
Mal angenommen der Halter eines PKW erhält eine VkOwi wegen der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) um 6 km/h innerhalb geschl. Ortschaften.
Der Halter schaut sich im Online-Portal das Beweisfoto an und erkennt sich nicht, aber seine Ehegattin, wieder.
Das Zeugnisverweigerungsrecht möchte er wahrnehmen.
Was kann bzw. wird passieren?
Ich frage mich nur, wenn ich denen sage, dass das Zeugnisverweigerungsrecht wahrgenommen wird und die dann durch "forschen" auf die Ehefrau kommen werden, dann aus den 15 Euro ein Bußgeldbescheid mit höheren Gebühren entstehen?