Hallo,
hab da mal ne Frage und zwar:
Im April beginne ich In Oranienburg meine Ausbildung. Momentan wohne ich ca 150km entfernt. Bis Mai habe ich meine Wohnung hier und zusätzlich in Oranienburg.
Danach wollte ich meine momentane Wohnung in meinem Heimatort aufgeben und in eine kleinere einziehen.
Wie schaut es aus bin ich Trennungsgeld berechtigt oder nicht ?
Trennungsgeld
Moderator: DerLima
Re: Trennungsgeld
Ich habe davon ehrlich gesagt noch nichts gehört.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Trennungsgeld
Denke, nein.
Re: Trennungsgeld
Frag mal deine/n Bearbeiter/in in der Agentur für Arbeit an, denn ich habe bei meiner ersten Ausbildung auch eine Art Trennungsgeld bekommen, genauso wie bei meinem Umzug aus einem anderen Bundesland nach Berlin.
Dies sind Maßnahmen zur Jobsicherung, denn ohne 2.Haushalt hätte ich die Stelle jeweils nicht bekommen. Und wer kann schon mal eben 2 Mieten stemmen?
Dies sind Maßnahmen zur Jobsicherung, denn ohne 2.Haushalt hätte ich die Stelle jeweils nicht bekommen. Und wer kann schon mal eben 2 Mieten stemmen?
Bewerbung EAV für Frühjahrseinstellung 2016 mD
Aktueller Stand:
Ranglistenplatz im vorderen zweistelligen Bereich, Leumundsprüfung steht noch aus.
Aktueller Stand:
Ranglistenplatz im vorderen zweistelligen Bereich, Leumundsprüfung steht noch aus.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Trennungsgeld
Gut, ich habe das auf das Trennungsgeld der Einstellungsbehörde bezogen.
Re: Trennungsgeld
Mit Trennungsgeld seitens der Einstellungsbehörde kenne ich mich nicht aus.
Ich kann mor aber gut vorstellen, dass finanzielle Maßnahmen zur Unzerstützung seitens Arbeitsagentur auch bei Polizeianwärtern greifen, solange keine andere Instanz zur Zahlung verpflichtet wäre.
Ich kann mor aber gut vorstellen, dass finanzielle Maßnahmen zur Unzerstützung seitens Arbeitsagentur auch bei Polizeianwärtern greifen, solange keine andere Instanz zur Zahlung verpflichtet wäre.
Bewerbung EAV für Frühjahrseinstellung 2016 mD
Aktueller Stand:
Ranglistenplatz im vorderen zweistelligen Bereich, Leumundsprüfung steht noch aus.
Aktueller Stand:
Ranglistenplatz im vorderen zweistelligen Bereich, Leumundsprüfung steht noch aus.
Re: Trennungsgeld
Trennungsgeld durch die Polizeibehörde dürfte es nicht geben.
Lediglich wenn Ehefrau/Kinder mit im Spiel sind, kann es da unter speziellen Umständen was geben.
Der Normalfall sieht das seitens der Behörde nicht vor.
Lediglich wenn Ehefrau/Kinder mit im Spiel sind, kann es da unter speziellen Umständen was geben.
Der Normalfall sieht das seitens der Behörde nicht vor.
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
Re: Trennungsgeld
Ich meine ja auch eher Trennungsgeld vom Land Brandenburg. Im Trennungsgeldgesetz ist immer die Rede von Abordnung - die Frage ist ob die Ausbildung eine Abordnung ist oder nicht ?
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Trennungsgeld
An der Stammdienststelle nicht. Solltest du während der Ausbildung aus einem dienstlichen Erfordernis woanders Dienst versehen, ja.
- Controller
- Deputy Inspector
- Beiträge: 17824
- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Trennungsgeld
das kann ich mir nicht vorstellenmiez87 hat geschrieben:Mit Trennungsgeld seitens der Einstellungsbehörde kenne ich mich nicht aus.
