Eingestellte Ermittlungsverfahren
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
In Niedersachsen ist dem nicht so. Es kann passieren, beziehungsweise ist schon passiert, dass man eine Absage bekommen hat, ohne jemals Post bezüglich eines Verfahrens bekommen zu haben. Man wusste also gar nicht, dass gegen einen Ermittelt wurde, da das Verfahren, z.B. aufgrund vom nicht Erscheinen zur Vernehmung des Anzeigenden, gekommen ist. In diesem Fall muss man ggf. die bearbeitende StA kontaktieren, die dann bestätigt, dass keine Post rausgegangen ist. Dann hat man gute Chancen, dass die Absage zurückgenommen wird.
Grüßchen
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Hier ist aber die Rede von Berlin ...
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Ja danke. Dachte für den ein oder anderen Mitleser könnte das trotzdem mal ganz interessant sein.
Grüßchen
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Gibt es da vllt Unterschiede über die Informationsaufkunft? Bzw wie diese gewährt wird?
Also ich hab die Email der Polizei Berlin, in der steht - danke für Ihre Bwerbung etc..., einfach ausgedruckt und mit einem kurzen Schreiben bei mir zu Hause (Niedersachsen) auf der Dienststelle abgegeben. Danach hab ich dann noch kurz mit einem Beamten geredet und zwei Tage später habe ich dann gesagt bekommen, dass nur der eine, aber mir bereits bekannte Sachverhalt, im System war. Das gleiche bei der Staatsanwaltschaft, da hat man mir das dann direkt am nächsten Tag zugeschickt.
Hab jetzt aber von einem Kameraden gehört, dass ihm darüber keine Auskunft gegeben werde dürfe.
Also ich hab die Email der Polizei Berlin, in der steht - danke für Ihre Bwerbung etc..., einfach ausgedruckt und mit einem kurzen Schreiben bei mir zu Hause (Niedersachsen) auf der Dienststelle abgegeben. Danach hab ich dann noch kurz mit einem Beamten geredet und zwei Tage später habe ich dann gesagt bekommen, dass nur der eine, aber mir bereits bekannte Sachverhalt, im System war. Das gleiche bei der Staatsanwaltschaft, da hat man mir das dann direkt am nächsten Tag zugeschickt.
Hab jetzt aber von einem Kameraden gehört, dass ihm darüber keine Auskunft gegeben werde dürfe.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Vermutlich gibt es da Unterschiede. Aus meiner Sicht aber eben unerheblich, weil ich von einem Bewerber für die Polizei erwarte, dass sich Ermittlungen gegen ihn in einem Rahmen bewegen, der ihm noch den Überblick ermöglicht, ohne polizeiliche Auskunftssysteme bemühen zu müssen.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Vielen Dank für die bisherigen Kommentare.
Ich kann jedoch versichern, dass ich in meinem bisherigen Leben in drei Ermittlungen involviert war, die ich auch wahrheitsgemäß angegeben habe. Würde ich, wie mistam es bemängelt, ein Portfolio an Ermittlungen mit mir rum schleppen, hätte ich mich niemals dazu entschieden mich zu bewerben.
Laut Aussage der Sachbearbeiter soll ich 3 von 6 Ermittlungen verschwiegen haben, wenn man den Fehler macht eine Ermittlung zu vergessen und nicht anzuzeigen - okay, selbst Schuld. Aber drei?
Ich werde das EB umgehend kontaktieren, da es mir wirklich unerklärlich ist.
Lg
Grumpy
Ich kann jedoch versichern, dass ich in meinem bisherigen Leben in drei Ermittlungen involviert war, die ich auch wahrheitsgemäß angegeben habe. Würde ich, wie mistam es bemängelt, ein Portfolio an Ermittlungen mit mir rum schleppen, hätte ich mich niemals dazu entschieden mich zu bewerben.
Laut Aussage der Sachbearbeiter soll ich 3 von 6 Ermittlungen verschwiegen haben, wenn man den Fehler macht eine Ermittlung zu vergessen und nicht anzuzeigen - okay, selbst Schuld. Aber drei?
Ich werde das EB umgehend kontaktieren, da es mir wirklich unerklärlich ist.
