Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Syzygy » Di 8. Dez 2015, 21:20

MRV gilt nicht als Strafvollzug, weder Strafvollzugs- noch Polizeigesetzgebung haben bei uns Gültigkeit.
Für uns kommen im Grunde StPO für die 126a Kandidaten und MRVG für den Rest (63er, 64er) zur Anwendung. Da steht aber wenig bis gar nichts für meine Problematik brauchbares drin, nur ein paar allgemeine Punkte über unmittelbaren Zwang und Sicherungsmaßnahmen.
sollte aber der gefangene z.b. plötzlich die "beine in die Hand nehmen" und sich dann löffeln, dabei wg. Fesselung und verfolgung auf die visage knallt, dann ist das ganz allein sein problem.
Genau der Punkt ist hier ja besonders relevant, da unser Klientel eben oft auf Grund ihres psychischen Zustandes einerseits aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen plötzlich losrennt und andererseits eben die erhöhte Eigengefährdung durch die Fesselung nicht versteht und einschätzen kann. Die nicht unerhebliche psychopharmakologische Medikation welche in fast jedem Fall Schwindel, mögliche Gleichgewichtsstörungen o. motorische Einschränkungen als Nebenwirkung im Beipackzettel stehen hat kommt dann noch oben drauf.

Die Tatsache, dass wir als psychiatrische Fachklinik und untere Maßregelvollzugsbehörde immer diesen Spagat zwischen Therapie und Sicherung machen müssen, macht viele Entscheidungen nicht so klar und einfach wie das vielleicht anderswo der Fall ist. Ich kann mir vorstellen, dass man auf Grund der kognitiven Defizite unserer Kundschaft von einer besonderen Fürsorgepflicht des Personals gegenüber dem Patienten ausgehen könnte.

Ich bin gespannt was bei rum kommt; wenn es 'ne Entscheidung gab, halte ich euch gern auf dem Laufenden, falls es denn wen interessiert.
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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » Mi 9. Dez 2015, 05:24

Par. 90 StVollzG plus RVen.

Gefg. werden grundsätzlich nicht hinterm Rücken gefesselt, sondern vor dem Bauch.

Fesselung mit parallelen Armen.

Der Al kann anderes im Einzelfall anordnen.
Fussfessel, Hamburger Fessel, kein krumm schliessen.
Bauchgurt, Fesselbett.

Es kommt also immer drauf an.
Wir hatten mal einen einarmigen bzw einhändigen Vollzugsteilnehmer.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » Mi 9. Dez 2015, 05:31

Peppermintpete hat geschrieben:Ich habe das genannte Gesetz jetzt mal grob überflogen.

Da steht etwas, dass die Gefangenen bei Fesselung (§69) zu schonen sind. .
Par 69 StVollzG behandelt Hörfunk und Fernsehen.....

Gefg. im Auto sind anzuschnallen und schneller als 120 km/h darf nicht gefahren werden.

Das ergibt sich alles aus den AVen und RVen zu den Para. des StVollzG

Es gibt auch in manchen GTW eine Öse an der die Handfessel angeschlossen werden kann.

Nicht zu vergessen das es BL gibt in denen das Transportwesen durch die Polizei teilweise durchgeführt wird.


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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Lone Soldier » Mi 9. Dez 2015, 08:59

Haben eure Ärzte ein Bewußtsein für Themen wie Eigensicherung? Meine Erfahrungen sind da recht erschreckend. Weisung hin, Weisung her. Die Burschen sind nun einmal gefährlich und da muss man neben deren Heilung auch an die Sicherheit des Personals denken.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Syzygy » Mi 9. Dez 2015, 09:24

Lone Soldier hat geschrieben:Haben eure Ärzte ein Bewußtsein für Themen wie Eigensicherung? Meine Erfahrungen sind da recht erschreckend. Weisung hin, Weisung her. Die Burschen sind nun einmal gefährlich und da muss man neben deren Heilung auch an die Sicherheit des Personals denken.
Der durchschnittliche Arzt/Therapeut kann mit dem Begriff "Eigensicherung" an sich schon wenig bis nichts anfangen. Was man hier für Stories erlebt, spottet teils jeder Beschreibung, zumindest wenn man es mal anders gelernt hat. Dafür bräuchten wir aber ein anderes Topic. :)
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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Lone Soldier » Mi 9. Dez 2015, 10:46

Streng genommen müsste man für solche Kliniken eine eigene Ausbildung einführen. Vollzugsarzt - oder Pfleger würde ich das mal nennen. Also etwas, das einerseits den medizinischen Teil, andererseites aber auch Sachen wie Zwangsanwendung beeinhaltet. Denn letzten Endes sind diese Kliniken ja irgendwo ein Mittelding zwischen einem normalen Krankenhaus und einer normalen Vollzugsanstalt. Jemandem der nur auf Krankenhaus oder nur auf JVA ausgebildet wurde, muss da zwangsläufig etwas fehlen, was er sich im besten Fall im Laufe der Arbeitszeit aneignet.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » Fr 11. Dez 2015, 01:51

Lone Soldier hat geschrieben:Haben eure Ärzte ein Bewußtsein für Themen wie Eigensicherung? Meine Erfahrungen sind da recht erschreckend. Weisung hin, Weisung her. Die Burschen sind nun einmal gefährlich und da muss man neben deren Heilung auch an die Sicherheit des Personals denken.
Wir denken schon genug an Eigensicherung. Vielen Dank für deine Sorge.


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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » Fr 11. Dez 2015, 01:53

Lone Soldier hat geschrieben:Streng genommen müsste man für solche Kliniken eine eigene Ausbildung einführen. Vollzugsarzt - oder Pfleger würde ich das mal nennen. Also etwas, das einerseits den medizinischen Teil, andererseites aber auch Sachen wie Zwangsanwendung beeinhaltet. Denn letzten Endes sind diese Kliniken ja irgendwo ein Mittelding zwischen einem normalen Krankenhaus und einer normalen Vollzugsanstalt. Jemandem der nur auf Krankenhaus oder nur auf JVA ausgebildet wurde, muss da zwangsläufig etwas fehlen, was er sich im besten Fall im Laufe der Arbeitszeit aneignet.
Das Land NRW hat ein eigenes Justizvollzugskrankenhaus und auch da macht man sich Gedanken ohne das du vordenken musst. Aber auch hier vielen Dank für deine Sorge.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Rogalsky » Fr 11. Dez 2015, 13:47

Und da arbeitet ein besonders ausgebildeter Vollzugsarzt?

Oder kriegt der Normalmediziner eine Schnellbesohlung? Und ich hätte gern eine weniger arrogante Antwort, sondern eine, die tatsächlich eine Antwort liefert.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 11. Dez 2015, 14:06

In Fröndenberg arbeiten reguläre Mediziner, die im Landesdienst eingestellt sind, ähnlich eines PÄD. Die Sicherheit obliegt den BeamtInnen des Vollzugsdienstes.

Nix Vollzugsarzt.
:lah:

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » Sa 12. Dez 2015, 00:45

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:In Fröndenberg arbeiten reguläre Mediziner, die im Landesdienst eingestellt sind, ähnlich eines PÄD. Die Sicherheit obliegt den BeamtInnen des Vollzugsdienstes.

Nix Vollzugsarzt.
Die sogenannten Vollzugsärzte sind Mediziner welche die Amtsärzte bei den Gesundheitsämtern ersetzen sollen. Ist natürlich für den Dienstherren besser, wenn er dich rausschmeissen will.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Rogalsky » Sa 12. Dez 2015, 00:47

Da komme ich nicht mit. Aber egal. Kriegen die denn nun eigensicherungstechnisch was an die Hand oder sind halt immer genug Wachtmeister dabei?

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » Sa 12. Dez 2015, 00:49

Rogalsky hat geschrieben:.... Und ich hätte gern eine weniger arrogante Antwort, sondern eine, die tatsächlich eine Antwort liefert.
Ich bekomme auch nicht immer das was ich will.

Die Sicherheit ist ausreichend und meine Kollegen und ich brauchen keine Ratschläge ausserhalb des Vollzugs.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Rogalsky » Sa 12. Dez 2015, 00:50

Ich hab hier keine Ratschläge gelesen. Betriebsblindheit und Arroganz hingegen schon.

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Re: Handfesselung hinten - Sturz & Haftung

Beitragvon Benny-Online » Sa 12. Dez 2015, 00:55

Rogalsky hat geschrieben:Ich hab hier keine Ratschläge gelesen. Betriebsblindheit und Arroganz hingegen schon.
Das mag sein.

Ich spreche dir als aussen stehendem die Kompetenz ab dies zu beurteilen.
Das ist genau so wie die guten Erziehungs- und Meinungratschläge kinderloser Menschen an Menschen mit Kindern

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