Verhaltensregel

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Steffen767

bluebarett
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Verhaltensregel

Beitragvon bluebarett » Mi 24. Feb 2016, 19:43

Folgendes war passiert:
Nach einen reinen zufälligen Kontakt mit einem Polizeibeamten, kam es im Laufe von telefonischen privaten Themen dazu, dass der Beamte sich nebenher zu einer Tatsache aus meinem Leben äußerte, welche in eine Polizeiakte zu meiner Person erwähnt ist. Diese Erwähnung ist dem damaligen Polizeibeamten bei welchem ich die Anzeige aufgegeben habe bekannt und nur mir selbst.

Nun frage ich mich wie dieser Mensch an diese Info gekommen ist. Unser Kontakt ist rein privater und nur privater Natur so dass er als Beamter keinen Grund hat Daten aus dem Polizeicomputer über mich abzufragen oder Kenntnis zu nehem.
Da ich es nicht zu 100 Prozent weis , ich keine Pferde scheu machen will frage ich ob der Weg zum Datenschutzbeauftragten der richtige wäre, denn jeder Beamte wird ja beim einloggen in den Computer registriert. Oder gibt es noch einen anderen Weg ?

Riker69
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Re: Verhaltensregel

Beitragvon Riker69 » Do 25. Feb 2016, 10:02

bluebarett hat geschrieben:Folgendes war passiert:
Nach einen reinen zufälligen Kontakt mit einem Polizeibeamten, kam es im Laufe von telefonischen privaten Themen dazu, dass der Beamte sich nebenher zu einer Tatsache aus meinem Leben äußerte, welche in eine Polizeiakte zu meiner Person erwähnt ist. Diese Erwähnung ist dem damaligen Polizeibeamten bei welchem ich die Anzeige aufgegeben habe bekannt und nur mir selbst.

Nun frage ich mich wie dieser Mensch an diese Info gekommen ist. Unser Kontakt ist rein privater und nur privater Natur so dass er als Beamter keinen Grund hat Daten aus dem Polizeicomputer über mich abzufragen oder Kenntnis zu nehem.
Da ich es nicht zu 100 Prozent weis , ich keine Pferde scheu machen will frage ich ob der Weg zum Datenschutzbeauftragten der richtige wäre, denn jeder Beamte wird ja beim einloggen in den Computer registriert. Oder gibt es noch einen anderen Weg ?
Wie wäre es, ihn mal persönlich darauf anzusprechen?
Ich wage zu bezweifeln, dass Du hier eine fundierte Antwort bekommen wirst :hallo:
„Wer den Sumpf austrocknen will, darf nicht die Frösche fragen.“
Friedrich Merz

vladdi
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Re: Verhaltensregel

Beitragvon vladdi » Do 25. Feb 2016, 23:59

Wenn dem so ist, dann hat der Beamte falsch und rechtswidrig gehandelt.
Du kannst entweder den Weg über Datenschutzbeauftragte gehen oder dich bei seinem Vorgesetzten beschweren.

Bei uns würde eine solche Beschwerde sehr ernst genommen werden.
So muss der Beamte seinem Vorgesetzten erklären woher er die Daten / Information hat.

Dein Vorwurf ist jedoch ein harter; der Vorgesetzte versteht bei Datenmissbrauch keinen Spaß. Also sei dir ganz bewusst, dass diese Information nur über illegale Weise beschafft worden sein kann.

Der beste Weg ist vermutlich zunächst das Gespräch mit ihm zu suchen!
Vielleicht ist deine beste Freundin auch ein Plappermaul?

malfragen
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Re: Verhaltensregel

Beitragvon malfragen » Fr 26. Feb 2016, 03:51

Die Antwort hierzu hast du dir im Prinzip selbst gegeben, woher kämmen Informationen und Sachverhalte sonst, die nur du kennen kannst.
-----------------------------------------------------------
Kein PVB

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Re: Verhaltensregel

Beitragvon 1957 » Fr 26. Feb 2016, 09:20

Von einem Sachverhalt nehmen nicht nur Anzeigenerstatter und der aufnehmende Kollege Kenntnis. Insbesondere dem Sachbearbeiter sind Einzelheiten ganz sicher geläufig.
Bei einem rein zufälligen Kontakt mit dem Kollegen erscheint das wahrscheinlich. Bei Fragen einfach fragen.