Ich kann mor aber gut vorstellen, dass finanzielle Maßnahmen zur Unzerstützung seitens Arbeitsagentur auch bei Polizeianwärtern greifen, solange keine andere Instanz zur Zahlung verpflichtet wäre.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Re: Trennungsgeld
@Controller, unter gewissen Umständen ist das möglich. Finanzierung des Umzuges zum Beispiel.
@höfi: Eine Abordnung ist eine zeitlich befristete anderweitige 'Versetzung' zu einer anderen Dienststelle. Zum Beispiel die Teilnahme an einem Lehrgang, wenn man dann in seiner Stammdienststelle ist.
@höfi: Eine Abordnung ist eine zeitlich befristete anderweitige 'Versetzung' zu einer anderen Dienststelle. Zum Beispiel die Teilnahme an einem Lehrgang, wenn man dann in seiner Stammdienststelle ist.
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
projekt:UNVERGESSEN (Klick mich)
******************************************************
Re: Trennungsgeld
1.2.6.4 Die dienstlich angeordnete Teilnahme an einer Aus- oder Fortbildungsveranstaltung bei einer anderen Dienststelle ist immer eine Abordnung (so genannte „Aus- oder Fort- bildungsabordnung“). In § 63 Abs. 1 Nr. 22 PersVG wird diese Abordnung als „Entsen- dung“ bezeichnet. Eine Abordnung im Rahmen der Ausbildung ist auch die in § 15 Abs. 3 BRKG n. F. behandelte Zuweisung von Beamten auf Widerruf im Vorbereitungs- dienst zum Zwecke ihrer Ausbildung zu einer Ausbildungsstelle an einem anderen Ort als den bisherigen Dienst- oder Wohnort; sie wird auch als „Ausbildungsabordnung“ bezeichnet. Diese Zuweisung ist mithin der Abordnung mit der Folge gleichgestellt, dass die Zugewiesenen dem Grunde nach einen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Trennungsgeld haben.
Bei Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen, die überwiegend im privaten Interesse liegen, besteht kein Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld; auf die reisekostenrechtli- chen Regelungen des § 11 Abs. 4 BRKG n. F. wird hingewiesen.
Das Fettgedruckte meine ich.
Bei Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen, die überwiegend im privaten Interesse liegen, besteht kein Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld; auf die reisekostenrechtli- chen Regelungen des § 11 Abs. 4 BRKG n. F. wird hingewiesen.
Das Fettgedruckte meine ich.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Trennungsgeld
Wir auch...
Re: Trennungsgeld
Du bist natürlich nicht trennungsgeldberechtigt, da du dich bisher noch nicht im Dienste des Landes Brandenburg befindest.
Du beginnst im April deine Ausbildung / trittst erst im April in den Dienst des Landes Brandenburgs und dabei ist es allein deine Entscheidung, ob du dies realisierst und die Ausbildung antrittst. Demnach bist auch einzig und allein du für deine Rahmenbedingungen verantwortlich.
Das Land Brandenburg kann niemanden ,,abordnen", der sich noch nicht im Landesdienst befindet.
Solltest du innerhalb deiner Dienstzeit versetzt, umgesetzt o.ä. werden, dann kannst du deinen Trennungsgeldanspruch prüfen- beispielsweise auch während deines Praktikums in der Ausbildungszeit.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben.
Du beginnst im April deine Ausbildung / trittst erst im April in den Dienst des Landes Brandenburgs und dabei ist es allein deine Entscheidung, ob du dies realisierst und die Ausbildung antrittst. Demnach bist auch einzig und allein du für deine Rahmenbedingungen verantwortlich.
Das Land Brandenburg kann niemanden ,,abordnen", der sich noch nicht im Landesdienst befindet.
Solltest du innerhalb deiner Dienstzeit versetzt, umgesetzt o.ä. werden, dann kannst du deinen Trennungsgeldanspruch prüfen- beispielsweise auch während deines Praktikums in der Ausbildungszeit.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende