Teleskopschlagstöcke) auch mal.
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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon zambo84 » Fr 4. Dez 2015, 11:12

@ Rogalsky: Ist das so? Und warum sollte das so sein?

Wüsste nicht, wieso man nicht im Zuge der Anschaffung einer neuen Dienstwaffe, welche diese Option bietet, darüber diskutieren sollte.

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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon hellbert » Fr 4. Dez 2015, 11:40

Rogalsky hat geschrieben:Waren Leuchtmittel an der Waffe außerhalb von SE nicht ein no go?
Wüsste garnicht ob man das einfach so Einführen dürfte. Braucht da nicht selbst die Dienststelle eine Erlaubnis vom BKA... :gruebel:

Wie bei allem bin ich ein Fan von neuer Ausrüstung. Leuchtmittel an der Waffe sind aber nicht unproblematisch. Besonders was Handling und auch das Rechtliche angeht. Ich halte mich für recht sicher an der Waffe, aber da bräuhte ich auch erstmal ein bisschen Training. Da will ich garnicht an den 55 Jährigen Kollegen denken, der bei der Waffenrevision regelmäßig den Staub aus seiner Waffe kratzt.

Habe das aber noch nie verstanden, warum der Dienstherr den Beamten da Steine in den Weg legt. Wenn sich jemand Sachen selbst beschafft, die in anderen Polizei der Länder und des Bundes eingeführt und erprobt sind, warum lässt er mich das Zeug dann nicht selber anschaffen, wenn er keine Ahnung oder kein Geld hat... :/

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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon tyrant » Fr 4. Dez 2015, 12:57

Die Frage ist: Wo willst du das Leuchtmittel verstauen? Ein Holster für die Waffe mit Lichtmontage wirst du vom Dienstherrn nicht bekommen, weil die Waffe ohne Leuchtmittel sonst nicht sicher halten wird. Leuchtmittel am Gürtel ist auch erstmal mist, denn dann musst du das erst mal an die Waffe packen, wenn du es brauchst, in einer Notsituation ganz schlecht. Insbesondere dann, wenn du auf Schießen mit Licht konditioniert bist.

Schwierig das ganze....
Ich bin KEIN PVB!

An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.

(Erich Kästner)

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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon Rogalsky » Fr 4. Dez 2015, 14:34

DerLima hat geschrieben:Das waren offen getragene Westen, EKA (im Volksmund: Teleskopschlagstöcke) auch mal.
Ja - aber mittlerweile ist die Rechts- und Erlasslage da für uns ja eindeutig. Ist sie das in deinem Bereich für Leuchtmittel und Visierhilfe an der Waffe auch? Bei mir nicht. Bzw. ist sie: Der Streifenpolizist in NRW darf nicht. Ende.
Ist das so? Und warum sollte das so sein?
Das ist so, weil die nach Zif. 1.2.4.1 der Anlage 2 explizit aufgeführt sind und - historisch betrachtet - als besonders verpönt anzusehen sind.

Und man rechtsphilosophisch darüber streiten kann, ob die dann nach dem 55 dennoch für Polizei generell erlaubt sind - oder aber doch eben diese Leuchthilfe einer besonderen Erlaubnis über den 55 hinaus bedarf - wie der es ja auch einleitend im Grunde fordert und für den Bereich nach meinem Kenntnisstand auch geschieht.

SE hatte unter anderem Leuchtmittel unter dem Magazinboden, was zumindest die Holsterfrage entbehrlich macht. Nachteil wäre natürlich dann beim Magazinwechsel. Insofern wäre mit der Schiene am Lauf die bessere Variante.

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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon ChrischanM » Fr 4. Dez 2015, 15:07

Hi,

ich freu mich auch schon auf die Waffe!

Gerüchteweise sollen die Schießtrainer bei der Waffenerprobung die "Bedingung" eines Reservemagazins gestellt haben.
Inwieweit das von der haushaltsführenden Stelle so übernommen wird, steht natürlich auf einer anderen Karte.
Laut Buschfunk der Trainer kommt Sie aber MIT Magazin. :lupe:

Holsterfrage ist schwer. Erst hieß es, dass nur die Holsterkörper getauscht werden (Bepo), also das Safariland bleibt.
Dann kam mal wieder das Gerücht, dass es andere Holster gibt.
Nicht von Blackhawk, weil diese eben bei den Schießtrainern "durchgefallen" wären,
auf Grund der Abzugsfingerproblematik.

Ich muss sagen, dass ich mir im Fall der Fälle sicher wieder ein Safariland kaufen würde.
Bin das Ding seit gut 3 Jahren so gewöhnt und finde es unsinnig mich umzugewöhnen....
Kostet nur Zeit und Nerven, die man in die reine Waffenbeherrschung stecken kann,
ohne sich zu sehr auf den Mechanismus des Holsters zu konzentrieren....

Nur meine Meinung...

Grüße ;)

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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon der kanadier » Fr 4. Dez 2015, 16:23

Wieso sollte der § 55 WaffG nicht auch Leucht und Zielmittel an Waffen für die Polizei ermöglichen ? Es gab in BW Einheiten außerhalb von SEn, welche ebenfalls über LLM an Waffen verfügten.

In der Anlage 2 sind ganz andere Sachen aufgeführt, über die die Polizei verfügt.
Bislang hat es mein Dienstherr per Erlass geregelt, wer über welche Waffen verfügt und verwenden darf.#Ich glaube kaum, dass die Länder beim BKA ne Ausnahmegenehmigung holen bzw dies so vorgesehen ist.

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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon tyrant » Fr 4. Dez 2015, 17:15

Also zumindest mein WaffG macht keinen Unterschied zwischen Polizei und Bundeswehr. Und es sagt, dass dieses Gesetz nicht auf beide Behörden und deren Bedienstete anzuwenden ist, soweit diese dienstlich tätig werden. So ganz allgemein ohne Einschränkung.

Wenn der Obergefreite Dosenkohl nun ein LLM in die Hand bekommt, warum sollte ein PVB das dann nicht dürfen (rein aus waffenrechtlicher Sicht gesehen)?
Ich bin KEIN PVB!

An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.

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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon hellbert » Fr 4. Dez 2015, 18:39

tyrant hat geschrieben:Die Frage ist: Wo willst du das Leuchtmittel verstauen? Ein Holster für die Waffe mit Lichtmontage wirst du vom Dienstherrn nicht bekommen, weil die Waffe ohne Leuchtmittel sonst nicht sicher halten wird.
Das Geld für ein solches Holster würde ich dann auch investieren. Deie gängigen von Safariland gibt es auch für Waffen mit Lichtmontage. Würde mich auch sehr wundern, wenn die Waffe darin nicht genauso sicher sitzen würde wie ohne.

Bezüglich Wechselmagazine liegt das nicht im Hersteller. Kenne keine Waffe, die ohne zweites Magazin aus dem Werk kommt.
Was den Dienstherrn wohl eher abschreckt sind die Kosten um das zweite Magizin zu befüllen plus Halterung... :zeitung:

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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon Peppermintpete » Fr 4. Dez 2015, 18:48

Der Listenpreis für ein Magazin von Walther liegt schon mal bei 45 Euro.

Bei einer Bestellung von x-Tausend wird sich ein Hersteller auch darauf einlassen, vom üblichen Standard abzuweichen.

Selbst wenn man da nen ordentlichen Behörden-Rabatt runterrechnet, kommt da dennoch n ordentliches Sümmchen zusammen. Wenn man dann noch die Magazin-Tasche mit einrechnet, die man sparen kann...

Da fallen die Paar tausend Schuss nicht sonderlich ins Gewicht...
:keks:

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Re: Die neue Dienstpistole in Sachsen

Beitragvon ChrischanM » Fr 4. Dez 2015, 18:49

Hi

@tyrant: Mit dem WaffG beleuchtest Du nur den beschaffungsrechtlichen Aspekt,
allerdings nicht die Anwendung.

Das SächsPolG regelt die Anwendung von UZ, also auch der Dienstwaffe.
Durchsuche ich bei einem Einbruchsalarm ein Objekt und Leuchte mit meiner Lampe unterhalb des Laufes alles ab, dann bin ich auch automatisch mit der Waffenmündung im potentiellen Ziel. Wenn ich mit der Waffe ins Ziel gehe, dann müssen auch die Voraussetzungen gegeben sein, um diese anwenden zu dürfen.

Sprich: Jedes Mal wenn ich mit meiner Lampe unterm Lauf eine Person anleuchte, warum auch immer, dann müssten auch die Vorraussetzungen gegeben sein, diese zu beschießen. Und das kommt selten vor. :D

Grüße
Zuletzt geändert von ChrischanM am Fr 4. Dez 2015, 18:54, insgesamt 1-mal geändert.


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