Interessant.Der Funker hat geschrieben:Ne, er sollte besser die Wahrheit sagen ansonsten könnte er sich strafbar machen.
Das reine Lügen vor uns ist nicht strafbar, im Gericht schon. Abe wenn man bei uns lügt, könnte man sich auch strafbar machen.
Rechtsbelehrung?
Moderator: schutzmann_schneidig
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Re: Rechtsbelehrung?
Re: Rechtsbelehrung?
Am besten wartest du, bis du in der Ausbildung bist, bevor du solche Fehlinformationen verteilst. Der Beschuldigte darf immer schweigen oder lügen, bis sich die Balken biegen. Das mit dem Schweigen ist wohl der wichtigste Punkt der Belehrung!Der Funker hat geschrieben:Ne, er sollte besser die Wahrheit sagen ansonsten könnte er sich strafbar machen.
Das reine Lügen vor uns ist nicht strafbar, im Gericht schon. Abe wenn man bei uns lügt, könnte man sich auch strafbar machen.
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Re: Rechtsbelehrung?
Was das Lügen angeht werf ich mal den § 164 StGB noch in den Raum. Ansonsten muss ich hier, wie andere vermutlich auch, erstaunt den Kopf schütteln
Re: Rechtsbelehrung?
Meines Wissens besteht nur im Zivilprozess Wahrheitspflicht, weil sonst könnte es einen Prozessbetrug ergeben. Im Strafprozess darf der Beschuldigte sagen was er will. Ob es immer günstig ist, das ist ein anderes Thema und steht hier nicht zur Debatte.
der 164 Abs 3 greift aber nur wenn eine Kronzeugenregelung aufgrund der Falschaussage in Anspruch genommen wird. Wenn der allein vor Gericht steht und keine anderen belastet ist das uninteressant.
der 164 Abs 3 greift aber nur wenn eine Kronzeugenregelung aufgrund der Falschaussage in Anspruch genommen wird. Wenn der allein vor Gericht steht und keine anderen belastet ist das uninteressant.
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Re: Rechtsbelehrung?
mit dem Lügen ist das so eine Sache
siehe den von Funker verlinkten 145d
Der Beschuldigte, der lügt und jemand anderen der Straftat beschuldigt ....das meinte er.
siehe den von Funker verlinkten 145d
Der Beschuldigte, der lügt und jemand anderen der Straftat beschuldigt ....das meinte er.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Rechtsbelehrung?
Ist es mit googlen etwa nicht einfach so getan?
Ist Jura etwa nicht schwarz und weiß?
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Re: Rechtsbelehrung?
Also wir haben das so gelehrt bekommen.
Im Gericht muss man die Wahrheit sagen, ansonsten kann man sich strafbar machen.
Vor der Polizei muss man nicht die Wahrheit sagen. Man kann lügen. Das reine Lügen ist nicht strafbar.
Allerdings kann man, wenn man lügt, also Unwahrheiten erzählt, sich strafbar machen zB Strafvereitelung, vortäuschen einer Straftat und was es noch so gibt.
Als §-Kette haben wir die oben genannte Kette gelehrt bekommen.
Im Gericht muss man die Wahrheit sagen, ansonsten kann man sich strafbar machen.
Vor der Polizei muss man nicht die Wahrheit sagen. Man kann lügen. Das reine Lügen ist nicht strafbar.
Allerdings kann man, wenn man lügt, also Unwahrheiten erzählt, sich strafbar machen zB Strafvereitelung, vortäuschen einer Straftat und was es noch so gibt.
Als §-Kette haben wir die oben genannte Kette gelehrt bekommen.
PK NRW
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Re: Rechtsbelehrung?
Alter Schwede!
Ich glaube nicht, dass man das euch so beigebracht hat.
Der Zeuge muss sich nicht bei der Polizei äußern, aber vor Gericht / StA. Er muss die Wahrheit sagen, sich aber nicht selber belasten. Das bedeutet nicht, dass er in diesem Punkt lügen darf, sondern das er die Aussage auf die Frage verweigen kann! Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Er muss auch keine, die in der StPO genannten Angehörigen, belasten.
Entscheidet sich der Zeuge für eine Aussage, z.B. gegen seinen Vater, so muss er dann die Sache komplett darlegen. Er kann sich bei o.g. Angehörigen nur entscheiden zwischen,
"ich will aussagen" oder "ich will nicht aussagen".
Der Zeuge muss auch nicht auf die Ladung der Polizei reagieren, aber auf Ladung der StA.
