Bewaffnung der BZV ausreichend?

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master2000
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon master2000 » Mo 7. Dez 2015, 11:49

die gleiche Thematik hast du auch im Rahmen der Postabfertigung im Binnenzollamt.
Da wird einem nicht mal ein Pfefferspray zu getraut. Falls was passiert solle man die Polizei rufen. Auch wenn der Beteiligte nicht gehen möcjte, solle man ihn ja nicht anfassen, denn wir sind eine zivile Verwaltung. :stupid:

Also beim Zoll läuft einiges schief. Die MP5 sollte das geringste Problem sein.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon VZBeamter » Mo 7. Dez 2015, 12:01

ostkev hat geschrieben:
Was er da schildert. Dass er allein mit Vollstreckungsauftrag in Wohnungen geht, deren Bewohner vorher nicht einmal auf latente Gewaltbereitschaft abgecheckt werden können, darf einfach nicht wahr sein.
Leider ist "das" unser Alltagsgeschäft! Da die Masse der Vollstreckungsschuldner (VS) nicht zahlt bzw. zahlen kann, ist die Wohnung zu durchsuchen. Meine Augen sind dann in irgendwelche Schränke oder auf Sonstiges gerichtet. Was der VS hinter mir macht, kann ich dann nicht sehen... Und sollte mir dann mal eins über den Schädel gebraten werden, geht nirgendwo beim Zoll eine Alarmglocke an. Niemand kennt meinen Tagesplan, keiner weiß, wo ich hinwollte bzw. wen ich aufsuchen wollte. Wir haben keine "Zentrale", wo ich Bescheid geben könnte "Beamter XY begibt sich jetzt in die Hauptstrasse 13 zu Person Z". Nun, irgendwann würde mich sicherlich meine Frau vermissen.... und dann liegt es an meinem Sachgebiet zu ermitteln, zu welchem meiner Kunden ich gefahren sein könnte (zurzeit gibt da rund 450 Möglichkeiten bzw. unterschiedliche Vollstreckungsschuldner, die meine Datenbank im Notebook ausweist).

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon ostkev » Mo 7. Dez 2015, 12:27

VZBeamter hat geschrieben:
ostkev hat geschrieben:
Was er da schildert. Dass er allein mit Vollstreckungsauftrag in Wohnungen geht, deren Bewohner vorher nicht einmal auf latente Gewaltbereitschaft abgecheckt werden können, darf einfach nicht wahr sein.
Leider ist "das" unser Alltagsgeschäft! Da die Masse der Vollstreckungsschuldner (VS) nicht zahlt bzw. zahlen kann, ist die Wohnung zu durchsuchen. Meine Augen sind dann in irgendwelche Schränke oder auf Sonstiges gerichtet. Was der VS hinter mir macht, kann ich dann nicht sehen... Und sollte mir dann mal eins über den Schädel gebraten werden, geht nirgendwo beim Zoll eine Alarmglocke an. Niemand kennt meinen Tagesplan, keiner weiß, wo ich hinwollte bzw. wen ich aufsuchen wollte. Wir haben keine "Zentrale", wo ich Bescheid geben könnte "Beamter XY begibt sich jetzt in die Hauptstrasse 13 zu Person Z". Nun, irgendwann würde mich sicherlich meine Frau vermissen.... und dann liegt es an meinem Sachgebiet zu ermitteln, zu welchem meiner Kunden ich gefahren sein könnte (zurzeit gibt da rund 450 Möglichkeiten bzw. unterschiedliche Vollstreckungsschuldner, die meine Datenbank im Notebook ausweist).
Angesichts dessen ist die Diskussion um die MPi-Ausstattung für die KEVen mehr als nebensächlich. :nein:

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon zoellner » Mo 7. Dez 2015, 23:24

J12 hat geschrieben:
zoellner hat geschrieben:...