Lg
Grumpy
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Würde denn, mal angenommen, ein Ladendiebstahl, welches nach Paragraph 153a eingestellt wurde auch ein Problem werden um zukünftiger Polizist zu werden?
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27025
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Wenn er durch den Bewerber nicht angegeben wurde, ja.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Nein ich meine wenn sie angegeben wurde. Ist das ein Problem im Bezug auf "Charakterliche Eignung" bzw "einwandfreier Leumund"?Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Wenn er durch den Bewerber nicht angegeben wurde, ja.
- DonFalcone
- Corporal
- Beiträge: 353
- Registriert: Sa 21. Jun 2014, 23:00
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Einstellung ändert nichts am verwirklichten Tatbestand.
Es wäre blauäugig zu glauben, dass bei guter Bewerbersituation nicht eine gewisse Vorauswahl getroffen wird. Sicherlich macht es aber einen Unterschied, welche Vergehen im Raum stehen.
Es wäre blauäugig zu glauben, dass bei guter Bewerbersituation nicht eine gewisse Vorauswahl getroffen wird. Sicherlich macht es aber einen Unterschied, welche Vergehen im Raum stehen.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Das wurde nun hier im Forum schon zig mal beantwortet:Engin hat geschrieben:Nein ich meine wenn sie angegeben wurde. Ist das ein Problem im Bezug auf "Charakterliche Eignung" bzw "einwandfreier Leumund"?Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Wenn er durch den Bewerber nicht angegeben wurde, ja.
Es kommt darauf an ...
Wann, wer, was, wo, wie, in welchem Alter, mit welchem Nachtatverhalten, vor wie langer Zeit, ...
Ob das Verfahren eingestellt wurde oder eine Verurteilung erfolgt ist, ist weitestgehend ohne Belang ...
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Jetzt hab ich zu dem Thema auch ne Frage..
Ich (27) habe mit 11/12 mal durch ne Unachtsamkeit (beim eh schon dummen) kokeln nen Bauwagen in brand gesteckt. Es kam nie zu einer Verhörung o.ä und wenn ich mich recht erinnere kam es auch nicht zu einer Anklage.
Da ich meine Mutter nicht mehr fragen kann ob Sie da jemals Papiere zu hatte, weiß ich nicht genau wie ich das nun angeben soll; es wird ja u.a nach Aktenzeichen gefragt.
Soll ich da vllt. direkt eine Stellungnahme zu schreiben und mit an den Bogen anheften?
Vielen Dank schonmal!:)
Ich (27) habe mit 11/12 mal durch ne Unachtsamkeit (beim eh schon dummen) kokeln nen Bauwagen in brand gesteckt. Es kam nie zu einer Verhörung o.ä und wenn ich mich recht erinnere kam es auch nicht zu einer Anklage.
Da ich meine Mutter nicht mehr fragen kann ob Sie da jemals Papiere zu hatte, weiß ich nicht genau wie ich das nun angeben soll; es wird ja u.a nach Aktenzeichen gefragt.
Soll ich da vllt. direkt eine Stellungnahme zu schreiben und mit an den Bogen anheften?
Vielen Dank schonmal!:)
- yamaha2131
- Police Officer
- Beiträge: 140
- Registriert: Mo 18. Mai 2015, 16:18
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Ich denke eine Stellungnahme ist nicht falsch, da man bei dem Verein immer mit offenen Karten spielen sollte. Allerdings bist du damals ja nicht strafmündig gewesen, ob dazu irgendwo etwas vermerkt ist würde mich auch interessieren
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Es gibt klare Regeln wie mit den Daten zu verfahren ist. Der Interesierte wird Sie selbst finden... ich denke Stichwort Datenschutz sollte reichen, da findest du die Fristen.
Strafrechtlich liegt hier aufgrund des Alters eine Schuldunfähigkeit vor.
Ob du das angibst oder nicht, nunja, du kannst deine Reife und deinen Charakter gleich mal unter Beweis stellen...
Strafrechtlich liegt hier aufgrund des Alters eine Schuldunfähigkeit vor.
Ob du das angibst oder nicht, nunja, du kannst deine Reife und deinen Charakter gleich mal unter Beweis stellen...
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Angeben und Stellungnahme schreiben, wenn du dazu aufgefordert wirst
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