Beschuldigter:
Der kann die klappe halten. Er hat je nach Delikt Angaben zu seiner Person zu machen. Selbst vor Gericht, muss er keine Anhaben zu seinem Einkommen machen.
Lügen darf er in Grenzen. Er darf z.B. niemanden beunrechtigt einer Straftat oder anderen Sachen bezichtigen. Ansonsten kann er erzählen was er will.
Geständigkeit zahlt sich meist zu seinem Gunsten aus.
Der Zeuge als auch der Beschuldigte hat die Pflicht, der Ladung des Gerichtes Folge zu leisten. In bestimmten Fällen kann der Beschuldigte von der Anwesentheitspflicht bei der Hauptverhandlung entbunden werden und läßt sich durch einen RA vertreten lassen.
Ich glaube nicht, dass man das euch so beigebracht hat.
Der Zeuge muss sich nicht bei der Polizei äußern, aber vor Gericht / StA. Er muss die Wahrheit sagen, sich aber nicht selber belasten. Das bedeutet nicht, dass er in diesem Punkt lügen darf, sondern das er die Aussage auf die Frage verweigen kann! Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Er muss auch keine, die in der StPO genannten Angehörigen, belasten.
Entscheidet sich der Zeuge für eine Aussage, z.B. gegen seinen Vater, so muss er dann die Sache komplett darlegen. Er kann sich bei o.g. Angehörigen nur entscheiden zwischen,
"ich will aussagen" oder "ich will nicht aussagen".
Der Zeuge muss auch nicht auf die Ladung der Polizei reagieren, aber auf Ladung der StA.
Beschuldigter:
Der kann die klappe halten. Er hat je nach Delikt Angaben zu seiner Person zu machen. Selbst vor Gericht, muss er keine Anhaben zu seinem Einkommen machen.
Lügen darf er in Grenzen. Er darf z.B. niemanden beunrechtigt einer Straftat oder anderen Sachen bezichtigen. Ansonsten kann er erzählen was er will.
Geständigkeit zahlt sich meist zu seinem Gunsten aus.
Der Zeuge als auch der Beschuldigte hat die Pflicht, der Ladung des Gerichtes Folge zu leisten. In bestimmten Fällen kann der Beschuldigte von der Anwesentheitspflicht bei der Hauptverhandlung entbunden werden und läßt sich durch einen RA vertreten lassen.
- Der Funker
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Re: Rechtsbelehrung?
Also meine Kollegen haben das genauso wie ich verstanden.
Dann hat sich der Dozent unverständlich ausgedrückt.
Danke dir
Dann hat sich der Dozent unverständlich ausgedrückt.
Danke dir
PK NRW
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Re: Rechtsbelehrung?
ich würde sagen:wir haben das so gelehrt bekommen.
man hat euch gelehrt, dass
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- Buford T. Justice
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Re: Rechtsbelehrung?
Alle anderen haben es ebenfalls falsch verstanden? Das wäre ungewöhnlich bei diesem grundlegenden Basiswissen. Auch, dass der Dozent sich da missverständlich ausgedrückt hat, bei diesem absoluten polizeilichen Alltagsgeschäft, halte ich für abwegig.
- Buford T. Justice
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Re: Rechtsbelehrung?
Von mir? Nö, wieso?
Ich glaube nicht, dass der Dozent das ansatzweise so vermittelt hat und auch nicht, dass alle das so verstanden haben.
Ich glaube nicht, dass der Dozent das ansatzweise so vermittelt hat und auch nicht, dass alle das so verstanden haben.
Re: Rechtsbelehrung?
Um Gottes Willen, du wirfst ja alles durcheinander. Wenn der Angeklagte mit seiner Lüge jemanden zu Unrecht belastet oder eine Strafvereitelung zu Gunsten einer anderen Person begeht, ist das natürlich strafbar. Wenn der aber einfach nur lügt, indem er z.B. sagt, dass er zur Tatzeit statt am Tatort im Park joggen war, ist das strafrechtlich nix. Sondern nur eine Lüge.Der Funker hat geschrieben:Also wir haben das so gelehrt bekommen.
Im Gericht muss man die Wahrheit sagen, ansonsten kann man sich strafbar machen.
Vor der Polizei muss man nicht die Wahrheit sagen. Man kann lügen. Das reine Lügen ist nicht strafbar.
Allerdings kann man, wenn man lügt, also Unwahrheiten erzählt, sich strafbar machen zB Strafvereitelung, vortäuschen einer Straftat und was es noch so gibt.
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- DonFalcone
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Re: Rechtsbelehrung?
Nicht von Dir, wieso auch?
Ich meinte nur die Diskussion über die Belehrung...
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