Plädierst du hier gerade für die Entwaffnung des ZFD (ausgenommen SEZ)?
Selbstverständlich nicht. Es war eher so zu verstehen, dass wir auch ohne häufige Anwendung unserer Einsatzmittel, in diesen geschult wurden. Daher kann das Argument, dass wir die MP5 ja kaum brauchen, keines sein. :polizei1:

Wäre grundsätzlich für ne MP5. Wann und wofür ich sie dann mitführen würde, müsste ich mir aber eben noch überlegen.
:hallo:

Das Problem mit dem Vollziehungsbeamten habe ich schon oft gehört. Ich fürchte, es verhält sich wie bei allen Dingen. Solange nichts gravierendes passiert, interessiert sich niemand dafür. Ausserdem gibt es auch noch Vollziehungsbeamte, die gar keine Bewaffnung wollen. Die Diskussion kennen wir ja von einigen übergeleiteten Beamten des Arbeitsamts, die zur FKS mussten und dann dort an der Waffe ausgebildet werden sollten. Deren Argument soll gewesen sein, dass sie das beim Arbeitsamt auch nie brauchten und wenn es brenzlig geworden wäre, hätte man die Polizei dazu geholt.

Genauso die Kollegen der Steuerfahndung. Vollzugebeamte mit polizeilichen Rechten aber gänzlich unbewaffnet, keine Schutzwesten und hier in BaWü noch nichtmal mit Kennwesten ausgestattet, die sie nach aussen hin als Einsatzkräfte sichtbar machen. Ein Kollege beschwerte sich mal bei mir, dass sie mit ach und krach nen Pfefferspray bekommen. Der Chef will aber keine Helden und meinte, dass eine Maßnahme eher abzubrechen sei, als sich in Gefahr zu begeben. Es ginge schließlich nur um Steuern. Das die Steuerfahnder aber auch Rotlichtmilieu, der Rockerszene oder zwielichtigen Unternehmungen von Fachkräften für schnellen Besitztumswechsel ermitteln, wird ausgeblendet. Steuerfahnder sind ja nur bei Zumwinkel, Hönes und Co.

So schlecht geht es uns beim Zoll wahrlich nicht. Es müssen beim Ministerium aber mit GUTEN Argumenten lange dicke Bretter gebohrt werden, um wenigstens die Hälfte des gefordeten zu erhalten. Also, gleich dick auftischen, damit das rauskommt was man will. :hallo:

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon J12 » Di 8. Dez 2015, 05:30

master2000 hat geschrieben:die gleiche Thematik hast du auch im Rahmen der Postabfertigung im Binnenzollamt.
Da wird einem nicht mal ein Pfefferspray zu getraut. Falls was passiert solle man die Polizei rufen. Auch wenn der Beteiligte nicht gehen möcjte, solle man ihn ja nicht anfassen, denn wir sind eine zivile Verwaltung. :stupid:

Also beim Zoll läuft einiges schief. Die MP5 sollte das geringste Problem sein.
Hallo,

grds. könnten die dortigen Bediensteten (genau wie die VzB) nach Absolvierung des Lehrganges "ES RSG" auf Ortsebene mit dem RSG ausgestattet werden.

Es ergibt sich nur die Frage, ob der Gebrauch des RSG in Räumlichkeiten (z.B. der Postabfertigung) wirklich Sinn macht. Je nach räumlichen Verhältnissen und Lüftung müsste dann nach RSG-Gebrauch ggf. das ganze Amt evakuiert werden. Von der Eigenkontamination der Bediensteten mal ganz abgesehen.