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Steffen767
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Re: Verhaltensregel

Beitragvon Steffen767 » Fr 26. Feb 2016, 19:20

Hallo bluebarett.

Du hast in dieser Situation 2 Möglichkeiten.

1.) Welche erstmal nicht so hart ist, du machst eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kollegen in seiner oder vorgesetzten Dienststelle oder gar im Innenministerium. Ich glaube Sachsen-Anhalt verfügt über eine zentrale Beschwerdestelle.

oder

2.) Du holst gleich die grosse Kelle raus und stellst eine Strafanzeige gegen den Kollegen, wegen Verstoss gegen Dienstgeheimnisse bzw Vertraulichkeitspflicht. Hierbei kann dich am besten ein Anwalt beraten.

Wir können dir weder in der einen noch in der anderen Sache helfen.

Gruß
Steffen
Wir haben so viel mit so wenig schon so lange vollbracht, dass wir qualifiziert sind, alles mit nichts zu erreichen.

Die oben angegebene Meinung ist die Meinung bzw. Ansicht des Verfassers und spiegelt nicht die Meinung anderer oder der Polizei wieder

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Re: Verhaltensregel

Beitragvon vladdi » Sa 27. Feb 2016, 00:49

Steffen, du ergänzt was ich schrieb. Vergisst jedoch PUNKT 3: erstmal das Gespräch suchen!!
Auch die Beschwerde ist kein 'kleines Ding' und man sollte sich mit seinem Vorwurf schon sehr sicher sein! Es wird peinlich, wenn die beste Freundin ein Plappermaul wäre.

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Re: Verhaltensregel

Beitragvon very » Sa 27. Feb 2016, 10:22

vladdi hat geschrieben:Es wird peinlich, wenn die beste Freundin ein Plappermaul wäre.
Mir ist immer noch nicht so ganz klar, wo die plappermäulige beste Freundin herkommt.
bluebarett hat geschrieben:Diese Erwähnung ist dem damaligen Polizeibeamten bei welchem ich die Anzeige aufgegeben habe bekannt und nur mir selbst.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."

Kaeptn_Chaos, Juli 2008

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Re: Verhaltensregel

Beitragvon mistam » Sa 27. Feb 2016, 15:59

very hat geschrieben: Mir ist immer noch nicht so ganz klar, wo die plappermäulige beste Freundin herkommt.
Irgendeine beste Freundin, einen Zeugen oder Täter oder weiterbearbeitenden Beamten oder ... gibt es doch immer. Ich jedenfalls habe noch nicht erlebt, dass ein Sachverhalt wirklich nur zwei Menschen bekannt gewesen wäre.

Selbstverständlich kann der erste Weg nur die Aussprache mit dem Beamten sein. Für eine Beschwerde, Strafanzeige oder was auch immer sonst, ist doch danach immer noch Gelegenheit

vladdi
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Re: Verhaltensregel

Beitragvon vladdi » Sa 27. Feb 2016, 18:39

@Very,

stimmt die TE hat davon nichts geschrieben.
Bevor jedoch solche Vorwürfe in Form einer Beschwerde oder Anzeige rausgehauen werden, sollte man sich jedoch sicher sein, dass der Vorwurf (Datenmissbrauch ) tatsächlich stattfand.
Mein Vorschlag war, dass die TE das Gespräch sucht.
Peinlich wäre es nämlich wirklich, wenn es kein Datenmissbrauch wäre, sondern besagt Freundin - und das gilt es zunächst (vor der Beschwerde / Anzeige) herauszufinden. Sonst wird's nämlich peinlich.


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