Trennungsgeld

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Trennungsgeld

Beitragvon höfi » Do 7. Jan 2016, 11:59

Hallo,

hab da mal ne Frage und zwar:

Im April beginne ich In Oranienburg meine Ausbildung. Momentan wohne ich ca 150km entfernt. Bis Mai habe ich meine Wohnung hier und zusätzlich in Oranienburg.
Danach wollte ich meine momentane Wohnung in meinem Heimatort aufgeben und in eine kleinere einziehen.

Wie schaut es aus bin ich Trennungsgeld berechtigt oder nicht ?

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Re: Trennungsgeld

Beitragvon Rendi » Di 12. Jan 2016, 13:01

Ich habe davon ehrlich gesagt noch nichts gehört.

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Re: Trennungsgeld

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 12. Jan 2016, 14:43

Denke, nein.
:lah:

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Re: Trennungsgeld

Beitragvon miez87 » Di 12. Jan 2016, 16:01

Frag mal deine/n Bearbeiter/in in der Agentur für Arbeit an, denn ich habe bei meiner ersten Ausbildung auch eine Art Trennungsgeld bekommen, genauso wie bei meinem Umzug aus einem anderen Bundesland nach Berlin.
Dies sind Maßnahmen zur Jobsicherung, denn ohne 2.Haushalt hätte ich die Stelle jeweils nicht bekommen. Und wer kann schon mal eben 2 Mieten stemmen?
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Re: Trennungsgeld

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 12. Jan 2016, 16:27

Gut, ich habe das auf das Trennungsgeld der Einstellungsbehörde bezogen.
:lah:

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Re: Trennungsgeld

Beitragvon miez87 » Di 12. Jan 2016, 17:27

Mit Trennungsgeld seitens der Einstellungsbehörde kenne ich mich nicht aus.

Ich kann mor aber gut vorstellen, dass finanzielle Maßnahmen zur Unzerstützung seitens Arbeitsagentur auch bei Polizeianwärtern greifen, solange keine andere Instanz zur Zahlung verpflichtet wäre.
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Re: Trennungsgeld

Beitragvon DerLima » Di 12. Jan 2016, 17:58

Trennungsgeld durch die Polizeibehörde dürfte es nicht geben.
Lediglich wenn Ehefrau/Kinder mit im Spiel sind, kann es da unter speziellen Umständen was geben.
Der Normalfall sieht das seitens der Behörde nicht vor.
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Re: Trennungsgeld

Beitragvon höfi » Do 14. Jan 2016, 21:19

Ich meine ja auch eher Trennungsgeld vom Land Brandenburg. Im Trennungsgeldgesetz ist immer die Rede von Abordnung - die Frage ist ob die Ausbildung eine Abordnung ist oder nicht ?

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Re: Trennungsgeld

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 14. Jan 2016, 21:24

An der Stammdienststelle nicht. Solltest du während der Ausbildung aus einem dienstlichen Erfordernis woanders Dienst versehen, ja.
:lah:

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Re: Trennungsgeld

Beitragvon Controller » Do 14. Jan 2016, 21:31

miez87 hat geschrieben:Mit Trennungsgeld seitens der Einstellungsbehörde kenne ich mich nicht aus.

Ich kann mor aber gut vorstellen, dass finanzielle Maßnahmen zur Unzerstützung seitens Arbeitsagentur auch bei Polizeianwärtern greifen, solange keine andere Instanz zur Zahlung verpflichtet wäre.
das kann ich mir nicht vorstellen :polizei10:
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Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Trennungsgeld

Beitragvon DerLima » Fr 15. Jan 2016, 13:00

@Controller, unter gewissen Umständen ist das möglich. Finanzierung des Umzuges zum Beispiel.

@höfi: Eine Abordnung ist eine zeitlich befristete anderweitige 'Versetzung' zu einer anderen Dienststelle. Zum Beispiel die Teilnahme an einem Lehrgang, wenn man dann in seiner Stammdienststelle ist.
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Re: Trennungsgeld

Beitragvon höfi » So 17. Jan 2016, 11:01

1.2.6.4 Die dienstlich angeordnete Teilnahme an einer Aus- oder Fortbildungsveranstaltung bei einer anderen Dienststelle ist immer eine Abordnung (so genannte „Aus- oder Fort- bildungsabordnung“). In § 63 Abs. 1 Nr. 22 PersVG wird diese Abordnung als „Entsen- dung“ bezeichnet. Eine Abordnung im Rahmen der Ausbildung ist auch die in § 15 Abs. 3 BRKG n. F. behandelte Zuweisung von Beamten auf Widerruf im Vorbereitungs- dienst zum Zwecke ihrer Ausbildung zu einer Ausbildungsstelle an einem anderen Ort als den bisherigen Dienst- oder Wohnort; sie wird auch als „Ausbildungsabordnung“ bezeichnet. Diese Zuweisung ist mithin der Abordnung mit der Folge gleichgestellt, dass die Zugewiesenen dem Grunde nach einen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Trennungsgeld haben.
Bei Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen, die überwiegend im privaten Interesse liegen, besteht kein Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld; auf die reisekostenrechtli- chen Regelungen des § 11 Abs. 4 BRKG n. F. wird hingewiesen.


Das Fettgedruckte meine ich. :polizei13:

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Re: Trennungsgeld

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 17. Jan 2016, 11:06

Wir auch...
:lah:

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Re: Trennungsgeld

Beitragvon Ailäx » Do 25. Feb 2016, 18:14

Du bist natürlich nicht trennungsgeldberechtigt, da du dich bisher noch nicht im Dienste des Landes Brandenburg befindest.
Du beginnst im April deine Ausbildung / trittst erst im April in den Dienst des Landes Brandenburgs und dabei ist es allein deine Entscheidung, ob du dies realisierst und die Ausbildung antrittst. Demnach bist auch einzig und allein du für deine Rahmenbedingungen verantwortlich.
Das Land Brandenburg kann niemanden ,,abordnen", der sich noch nicht im Landesdienst befindet.

Solltest du innerhalb deiner Dienstzeit versetzt, umgesetzt o.ä. werden, dann kannst du deinen Trennungsgeldanspruch prüfen- beispielsweise auch während deines Praktikums in der Ausbildungszeit.

Ich hoffe, dir geholfen zu haben.


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