Genau wie z.B. die BPOL oder die LaPo ist die ZV eine zivile Verwaltung. Die einzige nicht zivile Verwaltung in Deutschland stellt ein Teil der Bundeswehr als militärische Verwaltung (nämlich die Streitkräfte) dar.
Daher sollten einige Kollegen und Kolleginnen ihre Argumentationsketten besser neu aufziehen... :pfeif:
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon master2000 » Di 8. Dez 2015, 14:45

mit ziviler Verwaltung meinte ich nicht, dass wir kein Militärbehörde sind und somit nicht in den Krieg ziehen können..
Mit ziviler Verwaltung meinte ich, dass wir ja nicht martialisch aussehen soll, immer freundlich gegenüber Beteiligten (egal wie der sieh benimmt oder uns beschimpft) Partner der Wirtschaft etc etc...
Als Zöllner kannst du bestimmt verstehen was ich meine.. Da ist ja die Bpol oder Lapo etwas anders eingestellt..

und ah jaa nicht vergessen.. Wir sind keine Vollzugsbeamte sondern Warenkontrolläre

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 8. Dez 2015, 15:31

master2000 hat geschrieben:Da ist ja die Bpol oder Lapo etwas anders eingestellt..
Die beide auch einen etwas anderen Auftrag haben...
:lah:

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Cologne » Di 8. Dez 2015, 17:34

master2000 hat geschrieben:
und ah jaa nicht vergessen.. Wir sind keine Vollzugsbeamte sondern Warenkontrolläre
Schließt sich das irgendwie aus?
Kann ich als Vollzugsbeamter keine Waren kontrollieren? Da laufen bundesweit die meisten und dicksten Aufgriffe.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon grenzwertig » Di 8. Dez 2015, 20:52

@master: dafür, dass du erst 2013 im mD angefangen hast, hast du aber schon eine ziemlich einseitige Sichtweise. Bist du sicher, dass du die Tätigkeiten der ZV umfassend verstanden hast?

Immerhin sind die WarenKONTROLLEURE einer der wichtigsten Bausteine dieser Verwaltung...

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon J12 » Mi 9. Dez 2015, 02:25

:polizei5:

Bitte zurück zum Thema!
Das Verbal-Bashing kann übrigens auch gerne mal weggelassen werden! :pfeif:
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Knaecke77 » Mi 9. Dez 2015, 19:19

Es wäre ja interessant zu wissen, weshalb die Zollverwaltung einst mit MP 5 ausgestattet worden ist?
War das dem "Deutschen Herbst" geschuldet? Sind die damaligen Beweggründe heute nicht mehr aktuell?
Die Zollverwaltung war einst als "Grenztruppe" vollwertiges Mitglied im Club der Sicherheitsbehörden. Heute hat man eher das Gefühl, der Verein hat nur noch Beobachterstatus.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon J12 » Mi 9. Dez 2015, 19:43

Ich bin seinerzeit sogar noch am G3 und der MP5 ausgebildet worden. Das war zu Zeiten als es noch die Laufbahn des "Zollgrenzdienstes" und die Trennung Deutschlands gab.
Hierin liegt auch die Hauptbegründung für die damalige Bewaffnung, die durch den "Deutschen Herbst" noch bekräftigt wurde.

Ich persönlich betrachte die ZV nicht als "Verein", sondern hauptsächlich als Organ der inneren Sicherheit und eine Verwaltung, die immerhin rd. die Hälfte des Staatshaushaltes einnimmt, die die Sozialsysteme sichert und die deutsche Wirtschaft und die Verbraucher schützt. Dabei ist sie auf einem weiten Feld der Kriminalitätsbekämpfung tätig, wie kaum eine andere Behörde in dieser Republik.

Kleine Hinweise am Rande:
Die ZV führt mehr Ermittlungsverfahren gegen die OK, als andere Behörden.
Bei der Ermittlung reiner Steuerstraftaten hat sie die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft (§ 399 AO) - welche andere Behörde, bis auf die Landesfinanzbehörden, kann diese Rechtsstellung aufweisen?

Trotz vieler Optimierungsmöglichkeiten in der ZV, sehe ich uns Zöllner nicht im Beobachterstatus (von der OEZ mal abgesehen ;D ).
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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon BAC 57 » Do 10. Dez 2015, 12:31

Knaecke77 hat geschrieben:Es wäre ja interessant zu wissen, weshalb die Zollverwaltung einst mit MP 5 ausgestattet worden ist?
War das dem "Deutschen Herbst" geschuldet? Sind die damaligen Beweggründe heute nicht mehr aktuell?
Die Zollverwaltung war einst als "Grenztruppe" vollwertiges Mitglied im Club der Sicherheitsbehörden. Heute hat man eher das Gefühl, der Verein hat nur noch Beobachterstatus.
Moien,
die Einführung der MP 5 im ZGD erfolgte 1964 (die Kollegen in Berlin hatten wohl die Walther-Mp) Der Grund war u.a. die bis dato geführte italienische MP 38/40, ein sehr unzuverläßliche Waffe hinsichtlich der Sicherheit. Bei durchgeladener Waffe konnte sich bedingt durch den Blockverschluß bei einem harten Stoß unbeabsichtigt ein Schuß lösen. Es gab da einige tödliche Unfälle. Der ZGD hatte immer Langwaffen, zur Bekämpfung des Schmugglerunwesen (so die Bezeichnung nach 1950), vor allen Dingen an der Grenze zu Belgien bzw. zum Saarland wurde dringend eine Langwaffe im Kaliber 7,92x57 benötigt, das war dann der ZK 52. (Die LaPo RLP hatte das gleiche Modell, dort hieß die Waffe PK 52!!) Geführt wurde er bis 1974, dann erfolgte die Ablösung durch das G-3. In unserem Bereich wurde immer eine Langwaffe (zumeist die MP) bei Streifen egal ob Fuß oder motStreife mitgeführt. Ab Sommer 1977 dann sogar als Hundeführer (Einmannstreife mit ZH) der Grund war u.a. die nicht sehr sonderlich wirksame HK4 im Kaliber 7,65mm Browning. Erst nach Einführung der P6 1982 wurde die MP nicht mehr vom Hundeführer mitgeführt. Die Gegenseite (also RAF etc.) war waffentechnisch besser aufgestellt. Es war bekannt das RAF-Angehörige an der Westgrenze diese zumeist über abgelegene GÜSt'en nach Frankreich oder Bene-Lux. überquerten. Was wir nicht wußten war die Tatsache, das ein hochrangiger Beamter des GSDir. in Koblenz (Deckname "Dämon", Oberstleutnat des MfS) ein DDR-Spion
war und alle entsprechenden Fahnungsmaßnahmen nach "Drüben" weitergab. So liefen die Sonderfahnungsmaßnahmen immer ins Leere (wäre ein eigenes Thema wert).
h.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon streetwise » Do 10. Dez 2015, 16:27

BAC 57 das klingt ja nach einer super spannenden Story.
Wenn du magst könntest du evtl. in folgendem Thread noch weiter darauf eingehen?

http://www.copzone.de/phpbb3/viewtopic.php?t=36792

Der ist ja extra für sowas ins Leben gerufen worden. Würde mich freuen mehr von dir zu lesen.

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Re: Bewaffnung der BZV ausreichend?

Beitragvon Knaecke77 » Do 10. Dez 2015, 18:22

@ J 12

Der Gag mit der OEZ war gut. :zustimm:

Ich will diesen Thread in keinen Jammer-Thread ausarten lassen. Mitunter hat man aber das Gefühl, dass die Behörde Zoll sich selbst im Wege steht. Ist aber hier nicht das Thema.

Man kann nur hoffen, dass die Realisten in der GZD die Notwendigkeit einer Ausrüstungsoptimierung erkennen.

@ BAC 57

In der Tat. Deine Ausführungen habe ich mit großer Interesse gelesen. Teilweise habe ich noch die Zeiten der "GASten" , "GASt S" und Zkom miterleben dürfen.

Die jungen Leute können sich diese "Dienststellen" wahrscheinlich nicht mehr vorstellen. Kellerlöcher.
Als Anwärter war es ein Spaß , mit dem AB eine Grenzbegehung zu absolvieren.
Von Grenzstein zu Grenzstein bei schönstem Wetter. :polizei1:


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